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7 Tipps zum Umgang mit Dränglern auf der Autobahn
12.10.2022 - Drängler auf der Autobahn riskieren das eigene Leben und das anderer Verkehrsteilnehmer. Mit diesen sieben Tipps reagieren Sie richtig auf die Asphaltrowdies.
Lesedauer: 4 Minuten
Das Fahrzeug hinter Ihnen kommt näher und näher, bis Sie dem Fahrer durch Ihren eigenen Rückspiegel in das genervte Gesicht blicken können. Das dichte Auffahren wird von frenetischem Betätigen der Lichthupe begleitet. Die Botschaft ist deutlich: „Ich will vorbei, du lahme Ente!“
Drängeln ist weder beeindruckend, noch lustig und schon gar kein Kavaliersdelikt. Die Lichthupe darf laut § 16 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zwar tatsächlich verwendet werden, um ein Überholvorhaben anzukündigen. Dabei ist jedoch ein kurzes Aufblenden gemeint, kein wütendes Dauerblinken.
Wer seine Ungeduld durch genau dieses Dauerblinken oder per Lichthupe kundtut, der begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Kombination aus Dauerblinken und dichtem Auffahren, besonders wenn eine Gefahrenlage für alle Beteiligten vorliegt, kann gemäß § 240 des Strafgesetzbuches (StGB) sogar als Nötigung im Straßenverkehr ausgelegt werden. Der Tatbestand der Nötigung kann schon alleine durch zu dichtes Auffahren vorliegen.
Dränglern droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Ganz zu schweigen von den Folgen in Sachen Verkehrsrecht. Möglich sind:
Liegt „nur“ ein Abstandsverstoß vor, richtet sich die Höhe der Strafe unter anderem nach der gefahrenen Geschwindigkeit und dem Abstand, schlimmstenfalls kommen jedoch ein Bußgeld von 400 €, zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot auf den Drängler zu.
Mit diesen Tipps entschärfen Sie die nächste Gefahrensituation, die durch einen Drängler entsteht.
Ärger und Wut haben im Straßenverkehr nichts verloren. Lassen Sie den Drängler seine Ungeduld und vermeintlichen Zorn nicht auf Sie selbst übertragen. Sich anstecken zu lassen ist die denkbar schlechteste Entscheidung.
Die gute Nachricht: Sie sind im Recht. Die schlechte: Wer gegenüber einem Drängler auf seinem Recht besteht und nicht ausschert oder sogar zur Provokation langsamer wird, könnte eine noch viel gefährlichere Situation kreieren. Setzen Sie den Blinker rechts und lassen Sie den Verkehrsrowdy durch – das klingt zwar nach „klein beigeben“, aber rettet unter Umständen sogar Leben.
Beschleunigen Sie, wenn überhaupt, nur so sehr, wie Sie für Ihren eigenen Überholvorgang geplant hatten. Lassen Sie sich vom Drängler hinter Ihnen nicht zum Trittbrett-Drängler machen, indem Sie einfach nur den nächsten unschuldigen Verkehrsteilnehmer vor sich unter Druck setzen.
In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot. Wenn Ihnen also ein Drängler auf der Autobahn beinahe bis in den Kofferraum auffährt, stehen die Chancen gut, dass Sie sich ihrerseits in einem eigenen Überholvorgang befinden. Daher: Prüfen Sie nicht nur vor dem Überholen, sondern auch währenddessen regelmäßig, ob sich ein Fahrzeug hinter Ihnen nähert.
Passend zu Tipp #4 gilt: Ordnen Sie sich zügig wieder rechts ein, wenn Ihr eigenes Überholmanöver beendet ist. Mit einem Raser im Rücken abzuschätzen, ob auch das nächste und übernächste Fahrzeug noch „schnell“ überholt werden kann, ist nicht empfehlenswert. Siehe Tipp #3: Nicht mitdrängeln!
Es mag selbstsicheren Fahrern manchmal verlockend erscheinen, doch man sollte nicht der Eingebung folgen, einen Drängler zu erziehen und zurechtzuweisen. Ohne Grund auf der Überholspur zu bleiben und sogar langsamer zu werden ist eine Ordnungswidrigkeit. Wer dem Drängler gar per kurzer Bremsung versucht, eine Art von lehrreichem Schreck einzujagen, begeht seinerseits eine Straftat und bringt sich selbst und andere in Gefahr.
Mit den Tipps #1 bis #6 sind Sie bei der nächsten Begegnung mit einem Drängler gut vorbereitet. Verwickelt ein Drängler Sie doch in einen Unfall, steht Ihnen unsere Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Verkehrsrechtsschutz zur Seite. Wir übernehmen die zu leistenden Kosten und Kostenvorschüsse – vom ersten Gespräch mit dem Anwalt bis zur letzten Gerichtsinstanz. Ebenso hilft Ihnen unsere kostenlose telefonische Rechtsberatung durch einen Anwalt - und das schnell und unbürokratisch.
Johannes Traub arbeitet seit Juni 2019 bei der Württembergischen Versicherung und kümmert sich um alles, was sich Content nennen darf. Mit seiner Erfahrung in den Bereichen Gesundheitsmanagement, Marketing sowie im Journalismus sorgt er dafür, dass die Inhalte der Württembergischen so viel klare Kante zeigen wie ihr Slogan.
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