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Reisegepäck verloren – wer haftet?

20.03.2024 - Die Osterfeiertage und -ferien stehen vor der Tür, viele nutzen die freien Tage für eine Reise. Ärgerlich wird es, wenn dabei das Gepäck verschwindet. Doch wer haftet bei Verlust von Koffern und Taschen?

Lesedauer: 3 Minuten

Wenn das Gepäckband leer bleibt…

Knapp sieben Jahre ist es jetzt her, dass ich am Flughafen stand und wartete. Und wartete. Und wartete. Nach meinem New York Urlaub im Frühjahr 2017 war mein Reiserucksack weg. Er ist leider nicht zusammen mit allen anderen Koffern auf dem Gepäckband des Flughafens eingefahren. Am Service-Schalter der Airline versicherte man mir, dass er bald wieder auftauchen würde und tatsächlich: Nach ein paar Tagen wurde mir mein Rucksack nach Hause geliefert. Glück im Unglück kann man das nennen – vor allem, weil ich Zuhause natürlich genug andere Klamotten und Hygieneartikel hatte. Doch welche Rechte habe ich, wenn das Gepäck ganz verschwindet oder am Urlaubsort verspätet auftaucht?

Fall 1: Flugreise - die Fluggesellschaft verliert das Gepäck

Wenn die Fluggesellschaft Ihr Gepäck auf einer Flugreise verliert, haftet sie grundsätzlich dafür. Die Haftung ist allerdings begrenzt, sowohl in Bezug auf die Höhe der Entschädigung als auch auf die Art der Schäden, die ersetzt werden.

Das Montrealer Übereinkommen regelt die Haftung von Fluggesellschaften für Gepäck. Es gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen in einem Vertragsstaat des Abkommens abfliegen oder dort ankommen. Vertragsstaaten sind u. a. die EU-Länder, die USA oder Japan. Die Fluggesellschaft haftet für alle Schäden, die am Gepäck entstehen, während es sich in ihrer Obhut befindet. Dazu gehören Schäden durch Verlust, Beschädigung oder Verspätung. Die Haftung der Fluggesellschaft für verlorenes Gepäck ist auf ca. 1.500 € pro Passagier begrenzt.

Als Kunde müssen Sie der Fluggesellschaft den Verlust des Gepäcks unverzüglich melden. Sie haben dann Anspruch auf:

  • Bei Ankunft im Urlaubsland: notwendige Ersatzkäufe (z. B. Kleidung, Hygieneartikel)
  • Reparaturkosten für beschädigtes Gepäck
  • Ersatz des Gepäcks, wenn es nicht wiedergefunden wird

Tipps:

  • Bewahren Sie wichtige Dokumente (z. B. Reisepass, Flugticket, Gepäckschein) immer griffbereit auf.
  • Packen Sie Wertsachen und wichtige Dokumente immer ins Handgepäck.
  • Machen Sie Fotos von Ihrem Gepäck vor dem Abflug.
  • Bewahren Sie alle Belege für Ersatzkäufe auf.
  • Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, wenn Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen wollen. Unsere Rechtsschutzversicherung kann Ihnen dabei helfen.

Übrigens: Welche Rechte Sie bei verspäteten Flügen haben, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema Fluggastrechte.

Fall 2: Pauschalreise - der Reiseveranstalter verliert das Gepäck

Bei Pauschalreisen haftet in der Regel der Reiseveranstalter für Ihr Gepäck. Werden Ihre Koffer während des Fluges beschädigt oder gehen verloren, gelten die gleichen Regeln wie bei Airlines – mit dem Unterschied, dass der Reiseveranstalter haftet.

Darüber hinaus haben Sie bei einer Pauschalreise das Recht, den Reisepreis für die Zeit zu mindern, in der Ihnen Ihr Gepäck am Reiseziel nicht zur Verfügung steht. In der Regel haben Sie Anspruch auf 5 bis 50 % des Reisepreises pro Tag ohne Gepäck. Fehlen Ihre Koffer und Taschen während des gesamten Urlaubs, dann sind bis zu 50 % des Gesamtpreises zu erstatten. Um Ihr Recht durchzusetzen, hilft eine Rechtsschutzversicherung.

Fall 3: Individualreise – Sie verlieren selbst Ihr Gepäck

Gehen Sie lieber auf eigene Faust los und erkunden die schöne weite Welt? Nehmen wir an, Sie backpacken mit Freunden durch Thailand und plötzlich ist Ihr Rucksack weg. Es gibt keinen Reiseveranstalter, der hierfür haftet. In einem solchen Fall, kann Ihnen unser Baustein MobilPlus in unserer Hausratversicherung helfen.

Damit erhalten Sie ab Verlassen der Wohnung weltweiten Versicherungsschutz für:

  • Sachen des persönlichen Reisebedarfs
  • Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall (bis zu 50 % der Versicherungssumme)
  • Geschenke und Reiseandenken
  • Beruflich genutzte Gegenstände
  • Sportgeräte (z. B. Surfgeräte, Ski), sofern sie nicht in bestimmungsgemäßem Gebrauch sind

Ihr Versicherungsschutz greift bei:

  • Abhandenkommen, Beschädigung, Zerstörung
  • Verlieren (bis zu 20 % der Versicherungssumme, max. 3.000 €)
  • Verspäteter Ankunft des Reisegepäcks (bis zu 1.000 € für Ersatzkäufe)
  • Beschädigung infolge eines Transportmittelunfalls oder in Folge eines Unfalls des Versicherten

Die Autorin: Katharina Schmidl

Katharina Schmidl arbeitet seit 2021 bei der Württembergischen Versicherung als Content Marketing Managerin. Ihre Leidenschaft für Content hat sie während ihres Studiums der Kommunikationswissenschaften entdeckt und seitdem in verschiedenen Positionen in Marketing und Kommunikation eingesetzt.

Lassen Sie sich die Laune in Ihrem Urlaub nicht von verlorenem Gepäck versauen - das Wichtigste kommt ins Handgepäck und der Rest kann ersetzt werden.

Katharina Schmidl Autorin Württembergische Blog

Katharina Schmidl

Redakteurin württgemacht Blog

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