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Blinken ver­gessen: Was sagt die Straßen­ver­kehrs­ord­nung?

11.04.2025 - Wer abbiegt oder die Spur wechselt, muss blinken. Im Alltag ist diese Regel bei so manchem Verkehrsteilnehmer in Vergessenheit geraten – dabei ist Blinken nicht nur höflich, sondern Pflicht.

Lesedauer: 6 Minuten

Warum blinken? Kleines Zeichen, große Wirkung

Ob beim Verlassen des Kreisverkehrs, beim Einordnen auf der Autobahn oder beim Einparken: Der Blinker informiert andere Verkehrsteilnehmer über Ihre Absicht, die Fahrtrichtung zu wechseln. Wird er nicht gesetzt, sorgt das für unliebsame Überraschungen an Kreuzungen und im schlimmsten Fall für Unfälle.

Besonders gefährlich wird es für Fußgänger oder Radfahrer, die sich darauf verlassen, dass ein Auto weiter geradeaus fährt.

Trotzdem beobachtet man immer wieder: Der Blinker bleibt aus. Absicht? Vergesslichkeit? Schlecht platzierte "Coolness" übermütiger Fahrer? Die Gründe mögen vielfältig sein – die (Unfall-)Folgen sind es auch.

Welche Strafe droht, wenn das Blinken unterlassen wird?

Ist nicht zu blinken eigentlich tatsächlich strafbar? Laut Straßenverkehrsordnung (§ 9 StVO) muss jeder Fahrtrichtungswechsel rechtzeitig und deutlich durch Blinken angezeigt werden – selbst dann, wenn man nur einer abknickenden Vorfahrt folgt.

Blinker vergessen: Strafen und Bußgelder

Wer der Blinker-Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld.

  • 10 € kostet es, wenn der Blinker nicht wie vorgeschrieben gesetzt wird.
  • 35 € werden fällig, wenn durch das Nicht-Blinken andere gefährdet werden oder es sogar zu einem Unfall kommt.

Auch wenn die Bußgelder für Blinker-Verstöße gering erscheinen: Die Verantwortung für andere Verkehrsteilnehmer wiegt schwerer als das Bußgeld.

Wann muss geblinkt werden?

Nicht zu blinken ist also durchaus strafbar. Stellt sich nun die Frage, wo genau geblinkt werden muss. Klar, bei jedem "Fahrtrichtungswechsel", wie schon beschrieben. Aber wann liegt so einer eigentlich vor? Der § 9 Abs. (1) StVO gibt klare Antworten:

  • Beim Abbiegen: Setzen Sie frühzeitig den Blinker und lassen Sie ihn so lange eingeschaltet, bis der Abbiegevorgang abgeschlossen ist - gilt auch beim Abbiegen an Kreuzungen mit dem "grünen Pfeil".
  • Beim Spurwechsel oder Überholen: Blinken Sie vor dem Ausscheren und erneut vor dem Wiedereinordnen.
  • Beim Verlassen des Kreisverkehrs: Hier wird geblinkt – aber erst beim Ausfahren, nicht beim Einfahren.
  • Beim Ausweichen: Auch beim Umfahren von Hindernissen, etwa parkenden Autos, ist das Blinken Pflicht.

Ein häufiger Fehler: Wer blinkt, aber nicht abbiegt – zum Beispiel aus Versehen oder aus alter Gewohnheit – kann im Falle eines Unfalls ebenfalls mithaften. Denn auch falsches Blinken führt zu Missverständnissen im Verkehr.

Wie früh muss geblinkt werden?

Es gibt keine feste Meterangabe, ab wann man blinken muss; es hängt vom Einzelfall ab. Zwei Tipps:

  1. Beim Links- und Rechtsabbiegen sollte der Blinker vor dem Einordnen und bis zum Abbiegen eingeschaltet sein.
  2. Wer an einer roten Ampel wartet, sollte schon beim Heranfahren blinken, damit Nachfolgende die Spur wechseln können.

Blinken, abbiegen, gelassen bleiben: Acht Tipps für vorausschauendes Fahren

Würden sich alle Verkehrsteilnehmer an den ersten Paragraphen der Straßenverkehrsordnung halten, bräuchte es alle anderen Paragraphen danach eigentlich gar nicht:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

§ 1 StVO

Wer sich schon einmal durch die abendliche Rush-Hour einer deutschen Stadt gequält hat weiß, dass dieser Paragraph wohl eher „Wunschtraum“ als Realität ist. Deshalb haben wir acht praxisnahe Verkehrs-Tipps für Sie, mit denen Sie sich selbst und andere schützen.

  1. Setzen Sie rechtzeitig vor dem Abbiegen den Blinker, damit hinter Ihnen fahrende Verkehrsteilnehmer noch rechtzeitig bremsen können.
  2. Wenden Sie beim Rechtsabbiegen stets den Schulterblick an. Achten Sie dabei auf Fußgänger sowie von hinten herannahende Fahrräder.
  3. Bleiben Sie in herausfordernden Situationen gelassen - auch wenn andere Verkehrsteilnehmer drängeln oder hupen.
  4. Bleiben Sie beim Abbiegen bremsbereit und rechnen Sie jederzeit mit herannahenden Radfahrern und Fußgängern.
  5. Nehmen Sie beim Abbiegen an Kreuzungen Blickkontakt mit Fußgängern und Radfahrern auf: Die kurze nonverbale Kommunikation per absicherndem Blick kann Leben retten.
  6. Verlassen Sie sich nicht allein auf Annäherungssensoren und andere Assistenten: Augen auf!
  7. Vermeiden Sie das Wenden über mehrere Fahrspuren hinweg, egal wie übersichtlich die Straße sein mag.
  8. Konzentrieren Sie sich auf den Verkehr. Der Griff zum Smartphone ist am Steuer verboten - mittlerweile gibt es dafür sogar eigene Handy-Blitzer.

Fazit: Der Blinker ist ein Lebenszeichen

Das Blinken zu unterlassen mag keine der schlimmsten "Todsünden" im Straßenverkehr sein. Doch wer diszipliniert blinkt, übernimmt Verantwortung. Für sich selbst – und für andere. Deshalb gilt: Lieber einmal zu viel blinken als einmal zu wenig. Denn das kleine Lichtsignal kann großen Missverständnissen vorbeugen. Und falls doch einmal etwas passiert: Mit einer leistungsstarken Kfz-Versicherung an Ihrer Seite sind Sie gut abgesichert – ob bei kleineren Missverständnissen im Stadtverkehr oder größeren Schäden.

Der Autor: Johannes Traub

Johannes Traub arbeitet seit Juni 2019 bei der Württembergischen Versicherung und kümmert sich um alles, was sich Content nennen darf. Mit seiner Erfahrung in den Bereichen Gesundheitsmanagement, Marketing sowie im Journalismus sorgt er dafür, dass die Inhalte der Württembergischen so viel klare Kante zeigen wie ihr Slogan.

Mein Fahrlehrer meinte damals: „Bei jeder Richtungsänderung über 30 cm blinken!“ Außerhalb von gewöhnlichen Kurven oder beim Einfahren in den Kreisverkehr versteht sich.

Johannes Traub, Redakteur Blog Württembergische

Johannes Traub

Redakteur württgemacht Blog

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