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ab 26 € mtl.
Berechnungsgrundlage: Altenpflegerin, Eintrittsalter 30, Endalter 65, 1.000 € Grundfähigkeitsrente. Die Überschussbeteiligung ist bereits in Form von Beitragsverrechnung abgezogen.
Ihre Fähigkeiten sind Ihre Existenzgrundlage. Die Grundfähigkeitsversicherung schützt Sie vor den schwerwiegenden finanziellen Folgen des Verlustes grundlegender körperlicher Fähigkeiten wie z.B. des Gebrauchs der Hände oder des Stehens.
Ob Pflegekraft oder Koch: Mit der Versicherung für Grundfähigkeiten bieten wir all jenen einen optimalen Versicherungsschutz, die auf ihre grundlegenden Fähigkeiten angewiesen sind.
Es ist klar geregelt, wann Sie eine Leistung erhalten. So definieren wir den Gebrauch der Hände beispielsweise über die Fähigkeit, eine geöffnete Flasche mit Schraubverschluss mit einer Hand verschließen und wieder öffnen zu können.
Diese Absicherung ist ideal für alle, die ihre essenziellen körperlichen Fähigkeiten finanziell absichern möchten. Wir bieten fast allen Berufen Schutz, nach individueller Prüfung auch bei leichtgradigen Vorerkrankungen.
Auch wenn Sie trotz Beeinträchtigung in der Lage sind weiterzuarbeiten, erhalten Sie die monatliche Grundfähigkeitsrente. Die Leistung ist nicht an eine Berufs- oder Erwerbsfähigkeit gebunden.
Wir sind für Sie da, wenn es drauf ankommt: Wir prüfen Ihren Leistungsanspruch in der Regel innerhalb von maximal zehn Tagen.
Eine Grundffähigkeitsversicherung kann für alle Personen sinnvoll sein, da sie einen finanziellen Schutz bietet, wenn wichtige Alltagsfähigkeiten durch Krankheit oder Unfall eingeschränkt sind. Für manche Gruppen ist sie besonders interessant.
Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Stehen, Treppensteigen und der Gebrauch der Hände: Wir bieten Schutz vor finanziellen Folgen bei Verlust der Fähigkeiten, die besonders wichtig sind.
Die monatliche Rente wird Ihnen ausgezahlt, solange die Beeinträchtigung anhält. Bei dauerhaftem Verlust erhalten Sie die Grundfähigkeitsrente bis zu dem von Ihnen vereinbarten Versicherungsende.
Der Verlust einer einzigen Grundfähigkeit ist schlimm genug. Ihre volle vereinbarte monatliche Rente wird ausbezahlt, wenn bereits eine der sieben Fähigkeiten für mindestens sechs Monate verloren geht.
Sechs Monate Prognosezeitraum
Bei Abschluss vor dem 18. Lebensjahres besteht die Möglichkeit, bei Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums sowie bei Aufnahme einer Beschäftigung nach Ausbildung oder Studium ohne oder mit vereinfachten Gesundheitsfragen in die Berufsunfähigkeitsversicherung zu wechseln.
Bis zum 30. Geburtstag
Zu bestimmten Anlässen können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz einfach und ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen lassen. Dazu gehört beispielsweise die Hochzeit, die Geburt der eigenen Kinder oder eine Steigerung Ihres Einkommens.
Wenn die Regelaltersgrenze in der Deutschen Rentenversicherung erhöht wird, können Sie eine Verlängerung Ihrer Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung beantragen.
Wir versichern Kinder bereits ab dem 7. Lebensjahr vor den finanziellen Folgen bei Verlust einer der sieben Grundfähigkeiten. Auch berufstätige Eltern werden finanziell entlastet, wenn sie sich im Ernstfall um ihr Kind kümmern.
Vereinbaren Sie eine Beitragsdynamik zwischen 1 % und 5 %. Dadurch erhöht sich jährlich Ihre Grundfähigkeitsrente um diesen Prozentwert und dies ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das schützt Ihre Rente vor der Inflation. Sie können sich jedes Jahr flexibel für oder gegen die Dynamik entscheiden.
Ohne, oder mit eingeschränkten, Grundfähigkeiten ist der Alltag schwer zu bestreiten. Im schlimmsten Fall sind Betroffene sogar auf Pflege angewiesen. Wir haben den sinnvollen Schutz für das, was Ihren Alltag und Ihre tägliche Arbeit möglich macht. Die sieben Grundfähigkeiten, die wir mit unserem günstigen Tarif abdecken, lassen sich in drei Bereiche unterteilen:
Die Grundfähigkeitsversicherung unterscheidet sich grundlegend von der Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Erfahren Sie hier die Details der Unterschiede.
Hier finden Sie einige Beispiele, bei denen eine Grundfähigkeitsversicherung leistet.
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Die hier dargestellten Bedingungen (AVB) sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.
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