Schaden & Leistungen melden

Haftpflichtschaden melden

Ihr Haftpflicht-Schadenservice der Württembergischen

Melden Sie uns jeden Schaden sofort telefonisch oder über unser Online-Formular. Halten Sie, wenn möglich, Ihre Versicherungsnummer bereit. Gerne steht Ihnen auch Ihr persönlicher Berater zur Seite.

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Wir stehen Ihnen zur Seite

Auch Versehen können teuer werden. Wenn Sie einen Schaden verursachen, ist das kein Weltuntergang. Doch auch, wenn es keine Absicht war, geht die Rechnung an Sie. Die Privat-Haftpflichtversicherung der Württembergischen schützt Sie vor den finanziellen Folgen. Melden Sie uns jeden Schaden zeitnah. Der schnellste und unkomplizierteste Weg ist ein Anruf über unsere Hotline oder online über unser Formular. Für eine erste Einschätzung steht Ihnen auch gerne Ihr persönlicher Berater zur Seite.

  1. Gerne können auch Sie als Geschädigter den Schaden bei uns melden. Am schnellsten und unkompliziertesten erreichen Sie uns telefonisch über unsere Hotline.
  2. Rufen Sie uns so schnell wie möglich an, wenn ein Schaden entstanden ist.
  3. Halten Sie, wenn möglich, Ihre Versicherungsnummer bereit.
  4. Schildern Sie uns genau, was passiert ist: Wer ist geschädigt? Was ist beschädigt? Wann, wie und wo?
  5. Sie erhalten von uns Hinweise zum weiteren Vorgehen. Gegebenenfalls beauftragen wir einen Gutachter.
  6. Wir kümmern uns um alles weitere.

Downloads

Ärztliche Berichte

Um Ihren Schadenfall zu bearbeiten, holen wir von Ärzten, Krankenhäusern und anderen Stellen mit Ihrer Einwilligung bei Bedarf Berichte ein. Dafür stellen wir diesen Stellen die folgenden Formulare mit unseren Fragen als Download zur Verfügung.

Gut zu wissen & häufige Fragen

Fragen und Antworten zur Privathaftpflicht­versicherung im Schadensfall

  • Ruhe bewahren, dokumentieren, anrufen.

    Wenn Sie einem anderem im privaten Umfeld einen Schaden zufügen, müssen Sie dafür geradestehen – so will es das Gesetz. Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen. Damit wir Ihr Missgeschick möglichst schnell und unkompliziert abwickeln können, sollten Sie im Schadensfall folgendermaßen vorgehen:

    • Dokumentieren Sie den Schaden. Machen Sie Fotos beispielsweise von beschädigten Gegenständen und heben Sie (beziehungsweise der Geschädigte) diese unbedingt auf.
    • Tauschen Sie Kontaktdaten mit dem Geschädigten aus. Diese benötigen Sie für die Schadensmeldung. Notieren Sie auch Kontaktdaten möglicher Zeugen.
    • Kontaktieren Sie uns umgehend und schildern uns detailliert die Sachlage – auch, wenn Sie meinen, keine Schuld zu haben. Schicken Sie uns zudem mögliche Fotos oder Dokumente.
    • Machen Sie keinesfalls vorab Zugeständnisse oder leisten gar Schadensersatz-Zahlungen. Ob Sie wirklich haften, prüfen wir für Sie.
    • Leiten Sie alle Forderungen, Mahnungen oder Klagen, die an Sie gerichtet werden, umgehend an uns weiter.
    • Bei jeglichen Fragen gilt: Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen weiter.
  • Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie im Ernstfall und kommt für Schäden auf, die Sie und die mitversicherten Personen anderen zufügen. Wir prüfen den Anspruch sowie die Höhe des Schadens und wehren unberechtigte und zu hohe Forderungen ab – notfalls auch vor Gericht und auf unsere Kosten.

    Die Haftpflichtversicherung bietet Ihnen als Privatperson Schutz vor den finanziellen Folgen durch:

    • Personenschäden: Wir übernehmen Behandlungs- und Rehabilitationskosten, Lohnfortzahlung, Schmerzensgeld und Rechtsanwaltskosten.
    • Sachschäden: Wir zahlen die Reparaturkosten. Bei Totalschaden übernehmen wir den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Darüber hinaus erstatten wir die Gutachter- und Rechtsanwaltskosten, eine eventuelle Wertminderung und den Nutzungsausfall.
    • Vermögensschäden: Wir erstatten Vermögenseinbußen, die weder Personen- noch Sachschäden sind.
  • Auch als Geschädigter in einem Schadensfall gilt es, sich richtig zu verhalten. Wichtig ist, dass beschädigte Gegenstände so lange aufgehoben werden bis der Schaden endgültig reguliert ist. Sofern noch vorhanden, sollten Sie auch die Quittungen über den Kauf der Gegenstände aufbewahren und bereithalten. Veranlassen Sie keine Reparatur ohne vorherige Rücksprache mit uns. Informieren Sie uns bitte gleich zu Beginn des Telefonats über Ihre Rolle im jeweiligen Schadensfall.

  • Minderjährige Kinder sind grundsätzlich über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Volljährige Kinder sind mitversichert, wenn Sie noch zur Schule gehen oder sich in der beruflichen Erstausbildung (Ausbildung, Studium etc.) befinden. Ebenso sind Kinder mitversichert, die in der Bundeswehr Freiwilligen Wehrdienst leisten oder ein Freiwilliges Soziales/Ökonomisches Jahr bzw. Bundesfreiwilligendienst absolvieren. Generell erlischt die Mitversicherung, wenn Kinder heiraten oder einen Beruf ergreifen. Je nach dem von Ihnen oder Ihren Eltern gewählten Tarif können hier allerdings Abweichungen gelten - im Zweifel steht Ihnen Ihr persönlicher Berater bei allen Fragen zur Seite.

  • Einige besondere Risiken werden nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Für diese Fälle gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen – zum Beispiel die Tierhalterhaftpflicht für Hunde- und Pferdehalter, die Bauherrenhaftpflicht, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowie die Gewässerschadenhaftpflicht.

  • Ja. Die Privathaftpflichtversicherung der Württembergischen greift auch bei Schadensfällen im Ausland.

  • Wir haben für jeden die maßgeschneiderte Privathaftpflichtversicherung. Ob für Singles, Paare, Familien, Alleinerziehende und deren Kinder oder Versicherungsnehmer ab 50 Jahren inklusive Lebenspartner.

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