Roller­versicherung

Mobilität mit Sicherheit

Durch die Stadt und über Land: Mit einem Motorroller sind Sie flink unterwegs. Mit unserer Rollerversicherung – der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht- oder der freiwilligen Teilkaskoversicherung – genießen Sie sicheren Fahrspaß.

Rollerversicherung: Junger mann parkt seinen E-Motorroller

Ihre Vorteile

Warum ist eine Roller­versicherung sinnvoll?

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, damit Sie am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Bei Abschluss erhalten Sie Ihr Versicherungskennzeichen und sind bei Schäden, die Sie anderen zufügen, abgesichert.

  • Schadenfreie Jahre sammeln

    Sparen beim Fahren und Erfahrung sammeln: Wenn Sie Ihren Roller bei uns versichern und schadenfreie Jahre sammeln, rechnen wir Ihnen bis zu zwei Jahre beim ersten Auto oder Motorrad an.

  • Flexibler Schutz

    Ob Haftpflicht oder Teilkasko: Wählen Sie den Versicherungsschutz der zu Ihnen passt. Mit der Teilkaskoversicherung sind u. a. Diebstahl, Schäden durch Brand oder Naturgewalten mitversichert.

  • Taggenaue Beitragsberechnung

    Wir rechnen auf den Tag genau ab: Der Beitrag für Ihr Versicherungsjahr hängt von Ihrem Vertragsbeginn ab – egal ob Sie zum Monatsbeginn oder zur Monatsmitte einsteigen wollen.

  • Leistet schon vor der Schadenersatzzahlung

    Wir prüfen für Sie ob und in welchem Umfang Sie überhaupt zur Zahlung verpflichtet sind. Unbegründete Schadenersatzansprüche gegen Sie wehren wir ab - auch vor Gericht.

  • Europaweiter Schutz

    Unsere Rollerversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Fair, kundenorientiert und TOP-Service: Wir sind ausgezeichnet

  • eKomi Kundenauszeichnung: Schadenabwicklung

    eKomi Kunden­auszeichnung in der Schadenabwicklung.

    5,0/5

  • Qualitätssiegel Focus Money - Fairste Schadenregulierung

    Wir wissen, worauf es ankommt.

    Wir stehen an Ihrer Seite, wenn Sie uns brauchen. FOCUS MONEY bewertet unsere Schadenregulierung so wie unsere Kunden: "Sehr gut".

Ein Roller parkt vor einem Haus.

Mofa, Moped & Co.

Diese Kleinkrafträder können Sie bei uns versichern

Für Kleinkrafträder wie Mofas und Mokicks mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h benötigen Sie ein Versicherungskennzeichen. Doch was sind eigentlich die Unterschiede der Kleinkrafträder?

  • Es gibt zwei Arten von Mofas: Leichtmofas, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, und Mofas, mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h. Aufgrund der geringen Geschwindigkeit dürfen Mofas auf dem Radweg fahren. Es ist kein Führerschein im herkömmlichen Sinne erforderlich, sondern lediglich eine Betriebserlaubnis. Diese kann ab 15 Jahren mit ein paar wenigen Theorie- und Praxisstunden sowie einer Theorieprüfung erlangt werden.

  • Der wesentliche Unterschied zwischen Mofa und Moped liegt in der Fahrgeschwindigkeit: Mopeds fahren bis zu 45 km/h schnell. Ein Moped darf mit dem Führerschein der Klasse AM in Deutschland ab 15 Jahren gefahren werden und bedarf einer Mopedversicherung. Vorsicht: Die Fahrerlaubnis ab 15 gilt nicht im Ausland!

  • Stellt man ein Moped und ein Mokick nebeneinander, so fällt auf: Beim Mokick fehlen die Pedale. Stattdessen haben Mokicks Fußrasten, zum Start muss der Kickstarter mit dem Fuß betätigt werden. Darüber hinaus sind sich Moped und Mokick sehr ähnlich: Beide erreichen bis zu 45 km/h und der Fahrer muss mindestens 15 Jahre alt sein und den Führerschein der Klasse AM besitzen.

  • Roller haben im Gegensatz zu Moped, Mofa und Mokick weder Fußraster noch Pedale. Stattdessen werden die Füße auf einem Durchstieg platziert. Motorroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h dürfen mit entsprechendem Führerschein der Klasse AM ab 15 Jahren und einer Rollerversicherung gefahren werden..

Unsere Leistungen

Welche Leistungen sind mit der Roller­versicherung abgedeckt?

Der passende Versicherungsschutz für Ihren Roller: Wählen Sie zwischen unserer Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung für sicheren Fahrspaß. Bei der Teilkasko gilt ein Selbstbehalt von 150 €.

  • Personen- und Sachschäden

    Mit unserer Haftpflichtversicherung sind Sie für 100 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden, max. mit 15 Mio. € je geschädigter Person versichert.

    Bis zu 100 Mio. €

  • Brand und Explosion

    Mit der Teilkaskoversicherung versichern Sie sich auch gegen Schäden, die bei einem Brand oder einer Explosion an Ihrem Motorroller entstehen. Nicht als Brand gelten Schmor- oder Sengschäden - daher sind sie im Versicherungsschutz nicht enthalten.

    Bei Teilkasko inklusive

  • Entwendung, Raub, Diebstahl

    Die Teilkasko schützt Sie vor dem finanziellen Schaden von Diebstahl und Raub, wenn Sie Ihr Fahrzeug mit einem Schloss gesichert hatten.

    Bei Teilkasko inklusive

  • Naturgewalten

    Mit unserer Motorrollerversicherung ist Ihr Fahrzeug bei Sturm, Hagel, Überschwemmung & Co versichert.

    Bei Teilkasko inklusive

  • Zusammenstoß mit Tieren

    Bei Zusammenstoß Ihres Rollers mit Wild und bestimmten anderen Tierarten sind Sie finanziell abgesichert.

    Bei Teilkasko inklusive

  • Tierbiss

    Schäden, die unmittelbar durch einen Tierbiss (z. B. Marderbiss) verursacht werden, sind in der Teilkaskoversicherung versichert. Folgeschäden sind bis zu 3.000 € mitversichert.

    Bei Teilkasko inklusive

  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung

    Versichert sind alle Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs, die unmittelbar durch einen Kurzschluss verursacht werden.

    Bei Teilkasko inklusive

  • Glasbruch

    Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Dazu zählen Glas- und Kunststoffscheiben (zum Beispiel Front-, Heck- und Seitenscheiben), Spiegelglas und die Abdeckungen von Leuchten.

    Bei Teilkasko inklusive

Das kostet die Roller- und Mopedversicherung

Unsere Versicherung für Roller, Mopeds und Mofas verspricht volle Flexibilität: Wählen Sie zwischen Haftpflicht und Teilkasko und legen Sie den Starttermin einfach so wie es Ihnen passt.

Vertrags­beginnHaftpflicht­ver­sicherung1Haftpflicht­ver­sicherung inkl. Teilkasko1

1. März

69,90 €

129,80 €

1. April

64,08 €

118,99 €

1. Mai

58,25 €

108,17 €

1. Juni

52,43 €

97,35 €

1. Juli

46,60 €

86,54 €

1. August

40,78 €

75,72 €

1. Sep­tember

34,95 €

64,90 €

1. Okto­ber

29,13 €

54,08 €

1 Alle Beiträge inklusive 19 % Versicherungssteuer

Schaden- und Leistungsbeispiele

In diesen Fällen können Sie sich auf Ihre Roller­versicherung verlassen

Unsere drei Beispielfälle zeigen Ihnen, was Ihnen und Ihrem Roller passieren könnte und wie Ihre Rollerversicherung Sie in solchen Situationen absichert.

  • Zwei Frauen lachend auf einem Roller

    Haftpflichtversicherung

    Einparkschaden

    Ina und Lisa parken ihren Roller auf dem Parkplatz eines Supermarktes. Dabei bleiben sie versehentlich an einem danebenstehenden Auto hängen und beschädigen die Heckstoßstange. Die Rollerversicherung übernimmt die Reparaturkosten für die Stoßstange des Autos in Höhe von 500 €.

  • Eine Frau fährt mit einem Roller durch eine Allee.

    Teilkasko

    Zusammenstoß mit einem Reh

    Sophie fährt mit ihrem Roller auf einer Landstraße, als plötzlich ein Reh die Fahrbahn kreuzt. Trotz einer Vollbremsung kann sie den Zusammenstoß nicht vermeiden. Dabei wird die Frontpartie des Rollers erheblich beschädigt. Die Teilkasko zahlt die Reparaturkosten in Höhe von 600 €.

  • Nahaufnahme eines Rollers

    Teilkasko

    Sturmschäden

    Ein schwerer Sturm reißt einen Ast von einem Baum, der auf den geparkten Roller von Felix fällt und diesen umschmeißt. Die rechte Seite des Rollers ist komplett zerkratzt. Die Teilkasko der Rollerversicherung übernimmt die Reparaturkosten in Höhe von 700 €.

Häufige Fragen

Die Rollerversicherung auf einen Blick

Am 1. März beginnt die neue Rollersaison und ein neues Versicherungskennzeichen wird benötigt. Wer durchstarten möchte, aber noch offene Fragen hat, findet hier die Antworten.

  • Der Preis Ihrer Versicherung ist abhängig davon, ob Sie sich für den Haftpflicht- oder Teilkaskotarif entscheiden. Außerdem können Sie das Startdatum frei wählen, auch das wirkt sich auf den Beitrag aus. Die Versicherung läuft stets bis Ende Februar. So liegt der Versicherungsbeitrag zwischen 10 € und 129,80 €.

  • Am 01. März startet die Rollersaison. Das heißt, die Versicherung von Mofas, Rollern und Co. startet nicht am Anfang des Jahres wie die meisten Kfz-Versicherungen. Von da an können Sie Ihr Fahrzeug versichern lassen. Wenn Sie jedoch später einsteigen wollen, können Sie das auch tun. Wir rechnen taggenau ab und somit können Sie an jedem beliebigen Tag starten.

  • Mit der Haftpflichtversicherung sind keine Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug versichert. Mit der Teilkaskoversicherung sind keine Schäden an Ihrem Fahrzeug versichert, die durch einen Unfall verursacht wurden. Auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder Schäden, die die Versicherungssumme überschreiten, sind nicht abgedeckt.

  • Mit unserer Versicherung können Sie zweirädrige Kleinkrafträder wie Mopeds, Mofas oder Roller versichern. Sie sind höher motorisiert oder elektrisch unterwegs? Kein Problem, wir bieten auch folgende Versicherungen an:

  • Ja, es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Kleinkraftrad abschließen. Eine Teilkaskoversicherung können Sie freiwillig ergänzen, um sich vor zusätzlichen Kosten bei Schäden zu schützen. Die Versicherung läuft immer bis Ende Februar des Folgejahres, das Startdatum können Sie frei wählen. Im Anschluss erhalten Sie Ihr Versicherungskennzeichen per Post, um es an Ihr Fahrzeug zu montieren.

  • Das Roller-Kennzeichen ist der Nachweis für Ihren Versicherungsschutz. Ob ein Kleinkraftrad ein gültiges Versicherungskennzeichen hat, lässt sich leicht an der Farbe erkennen: Die Farbe ändert sich jährlich und wechselt zwischen grün, schwarz und blau. Sie erhalten Ihr Kennzeichen nach Abschluss Ihres Versicherungsvertrags und müssen es jährlich austauschen.

  • Ihre Versicherung und Ihr Versicherungskennzeichen sind auf ein spezielles Fahrzeug registriert. Daher ist es nicht einfach möglich, sie zu übertragen bzw. das Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug zu montieren. Wenn Sie ein neues Fahrzeug versichern lassen wollen, kontaktieren Sie am besten Ihren Berater.

Gut zu wissen

Versicherungsthemen einfach erklärt

Downloads

Informationen zu Moped, Roller und Co.

Aktuelle Kraftfahrtbedingungen für die Mopedversicherung

Die hier dargestellten Bedingungen (AKB) sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.

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