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Mythen und Irrtümer über Unternehmer­vorsorge­vollmachten

28.08.2024 - Die Erteilung einer Unternehmervorsorgevollmacht erfordert sorgfältige Überlegung. Viele zögern, da sie schlecht informiert sind oder falsche Vorstellungen haben. Wir klären die gängigsten Irrtümer auf und zeigen, warum eine Vollmacht sinnvoll ist.

Lesedauer: 2 Minuten

Sechs Mythen und ihre Richtigstellung

1. "Mit einer Generalvollmacht kann der Bevollmächtigte alles tun."

Richtigstellung: Auch eine Generalvollmacht kann in ihrer Anwendung begrenzt sein. Der Bevollmächtigte darf zwar viele, aber nicht alle rechtlichen Handlungen vornehmen. Einige Geschäfte, wie Grundstücksgeschäfte, erfordern spezielle Vollmachten.

2. "Einmal erteilt, bleibt die Vollmacht immer bestehen."

Richtigstellung: Eine Unternehmervorsorgevollmacht kann jederzeit vom Vollmachtgeber widerrufen werden. Zudem kann sie zeitlich befristet oder an bestimmte Bedingungen geknüpft sein, wie neue Rechtsprechungen zeigen.

3. "Unternehmervorsorgevollmachten sind nur für große Unternehmen relevant."

Richtigstellung: Auch kleine und mittlere Unternehmen können erheblich von der Erteilung von Vollmachten profitieren, da sie die Effizienz und Flexibilität verbessern und den Unternehmer entlasten.

4. "Eine Vollmacht erfordert immer eine notarielle Beglaubigung."

Richtigstellung: Die notarielle Beglaubigung ist nur in bestimmten Fällen erforderlich, z. B. bei Grundstücksgeschäften. In den meisten Fällen reicht eine einfache schriftliche Vollmacht aus.

5. "Eine Vollmacht deckt automatisch alle Unternehmensbereiche ab."

Richtigstellung: Eine Vollmacht sollte klar definieren, welche Bereiche und Handlungen sie umfasst. Es kann verschiedene Vollmachten für unterschiedliche Aufgabenbereiche geben.

6. „Eine Unternehmervorsorgevollmacht ist teuer und aufwendig.“

Richtigstellung: Es ist sinnvoll, sich bei der Erstellung einer Vollmacht juristisch beraten zu lassen. Die Württembergische Firmenrechtsschutzversicherung vermittelt Ihnen kostenlos einen Rechtsanwalt für die Erstellung oder Änderung einer Unternehmervorsorgevollmacht.

Was ist eine Unternehmervorsorgevollmacht?

Eine Unternehmervorsorgevollmacht ist eine spezielle Form der Vollmacht, die es einem Unternehmer ermöglicht, bestimmte Befugnisse und Verantwortlichkeiten auf eine oder mehrere Personen zu übertragen. Im Gegensatz zur allgemeinen Vollmacht, die in vielen Lebensbereichen angewendet werden kann, ist die Unternehmervorsorgevollmacht speziell auf geschäftliche Tätigkeiten und Entscheidungen ausgerichtet.

Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um eine Willenserklärung des Vollmachtgebers (des Unternehmers), die dem Bevollmächtigten erlaubt, im Namen und auf Rechnung des Unternehmens zu handeln. Die Unternehmervorsorgevollmacht kann in verschiedenen Formen und Ausprägungen erteilt werden, je nach den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen des Unternehmens. Sie ermöglicht es dem Bevollmächtigten, alltägliche Geschäftsentscheidungen zu treffen, Verträge abzuschließen und das Unternehmen nach außen hin zu vertreten.

Fazit: Warum ist eine Unternehmervorsorgevollmacht sinnvoll?

Unternehmer können durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit plötzlich in eine Situation geraten, in der sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen und ihr Unternehmen leiten können. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen werden durch den Ausfall einer Person häufig handlungsunfähig und das Gericht kann dann einen Betreuer bestellen, der für den Unternehmer entscheidet und unternehmerische Entscheidungen trifft. Es ist ein Irrglaube, dass Familienmitglieder oder Geschäftspartner Sie automatisch vertreten können. Um sicherzustellen, dass das Unternehmen in Ihrem Sinne weitergeführt wird, ist es unerlässlich, rechtzeitig Vorsorge zu treffen - mit einer Unternehmervorsorgevollmacht.

Gut zu wissen: Die Württembergischen Firmenrechtsschutzversicherung vermittelt Ihnen kostenlos einen Rechtsanwalt für die Erstellung oder Änderung einer Unternehmervorsorgevollmacht.

Die Autorin: Katharina Schmidl

Katharina Schmidl arbeitet seit 2021 bei der Württembergischen Versicherung als Content Marketing Managerin. Ihre Leidenschaft für Content hat sie während ihres Studiums der Kommunikationswissenschaften entdeckt und seitdem in verschiedenen Positionen in Marketing und Kommunikation eingesetzt.

Was privat gilt, gilt auch geschäftlich: Vorsorge ist besser als Nachsorge.

Katharina Schmidl Autorin Württembergische Blog

Katharina Schmidl

Redakteurin württgemacht Blog

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