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Die "7 Todsünden" im Straßenverkehr: Update notwendig?
10.02.2025 - Rücksichtslos überholen, zu schnell an Kreuzungen fahren oder die Vorfahrt missachten – all das kann nicht nur gefährlich sein, sondern auch eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Doch sind die „sieben Todsünden“ im Straßenverkehr noch zeitgemäß?
Lesedauer: 2 Minuten
Seit Jahrhunderten wurden in der katholischen Kirche bestimmte Charaktereigenschaften als besonders verwerflich angesehen – sie werden umgangssprachlich die "sieben Todsünden" genannt. Sie stehen für moralische Fehltritte, die das Zusammenleben gefährden. Dazu zählen:
Auch im Straßenverkehr können solche Eigenschaften fatale Folgen haben. Doch wenn von den „Todsünden imStraßenverkehr“ die Rede ist, geht es nicht um moralische Verfehlungen, sondern um besonders gefährliche Regelverstöße, die im Strafgesetzbuch (§ 315c StGB) verankert sind. Während viele Verkehrsverstöße, wie falsches Parken oder geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen, als Ordnungswidrigkeiten gelten und mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder Fahrverboten geahndet werden, drohen für die „Todsünden“ sogar Freiheitsstrafen.
In § 315c StGB sind folgende besonders schwerwiegende Verstöße aufgelistet:
Wer im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.
Der Katalog dieser Verstöße hat sich seit Jahrzehnten nicht verändert. Daher wurde auf dem Verkehrsgerichtstag 2025 in Goslar diskutiert, ob Anpassungen notwendig sind. Grundlage für die Debatte war eine Analyse der Unfallforschung der Versicherer, die 3.235.822 Unfälle auswertete, darunter 474.254 mit Personenschaden. Das Ergebnis: Die „sieben Todsünden“ erfassen nicht alle wesentlichen Ursachen tödlicher Unfälle.
Eine zentrale Empfehlung des Verkehrsgerichtstags lautet daher, die Nutzung von Handys, Tablets oder Navigationsgeräten während der Fahrt als neue „Todsünde“ aufzunehmen. Derzeit gilt dies meist als Ordnungswidrigkeit, könnte aber künftig als Straftat im StGB verankert werden – mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, sofern das Verhalten grob verkehrswidrig und rücksichtslos ist. Die Umsetzung wird jedoch als schwierig eingeschätzt, da die Handy-Nutzung am Steuer häufig schwer nachzuweisen ist.
Gleichzeitig wird vorgeschlagen, das unzureichende Kennzeichnen haltender Fahrzeuge („Todsünde Nr. 7“) aus dem Gesetz zu streichen, da es nur in 0,03 Prozent der tödlichen Unfälle eine Rolle spielte.
Die „sieben Todsünden im Straßenverkehr" stehen auf dem Prüfstand. Während einige Regelverstöße überholt erscheinen, rückt die Ablenkung durch Smartphones als große Gefahr in den Fokus. Ob und wann sich das Gesetz ändert, bleibt abzuwarten, das ist letztlich Sache der Politik. Doch klar ist: Sicherheit im Straßenverkehr erfordert stetige Anpassungen an die Realität.
Katharina Schmidl arbeitet seit 2021 bei der Württembergischen Versicherung als Content Marketing Managerin. Ihre Leidenschaft für Content hat sie während ihres Studiums der Kommunikationswissenschaften entdeckt und seitdem in verschiedenen Positionen in Marketing und Kommunikation eingesetzt.
Ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat - Rücksichtsnahme und Vorsicht ist oberstes Gebot im Straßenverkehr.
Katharina Schmidl
Redakteurin württgemacht BlogDas haben andere gelesen
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