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Wie schreibt man eine Kündigung für die Wohnung? Bis wann muss sie den Vermieter erreichen? Hier erfahren Sie alles über die richtige, fristgerechte Kündigung von Mietverträgen.
Lesedauer: 7 Minuten
Mieter und Vermieter haben sich bei der Kündigung einer Mietwohnung an Fristen und Gesetze zu halten. Wir beleuchten, an welche genau.
Das Wichtigste auf dieser Seite:
Kündigung als MieterFristen & SonderkündigungsrechteKündigung als VermieterHäufige FragenFür beide Parteien gelten gesonderte Regeln, was die Kündigung angeht. Das Gesetz versucht, beide Parteien zu schützen.
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Die Kündigung kann nur in schriftlicher Form erfolgen. Heißt: Sie muss auf Papier festgehalten und unterzeichnet werden. Die folgenden Punkte sollte sie dabei enthalten, um rechtswirksam zu sein.
Als Mieter müssen Sie bei einer fristgerechten Kündigung keine Begründung angeben. Der Vermieter hingegen muss seine Gründe für eine Kündigung offenlegen. Auf eine Bestätigung der Kündigung besteht seitens des Mieters jedoch kein Recht. Es empfiehlt sich dennoch, nach einer solchen zu fragen. Auch die Kündigungsform, ordentlich oder fristlos, sollte dokumentiert werden.
Tipp: Wer die Kündigung per Einschreiben versendet, der geht auf Nummer sicher.
Mieter können ihre Wohnung, egal ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Mietvertrag handelt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen – immer zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB). Eine fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Das Kündigungsschreiben muss spätestens bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats eingehen, damit die Kündigung zum übernächsten Monat gültig ist. Dabei ist der Zeitpunkt des Empfangs für die Einhaltung der Frist entscheidend. Zum Beispiel: Bei Eingang am dritten Werktag im Juni endet das Mietverhältnis zum Ablauf des 30. Augusts.
Grundsätzlich gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Beide Parteien können im Mietvertrag jedoch eine individuelle Kündigungsfrist vereinbaren. Die Besonderheit: Sehr lange Kündigungsfristen stellen sich für Mieter oft als beschwerlich heraus, wenn irgendwann ein weiterer Umzug ansteht und eine neue Wohnung gesucht wird. Also ist die gemeinsam vereinbarte, individuelle Frist nur gültig, wenn sie kürzer als die gesetzliche Frist von drei Monaten ist.
Ja, die Option des sogenannten Kündigungsausschlusses oder Kündigungsverzichts existiert. Vermieter integrieren diesen häufig in Verträge. Der Mieter verzichtet mit der Unterzeichnung des Vertrags, sofern eine solche Klausel enthalten ist, für eine bestimmte Zeit auf sein ordentliches Kündigungsrecht. Solch eine Klausel muss allerdings für beide Seiten gelten. Sie hat keinen Einfluss auf die außerordentliche Kündigung, wenn der eingangs erwähnte wichtige Grund vorliegt.
Was passiert bei einer Trennung mit dem gemeinsamen Mietvertrag? Eine Trennung, so schmerzlich sie sein mag, ist kein Grund für eine Sonderkündigung - wie es etwa ein schwerer Mietmangel wäre. Die gesetzlich vorgeschriebene Frist von drei Monaten gilt also auch hier. Besteht ein gutes Verhältnis zum Vermieter, empfiehlt es sich eventuell, ein gemeinsames Gespräch zu suchen, um eine Lösung zu finden.
Verstirbt der Mieter, besteht ein Sonderkündigungsrecht, ja. Je nach Mietsituation kann dieses jedoch unterschiedlich aussehen. Der Tod hat keine Auswirkung auf die Rechtswirksamkeit des Mietvertrages. Das bedeutet: Eine schriftliche Kündigung ist nach wie vor notwendig.
Vermieter dürfen den Mietvertrag laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) nicht kündigen - es sei denn, es liegt ein berechtigtes Interesse vor. Hierbei gelten jedoch ein paar Ausnahmen. Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. So ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn:
Gerade in unserem dritten Punkt muss betont werden, dass die wirtschaftlichen Nachteile wirklich erheblich sein müssen. Eine Kündigung, nur weil der Vermieter glaubt, er könne vom nächsten Mieter mehr Geld für dieselbe Wohnung verlangen, ist nicht möglich.
Das Gesetz schützt Mieter: Je länger jemand in der Wohnung lebt, desto länger ist die Kündigungsfrist.
Kündigungsfrist in Monaten ... | ... nach Jahren der Miete |
---|---|
3 | 0 bis 5 Jahre |
6 | 5 bis 8 Jahre |
9 | ab 8 Jahren |
Mieter können unter bestimmten Umständen von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Voraussetzung: Die Bedingungen des Mietverhältnisses ändern sich. Darunter fallen beispielsweise:
Mieter dürfen in solchen Fällen bis zum Ende des Folgemonats kündigen und das Mietverhältnis zum übernächsten Monat beenden.
Vermieter dürfen folgende Kündigungsgründe angeben:
Der Vermieter muss den Mieter bei einer Kündigung schriftlich auf sein Widerspruchsrecht aufmerksam machen. Der Mieter darf Widerspruch einlegen, wenn die Kündigung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. In der Praxis hingen solche Fälle stets von der Bewertung eines Gerichts ab, prominente Beispiele für die unzumutbare Härte sind jedoch:
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