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Autofahren im Herbst und Winter – Faktencheck
05.10.2022 - Glatte Straßen, Nebel, Schneefall: Autofahren im Herbst und Winter birgt so manche Herausforderung und rund um das Thema ranken sich einige Mythen. Doch welche sind tatsächlich wahr? Wir machen den Faktencheck.
Lesedauer: 4 Minuten
Wir zeigen Ihnen, welche gesetzlichen Regelungen im winterlichen Straßenverkehr gelten und mit welchen Strafen Sie rechnen müssen, falls Sie sich nicht daran halten.
Wer möchte gerne lange bei Eis und Schnee in der Kälte stehen und das Auto vom Schnee befreien? Es ist verständlich, dass das Entfernen des Schnees vom gesamten Auto eine lästige Angelegenheit ist. Laut § 23 der Straßenverkehrsordnung müssen Sie für eine freie Sicht (und Gehör) sorgen. Dass dafür nicht nur ein Guckloch auf der Frontscheibe reicht, wussten Sie bestimmt. Doch war Ihnen auch bewusst, dass Sie das komplette Autodach plus Kennzeichen, Blinker und Scheinwerfer von Schnee befreien müssen? Denn: Verrutscht der Schnee auf dem Dach, kann es sowohl Ihre als auch die Sicht der anderen Verkehrsteilnehmer behindern. Der Bußgeldkatalog sieht daher folgende Warngelder vor:
Im Schadensfall kann das Bußgeld auch höher ausfallen und im schlimmsten Fall drohen auch Punkte in Flensburg.
#württgemacht Fazit: Freie Fensterscheiben reichen nicht aus.
Wie ist die gesetzliche Lage, wenn das Straßenschild von Schnee bedeckt und nicht mehr erkennbar ist? Aufgrund des sogenannten „Sichtbarkeitsgrundsatz“ müssen Verkehrsschilder in einer Art und Weise platziert sein, dass sie von einem durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer erfasst werden können. Wenn das Schild also nicht sichtbar ist, weil es komplett von Schnee bedeckt ist, kann es seine Gültigkeit verlieren. Es gibt jedoch mehrere Ausnahmen, die in der Praxis häufig zum Tragen kommen:
#württgemacht Fazit: Verschneite Ortsschilder können theoretisch ihre Gültigkeit verlieren. In der Praxis ist die Ausnahme wahrscheinlicher als die Regel und die Schilder behalten ihre Gültigkeit.
Schlechte Sichtverhältnisse, glatte Straßen – es liegt eigentlich auf der Hand, dass im Winter die meisten Unfälle passieren. Doch dem ist nicht so. Tatsächlich ereignen sich die meisten Unfälle mit Personenschaden im Sommer. Laut statistischem Bundesamt sind in den Sommermonaten mehr Unfälle zu verzeichnen als im Winter. Auch Verkehrsunfälle mit Toten gibt es im Zeitraum von Juni bis August mehr als zwischen Dezember und Februar. Woran könnte das liegen? Zwar sind die Straßenverhältnisse im Winter schwieriger, allerdings ist die Vorsicht der Autofahrer auch höher. Die Risikobereitschaft ist bei schönem Wetter tendenziell höher. Außerdem gibt es in den Sommermonaten meist auch mehr Verkehrsteilnehmer: Mopeds, Roller, Motorräder, Cabrios und Oldtimer werden bei Schnee und Glatteis selten ausgefahren.
#württgemacht Fazit: Im Frühjahr und Sommer gibt es mehr Unfälle. Ganz wichtig: Es ist jederzeit Vorsicht geboten.
Die Faustformel für Winterreifen heißt „von O bis O“. Damit ist von Oktober bis Ostern gemeint. Das hört sich nur nach einer groben Orientierung an. Heißt das gleichzeitig, dass Winterreifen nur empfohlen und nicht vorgeschrieben sind? Tatsächlich gibt es in Deutschland keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings gibt es eine situative! Das heißt, dass Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen (z. B. bei Glatteis, Schneeglätte oder Schneematsch) verpflichtet sind, Winterreifen auf Ihrem Auto zu haben – und zwar auf allen vier Rädern. Wenn Sie sich nicht daran halten, müssen Sie auch hier mit Strafen aus dem Bußgeldkatalog rechnen:
Ganzjahresreifen müssen das Alpin-Symbol (ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke) haben oder mit M+S gekennzeichnet sein, um als wintertauglich zu gelten. Die M+S Kennzeichnung gilt aber nur noch bis September 2024 und nur wenn die Reifen vor 31.12.2017 hergestellt wurden.
Wer trotz winterlichen Verkehrsverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, kann unter Umständen grob fahrlässig handeln. Die Kfz-Versicherung der Württembergischen schränkt bei einem Schaden in der Teilkasko und Vollkasko ihren Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit nicht ein (gilt nicht bei Diebstahl, Alkohol oder Drogen). Das heißt, Sie sind weiterhin abgesichert.
#württgemacht Fazit: Wir empfehlen Ihnen, Ihr Fahrzeug auf Winterreifen umzurüsten, sobald die Temperatur morgens unter sieben Grad Celsius fällt. Schließlich kann niemand vorhersagen, wann genau die Straßenverhältnisse eine situative Winterreifenpflicht bedingen.
Katharina Schmidl arbeitet seit 2021 bei der Württembergischen Versicherung als Content Marketing Managerin. Ihre Leidenschaft für Content hat sie während ihres Studiums der Kommunikationswissenschaften entdeckt und seitdem in verschiedenen Positionen in Marketing und Kommunikation eingesetzt.
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