Krankentage­geld für privat Versicherte

Zeit, gesund zu werden

Weil einige Dinge länger als 6 Wochen brauchen, um zu heilen: Das Krankentagegeld steht Privatversicherten und Selbstständigen bei, wenn Krankheit oder Unfälle Sie an der Rückkehr zur Arbeit hindern.

Krankentagegeld für privat Versicherte: Mann bringt Frau mit Gipsbein einen Kaffee
Frau mit Gipsbein auf der Couch

Ihre Vorteile

Warum ist ein Kranken­tage­geld für privat Versicherte sinnvoll?

Gesetzlich Versicherte erhalten ab der siebten Krankheitswoche ein gesetzliches Krankengeld. Wer nicht gesetzlich versichert ist, der ergänzt seine Krankenversicherung der Württembergischen mit unserem Krankentagegeld für Privatversicherte.

  • Schließt die Lücke im Krankheitsfall

    Unser Krankentagegeld hilft, Einkommenseinbußen im Krankheitsfall abzuwenden. So schaffen wir Sicherheit für Privatversicherte, denn diese erhalten keinen Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung. Wir leisten ab dem 43. oder 92. Tag - für Selbstständige bieten wir auch Leistungen ab dem 29. Tag.

  • Als perfekte Ergänzung unserer privaten Krankenversicherung gemacht

    Wer den Schutz unserer privaten Krankenversicherung genießt, der kann die Krankentagegeldversicherung spielend einfach in seinen Gesundheitsschutz aufnehmen. Für maßgeschneiderten Schutz, so individuell wie Ihre Gesundheit.

  • Damit ein Krankheitsfall Sie nicht aus der Bahn wirft

    Diese Versicherung sorgt dafür, dass Sie sich auch bei längerer Krankheit ausreichend Zeit nehmen können, sich zu erholen. Wir stehen Ihnen bei, wenn Sie sich auf das Wichtigste konzentrieren: Ihre Gesundheit.

Krankenversicherungen im Vergleich

Wir sind ausgezeichnet

  • Siegel Assekurata zur Unternehmensqualität Württ-Krankenversicherung

    Württembergische Krankenversicherung AG: „Sehr gut“

    Assekurata: „Sehr gute“ Unternehmensqualität – Spitzenplatz in der Dauer der Leistungsbearbeitung und „exzellente“ Sicherheit und Kundenorientierung.

Unsere Leistungen

Das steckt in der Kranken­tage­geld­versicher­ung für Voll­versicherte

Besonders Selbstständige sind auf die finanzielle Absicherung durch eine Krankentagegeldversicherung angewiesen. Auch bei Angestellten ist die Lücke groß, da kein Anspruch auf gesetzliches Krankengeld mehr besteht. Wir stehen Ihnen zur Seite.

  • Selbstständig? Sie wählen Ihre Absicherung einfach selbst

    Privat versicherte Selbstständige können sich mit unserer privaten Krankentagegeldversicherung bedarfsgerecht für den Fall arbeitsunfähig zu werden, absichern. Die Höhe der Absicherung ist frei wählbar, bis zu 80 % des Gewinns können vereinbart werden.

  • Maßgeschneiderter Schutz für Angestellte

    Wählen Sie Ihr Krankentagegeld nach Bedarf in Stufen von 5 Euro täglich. Abgesichert werden kann maximal 80 % des regelmäßigen Bruttoeinkommens.

  • Erhöht sich Ihr Einkommen, passen Sie den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung an

    Und damit Sie auch künftig bestens abgesichert sind, können Sie alle 3 Jahre Ihre Leistung um bis zu 6 % erhöhen.

  • Individuelle Absicherung, individuelle Leistung

    Wir leisten wahlweise ab dem 29., 43. oder 92. Tag. Zusätzlich bieten wir einen Spezialtarif an, der bereits ab dem 6. Tag eines stationären Aufenthalts leistet - andernfalls ab dem 43. Tag. - Sie können Ihre gewünschte Leistung auch individuell auf die Beginne aufteilen.

  • "Krankheit" ist nicht gleich Krankheit - wir leisten in vielen Fällen

    Sie erhalten Geld bei Krankheit und Teilarbeitsunfähigkeit. Außerdem leisten wir auch bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft bzw. Mutterschutz.

Häufige Fragen

Krankentage­geld für Privat­versicherte: Noch Fragen?

Damit ein Krankheitsfall Sie nicht ins Stolpern bringt, gibt es unser Krankentagegeld für Privatversicherte bei der Württembergischen. Ist die Antwort auf Ihre Frage nicht dabei? Auf der Seite der Krankentagegeldversicherung für gesetzlich Versicherte erfahren Sie noch mehr.

  • Ob Arbeitnehmer über der Pflichtversicherungsgrenze oder nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte Selbstständige: Eine private Krankentagegeldversicherung ist in jedem Fall absolut empfohlen. Diese wird von einem privaten Krankenversicherer wie der Württembergischen an ihre Versicherten gezahlt. Wer für längere Zeit aus gesundheitlichen Gründen ausfällt und seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann - und kein gesetzliches Krankengeld erhält - ist mit unserer privaten Krankentagegeldversicherung auf der sicheren Seite.

  • Ja, das geht. Unsere Krankentagegeldversicherung ist auch für alle durch die gesetzliche Krankenkasse abgesicherten Menschen erhältlich. Der Unterschied: Gesetzlich Versicherte erhalten bei längerer Krankheit ein gesetzliches Krankengeld nach dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die Lücke zum Nettoeinkommen kann trotzdem spürbar sein.

  • Wie hoch Ihr individuelles Tagegeld sein soll, hängt ganz von Ihren Wünschen ab, denn es sollte den monatlichen Lebensbedarf ausreichend abdecken. Haben Sie monatliche Ausgaben, besondere Anforderungen? Ihr persönlicher Berater hilft Ihnen gerne bei der Ermittlung des perfekten Betrags.

  • Nein, es gibt keine in Tagen, Wochen oder Monaten bemessene Höchstdauer für das Krankentagegeld Ihrer Württembergischen. Im Fall der Fälle leisten wir so lange, bis eine Berufsunfähigkeit eintritt.

  • Krankengeld wird von der gesetzlichen Kran­ken­kasse an gesetzlich Versicherte gezahlt, Krankentagegeld von einer privaten Ver­si­che­rung. Nur gesetzlich Krankenversicherte können Krankengeld erhalten. Privatversicherte brauchen unbedingt ein ausreichendes Krankentagegeld.

    Leicht verwechseln kann man das Krankentagegeld auch mit dem Krankenhaustagegeld – diese ist ein zusätzlich wählbarer Baustein in unserer Krankenhauszusatzversicherung.

  • Ihre Krankentagegeldversicherung steht Ihnen bei, bis eine eventuelle Berufsunfähigkeit eintritt. Wer den Schutz unserer Berufsunfähigkeitsversicherung genießt, muss sich in diesem Fall keine Sorgen um seine Finanzen machen.

Gut zu wissen

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