• Verbranntes Geld, exklusive Partnerwahl & Pizzeria-Einbrecher - Kuriose Gerichtsurteile: Frau steht vor Gerichtsgebäude
Existenz

Verbranntes Geld, exklusive Partnerwahl & Pizzeria-Einbrecher: Kuriose Gerichtsurteile

07.12.2022 - Es gibt über 1.000 Gerichte in Deutschland. Ob im Amtsgericht oder Landgericht: Viele Richter beschäftigen sich Tag für Tag mit wichtigen, manchmal aber auch skurrilen, Streitigkeiten und fällen Urteile. Wir stellen Ihnen einige Kuriositäten vor.

Lesedauer: 3 Minuten

Erst Einbruch, dann Lokalrunde

Urteil #1: Ist es dreist oder spendabel? Ein 21-jähriger Stammgast in einer Pizzeria musste wegen seiner Geldprobleme häufig seine Rechnungen anschreiben lassen. Die Schulden wurden immer größer. Er sah nur einen Ausweg: Er brach eines Nachts in eben jene Pizzeria ein, knackte zwei Spielautomaten auf und nahm die Geldkassetten mit. Glück für ihn: Darin befanden sich circa 2.500 €, mit denen er am nächsten Tag seine Schulden begleichen konnte. Pech für ihn: Großzügig lud er die anwesenden Gäste auf seine Kosten ein. Diese Spendierfreude kam dem Gastwirt jedoch so merkwürdig vor, dass er die Polizei verständigte. Diese fand die gestohlenen Geldkassetten in der Wohnung des Beschuldigten. Das Gericht sprach den 21-Jährigen schuldig und verurteile ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. (Urt. v. 02.07.2019, Az. 822 Ds 257 Js 139878/19)

48 Jahre alt oder 102 Jahre alt?

Urteil #2: Ein Mann aus dem Landkreis Stade behauptet 102 Jahre alt zu sein und Anspruch auf eine gesetzliche Rente zu haben. Laut offiziellen Dokumenten ist der Mann jedoch erst 48 Jahre alt. Daher lehnt die Rentenversicherung den Anspruch auf Rente ab. Auch der Richter kann keinen Greis erkennen, als der Mann vor ihm sitzt. Das Gericht lehnt den Anspruch auf eine gesetzliche Rente ab. Da helfen dem Mann auch seine eidesstaatliche Erklärung und seine selbst geschriebene Geburtsbescheinigung mit dem Geburtsjahr 1919 nicht weiter. Außerdem muss der Kläger die Verfahrenskosten in Höhe von 1.000 € tragen. (Urt. v. 19.11.2021, Az. L 1R 124/21)

Exklusive Ansprüche bei der Partnerwahl

Urteil #3: Kann man die Partnervermittlung auf Rückzahlung des Beitrags verklagen, wenn nicht die gewünschten Partner vorgeschlagen werden? Im Fall einer Adeligen aus Baden-Württemberg lautete die Antwort des Gerichts: nein. Die Frau hatte 5.000 € an die Partnervermittlung gezahlt und hatte insgesamt sechs Partnervorschläge erhalten. Sie traf sich mit drei der Männer, doch keins der Treffen war erfolgreich und führte zu einer Beziehung. Daraufhin focht die Adelige den Vertrag an, da sie die Leistung als nicht erbracht ansah. Die beworbene Exklusivität der Partnervorschläge wäre nicht gegeben gewesen. Das Gericht jedoch wies die Klage ab: Dass die Vorschläge unbrauchbar gewesen seien und den Anforderungen der Klägerin nicht entsprochen hätten, sei nicht ersichtlich. Auch die „mangelnde Exklusivität“ sei nicht gegeben, da zumindest zwei der vorgeschlagenen Männer Akademiker (ein Arzt und ein Apotheker) waren und diese zur gehobenen und gut verdienenden Gesellschaftsschicht gehörten. (Urt. v. 22.03.2019, Az. 113 C 16281/189)

520.000 € gehen in Flammen auf

Urteil #4: Ein Mann bat einen Freund während seines Urlaubs auf seine Werkstatt aufzupassen. Weil dem Freund dabei irgendwann kalt wurde, machte er die Heizung an und verwandelte damit laut Werkstattbesitzer über eine halbe Million Euro in Asche. Der Mann hatte seine gesamten Ersparnisse in Höhe von 540.000 € in der Heizung versteckt und diese dafür extra demontiert. Der Freund, technisch versiert, hatte die Heizung wieder zusammengebaut, um nicht zu frieren. Dadurch gingen 520.000 € in Flammen auf und lediglich 20.000 € konnten aus der Asche gerettet werden. Der Werkstattbesitzer verklagte seinen Freund daraufhin auf Schadensersatz. Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Zwar habe der Freund tatsächlich die Heizung wieder zusammengebaut und auch die Summe von 540.000 € könne wahr sein. Allerdings hätte niemand damit rechnen können, dass jemand solche Summen Bargeld in der Heizung versteckt. (Az. I-2 O 347/18)

#württgemacht Tipp: Ein Rechtsstreit kann schnell teuer werden. Mit einer Rechtsschutzversicherung setzen Sie Ihr Recht durch oder verteidigen es, ohne zuerst an die Kosten denken zu müssen.

Die Autorin: Katharina Schmidl

Katharina Schmidl arbeitet seit 2021 bei der Württembergischen Versicherung als Content Marketing Managerin. Ihre Leidenschaft für Content hat sie während ihres Studiums der Kommunikationswissenschaften entdeckt und seitdem in verschiedenen Positionen in Marketing und Kommunikation eingesetzt.

Was lernen wir daraus? Die Heizung ist kein gutes Versteck für das Ersparte.

Katharina Schmidl Autorin Württembergische Blog

Katharina Schmidl

Redakteurin württgemacht Blog

Das haben andere gelesen

Weitere Artikel zu diesem Thema