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Reisegepäck verloren – wer haftet?
20.03.2024 - Die Osterfeiertage und -ferien stehen vor der Tür, viele nutzen die freien Tage für eine Reise. Ärgerlich wird es, wenn dabei das Gepäck verschwindet. Doch wer haftet bei Verlust von Koffern und Taschen?
Lesedauer: 3 Minuten
Knapp sieben Jahre ist es jetzt her, dass ich am Flughafen stand und wartete. Und wartete. Und wartete. Nach meinem New York Urlaub im Frühjahr 2017 war mein Reiserucksack weg. Er ist leider nicht zusammen mit allen anderen Koffern auf dem Gepäckband des Flughafens eingefahren. Am Service-Schalter der Airline versicherte man mir, dass er bald wieder auftauchen würde und tatsächlich: Nach ein paar Tagen wurde mir mein Rucksack nach Hause geliefert. Glück im Unglück kann man das nennen – vor allem, weil ich Zuhause natürlich genug andere Klamotten und Hygieneartikel hatte. Doch welche Rechte habe ich, wenn das Gepäck ganz verschwindet oder am Urlaubsort verspätet auftaucht?
Wenn die Fluggesellschaft Ihr Gepäck auf einer Flugreise verliert, haftet sie grundsätzlich dafür. Die Haftung ist allerdings begrenzt, sowohl in Bezug auf die Höhe der Entschädigung als auch auf die Art der Schäden, die ersetzt werden.
Das Montrealer Übereinkommen regelt die Haftung von Fluggesellschaften für Gepäck. Es gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen in einem Vertragsstaat des Abkommens abfliegen oder dort ankommen. Vertragsstaaten sind u. a. die EU-Länder, die USA oder Japan. Die Fluggesellschaft haftet für alle Schäden, die am Gepäck entstehen, während es sich in ihrer Obhut befindet. Dazu gehören Schäden durch Verlust, Beschädigung oder Verspätung. Die Haftung der Fluggesellschaft für verlorenes Gepäck ist auf ca. 1.500 € pro Passagier begrenzt.
Als Kunde müssen Sie der Fluggesellschaft den Verlust des Gepäcks unverzüglich melden. Sie haben dann Anspruch auf:
Tipps:
Übrigens: Welche Rechte Sie bei verspäteten Flügen haben, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema Fluggastrechte.
Bei Pauschalreisen haftet in der Regel der Reiseveranstalter für Ihr Gepäck. Werden Ihre Koffer während des Fluges beschädigt oder gehen verloren, gelten die gleichen Regeln wie bei Airlines – mit dem Unterschied, dass der Reiseveranstalter haftet.
Darüber hinaus haben Sie bei einer Pauschalreise das Recht, den Reisepreis für die Zeit zu mindern, in der Ihnen Ihr Gepäck am Reiseziel nicht zur Verfügung steht. In der Regel haben Sie Anspruch auf 5 bis 50 % des Reisepreises pro Tag ohne Gepäck. Fehlen Ihre Koffer und Taschen während des gesamten Urlaubs, dann sind bis zu 50 % des Gesamtpreises zu erstatten. Um Ihr Recht durchzusetzen, hilft eine Rechtsschutzversicherung.
Gehen Sie lieber auf eigene Faust los und erkunden die schöne weite Welt? Nehmen wir an, Sie backpacken mit Freunden durch Thailand und plötzlich ist Ihr Rucksack weg. Es gibt keinen Reiseveranstalter, der hierfür haftet. In einem solchen Fall, kann Ihnen unser Baustein MobilPlus in unserer Hausratversicherung helfen.
Damit erhalten Sie ab Verlassen der Wohnung weltweiten Versicherungsschutz für:
Ihr Versicherungsschutz greift bei:
Katharina Schmidl arbeitet seit 2021 bei der Württembergischen Versicherung als Content Marketing Managerin. Ihre Leidenschaft für Content hat sie während ihres Studiums der Kommunikationswissenschaften entdeckt und seitdem in verschiedenen Positionen in Marketing und Kommunikation eingesetzt.
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