{{toplineText}}
{{headlineText}}
{{ratingValue}}{{ratingValueMax}}
{{ratingLabel}}
{{kmText}}
Hochzeit und Versicherungen: Worauf sollten Sie bei der Eheschließung achten?
29.04.2024 - Die Hochzeitssaison steht vor der Tür. In den Monaten Mai bis September geben sich etwa 40.000 Paare das Jawort – pro Monat. Worauf sollten die neuen Ehepaare beim Thema Versicherung achten? Wir geben Ihnen den Überblick.
Lesedauer: 2 Minuten
Spätestens jetzt endet die Mitversicherung in der Familienversicherung der privaten Haftpflichtversicherung und der Rechtsschutzversicherung. Das heißt, falls Sie vorher noch bei Ihren Eltern mitversichert waren, müssen Sie sich nun um Ihre eigene Absicherung kümmern. Häufig hat die Mitversicherung jedoch auch schon vorher geendet, denn Kinder sind nur mitversichert, solange
Das heißt: Haben Sie vor Ihrer Hochzeit bereits einen auf Dauer angelegten Job angefangen, hat die Mitversicherung bereits geendet. Eine Ausnahme besteht in unserem Premiumschutz. Da sind alle im Haushalt lebenden Personen mitversichert. Demnach endet der Versicherungsschutz mit Auszug aus dem Elternhaushalt.
In vielen Beziehungen ist die erste gemeinsame Wohnung ein Schritt, der bereits vor dem Traualtar stattgefunden hat. Doch spätestens mit dem Start der Ehe teilen sich die meisten Paare einen Haushalt. Mit dem Zusammenziehen gilt „aus zwei mach eins!“. Das heißt: Sie können Ihre bisher getrennten Hausratversicherungen und privaten Haftpflichtversicherungen zusammenlegen. Wenn Sie beide bereits eine Versicherung abgeschlossen hatten, sollten Sie prüfen wer von Ihnen beiden die ältere Versicherung hat. Diese sollten Sie dann der eventuell neuen Wohnung (z. B. die höhere Quadratmeterzahl) und dem neuen Hausrat anpassen (z. B. das teure Mountainbike vom Ehemann). Die jüngere der beiden Versicherungen können Sie für gewöhnlich problemlos bei Ihrem Versicherer kündigen. Sollten Sie Ihre jüngere Versicherung bei der Württembergischen haben, räumen wir Ihnen ein Sonderkündigungsrecht ein.
Die Rechtsschutzversicherung und Auslandsreisekrankenversicherung sollten Sie spätestens mit dem Start ins Eheleben auf eine Familienversicherung umstellen. Ehepartner oder Kinder sind sonst nicht automatisch mitversichert. So können Sie häufig auch Geld sparen. Der Beitrag für die Auslandsreisekrankenversicherung für Einzelpersonen (bis 70 Jahre) kostet beispielsweise 10,20 € im Jahr. Im Familientarif kostet die Reiseabsicherung sogar nur günstige 18,70 €.
Übrigens: Die Familienversicherung ist in der Regel auch schon mit dem Zusammenziehen möglich. Also auch nicht verheiratete Paare können profitieren.
Eine Heirat gibt Ihnen die Möglichkeit Ihren Versicherungsschutz bei einigen Versicherungen ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen. Diese Nachversicherungsoption haben Sie bei der privaten Pflegeversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Grundfähigkeitsversicherung. Mit gutem Grund: Wird beispielsweise eine Person berufsunfähig, tritt häufig auch die andere Person beruflich kürzer – der Absicherungsbedarf steigt also mit der Ehe. Mit Kindern ist es noch wichtiger ausreichend abgesichert zu sein. Daher lohnt es sich, diese Nachversicherungsoption zu nutzen. Wenn Sie beispielsweise eine BU-Rente von 1.000 € vereinbart hatten, können Sie diese nun auf z. B. 1.500 € erhöhen. Weitere Anlässe zur Erhöhung sind zum Beispiel die Geburt oder Adoption eines Kindes, der Immobilienerwerb oder eine deutliche Gehaltssteigerung.
Die Risikolebensversicherung ist für alle, die den Ehe- oder Lebenspartner und andere Familienangehörige im Fall ihres Todes absichern möchten. Insbesondere für Paare, die ein gemeinsames Immobiliendarlehen haben, lohnt sich diese Versicherung. Für die Risikolebensversicherung müssen Sie nicht zwingend verheiratet sein, doch machen sich viele Paare erst mit Start ins Eheleben verstärkt Gedanken über eine solche Absicherung. Mit dem Partnerbaustein können sich Ehepaare in einem einzelnen Vertrag versichern. Es müssen demnach keine zwei Verträge abgeschlossen werden, trotzdem sind beide gegenseitig abgesichert.
Falls sich Ihre Anschrift oder Ihr Name geändert hat, sollten Sie das Ihrer Versicherung mitteilen. In unserem Kundenportal können Sie Ihre persönlichen Daten mit wenigen Klicks auch ganz schnell und einfach selbst ändern.
Katharina Schmidl arbeitet seit 2021 bei der Württembergischen Versicherung als Content Marketing Managerin. Ihre Leidenschaft für Content hat sie während ihres Studiums der Kommunikationswissenschaften entdeckt und seitdem in verschiedenen Positionen in Marketing und Kommunikation eingesetzt.
Das haben andere gelesen
Existenz
13.12.2024 - Wissen Sie, was eine Patientenquittung ist? Am Ende dieses Beitrags definitiv. Und Sie wissen außerdem, weshalb man ab und zu einen Blick darauf werfen sollte.
Existenz
02.12.2024 - Bescheinigt eine Ärztin oder Arzt die Arbeitsunfähigkeit, hat das einen hohen Beweiswert. Dieser kann laut Bundesarbeitsgericht trotzdem „erschüttert“ werden.
Existenz
28.05.2024 - Möchten Sie, dass Ihre Wünsche respektiert werden, wenn Sie keine Entscheidungen mehr selbst treffen können? Dann sollten Sie über Vorsorgeverfügungen nachdenken. Was das ist und was zu beachten gilt erfahren Sie in diesem Beitrag.
Existenz
03.08.2023 - Manche Vermieter integrieren – wissentlich oder unwissentlich – unwirksame Klauseln in ihre Mietverträge. Vielen Mieter fehlt das juristische Wissen, um das zu erkennen. Wir zeigen Ihnen einige der am häufigsten verwendeten und unwirksamen Klauseln.
Existenz
12.07.2023 - „Ihr Paket kommt bald, tracken Sie es hier“ – und es folgt ein kryptischer Link? Schauen wir uns die Betrugsmasche namens Smishing näher an.