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29,95 € im Jahr
Nach Unfällen kommen Kfz-Haftpflicht, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für die Schäden Dritter und den Schaden an Ihrem Fahrzeug auf. Unsere Fahrerschutzversicherung schützt Sie als Fahrer im Fall eines Personenschadens.
Das Auto ist immer voll versichert - und sein Fahrer? Die Fahrerschutzversicherung leistet Dinge, die in der Kfz-Versicherung nicht enthalten sind. Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Reisekosten nach einem Unfall beispielsweise.
Unser Fahrerschutz ist personenbezogen. Egal ob eigenes Auto, Carsharing oder das Auto eines Freundes, bei uns sind Sie versichert. Das ist gerade für Personen, die mehrere Fahrzeuge oder häufig Carsharing-Services nutzen absolut sinnvoll.
Falls doch einmal etwas passiert, leisten wir für Ersatzansprüche - und das beispielsweise bis hin zu den Kosten für behindertengerechte Umbaumaßnahmen nach einem schweren Unfall.
Wir leisten auch, wenn der Unfall ganz oder teilweise mitverschuldet wurde oder der Schädiger nicht auffindbar, beziehungsweise mittellos ist.
Finanzieller Schutz für den Fahrer infolge eines Unfalls: Die Fahrerschutzversicherung steht Ihnen zur Seite. Eine hohe Deckungssumme und Kostenübernahmen für wichtige Leistungen im Ernstfall sind hier das A und O.
Mit der hohen Deckungssumme sorgen wir dafür, dass Sie stets umfangreich abgesichert unterwegs sind - komme was wolle.
Ihre Absicherung gilt in so gut wie allen Fahrten des täglichen Lebens. Ausgenommen sind lediglich Taxen, Kurier- & Postdienste sowie Warenauslieferung.
Gilt beispielsweise hinsichtlich Verdienstausfall, Schmerzensgeld, behindertengerechten Umbaumaßnahmen und Unterhaltszahlungen an Hinterbliebene.
Wir stehen Ihnen bei für beispielsweise: Rehamaßnahmen, Hausnotruf, Mahlzeitenservice, Medikamentenservice, Reinigung der Wohnung durch eine Haushaltshilfe, Begleitung zum Arzt, Grundpflege.
Der Baustein Fahrer-Schutz ist fahrzeuggebunden und kann nur in Verbindung einer Kfz-Haftpflicht bei Ihrer Württembergischen abgeschlossen werden.
Die Fahrerschutzversicherung hingegen versichert die Person, ohne dass eine Kfz-Versicherung bei der Württembergischen bestehen muss.
Haben Sie Ihr Auto sowieso bei uns versichert, ist der Einschluss des Bausteins in den bestehenden Vertrag eine sinnvolle Ergänzung. Besteht Ihre Autoversicherung bei einem anderen Versicherer, so empfehlen wir Ihnen unsere Fahrerschutzversicherung als wertvolle Zusatzversicherung.
Unsere Fahrerschutzversicherung kostet 29,95 € im Jahr und steht Ihnen rund um die Uhr, an sieben Tagen die Woche mit ihrem leistungsstarken Schutz zur Seite. Sie ist damit so etwas wie eine Unfallversicherung für Autofahrer - und in jeder Hinsicht wichtig und sinnvoll.
Wurden Sie bei einem Unfall verletzt, haben Sie gerade dann, wenn Sie Unfallverursacher sind, Anspruch auf die Leistungen der Fahrerschutzversicherung. Tragen Dritte die Schuld, so kommt deren Kfz-Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden auf, die Ihnen und an Ihrem Fahrzeug entstanden sind.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt nur für Sach- und Personenschäden auf, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen. Werden Sie selbst bei einem Unfall verletzt, können Sie nur eine Leistung für Ihren Personenschaden erhalten, wenn für Sie eine Fahrerschutz-Versicherung vereinbart ist. Durch Ersatzleistungen, beispielsweise bei Verdienstausfall, vermeiden Sie finanzielle Engpässe und können sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.
Ein Beispiel: Sie sind mit einem Auto von Car2Go unterwegs. Aufgrund eines Fahrfehlers kommen Sie von der Fahrbahn ab und das Fahrzeug überschlägt sich. An den Unfallhergang können Sie sich später nicht mehr erinnern, aber an die Folgen: Mehrere Wochen im Krankenhaus sowie ein Jahr Verdienstausfall. Über die Kosten, die der Unfall nach sich zieht, brauchen Sie sich dank Ihres Versicherungsschutzes keine Sorgen zu machen. Die Fahrerschutzversicherung hat für Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Reisekosten bereits über 73.000 € gezahlt.
Diese Absicherung steht Ihnen zur Seite, wenn Sie bei einem Unfall verletzt werden. Das ist besonders wichtig, wenn Sie selbst der Unfallverursacher sind, der Verursacher keine Versicherung hat oder nicht auffindbar ist.
Geraten Sie unverschuldet in einen Pkw-Unfall, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des "Unfallgegners" für Schäden, besonders Personenschäden, auf. Hier bleibt Ihr Fahrerschutz also außen vor.
Ein Wechsel der Kfz-Versicherung kann sich in vielen Fällen lohnen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten - bei Kündigung, Wechsel und Neuabschluss Ihrer Autoversicherung.
Warten auf freie Termine, schwierige Formulare, Hin- und Her: Der Gang zur Zulassungsstelle kann ein Spießrutenlauf sein. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Besuch bei der Zulassungsstelle so schlau wie möglich gestalten.
Vor der Fahrfreude kommt der Bürokratieaufwand: Bei einem Halterwechsel sind Sie verpflichtet, das Auto umzumelden. Doch keine Sorge – hier erfahren Sie alle notwendigen Informationen für eine schnelle und reibungslose Ummeldung.
Ein zweites Auto ist in vielen Fällen ein Segen. Sei es, weil die Familie ohne zweites Fahrzeug kaum zu managen ist, weil die Kinder selbst ein Auto haben möchten oder der Partner den Job wechselt und pendeln muss. Mehr dazu in diesem Artikel.
Sie möchten dem Nachwuchs Ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen, damit er günstig losdüsen kann? Die gute Nachricht: Das geht - sollte aber wohlüberlegt sein.
Die hier dargestellten Bedingungen (AVB) sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.
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