Mobilität

Kfz-Haftpflichtversicherung: Welche Schäden & Leistungen sind abgedeckt?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die jedes Auto braucht. Mehr noch: Sie ist für jedes Fahrzeug, das auf der Straße gefahren werden soll, gesetzlich vorgeschrieben. Auto, Krafträder, Traktor und mehr.

Lesedauer: 7 Minuten

  • Paar steht hinter offenem PKW-Kombi mit offener Heckklappe

Was ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

Pflichtversicherung für alle Autos

Die Kfz-Haftpflichtversicherung steht Ihnen zur Seite, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Schaden verursachen.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Haftpflicht, Teil- & Vollkasko: UnterschiedeTabelle: Die Leistungen im ÜberblickDie Kosten der Kfz-HaftpflichtWie melde ich Haftpflicht-Schäden?Häufige Fragen

Dabei kann es sich um mehrere Arten von Schäden handeln.

  • Sachschäden: Das sind Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners und anderen Dingen, beispielsweise Gebäude oder Verkehrsschilder. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für deren Behebung auf. Dabei übernimmt sie beispielsweise Reparatur- und Abschleppkosten.
  • Personenschäden: Wenn Menschen bei einem Unfall verletzt werden, spricht man von Personenschäden. Hierunter fallen unter Anderem Behandlungskosten, der Verdienstausfall des Geschädigten und Schmerzensgeld.
  • Vermögensschäden: Diese sind schwieriger zu definieren. Ein Vermögensschaden entsteht, wenn jemand aufgrund eines Unfalls nachweislich einen finanziellen Schaden davonträgt, weil er oder sie einen wichtigen Geschäftstermin nicht wahrnehmen kann. Auch vor den finanziellen Folgen solcher Schäden schützt die Kfz-Haftpflicht.

Ein wichtiges Leistungsmerkmal der Kfz-Haftpflicht ist dabei die Versicherungssumme. Bei Ihrer Württembergischen stehen wir Ihnen pauschal mit 100 Millionen €, und 15 Mio. € je geschädigte Person bei Personenschäden, zur Seite, wenn Sie uns brauchen.

Die Abwehr unbegründeter Ansprüche

Im Ernstfall zählt nicht nur, schnell die Leistung auszuzahlen. Eine der wichtigsten Funktionen der Kfz-Haftpflichtversicherung ist der sogenannte "passive" Rechtsschutz. Wenn jemand Schadenersatz von Ihnen verlangt, prüfen wir zunächst, ob dieser überhaupt gerechtfertigt ist. Wenn wir zu dem Schluss kommen, dass Sie überhaupt nicht haftbar gemacht werden können, wehren wir die Ansprüche ab - wenn nötig auch vor Gericht.

Die "Mallorca-Police" und der Ausland-Schadenschutz

Schäden, die mit einem im europäischen Ausland gemieteten Mietwagen verursacht werden, sind im Kompakt- und im Premiumschutz mit der "Mallorca-Police" abgesichert. Im Premiumschutz bietet der beitragsfrei enthaltene Ausland-Schaden-Schutz Sicherheit, wenn Sie mit Ihrem eigenen Auto unterwegs sind.

Die Kfz-Umweltschadenversicherung nach dem Umwelt-Schadengesetz (USchadG)

Die Umweltschadenversicherung kommt für Schäden auf, die durch Ihr Fahrzeug an unserer Umwelt entstehen. Auslaufendes Öl- und Schmiermittel sind hier berühmte Beispiele.

Für welche Fahrzeuge kann ich eine Kfz-Haftpflichtversicherung bei der Württembergischen abschließen?

Wir haben die passende Haftpflicht für so gut wie jedes Fahrzeug. Die Kfz-Haftpflicht ist Bestandteil dieser Versicherungen:

Hinzu kommen unsere gewerblichen Versicherungen für Transport & Mobilität

Der Unterschied zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko

Haftpflichtversicherung, Teilkasko und Vollkasko - welche Versicherung leistet wofür? Hier ein kurzer Überblick. Mehr über die Unterschiede zwischen Kfz-Haftpflicht, Teil- & Vollkasko erfahren Sie auf der Seite, die wir dem Thema gewidmet haben.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne Kfz-Haftpflicht erhalten Sie keine Kfz-Zulassung. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die Sie anderen Personen, fremdem Eigentum und Vermögen mit Ihrem Fahrzeug zufügen.

Kfz-Teilkaskoversicherung

Mit der Teilkaskoversicherung sind Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem eigenen Kfz abgesichert – allerdings nur solche Schäden, die Sie nicht selbst verursacht haben.

Kfz-Vollkaskoversicherung

In der Vollkaskoversicherung sind alle Leistungen des Teilkaskoschutzes inbegriffen. Darüber hinaus übernimmt der Vollkaskoschutz z. B. auch die Kosten für Unfallschäden am eigenen Fahrzeug oder Vandalismus. Damit sind Sie rundum abgesichert.

Kfz-Haftpflicht: Leistungen im Überblick

In unserer Tabelle geben wir einen Überblick der Leistungen unserer Kfz-Haftpflichtversicherung im Tarif Premium. Besonders wichtig ist der Ausland-Schadenschutz, den kaum ein Versicherer schon in der Haftpflicht anbietet.

Kraftfahrt-HaftpflichtEnthalten im Premiumschutz

Versicherungssumme

100 Mio. €

Versicherungssumme je geschädigte Person bei Personenschäden

15 Mio. €

Schutz für Mietwagen im europäischen Ausland, sogenannte "Mallorca-Police"

Ja

Kfz-Umweltschadenversicherung nach USchadG

10 Mio. € /
5 Mio. € je Schadenereignis

Ausland-Schadenschutz

Ja

Die Haftpflichtversicherung können Sie beliebig mit einer Teilkasko oder einer Vollkasko erweitern. Wer nicht allein sein Auto absichern will, der sollte über die Fahrerschutzversicherung und die Mobilitätsschutz-Versicherung nachdenken.

Wann zahlt die Auto-Haftpflichtversicherung und wann nicht?

Nicht jeder Schaden ist ein Fall für die Kfz-Haftpflicht. Unsere Gegenüberstellung hilft bei der Einordnung: Oft lohnt es sich, zumindest die Teilkasko für Ihr Fahrzeug abzuschließen, denn für Schäden an Ihrem eigenen Auto kommt die Kfz-Haftpflicht nicht auf.

Beispielsweise hierfür zahlt die Kfz-Haftpflicht:

  • Ein Verkehrsteilnehmer fordert zurecht Schadens­ersatz für Auto­reparaturen, die durch einen von Ihnen verschuldeten Unfall notwendig werden.
  • Sie übersehen einen Radfahrer beim Abbiegen und dieser verletzt sich beim Sturz. Er fordert danach Schadenersatz für seinen Verdienstausfall, da er mehrere Wochen nicht arbeiten gehen konnte.

In diesen Fällen zahlt die Haftpflicht nicht:

  • Sie stoßen beim Einparken gegen den teuren Pflanztopf in Ihrer eigenen Auffahrt und zerkratzen Ihre Stoßstange.
  • Jemand reißt das Hersteller-Emblem von Ihrer Motorhaube und Sie verlangen Ersatz für den entstandenen Schaden.

Was kostet eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

Hierauf eine pauschale Antwort zu geben ist beinahe nicht möglich. Es gibt die Kfz-Haftpflichtversicherung für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge, vom Kraftrad, über das Auto bis zum Quad. Die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn wir das Auto als Beispiel nehmen sind das:

  • Automodell bzw. Typklasse: Ihr Modell wird in eine sogenannte Typklasse eingeteilt, basierend auf der Schadenhäufigkeit in der Vergangenheit. Wenn Sie also ein Auto fahren, das häufig in Unfälle verwickelt ist oder häufig geklaut wird, wird Ihr Pkw in eine höhere Typklasse eingestuft. Die Typklasse können Sie übrigens anhand Ihrer Schlüsselnummer herausfinden.
  • Wohnort bzw. Regionalklasse: Die Unfallhäufigkeit an Ihrem Wohnort hat ebenfalls einen Einfluss auf die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags. Diese Regionalklassen fließen in die Kalkulation der Prämien mit ein.
  • Jährliche Fahrleistung: Das Risiko in einen Unfall verwickelt zu werden, steigt mit der Anzahl der gefahrenen Kilometer. Daher müssen Sie Ihrem Versicherer angeben, wie viele Kilometer Sie pro Jahr mit Ihrem Fahrzeug unterwegs sind.
  • Zugelassene Fahrer: Fahren nur Sie mit dem Pkw oder soll die ganze Familie damit fahren können? Die Anzahl und das Alter der zugelassenen Fahrer hat ebenso einen Einfluss auf den Versicherungsbeitrag.
  • Ihre Schadenfreiheitsklasse: Wer lange unfallfrei fährt, wird mit einer guten Schadenfreiheitsklasse belohnt. Diese wirkt sich ebenfalls auf die Höhe Ihres Beitrags aus.

Wie melde ich meiner Kfz-Versicherung einen Haftpflicht-Schaden?

Wir stehen Ihnen bei Schäden zur Seite. Melden Sie uns jeden Schaden zeitnah. Der schnellste und unkomplizierteste Weg ist ein Anruf über unsere Hotline, diese finden Sie unter Schaden melden: Kfz-Versicherung

  • Wir nehmen Ihren Schaden auf und besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen.
  • In kürzester Zeit ist der Schadenfall für Sie erledigt.

Schäden bei der Kfz-Versicherung des Unfallgegners melden

Sie selbst können die Kfz-Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners einschalten, wenn Sie der Geschädigte des Unfalls sind. In der Regel beauftragt die Versicherung des Unfallgegners einen Gutachter, um den Schaden an Ihrem Pkw zu bewerten.

In den meisten Fällen werden Sie, sollte Ihnen der Versicherer des Unfallgegners bekannt sein, die Kontaktmöglichkeiten dessen Kfz-Schadenabteilung auf deren Webseite finden.

Verhalten bei Fahrerflucht

Wenn Sie nach einem Unfall nur das Kennzeichen des Täters kennen (z.B. bei Fahrerflucht), können Sie seine Kfz-Haftpflichtversicherung über den Zentralruf der Autoversicherer unter Telefonnummer 0800 2502600 ermitteln.

Falls der Unfallgegner nicht versichert ist oder Sie keine Gelegenheit hatten, dass Kenzzeichen zu notieren, wenden Sie sich an den Verein für Verkehrsopferhilfe unter der Telefonnummer 0 30 20 20 5858. Begeht der Unfallgegner Fahrerflucht, ist nicht versichert oder lässt sich nicht ermitteln, gibt es keine gegnerische Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt. In solchen Fällen können Betroffene mit Personenschäden den Garantiefonds des Vereins Verkehrsopferhilfe e.V. um Entschädigung bitten. Verweigert der Unfallgegner jegliche Auskunft zu seiner Versicherung, notieren Sie sich das Kennzeichen und wenden Sie sich ebenfalls an den Zentralruf der Autoversicherer.

Beratung und Preisberechnung durch die Württembergische

Falls Sie noch offene Fragen zur Kfz-Versicherung und deren Preisberechnung haben oder gerne eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse und ermitteln Ihren persönlichen Preis.

  • Persönlich. Partnerschaftlich. Verlässlich.
  • Sie stehen an erster Stelle - nicht Ihre Vertragsnummer.
  • Seit fast 200 Jahren stehen wir an der Seite von Menschen und Unternehmen.

Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier eine Versicherung in Ihrer Nähe.

Häufige Fragen

Noch mehr zur Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflicht gibt es nicht nur in der Autoversicherung, sondern für jedes Fahrzeug, für das eine Kfz-Versicherung abgeschlossen werden kann und auf der Straße unterwegs sein darf. Hier sammeln wir Ihre Fragen zum Thema Kraftfahrt-Haftpflicht.

  • Ja, das ist sie. Der Gesetzgeber hält schon in § 1 des Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter fest:

    "Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird. (...)."

  • Die gibt es. Die gesetzliche Mindestversicherungssumme legt fest, bis zu welcher Summe der Versicherer die Kosten für einen Schaden übernehmen muss. Sie liegt bei:

    • 7,5 Millionen € für Personenschaden
    • bis zu 1.220.000 € für Sachschaden
    • 50.000 € für reine Vermögensschaden

    Ihre Kfz-Versicherung der Württembergischen bietet Versicherungssummen weit über den gesetzlichen Mindestanforderungen. Wie oben ersichtlich, stehen wir Ihnen mit bis zu 100 Mio. € pauschal zur Seite und bis zu 15 Mio. € je Personenschaden.

  • Der Versicherungsschutz Ihres Autos besteht innerhalb der geografischen Grenzen in ganz Europa und den Gebieten, die der Europäischen Union angehören. Der Versicherungsschutz richtet sich dabei nach den gesetzlichen Gegebenheiten im Land, das Sie mit Ihrem Fahrzeug besuchen.

  • Wenn Sie selbst einen Unfall verursachen, leistet Ihre eigene Kfz-Haftpflicht. Sie übernimmt Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die anderen durch Sie als Unfallverursacher entstanden sind. Die Leistung wird dabei dem Unfallgegner ausbezahlt, damit Sie nicht dessen Kosten für eventuelle Reparaturen, Krankenhausaufenthalte, Reha & Co. übernehmen müssen.

    Umgedreht gilt dieselbe Logik: Wenn Sie als Opfer in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, zahlt die Kfz-Haftpflicht Ihres Unfallgegners.

  • Wer ohne Versicherungsschutz fährt, begeht eine Straftat. § 6 des Pflicht­versicherungs­gesetzes (PflVG) sieht dafür eine Freiheits­strafe von sechs Monaten oder eine Geld­strafe von bis zu 180 Tages­sätzen vor. Ohne gültige Kfz-Haftpflicht dürfen Sie Ihr Fahrzeug also nicht im Straßen­verkehr be­we­gen. Außerdem sind Sie ver­pflich­tet, das Auto bei der Kfz-Zulassungs­behörde abzumelden.

  • Die eVB, elektronische Versicherungsbestätigung, ist für die Kfz-Zulassung notwendig. Sie erhalten diese unkompliziert bei Ihrem persönlichen Berater der Württembergischen. Meist ist in diesem Zusammenhang die Rede von der eVB-Nummer. Diese siebenstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben bestätigt der Behörde, dass für Ihr Fahrzeug eine Kfz-Versicherung abgeschlossen wurde.

  • Die Schadenfreiheitsklasse gibt Auskunft über die Dauer des schadenfreien Verlaufes eines KFZ-Versicherungsvertrages. Einer SF-Klasse ist ein Beitragssatz zugeordnet, welcher zur Beitragskalkulation herangezogen wird. Je höher die SF-Klasse, desto niedriger der Beitrag. Vorsicht: Die Vollkaskoversicherung hat eine eigene SF-Klasse.

Gut zu wissen

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