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Hund, Katze & Co. in der Mietwohnung: Wie ist die Gesetzeslage?
28.06.2022 - Wer mit Haustier auf Wohnungssuche geht, findet sich häufig nicht nur im übertragenen Sinne vor verschlossenen Türen wieder. Hunde und sogar Kleintiere sind oft ungern gesehen. Doch wie sieht die Gesetzeslage aus?
Lesedauer: 3 Minuten
Viele Vermieter lassen Hund & Katze nicht in ihre freien Wohnungen und rümpfen sogar bei Kleintieren die Nase. Die Angst vor Sachschäden, Schmutz und sogar Allergien oder Phobien anderer Hausbewohner sind gängige Begründungen für die Ablehnung des Interessenten mit Vierbeiner – wenn die erste Anfrage überhaupt beantwortet wird.
Welche Rechte haben Sie, wenn Sie bereits Mieter sind und ein Tier in Ihrer Wohnung halten möchten?
Generell gilt: Viele Kleintiere dürfen auch ohne explizite Zustimmung des Vermieters in der Wohnung gehalten werden. Zu den Kleintieren zählen z. B. Fische, Meerschweinchen, Hamster und auch Wellensittiche.
Bei Hund und Katze kann der Vermieter durchaus ein Veto einlegen, wenn er seine Entscheidung begründen kann. Allergien etwa wären ein triftiger Grund, die Haltung einer Katze nicht zu gestatten. Ist im Mietvertrag eindeutig geregelt, dass eine Zustimmung des Vermieters zur Haltung von Hunden oder Katzen in der Wohnung erforderlich ist, ist diese Regelung bindend.
Bei gefährlichen oder exotischen Tierarten sollten Sie sich ebenfalls zuvor an Ihren Vermieter wenden. Dazu zählen etwa Spinnen, Schlangen und auch Frettchen.
Ein grundlegendes Haustierverbot darf der Vermieter laut Mietrecht nicht aussprechen, da es den Mieter benachteiligen würde. Es muss dem Mieter möglich sein, über seine Haustierhaltung mit dem Vermieter zu sprechen, sodass eine Einzelfallentscheidung getroffen werden kann. Bei einer solchen könnte beispielsweise verglichen werden, ob das Recht des Mieters, einen Papagei zu halten, mehr wiegt als die Befürchtung eines anderen Mieters, dass großer Lärm entstehen könnte. So verhält es sich nicht nur mit exotischen Haustieren, sondern auch bei einem Haltungsverbot von Hunden und Katzen: Eine Einzelfallentscheidung muss möglich sein.
Die Frage, ob Haustiere in einer Mietwohnung gehalten werden dürfen, lässt sich also nicht pauschal mit Ja oder Nein beantworten.
Entscheidend sind folgende Faktoren:
Für Tiere, die zu privaten Zwecken gehalten werden, tragen Sie als Besitzer die Verantwortung. Das heißt, Sie haften auch ohne eigenes Verschulden für alle Schäden, die Ihr Tier in Ihrer Mietwohnung verursacht. Zahme Haustiere und gezähmte Kleintiere wie Katzen, Meerschweinchen, Kanarienvögel oder Kaninchen sind in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Eine gute Haftpflicht deckt Mietsachschäden ab – damit sind Sie und Ihre kleinen Haustieren auf der sicheren Seite.
Bei Hunden sieht es etwas anders aus: Ihr Hund ist nicht in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung versichert. Das heißt, Sie müssten für den Schaden privat aufkommen. Ausnahme: Sie haben eine Hundehaftpflichtversicherung, welche auch für Schäden in Mietwohnungen aufkommt. In manchen Bundesländern (BE, HH, NI, ST, SH und TH) ist diese Versicherung sogar laut Gesetz vorgeschrieben.
Katharina Schmidl arbeitet seit 2021 bei der Württembergischen Versicherung als Content Marketing Managerin. Ihre Leidenschaft für Content hat sie während ihres Studiums der Kommunikationswissenschaften entdeckt und seitdem in verschiedenen Positionen in Marketing und Kommunikation eingesetzt.
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