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Gute Nachrichten für Ihre Vorsorge: Anhebung des Höchstrechnungszinses

19.06.2024 - Der Höchstrechnungszins wird zum 1. Januar 2025 von 0,25 % auf 1 % angehoben. Welche Auswirkungen das auf die Lebens- und Rentenversicherung haben wird, erklärt Pascal Bäthke, Leiter Produktmanagement der Württembergischen Lebensversicherung AG.

Lesedauer: 2 Minuten

Herr Bäthke, das Bundesfinanzministerium hat aufgrund der gestiegenen Zinsen entschieden, den Höchstrechnungszins zum 01. Januar 2025 von 0,25 % auf 1 % zu erhöhen. Welche Rolle spielt der Höchstrechnungszins für die Lebensversicherung?

Der Höchstrechnungszins bestimmt in erster Linie die Höhe der Garantieleistungen von Lebensversicherungsprodukten. Die beschlossene Anhebung bedeutet, dass Versicherer ihren Altersvorsorgekundinnen und -kunden in Zukunft höhere Garantien bieten können und die garantierten Rentenleistungen steigen. Die Anhebung wirkt sich außerdem auch positiv auf die Beiträge von Risikolebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen aus.

Das sind gute Nachrichten für die Verbraucherinnen und Verbraucher, oder?

Ja, wir freuen uns über die Anhebung des Höchstrechnungszinses – es ist die erste seit 30 Jahren. Sie ermöglicht es, unsere Produkte für Kundinnen und Kunden mit hohem Sicherheitsbedürfnis noch besser zu gestalten.

Noch erfreulicher finde ich die Ursache für die Erhöhung – die gestiegenen Zinsen. Dadurch haben unsere Produkte schon jetzt an Attraktivität gewonnen. So konnten wir bereits Anfang 2024 die Gesamtverzinsung um 0,4 Prozentpunkte auf bis zu 3,31 % anheben. Davon profitieren unsere Neukundinnen und -kunden genauso wie die Versicherten, die bereits Verträge bei uns haben. Sie erhalten höhere Renten bzw. Kapitalabfindungen.

Das macht Lebens- und Rentenversicherungen wie den Genius noch attraktiver?

Die Anhebung ist ein positives Signal. Durch die steigenden Garantieleistungen wird die Lebensversicherung insgesamt an Attraktivität gewinnen. Wir sind allerdings überzeugt, dass wir bereits heute mit unserem breiten Produktspektrum und einer hervorragenden Beratung durch unsere Vermittlerinnen und Vermittler sehr gute Vorsorgelösungen anbieten. Denn entscheidend sind nicht in erster Linie die Garantieleistungen, sondern die tatsächlichen Leistungen unserer Produkte. Diese liegen gerade bei unserem Verkaufsschlager Genius aufgrund seiner chancenorientierten Ausgestaltung erwartungsgemäß weit über den Garantieleistungen.

Sollte ich mit dem Abschluss einer Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherung warten, bis der neue Höchstrechnungszins gilt?

Für die Altersvorsorge ist es wichtig, möglichst viel herauszuholen. Das heißt, man sollte auf die tatsächlichen statt auf die garantierten Leistungen Wert legen. Hier spielt der Höchstrechnungszins nur eine untergeordnete Rolle gegenüber dem Zinseszinseffekt aus der Fondsentwicklung etwa bei unserem Genius bzw. der Gesamtverzinsung des Deckungskapitals. Daher rate ich dazu, nicht zu warten, sondern so früh wie möglich mit der Vorsorge zu starten. Auch für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gilt: je früher, desto besser. Denn hier sind zudem der Gesundheitszustand und das Eintrittsalter relevant. Daher empfehlen wir allen Interessenten grundsätzlich, auch mit dieser wichtigen Absicherung nicht zu warten.

Herr Bäthke, vielen Dank für das Gespräch!

Die Autorin: Katharina Schmidl

Katharina Schmidl arbeitet seit 2021 bei der Württembergischen Versicherung als Content Marketing Managerin. Ihre Leidenschaft für Content hat sie während ihres Studiums der Kommunikationswissenschaften entdeckt und seitdem in verschiedenen Positionen in Marketing und Kommunikation eingesetzt.

Gute Neuigkeiten für Kundinnen und Kunden - das hört man gerne!

Katharina Schmidl Autorin Württembergische Blog

Katharina Schmidl

Redakteurin württgemacht Blog

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