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Fragen Sie doch mal nach einer Patientenquittung
13.12.2024 - Wissen Sie, was eine Patientenquittung ist? Am Ende dieses Beitrags definitiv. Und Sie wissen außerdem, weshalb man ab und zu einen Blick darauf werfen sollte.
Lesedauer: 5 Minuten
Wer die Arztpraxis mit einer Diagnose verlässt, der hat in der Regel zwei bis drei Dinge in der Tasche: eine Krankschreibung, ein Rezept und vielleicht eine Überweisung zum Facharzt. In dieser Aufzählung fehlt allerdings ein Dokument. Dieses ist vielen Menschen sogar gänzlich unbekannt, dabei hat es einen wichtigen Nutzen: die Patientenquittung.
Die Patientenquittung enthält alle Kosten- und Leistungsinformationen der Behandlung in einer für Patienten verständlichen Form. Sie kann entweder direkt im Anschluss an die Behandlung in der Arztpraxis oder dem Krankenhaus sowie nach Ablauf des Abrechnungsquartals ausgestellt werden.
Das Wichtigste zur Patientenquittung:
Patienten erfahren nicht automatisch, welche Leistungen die Ärzte abrechnen und welche Kosten damit verbunden sind, auch nicht von der gesetzlichen Krankenkasse. Deren Mitglieder können allerdings nach § 305 Abs. 1 SGB V Informationen über die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten einholen.
Hierzu muss zuvor ein Antrag auf diese Auskunft bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden.
Die Patientenquittung hat einen simplen, jedoch wichtigen Zweck: Mit ihr können Sie besser nachvollziehen, welche Leistungen zu welchen Kosten Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erbracht hat. Das mag beim ersten Lesen entweder leidlich interessant bis beinahe obsolet erscheinen, die Patientenquittung ist allerdings tatsächlich ein Selbstzweck: Es geht um die eigentliche Anfertigung der Quittung durch die Arztpraxis. Manchmal werden nämlich Behandlungen abgerechnet, die nie stattgefunden haben.
Bei unbekannten Diagnosen gilt: Sprechen Sie mit der Praxis. Hat sich ein Fehler eingeschlichen, lassen Sie diesen korrigieren. Weigert sich die Ärztin oder der Arzt, wenden Sie sich mit einer Beschwerde an Ihre Krankenkasse.
Dies kann verschiedene Gründe haben. Die meisten sind auf Missgeschicke oder Gefälligkeiten zurückzuführen.
Beim Abrechnungsbetrug stellt die Arztpraxis oder das Krankenhaus der gesetzlichen Krankenkasse mehr Behandlungen in Rechnung als tatsächlich am Patienten durchgeführt wurden. Am einfachsten geht das durch das Aufstellen von weiteren Diagnosen, die der Patient nicht bemerkt und deren Behandlung, die nicht erfolgt, aber bezahlt wird. Den dadurch entstehenden Schaden müssen alle gesetzlich versicherten Personen durch ihre Beiträge mitfinanzieren. Das kann langfristig zu höheren Beiträgen für alle GKV-Versicherten führen.
Das allein ist schon ärgerlich genug. Hinzu kommt eine Auswirkung auf den privaten Versicherungsbereich. Und der ist bei weitem nicht so „kollektiv“ wie die Gefahr höherer Beiträge, sondern trifft ausschließlich Einzelpersonen.
Wer sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) entscheidet, der entscheidet sich jederzeit richtig. Die wichtige Absicherung vor den finanziellen Folgen des Verlustes der eigenen Arbeitskraft ist für Arbeitnehmer und Selbstständige unverzichtbar.
Vor dem Abschluss einer BU wird eine Gesundheitsprüfung vorgenommen, bei der mehrere Fragen zur körperlichen und geistigen Gesundheit beantwortet werden müssen. Private Versicherer dürfen dabei auch Patientenakten anfordern. Findet sich in einer Patientenakte eine Diagnose, die bei Beantwortung der Gesundheitsfragen nicht erwähnt wurde, kann ein Antrag auf BU-Schutz im schlimmsten Fall abgelehnt werden. Ärgerlich, wenn der Kunde gar nichts von dieser Diagnose wusste.
Klar, auch in der digitalen Patientenakte ist die Einsicht gestellter Diagnosen und Behandlungen möglich. Aber die Patientenquittung hat den Charme der Verständlichkeit: Hier kann der Patient verlangen, dass ihm in vereinfachter Darstellungsform aufgeschrieben wird, was diagnostiziert und behandelt wurde.
Dabei soll hiermit keine Praxis und kein Krankenhaus unter Generalverdacht gestellt werden. Es gilt schlicht und einfach: „Vorsicht ist besser als Nachsicht.“
Johannes Traub arbeitet seit Juni 2019 bei der Württembergischen Versicherung und kümmert sich um alles, was sich Content nennen darf. Mit seiner Erfahrung in den Bereichen Gesundheitsmanagement, Marketing sowie im Journalismus sorgt er dafür, dass die Inhalte der Württembergischen so viel klare Kante zeigen wie ihr Slogan.
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