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Bonus vom Fiskus: Wie Sie der Staat mit der Arbeitnehmersparzulage fürs Sparen belohnt
12.02.2024 - Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung, die Arbeitnehmer bei der Vermögensbildung und Altersvorsorge unterstützt. Doch wie funktioniert diese Förderung genau und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um sie zu erhalten?
Lesedauer: 4 Minuten
Zum 01. Januar 2024 wurden die Einkommensgrenzen der Arbeitnehmersparzulage auf mehr als das Doppelte angehoben: bei Alleinstehenden auf 40.000 € und bei Verheirateten und Personen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf 80.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen. Damit steigt das Potenzial der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer deutlich an. Doch wie können Berechtigte profitieren?
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung, die Arbeitnehmer erhalten, wenn sie ihre vermögenswirksamen Leistungen (VL) beispielsweise in einen Bausparvertrag einzahlen und unter einer gewissen Einkommensgrenze liegen. Ziel ist es, Arbeitnehmer beim Sparen zu unterstützen und ihnen dabei zu helfen, langfristig Vermögen aufzubauen.
So kommen wir zur nächsten Frage: Was sind vermögenswirksame Leistungen? Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind definiert als: „Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Auch vermögenswirksam angelegte Teile des Arbeitslohns sind vermögenswirksame Leistungen im Sinne des Gesetzes“. Das heißt: Ein Arbeitnehmer kann den Arbeitgeber beauftragen, monatlich den Höchstbetrag von 40 € als vermögenswirksame Leistungen zu überweisen, um sich die volle Förderung mit Arbeitnehmersparzulage zu sichern. Beispielsweise durch die Anlage in einem Bausparvertrag.
Übrigens: Bietet Ihr Arbeitgeber weniger oder gar keine VL an, können Sie das Geld auch durch ihn von ihrem eigenen Gehalt überweisen lassen.
Um Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage zu haben, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:
Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage ist abhängig von der Art der Anlage der vermögenswirksamen Leistungen und dem Familienstand. Sie beträgt:
Bei Verheirateten oder Paaren in eingetragenen Lebenspartnerschaften mit zwei Arbeitnehmern verdoppelt sich dieser Betrag. Übrigens schließen sich die beiden Förderungen für Aktienfonds und Bausparverträge nicht aus. Wenn Sie die Voraussetzungen für beide Förderungen erfüllen, haben Sie auch Anspruch auf beide Prämien.
Für Alleinstehende | Für Verheiratete / eingetragene Lebenspartner (2 Arbeitnehmer) | |
Einkommensgrenze zu versteuerndes Einkommen | 40.000 € | 80.000 € |
Maximal geförderte jährliche Sparleistung | 470 € | 940 € |
Höhe der Förderung | 9 % | 9 % |
Maximale jährliche Arbeitnehmersparzulage Bausparvertrag | 43 € | 86 € |
Maximal erhaltene Förderung in 10 Jahren | 430 € | 860 € |
Voraussetzung für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage ist, dass Sie unter der Einkommensgrenze von 40.000 € bzw. 80.000 € bleiben. Maßgeblich ist hierbei das zu versteuernde Einkommen (zvE). Das ist nicht das gleiche wie das Bruttoeinkommen, das kann weit höher liegen. Das zvE berechnet sich, indem vom Gesamtbetrag der Einkünfte verschiedene Abzüge abgezogen werden.
Zu den Einkünften gehören z. B.:
Zu den Abzügen gehören z. B.:
Ihr persönliches zu versteuerndes Einkommen können Sie aus Ihrem Einkommensteuerbescheid entnehmen. Wir zeigen Ihnen in der folgenden Tabelle ein paar Rechenbeispiele, an denen Sie sich auch orientieren können.
Alleinstehend ohne Kinder1 | Alleinstehend 1 Kind | Ehepaar/Eingetragene Lebenspartner ohne Kinder | Ehepaar/Eingetragene Lebenspartner 1 Kind | Ehepaar/Eingetragene Lebenspartner 2 Kinder | |
Bruttojahreslohn | 51.237 € | 61.847 € | 79.268 € | 104.977 € | 114.134 € |
Werbungskosten-Pauschbetrag | 1.230 € | 1.230 € | 2.460 € | 2.460 € | 2.460 € |
Sonderausgaben-Pauschbetrag | 36 € | 36 € | 72 € | 72 € | 72 € |
Vorsorgeaufwendungen | 9.971 € | 11.665 € | 14.736 € | 14.363 € | 14.208 € |
Freibetrag für Alleinerziehende | X | 4.260 € | X | X | X |
Kinderfreibetrag | X | 3.192 € | X | 6.384 € | 12.768 € |
Kinderbetreuungs-Freibetrag | X | 1.464 € | X | 2.928 € | 5.856 € |
= zu versteuerndes Einkommen | 40.000 € | 40.000 € | 80.000 € | 80.000 € | 80.000 € |
1 Berücksichtigt werden auch Kinder unter 18 Jahren geschiedener oder dauernd getrenntlebender Eltern und nichteheliche Kinder, die einem Elternteil zugeordnet wurden und deren anderer Elternteil im Sparjahr seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind nachkommt. Die Kinderfreibeträge sind in einschlägigen Fällen für Zwecke der Wohnungsbauprämie bzw. Arbeitnehmer-Sparzulage auch dann zu berücksichtigen, wenn Kindergeld gewährt wurde. Für die Ermittlung der Vorsorgeaufwendungen wurde § 10 EStG herangezogen. Dabei wurde für Arbeitnehmer ein Rentenversicherungsbeitrag von 9,30%, ein Krankenversicherungsbeitrag von 7,3% (zzgl. 1,7%) und ein individueller Pflegeversicherungsbeitrag (gemäß § 55 SGB 11) des Bruttoarbeitslohns unterstellt. Den Kinderbetreuungs-Freibetrag gibt es für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibetrag besteht.
Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen, dann zahlt der Staat die Zulage am Ende der Vertragslaufzeit direkt in Ihren VL-Vertrag ein. Die Arbeitnehmersparzulage ist eine attraktive Möglichkeit, die eigene Vermögensbildung zu fördern. Die Voraussetzungen sind einfach zu erfüllen und die Förderung kann sich sehen lassen.
Katharina Schmidl arbeitet seit 2021 bei der Württembergischen Versicherung als Content Marketing Managerin. Ihre Leidenschaft für Content hat sie während ihres Studiums der Kommunikationswissenschaften entdeckt und seitdem in verschiedenen Positionen in Marketing und Kommunikation eingesetzt.
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