Mobilität

Halterwechsel: Auto ummelden - Infos zu Unterlagen, Kosten & Co.

Vor der Fahrfreude kommt der Bürokratieaufwand: Bei einem Halterwechsel sind Sie verpflichtet, das Auto umzumelden. Doch keine Sorge – hier erfahren Sie alle notwendigen Informationen für eine schnelle und reibungslose Ummeldung.

Lesedauer: 4 Minuten

  • Frau im Auto erhält einen Autoschlüssel

Kfz-Halterwechsel

Wann wechselt der Halter eines Autos?

Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen oder verkaufen, wechselt der Halter des Autos. Auch wenn beispielsweise Eltern ihren Kindern das alte Auto überlassen gibt es einen Fahrzeughalterwechsel. In diesen Fällen muss das Fahrzeug auf den neuen Halter zugelassen werden und auch die Kfz-Versicherung muss angepasst werden.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

So erfolgt die UmmeldungKfz-Versicherung: worauf achten?Halterwechsel mit VollmachtHalterwechsel in der FamilieHäufige Fragen

Kfz-Halterwechsel: Wann, wo und wie erfolgt die Ummeldung?

Sie sollten unmittelbar nach dem Kauf das Auto ummelden. Dazu müssen Sie zur zuständigen Kfz-Zulassungsstelle an Ihrem Wohnsitz. Dort können viele weitere Angelegenheiten rund ums Thema Kfz erledigt werden. Sie können beispielsweise Autos anmelden oder Autos abmelden. In manchen Städten wie zum Beispiel in Stuttgart können Privatpersonen auch zu einem Bürgerbüro gehen, um ihr Auto umzumelden. Kümmern Sie sich schon wenn sich die Ummeldung des Autos abzeichnet um einen Termin, das spart Zeit und schont die Nerven.

Voraussetzungen zum Ummelden

Damit das Auto umgemeldet werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Amt prüft, ob Sie rückständige Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 € darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 € kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
  • Sie dürfen keine Schulden der Kfz-Steuer von 5 € oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

Diese Unterlagen benötigen Sie für den Kfz-Halterwechsel

Wer einmal in der langen Schlange an der Kfz-Zulassungsstelle oder im Bürgerbüro stand, weiß: ein zweites Mal will man sich nicht anstellen. Daher ist es ratsam, alle benötigten Unterlagen parat zu haben. Die folgenden Unterlagen brauchen Sie, um das Fahrzeug wegen Halterwechsel umzumelden:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer Ihres Versicherers (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA‐Lastschriftmandat)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU)
  • Die alten Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist. Ggfs. neue Kennzeichen für die Zulassung.
  • Das COC-Papier, wenn es um ein Importfahrzeug geht.

Verlorene Kfz-Unterlagen: Was tun?

Sollten Sie Ihre Fahrzeugpapiere verloren haben, kann Ihnen die Zulassungsbehörde neue Dokumente ausstellen. Vor Ort müssen Sie eine eidesstattliche Verlusterklärung unterschreiben, der Verlust wird dann an das Kraftfahrt-Bundesamt weitergeleitet.

  • Einen Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief erhalten Sie gegen eine Gebühr von bis zu 45 € (Fahrzeugschein) bzw. bis zu 70 € (Fahrzeugbrief).
  • Sind die COC-Papiere für ein Fahrzeug aus dem Ausland betroffen, erhalten Sie vom Hersteller des Kfz neue. In der Regel ist für den Service ebenfalls eine Gebühr fällig, die Hersteller erheben diese in unterschiedlichsten Höhen.
  • Geht der Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung verloren, erhalten Sie vom TÜV oder einer anderen Prüfstelle, die den Bericht angefertigt hat, eine Zweitschrift. Prüforganisationen berechnen hierfür eine Servicepauschale.

Auto online ummelden: Wie ist das möglich?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, das Fahrzeug bei einem Halterwechsel online umzumelden. Um die Online-Funktion des iKfz-Portals generell nutzen zu können, benötigen Sie einen neuen Personalausweis (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) sowie ein entsprechendes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“.

Zusätzlich benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) mit verdeckten Sicherheitscodes (Die Sicherheitscodes für die Zulassungsbescheinigung Teil II wurden erst nach dem 01.01.2018 eingeführt)
  • EVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • IBAN (Bankkonto) für den Einzug der Kfz‐Steuer des Halters

Halterwechsel und Kfz-Versicherung: Worauf achten?

Um das Auto ummelden zu können, ist der Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig, Teilkasko und Vollkasko sind optional. Beim Kauf eines angemeldeten Autos geht der Versicherungsvertrag auf den Käufer über. Dabei werden Vertragsdetails auf den neuen Halter angepasst. Dazu zählen auch beitragsrelevante Daten wie die Regionalklasse und die Schadenfreiheitsklasse. Der Käufer und neue Fahrzeughalter kann die Kfz-Versicherung jedoch auch wechseln. Er kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Die Kündigung muss dabei innerhalb eines Monats erfolgen. Bei einem Verkauf kann auch die Versicherung den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Um die eVB-Nummer sollte sich der Halter rechtzeitig kümmern, weil sie bei der Ummeldung vorzulegen ist.

Kfz-Halterwechsel durch Bevollmächtigung

Wenn Sie keine Zeit haben, um zur Zulassungsstelle zu gehen und Ihr neues Auto selbst umzumelden, können Sie einer Vertrauensperson auch eine Vollmacht ausstellen. Neben der schriftlichen Vollmacht, muss die Person auch einen eigenen Ausweis sowie die Ausweiskopie des Fahrzeughalters mitbringen. Einen Vordruck für die Vollmacht finden Sie häufig auf der Website Ihrer zuständigen Zulassungsstelle. Eine handschriftliche Vollmacht ist jedoch auch ausreichend, wenn sie folgende Informationen enthält:

  • Name und Adresse der Person, des neuen Fahrzeughalters
  • Name und Adresse des Vertreters
  • Zweck der Vollmacht (Halterwechsel)
  • Einverständniserklärung, dass der Vertreter über mögliche Zahlungsrückstände informiert wird
  • Datum und Unterschrift des Vollmachtgebers

Ob Vertrauensperson oder Dienstleister, wer die Ummeldung im Namen einer anderen Person vornehmen möchte, benötigt neben der eigentlichen, schriftlichen Vollmacht:

  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtnehmers als Identitätsnachweis
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Vollmachtgebers
  • SEPA-Lastschriftmandat für Einzug der Kfz-Steuer (vom Fahrzeughalter ausgefüllt und unterschrieben)

Im gewerblichen Bereich gibt es auch Dienstleistungsfirmen, die sich mit der professionellen Kfz-Zulassung, Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Fahrzeugen beschäftigen. Gegen eine Gebühr übernehmen deren Mitarbeiter den Behördengang.

Halterwechsel innerhalb der Familie: Worauf achten?

Wechselt das Fahrzeug innerhalb der Verwandtschaft den Halter, gibt es häufig keinen Kaufvertrag. Trotzdem sollten Sie es ummelden. Dies ist auch ohne Probleme möglich, wenn der neue Halter alle notwendigen Fahrzeugpapiere erhält und eine Kfz-Versicherung auf seinen Namen abschließt. Dabei gibt es eventuell die Möglichkeit die Schadenfreiheitsklasse zu übertragen. Wenn beispielsweise die Enkelin das Auto von der Oma übernimmt und die Enkelin seit sechs Jahren einen Führerschein hat und in dieser Zeit regelmäßig mit dem Auto der Oma gefahren ist, dann können sechs schadenfreien Jahre von der Oma auf die Enkelin übertragen werden.

Exkurs: Ummeldung des Autos nach einem Umzug

Sie müssen Ihr Auto auch ummelden, wenn Sie in einen neuen Zulassungsbezirk ziehen. Beim Besuch auf der Zulassungsstelle sollten Sie die elektronische Versicherungsbestätigung dabei haben. Der Vorteil für Sie ist, dass Ihre Kfz-Versicherung die eVB an eine zentrale Datenbank übermittelt, von der aus die Zulassungsstelle schnell und einfach prüfen kann, ob Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug besteht.

Weshalb ist das wichtig? Mit dem Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk kann sich auch Ihre Regionalklasse in der Kfz-Versicherung ändern. Diese hat einen Einfluss auf Ihren Kfz-Beitrag und wird, je nach Unfall- und Schadenstatistik der Gegend, angepasst.

Tipps rund um die Kfz-Ummeldung nach einem Umzug

Ist Ihr "Ummeldungsgrund" ein Umzug in eine neue Gegend? Dann kümmern Sie sich am besten so früh wie möglich um den Termin auf der Zulassungsstelle.

Ein weiterer Tipp besteht in einem Anwohnerparkausweis: Befindet sich eine Bewohnerparkzone an Ihrem neuen Wohnort, unterliegen Sie keinen Begrenzungen, was die Parkdauer in dieser Zone angeht. Gegen Vorlage Ihres Personalausweises und der Zulassungsbescheinigung I erhalten Sie den Parkausweis bei den örtlichen Behörden. Kosten und Geltungsdauer variieren lokal stark und sollten bei den zuständigen Stellen erfragt oder im Internet recherchiert werden.

Wenn Sie übrigens innerhalb des selben Zulassungsbezirks umziehen, ist keine Ummeldung nötig. Allerdings sollten Sie, hier kommt es ganz auf die Gegebenheiten im Bürgerbüro vor Ort bei Ihnen an, die neue Adresse in den Fahrzeugschein eintragen lassen. Das nehmen bereits viele Bürgerbüros vor, was einen Besuch auf der Zulassungsstelle überflüssig macht.

Häufige Fragen

Weitere Infos zur Ummeldung

Welche Information sind bei der Ummeldung eines Fahrzeugs noch zu beachten? Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen.

  • Früher musste bei einem Halterwechsel ein neues Kennzeichen gekauft werden. Heutzutage ist es jedoch möglich, das Kennzeichen des Vorbesitzers zu übernehmen. Der Vorteil: Es fallen geringere Gebühren an, da kein neues Kennzeichen angefertigt werden muss. Übrigens: Das Mitnehmen des Kennzeichens ist auch bei einem Umzug möglich: In diesem Fall müssen Sie der Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil I vorlegen. Diese berichtigt dann Ihre Adresse. Wer innerhalb eines Zulassungsbezirkes umzieht und das alte Kennzeichen behalten möchte, muss ebenfalls in der Zulassungsbescheinigung Teil I eine Adressänderung vornehmen lassen.

  • Jeder Zulassungsbezirk kann seine Gebühren selbstständig festlegen. In der Regel sind keine zu großen Unterschiede zu erwarten. Die baden-württembergische Landeshauptstadt Stuttgart beziffert die Kosten in einem Rahmen zwischen 19,30 € bis 75,40 € (Stand Februar 2023). In Berlin beispielsweise beträgt die Grundgebühr 19,60 €. Doch auch hier können weitere Kosten für technische Änderungen, Feinstaubplakette oder Wunschkennzeichen anfallen.

  • Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigungen fehlen, kann Ihnen die Zulassungsbehörde neue Dokumente ausstellen. Dafür müssen Sie eine eidesstaatliche Verlusterklärung unterzeichnen und das Kraftfahrt-Bundesamt wird informiert. Falls der Prüfbericht der letzten HU-Untersuchung fehlt, erhalten Sie den Bericht vom TÜV oder einer anderen Prüfstelle, die den Bericht angefertigt hat. In beiden Fällen kommen Servicegebühren auf Sie zu.

  • Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss unverzüglich geschehen - in der Regal innerhalb einer Woche. Wenn Sie sich zu viel Zeit lassen, können Sie eine Verwarnungsgebühr in Höhe von 15 € riskieren.

  • Wenn Sie ein stillgelegtes Auto wieder anmelden möchten, können Sie das ganz einfach auch bei der Zulassungsbehörde tun. Bei einem Halterwechsel ist zu beachten, dass es sich dann in der Regel nicht mehr um eine Wiederanmeldung sondern um eine Zulassung bzw. Ummeldung handelt.

  • Auch Erben müssen das Auto schnellstmöglich bei der Kfz-Behörde ummelden. Außerdem zu beachten: Die Kfz-Versicherung muss zunächst weitergeführt werden und kann nicht wie bei einem Kauf aufgrund eines Sonderkündigungsrechts beendet werden. Für den Erben oder die Erbin gelten die allgemeingültigen Fristen für die Kündigung der Autoversicherung.

  • Mit dem Wohnort ändert sich vielleicht auch die Höhe der Prämie, da sich die "Regionalklasse" ändert. Beispielsweise bei einem Umzug vom Land in die Stadt kann dies zu einem höheren Versicherungsbeitrag als zuvor führen. Ein Anruf bei einer der Agenturen Ihrer Württembergischen Versicherung lohnt sich also vor dem Umzug definitiv. Hier erfahren Sie mehr darüber, wann sich die Kfz-Versicherung wechseln lohnt.

  • Hierfür brauchen Sie neben den regulär erforderlichen Dokumenten einen Handelsregister-Auszug bzw. eine Gewerbeanmeldung. Diese legen Sie gemeinsam mit den oben beschriebenen anderen nötigen Unterlagen bei der Zulassungsstelle vor. Ist das Unternehmen, als juristische Person, sogar der Fahrzeughalter, benötigen Sie die Vollmacht einer berechtigten Person zum ummelden des Fahrzeugs. Das kann beispielsweise der Geschäftsführer sein.

  • Bei Leasingfahrzeugen wird die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Bank bzw. Leasinggesellschaft hinterlegt.

    Sobald Sie diese Unterlage für eine Ummeldung benötigen, gehen diese zunächst an die Zulassungsstelle. Für eine reine Adressänderung innerhalb eines Zulassungsbezirks ist dies nicht nötig. Hier reicht es, wenn Bank oder Leasinggeber der Behörde eine schriftliche Änderungsbestätigung zukommen lassen.

  • Das ist möglich, jedoch nur für eine bestimmte Zeit.

    • Verbringen Sie maximal sechs Monate im europäischen Ausland, melden Sie Ihr Fahrzeug nicht um. Ihr Auto mit deutschem Nummernschild dürfen Sie weiterhin fahren.
    • Ab einer Aufenthaltsdauer von sechs Monaten sind Sie jedoch verpflichtet, den Wagen umzumelden.
    • Verlegen Sie Ihren Hauptwohnsitz dauerhaft in ein anderes EU-Land, melden Sie Ihr Auto in Deutschland ab und innerhalb von sechs Monaten nach Umzug am neuen Wohnort an.

    Tipp: Absolvieren sie ein Auslandssemester in einem EU-Mitgliedsstaat, dürfen sie Ihren in Deutschland angemeldeten Pkw länger als ein halbes Jahr ohne Ummeldung fahren. Damit kommt der Staat den Studierenden entgegen und erleichtert deren Reisen.

  • Ja, Sie benötigen eine neue Umweltplakette, da auf der aktuellen das Kennzeichen Ihres alten Wohnorts eingetragen ist. Immer mehr Städte verfügen über Umweltzonen. Um Ihr Fahrzeug innerhalb dieser Zonen nutzen zu dürfen, benötigen Sie eine Umwelt- oder Feinstaubplakette.

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