Schaden & Leistungen melden

Hausrat- oder Gebäudeschäden

Ihr Hausrat- und Gebäude-Schadenservice der Württembergischen

Melden Sie uns jeden Schaden sofort telefonisch oder über unser Online-Formular. Gerne steht Ihnen auch Ihr persönlicher Berater zur Seite.

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Schäden Hausrat Schutzbrief und Wohngebäude Schutzbrief

Hausrat- und Wohngebäudeschäden

Infos rund um Hausrat- und Wohngebäude­schäden

Die Mietwohnung oder das eigene Haus sind Rückzugsorte, in die Menschen viel Zeit und Geld investiert haben, um sie einzurichten. Umso schwerer wiegt der Verlust, wenn Einbrecher während Ihrer Abwesenheit ihr Unwesen getrieben haben, nach einem Unwetter der Keller vollgelaufen ist oder ein Sturm das halbe Dach abgedeckt hat. Für den emotionalen Verlust können wir zwar nicht aufkommen, aber für den materiellen Schaden.

Melden Sie sich dafür zeitnah bei uns. Der einfachste und schnellste Weg: Rufen Sie uns an oder melden Sie Ihren Schaden online über unser Formular. Natürlich steht Ihnen auch gern Ihr persönlicher Berater zur Seite.

So einfach geht's:

  1. Rufen Sie uns so schnell wie möglich an, wenn ein Schaden entstanden ist.
  2. Schildern Sie uns genau, was wann und wie passiert ist.
  3. Wir nehmen Ihren Schaden auf und informieren Sie über die nächsten Schritte.
  4. Bei Bedarf besichtigen wir Ihren Schaden vor Ort.
  5. Wir sorgen dafür, dass Sie bald wieder zur Tagesordnung übergehen können.

Tipps im Schadenfall

  • Mit Unwetterschäden sind Sturm- und Hagelschäden, Hochwasser- und Überschwemmungsschäden gemeint. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten:

    • Fotografieren Sie die Schäden.
    • Versuchen Sie zu vermeiden, dass es zu weiteren Schäden kommt, das heißt, dichten Sie etwa zerbrochene Fensterscheiben mit Folie ab.
    • Melden Sie sich bei uns.
    • Unterbrechen Sie bei Wasserschäden die Stromzufuhr betroffener elektrischer Anlagen und Geräte (Hauptschalter am Sicherungskasten).
    • Pumpen Sie eingedrungenes Wasser sofort ab. Bei größeren Mengen unterstützt Sie die Feuerwehr.
    • Entfernen Sie Möbel und Einrichtungsgegenstände oder lagern Sie diese hoch, damit sie kein weiteres Wasser ziehen können. Schützen Sie auch Holztüren vor Wasser, hängen Sie diese beispielsweise aus.
    • Sorgen Sie bei einem Wasserschaden für ausreichend Belüftung. Bei durchfeuchtetem Estrich und Mauerwerk lassen wir den Schaden in der Regel von einer von uns beauftragten, qualifizierten Trocknungsfirma besichtigen.
    • Falls ein Selbstbehalt vereinbart wurde, kann der Betrag von unseren Zahlungen abgezogen werden.
    • Unterschreiben Sie keine pauschalen Angebote von Handwerkerleistungen, sondern sprechen Sie vorher mit uns.
  • Warten Sie damit, nach einem Einbruch sofort das Chaos zu beseitigen. Berücksichtigen Sie stattdessen zunächst folgende Punkte:

    • Machen Sie Fotos von den beschädigten Einrichtungsgegenständen und den Spuren, die die Einbrecher hinterlassen haben.
    • Melden Sie den Einbruch bei der Polizei und erstatten Sie Anzeige.
    • Melden Sie sich bei uns.
    • Fragen Sie uns unter anderem, ob beziehungsweise wann Sie das Chaos beseitigen dürfen.
    • Erstellen Sie eine detaillierte Liste aller gestohlenen oder beschädigten Gegenstände und schicken Sie diese uns.
    • Lassen Sie Kreditkarten, Bankkonten und Mobiltelefone beziehungsweise Handynummern sperren.
    • Wenn Laptops oder Computer gestohlen wurden, ändern Sie Ihre Zugangsdaten.
    • Lassen Sie Ihre Schlösser austauschen und beschädigte Sicherungen erneuern.
    • Sorgen Sie künftig mit Alarmanlagen und anderen Maßnahmen präventiv für Sicherheit.
  • Legen Sie – am besten mit Fotos, Quittungen und Belegen – eine detaillierte Liste aller Gegenstände an, die gestohlen wurden oder die beschädigt sind.

    Warum Belege wichtig sind? Sie beweisen, dass Sie Besitzer dieser Gegenstände waren, und helfen, die Höhe des Schadens zu ermitteln.

    TIPP: Legen Sie vorsorglich eine Inventarliste an. Sie hilft Ihnen im Schadensfall.

Unsere Versicherungen für Ihr Zuhause

Gut zu wissen & häufige Fragen

Fragen und Antworten zur Hausrat- und Wohngebäude­versicherung im Schadensfall

  • Mit der Wohngebäudeversicherung schützen Sie Ihr eigenes Haus vor Gefahren wie Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Natur- (z.B. Sturm und Hagel) oder Elementarschadenereignissen (z.B. Überschwemmung). Im Schadensfall bekommen Sie den Geldbetrag erstattet, der für die Wiederherstellung bzw. den Wiederaufbau Ihres Hauses erforderlich ist.

  • Die Hausratversicherung der Württembergischen kommt für Schäden nach Einbruch, Raub oder Vandalismus, nach Sturm, Hagel und anderen Elementarereignissen wie Überschwemmung auf sowie für Schäden nach einem Brand, einer Explosion oder nach einem Blitzeinschlag. Im Schadensfall erhalten Sie den Betrag, den Sie für eine Neuanschaffung gleichwertiger Dinge benötigen.

Schloss-Türöffnung einer Haustür mit einem Dietrich

Haus- & Wohnungs­schutzbrief: Braucht man das?

Wer sein Eigentum liebt, der sichert es mit zusätzlichem Schutz ab. Das geht am besten mit einem Hausrat- oder Wohngebäudeschutzbrief. Hier erfahren Sie, was es mit dieser wichtigen Ergänzung des Versicherungsschutzes auf sich hat.

Ratgeber zu Haus- & Wohnungs­schutzbrief

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