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Mit unserer Hundehaftpflichtversicherung sind Vierbeiner und Besitzer immer sicher unterwegs. Der Versicherungsschutz geht bei wichtigen Leistungen über die gesetzliche Haftpflicht hinaus. Für optimalen Schutz in allen Fällen - für alle Felle.
Als Hundehalter haften Sie grundsätzlich für Schäden, die Ihr Vierbeiner verursacht. Sollte der süße Blick Ihres Lieblings einmal nicht ausreichen, einen Schaden wiedergutzumachen, steht Ihnen unsere Versicherung für die Hundehaftpflicht zur Seite.
Wir wehren unbegründete Ansprüche gegen Sie ab – auch vor Gericht. Bei berechtigten Forderungen leisten wir Schadenersatz.
Wir versichern Sie mit bis zu 50 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, begrenzt auf max. 15 Mio. € je Person.
Gehen Sie mit Ihrem Vierbeiner auf Reisen, schützt Sie unsere Versicherung auch dort: Unser Tarif gilt weltweit bis zu fünf Jahre. In Europa sogar ohne zeitliche Begrenzung.
Ihre Angehörigen, die mit Ihnen im Haushalt leben, sind ebenfalls mitversichert. Das gilt sogar für den Nachbar, der aus Freundlichkeit ab und zu mit dem Hund Gassi geht.
Unsere Hundehaftpflichtversicherung bietet Ihnen dank Update- und Markt-Garantie stets die beste Absicherung: Ihr Vertrag wird automatisch auf die neuesten Bedingungen angepasst und garantiert gleichzeitig marktführende Konditionen.
In den meisten Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung für einige oder alle Hunderassen gesetzlich vorgeschrieben, in anderen ist sie freiwillig. Hier zeigen wir Ihnen, wo welche Regelung gilt.
Übrigens: Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist jederzeit freiwillig und in keinem Bundesland in Deutschland vorgeschrieben.
Ob sie in Ihrem Bundesland verpflichtend ist oder nicht: Mit einer Hundehalterhaftpflichtversicherung gehen Sie – und Ihr Hund – auf Nummer sicher. Unsere Haftpflichtversicherung für Hundehalter stärkt Ihnen mit tollen Leistungen den Rücken, wenn es wirklich darauf ankommt.
Nicht jeder Schaden entsteht durch einen Biss. Wir schützen Sie, wenn Personen durch Ihren Hund verletzt werden, ein Sachschaden entstanden ist oder sogar in bestimmten Fällen, die weder auf Personen- oder Sachschäden zurückzuführen sind.
Bis 50 Mio. €
Wir schützen Sie, wenn Ihr Hund einen Schaden an gemieteten (oder auch geliehenen, gepachteten und geleasten) Sachen verursacht (auch Mietsachschaden genannt). Das gilt auch für gemietete Gebäude und ist somit besonders für Mieter wichtig.
Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls stationär im Krankenhaus oder einer Rehaklinik behandelt werden und sich daher nicht um Ihr Tier kümmern können, übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten für die Unterbringung des Hundes in einer Tierpension bis zu 10.000 €.
Bis 10.000 €
Unsere Haftpflichtversicherung für Hundehalter schützt nicht nur vor den Forderungen anderer, sondern auch wenn Ihr eigener Hund Hilfe braucht. Wird Ihr Liebling durch einen fremden Hund verletzt und der Halter kann nicht ermittelt werden, stehen wir mit bis zu 10.000 € für Tierarztkosten an Ihrer Seite.
Bis 10.000 €
Wir übernehmen die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze für Ihren Hund von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten bis zu 10.000 €.
Bis 10.000 €
Auch Schäden, die während der Teilnahme an Agility-Wettbewerben oder in der Hundeschule geschehen, sind in Ihrer Haftpflicht eingeschlossen.
Der Nachwuchs Ihres Hundes ist für bis zu 18 Monate beitragsfrei mitversichert. Danach müssen Sie Ihre Versicherung erweitern.
Bis 18 Monate
Sollten Sie durch den Hund einer anderen Person einen Schaden erleiden und die Person kann nicht für den Schaden aufkommen, greift unter bestimmten Voraussetzungen die Ausfalldeckung und Ihre Hundehaftpflicht zahlt den entstandenen Schaden.
Schutz, so viel Hundehalter wollen
Die wichtigsten Leistungen der Versicherung für die Hundehaftpflicht auf einen Blick.
Wie unsere Beispiele zeigen, genügt oft schon ein kleiner Moment der Unaufmerksamkeit. Doch mit der Hundehaftpflichtversicherung der Württembergischen sind Sie abgesichert.
In einigen Bundesländern ist eine Haftpflichtversicherung für Hundebesitzer gesetzlich vorgeschrieben. Allen Haltern, die das nicht betrifft, ist sie trotzdem absolut empfohlen: Für Schäden durch Ihren Hund haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen – auch ohne dass Sie eine Schuld trifft. Die richtige Versicherung schützt nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern schafft auch noch ein gutes Gefühl.
Wichtiger Schutz für Ihren vierbeinigen Liebling ist schon für wenig Geld zu haben. So setzt sich Ihr Versicherungsbeitrag für die Hundehaftpflichtversicherung zusammen:
Gerade Personenschäden können teuer werden – und Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen für Ihren Hund und die Dinge, die er anstellt. Wir empfehlen daher eine hohe Versicherungssumme, die wirklich vor allen Eventualitäten schützt. Darum gibt es unsere Hundehaftpflicht mit 10, 20 und 50 Mio. € Versicherungssumme.
Ein Anruf genügt und wir stehen Ihnen zur Seite. Melden Sie sich bei einem Schaden einfach bei Ihrem persönlichen Berater oder nutzen Sie unser Online-Kontaktformular.
Wir schützen Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Ihr Vierbeiner bei anderen anrichtet. Unsere Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist, obwohl bestimmte Leistungen weit greifen, keine Hunde-Krankenversicherung oder gar eine Hunde-OP-Versicherung. Außerdem sind Schäden an Ihrem eigenen Eigentum ausgeschlossen. Wir helfen schnell und unkompliziert bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Anderen durch Ihren Vierbeiner entstehen.
Sie können diese Versicherung bis zu drei Monate vor Ablauf des Versicherungsvertrages kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn wir die Beiträge anpassen und sich die Leistungen in diesem Zuge nicht verändern sowie nach einer Schadenzahlung.
Nein, der Versicherungsschutz besteht ab dem im Vertrag vereinbarten Beginn.
Als Hundehalter haften Sie mit Ihrem gesamten derzeitigen und zukünftigen Vermögen für die Taten Ihres vierbeinigen Begleiters. Das hält § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) fest.
Abhängig von Ihrem Bundesland werden einige Rassen als gefährlich eingestuft und in die Liste der gefährlichen Rassen aufgenommen. Die meisten Bundesländer schreiben eine Haftpflichtversicherung für solche Tiere vor. Informieren Sie sich hier rechtzeitig – am besten noch vor der Anschaffung des Hundes – über die Regelung in Ihrem Bundesland.
In der Regel müssen Kampfhundbesitzer volljährig sein, das Tier melden, ihre Eignung als Halter durch ein polizeiliches Führungszeugnis und/oder andere Dokumente belegen und eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Vielerorts bestehen Maulkorb- und Leinenpflichten, sowie andere Auflagen, etwa bezüglich der Aufstellung von Warnschildern und einem geeigneten Wohnraum für das Tier.
Ein Negativzeugnis kann Ihnen mancherorts für bestimmte Listenhunde von den Behörden ausgestellt werden. Es bezeugt, dass ein Listenhund laut behördlich durchgeführtem Wesenstest nicht aggressiv oder gefährlich ist.
Für anhaltenden Versicherungsschutz sollten Sie uns neue Lebensumstände und neue Risiken mitteilen. Vor allem, wenn sich die Anzahl Ihrer Hunde ändert.
Kurz gesagt: Das ganze Hundeleben ist ein sinnvoller Zeitraum, den Schutz dieser Versicherung zu genießen. Am besten ab dem Moment, in dem der kleine Strolch seine Pfoten zum ersten Mal aus dem Körbchen in Ihre Wohnung setzt.
Die Welpen Ihres eigenen Hundes sind bis zu 18 Monate lang durch den Schutz der Mutter mitversichert. Die Hunde und deren Welpen anderer Personen sind nicht in Ihrem Versicherungsumfang enthalten. Beim nicht gewerbsmäßigen Hüten fremder Hunde sind Sie über die private Haftpflichtversicherung geschützt.
Der Versicherungsschutz unserer Hundehalterhaftpflicht gilt ausschließlich für Ihre eigenen Tiere – beim nicht gewerbsmäßigen Hüten fremder Hunde sind Sie über die private Haftpflichtversicherung geschützt. Allerdings sollten Tierheime eine betriebliche Haftpflichtversicherung für solche Fälle besitzen.
Ja, die Hundehaftpflichtversicherung kann unter "sonstige Vorsorgeaufwendungen" als Sonderbeitrag von der Steuer abgesetzt werden. Details dazu erfahren Sie auch in unserem Ratgeber Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung absetzen.
Eine Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben. Doch kann die Versicherung bei der Steuer geltend gemacht werden? Wir zeigen Ihnen, welche Haftpflichtversicherungen Sie unter welchen Voraussetzungen ansetzen können und wie Sie dabei vorgehen.
Welchen Versicherungsschutz bietet die Haftpflichtversicherung für die Mietwohnung? Ist die Versicherung wirklich sinnvoll? In unserem Ratgeber zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten müssen.
In einigen Bereichen gibt der Gesetzgeber eine Versicherungspflicht vor. Doch wie schaut es bei der Privathaftpflichtversicherung aus? Ist sie Pflicht oder freiwillig? Das erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber.
Nicht nur Versicherer sind sich einig, auch unabhängige Experten: Eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder besitzen. Wir zeigen Ihnen von welchen Leistungen Sie profitieren und welche Risiken ohne Versicherung auf Sie zukommen könnten.
Die private Haftpflichtversicherung gehört zur Grundabsicherung und ist für alle wichtig. Hier verraten wir Ihnen, wie sich ihr Preis zusammensetzt und geben clevere Tipps, damit Sie an Geld, aber nicht an der Sicherheit sparen.
In Mietverhältnissen können teure Schäden entstehen, die den Schutz der Privathaftpflichtversicherung wichtig machen. Erfahren Sie, was Mietsachschäden sind, wer haftet und was Ihre private Haftpflichtversicherung in diesem Zusammenhang leistet.
Was ist eine Forderungsausfalldeckung (auch Ausfalldeckung genannt) und wann greift sie? Erfahren Sie hier alles Wissenswerte über die Zusatzleistung in der privaten Haftpflichtversicherung.
Wenn Sie etwas ausleihen oder mieten, kann schnell ein Schaden entstehen. Doch wer haftet für diesen Schaden? Springt eine Privathaftpflichtversicherung ein? Hier erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die Absicherung von geliehenen Sachen.
Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?
Grundabsicherung
Damit kleine Missgeschicke keine großen Folgen haben