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Fragen Sie doch mal nach einer Patientenquittung

13.12.2024 - Wissen Sie, was eine Patientenquittung ist? Am Ende dieses Beitrags definitiv. Und Sie wissen außerdem, weshalb man ab und zu einen Blick darauf werfen sollte.

Lesedauer: 5 Minuten

Wer die Arztpraxis mit einer Diagnose verlässt, der hat in der Regel zwei bis drei Dinge in der Tasche: eine Krankschreibung, ein Rezept und vielleicht eine Überweisung zum Facharzt. In dieser Aufzählung fehlt allerdings ein Dokument. Dieses ist vielen Menschen sogar gänzlich unbekannt, dabei hat es einen wichtigen Nutzen: die Patientenquittung.

Was ist eine Patientenquittung?

Die Patientenquittung enthält alle Kosten- und Leistungsinformationen der Behandlung in einer für Patienten verständlichen Form. Sie kann entweder direkt im Anschluss an die Behandlung in der Arztpraxis oder dem Krankenhaus sowie nach Ablauf des Abrechnungsquartals ausgestellt werden.

Das Wichtigste zur Patientenquittung:

  • Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf eine Patientenquittung.
  • Nach der Patientenquittung muss aktiv gefragt werden, sie wird nicht automatisch ausgestellt.
  • Die Angaben darin müssen nach § 305 Abs. 2 SGB V übersichtlich und verständlich dargestellt werden.
  • Sie können die Quittung kostenfrei nach jedem Arztbesuch anfordern.
  • Für eine quartalsweise schriftliche Quittung wird eine Gebühr von 1 € verlangt.
  • Möchten Sie die Patientenquittung per Post zugeschickt bekommen, müssen Sie die Versandkosten übernehmen.

Auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) informiert

Patienten erfahren nicht automatisch, welche Leistungen die Ärzte abrechnen und welche Kosten damit verbunden sind, auch nicht von der gesetzlichen Krankenkasse. Deren Mitglieder können allerdings nach § 305 Abs. 1 SGB V Informationen über die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten einholen.

Hierzu muss zuvor ein Antrag auf diese Auskunft bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden.

Weshalb eine Patientenquittung anfordern?

Die Patientenquittung hat einen simplen, jedoch wichtigen Zweck: Mit ihr können Sie besser nachvollziehen, welche Leistungen zu welchen Kosten Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erbracht hat. Das mag beim ersten Lesen entweder leidlich interessant bis beinahe obsolet erscheinen, die Patientenquittung ist allerdings tatsächlich ein Selbstzweck: Es geht um die eigentliche Anfertigung der Quittung durch die Arztpraxis. Manchmal werden nämlich Behandlungen abgerechnet, die nie stattgefunden haben.

Bei unbekannten Diagnosen gilt: Sprechen Sie mit der Praxis. Hat sich ein Fehler eingeschlichen, lassen Sie diesen korrigieren. Weigert sich die Ärztin oder der Arzt, wenden Sie sich mit einer Beschwerde an Ihre Krankenkasse.

Wie kommt eine unbekannte Diagnose in die Patientenakte?

Dies kann verschiedene Gründe haben. Die meisten sind auf Missgeschicke oder Gefälligkeiten zurückzuführen.

  • Vergesslichkeit des Patienten: Wer krank und erschöpft ist, wird während des Arztbesuches nicht immer alle Fachbegriffe vollumfänglich verstehen, geschweige denn diese nachprüfen können. Auch möglich: Eine schon lange vorliegende Diagnose wurde nicht ernst genommen, weil damals noch keine Beschwerden auftraten.
  • Es war eine Gefälligkeitsdiagnose: Eigentlich darf es diese nicht geben, doch mitunter drücken Ärzte ein Auge zu und schreiben Patienten eine gewisse Zeit krank, um „blau zu machen“ oder verschreiben ein paar angenehme Massageeinheiten bei geringfügigem Stress.
  • Ihre behandelnde Ärztin oder Arzt notiert gewissenhaft, doch löscht unzuverlässig: Ihre Patientenquittung könnte auch Verlegenheits- oder Verdachtsdiagnosen enthalten, die sich zwar später als unzutreffend herausgestellt haben – aber nicht korrigiert bzw. gelöscht wurden. Möglich ist auch, dass am Rande erwähnte Beschwerden notiert wurden, ohne dass dem Patienten dies bewusst wurde.
  • Ein falscher Klick genügt: Ärzte sind in Krankenhausserien zwar noch immer die "Halbgötter in Weiß" - sie sind jedoch so menschlich wie wir alle. Es kommt mitunter vor, dass einmalige Krankheiten aus Versehen als chronisch fortgeführt werden oder ein Tippfehler die eigentlich korrekte Diagnose verändert.
  • Selten, aber leider möglich ist auch der Abrechnungsbetrug: Der Dachverband der gesetzlichen Krankenkassen meldet rund 1,13 Milliarden € Gesamtschaden durch Abrechnungsbetrug in den letzten 20 Jahren.

Die Gefahr der falschen Diagnosen betrifft Patienten

Beim Abrechnungsbetrug stellt die Arztpraxis oder das Krankenhaus der gesetzlichen Krankenkasse mehr Behandlungen in Rechnung als tatsächlich am Patienten durchgeführt wurden. Am einfachsten geht das durch das Aufstellen von weiteren Diagnosen, die der Patient nicht bemerkt und deren Behandlung, die nicht erfolgt, aber bezahlt wird. Den dadurch entstehenden Schaden müssen alle gesetzlich versicherten Personen durch ihre Beiträge mitfinanzieren. Das kann langfristig zu höheren Beiträgen für alle GKV-Versicherten führen.

Das allein ist schon ärgerlich genug. Hinzu kommt eine Auswirkung auf den privaten Versicherungsbereich. Und der ist bei weitem nicht so „kollektiv“ wie die Gefahr höherer Beiträge, sondern trifft ausschließlich Einzelpersonen.

Vorerkrankung erkannt: BU-Antrag abgelehnt?

Wer sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) entscheidet, der entscheidet sich jederzeit richtig. Die wichtige Absicherung vor den finanziellen Folgen des Verlustes der eigenen Arbeitskraft ist für Arbeitnehmer und Selbstständige unverzichtbar.

Vor dem Abschluss einer BU wird eine Gesundheitsprüfung vorgenommen, bei der mehrere Fragen zur körperlichen und geistigen Gesundheit beantwortet werden müssen. Private Versicherer dürfen dabei auch Patientenakten anfordern. Findet sich in einer Patientenakte eine Diagnose, die bei Beantwortung der Gesundheitsfragen nicht erwähnt wurde, kann ein Antrag auf BU-Schutz im schlimmsten Fall abgelehnt werden. Ärgerlich, wenn der Kunde gar nichts von dieser Diagnose wusste.

Fazit: Wagen Sie den Blick in die Quittung

Klar, auch in der digitalen Patientenakte ist die Einsicht gestellter Diagnosen und Behandlungen möglich. Aber die Patientenquittung hat den Charme der Verständlichkeit: Hier kann der Patient verlangen, dass ihm in vereinfachter Darstellungsform aufgeschrieben wird, was diagnostiziert und behandelt wurde.

Dabei soll hiermit keine Praxis und kein Krankenhaus unter Generalverdacht gestellt werden. Es gilt schlicht und einfach: „Vorsicht ist besser als Nachsicht.“

Der Autor: Johannes Traub

Johannes Traub arbeitet seit Juni 2019 bei der Württembergischen Versicherung und kümmert sich um alles, was sich Content nennen darf. Mit seiner Erfahrung in den Bereichen Gesundheitsmanagement, Marketing sowie im Journalismus sorgt er dafür, dass die Inhalte der Württembergischen so viel klare Kante zeigen wie ihr Slogan.

Abgelehnt aufgrund einer Krankheit, die Sie nie hatten? Das wäre unglaublich frustrierend.

Johannes Traub, Redakteur Blog Württembergische

Johannes Traub

Redakteur württgemacht Blog

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