Erbschein: Alles über die Beantragung, Kosten & Co.

Es gibt Situationen, in denen Sie nachweisen müssen, dass Sie wirklich der Erbe eines Nachlasses sind, der Ihnen zugedacht ist. Genau dann ist ein Erbschein hilfreich - und manchmal notwendig.

  • Zwei Frauen diskutieren Unterlagen

Was ist ein Erbschein & wofür wird er beantragt?

Erbschein: Eine Bestätigung des Nachlassgerichts

Erbscheine werden auf Antrag vom sogenannten Nachlassgericht ausgestellt und dienen als Nachweis, dass Sie berechtigte Erbin oder Erbe eines Nachlasses sind. Das Nachlassgericht ist meist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Vereinfacht ausgedrückt: Der Erbschein ist der Nachweis, wer Erbe eines Nachlasses ist und - im Falle mehrerer Erben - wie groß der Erbteil ist, den die Person erhalten soll.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Erbschein: Wie beantragen?Dokumente für den AntragKosten der BeantragungHäufige Fragen

In welchen Situationen ist ein Erbschein notwendig?

Vor allem, wenn Immobilien vererbt werden, kann ein Erbschein erforderlich sein. Meist fragen Banken, Behörden und mitunter sogar Geschäftspartner danach, wenn Sie als Erbe auftreten.

Erbschein bei Banken? Nicht zwingend!

Banken dürfen laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, 05.04.2016, Az. XI ZR 440/15) nicht auf die Vorlage eines Erbscheins bestehen. Ein notarielles Testament samt Eröffnungsvermerk kann hier ausreichen. Wer zu Lebzeiten eine Vollmacht über das Konto des Erblassers hatte, braucht ebenfalls keinen Erbschein vorzulegen. Ein notarielles Testament kann hier ausreichen.

Vollmachten über Konten sind vor allem dann sinnvoll und üblich, wenn erwachsene Kinder die Konten der Eltern schon vor deren Tod verwalten - und auch darüber hinaus.

Vorlage eines Erbscheins: Nur konkrete Zweifel zählen

Der Vertragspartner - um im Beispiel zu bleiben: Die Bank darf, wenn sie konkrete Zweifel an Ihrer Eigenschaft als Erbe hegt, auf die Vorlage eines Erbscheins oder eines notariellen Testaments pochen. Sollte die Bank auch nachweisbare Zweifel gegenüber dem Testament haben, darf sie auf die Vorlage eines Erbscheins bestehen.

In den Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwingend die Vorlage eines Erbscheins zu verlangen ist übrigens nicht zulässig, wie ein weiteres BGH-Urteil befand. (BGH, 08.10.2013, Az. XI ZR 401/12)

Grundstücke erben: Mit und ohne Erbschein

Verstorbene müssen aus dem Grundbuch gelöscht werden - und Sie als Erbe werden eingetragen - die sogenannte "Berichtigung" des Grundbuchs. Das Grundbuchamt darf hierzu einen Erbschein verlangen. Wer also kein notarielles Testament besitzt oder lediglich durch die gesetzliche Erbfolge berufen ist, der muss einen Erbschein vorlegen. Das Grundbuchamt darf sogar Zwangsgelder verhängen, um die Berichtigung des Grundbuchs durchzusetzen.

Sind Sie in Besitz eines notariellen Testaments, wird meist auf die Vorlage eines Erbscheins verzichtet. Soll die Immobilie schnell verkauft werden, ist ein Erbschein auch nicht notwendig, da die neuen Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden.

Tipp: Bei Beantragung eines Erbscheins kann in der Regel auch ein Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs gestellt werden. Dies gilt für die Fälle, bei denen auch Immobilien zum Nachlass gehören.

Wie sieht ein Erbschein aus?

Der Erbschein ist ein Dokument, das bescheinigt, wer Erbe ist und wie groß dessen Erbteil ausfällt. Den Erbschein gibt es daher in verschiedenen Varianten: Für Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein oder für Teilerben. Festgehalten werden darin für gewöhnlich Dinge wie die Testamentsvollstreckung oder eine eventuelle Nacherbschaft.

Es gibt verschiedene Arten von Erbscheinen

Erbscheine gibt es sowohl für Alleinerben als auch für gemeinschaftliche Erben. Der gemeinschaftliche Erbschein ist meistens umfangreicher, da er neben den Namen aller Erben auch deren Teil des Nachlasses auflistet. Voraussetzung hierfür ist, dass die Erben sich auch entscheiden, den Nachlass anzunehmen und dessen Höhe feststeht. Möchte ein einzelnes Mitglied einen Teilerbschein, auf dem nur der für ihn gedachte Nachlass ausgewiesen wird, kann auch ein solcher ausgestellt werden.

Einen Sonderfall stellt das europäische Nachlasszeugnis dar, das weiter unten näher erklärt wird.

Erbschein: Wer kann ihn wo beantragen?

Wie oben beschrieben ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen hier die richtige Adresse. Es übernimmt hierbei die Funktion eines Nachlassgerichts. Den Erbscheinsantrag müssen Sie nicht selbst stellen. Auch ein Notar, Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder Nachlassinsolvenzverwalter kann ebenfalls einen Erbschein beantragen.

Am einfachsten ist es trotzdem, den Antrag persönlich bei dem zuständigen Gericht zu stellen. Dafür ist es sinnvoll, einen Termin vor Ort zu vereinbaren. Das Gericht wird den Antrag dann zu Protokoll nehmen. Mit dem Antrag erklären Sie jedoch, dass Sie das Erbe annehmen - und verlieren das Recht, es auszuschlagen.

Wie wird ein Erbschein beantragt?

In einigen Fällen kann die Beantragung des Erbscheins online durchgeführt werden, wie beispielsweise in Baden-Württemberg - allerdings nicht in jedem Postleitzahlengebiet.

Neben dem Antrag ist meist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit bestimmter Angaben erforderlich. Die Versicherung müssen Sie entweder vor Gericht oder vor einem Notar abgeben.

Was muss in den Erbscheinsantrag?

Sie können den Antrag, wenn Sie ihn nicht persönlich bei Gericht stellen, sowohl selbst aufsetzen, als auch einen Notar damit beauftragen. Häufig beantragen auch Testamentsvollstrecker dieses Dokument.

Im Antrag müssen Sie die Erben, seien sie aufgrund gesetzlicher Erbfolge, Erbvertrag oder Testament bekannt, konkret benennen. Wenn der Erblasser ein Testament hinterlässt, müssen Sie beweisen, dass Sie die darin begünstigte Person sind.

Wenn die Erbfolge individuell durch die oder den Verstorbenen festgelegt wurde, muss der Antrag folgendes enthalten:

  • Eine Bezeichnung der Verfügung, auf der das Erbrecht beruht
  • Ihr Name
  • Ihre Anschrift
  • Ihr Geburtsdatum
  • Todeszeitpunkt des Erblassers
  • letzter gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers
  • Staatsangehörigkeit des Erblassers
  • Mitteilung, ob ein Erbrechtstreit über den Nachlass anhängig ist
  • Mitteilung, dass die Erbschaft angenommen wurde
  • die Größe des Erbteils
  • Angaben, ob und welche sonstigen Verfügungen des Erblassers noch vorhanden sind

Als gesetzlicher Erbe müssen Sie zusätzlich folgende Angaben machen:

  • Ihren Verwandtschaftsgrad zum Erblasser
  • ob und welche Personen vorhanden sind, die Ihr Erbrecht ausschließen oder mindern könnten

Falls Sie von einer anderen Person vom Erbe ausgeschlossen wurden oder der Erbteil durch eine weitere Person gemindert werden würde, diese aber weggefallen sind:

  • Name dieser Personen
  • Angabe, weshalb die Personen weggefallen sind

Gründe für den "Wegfall" anderer Erben können beispielsweise die Ausschlagung des Erbes oder der Tod der Miterben sein.

Welche Dokumente sind für den Antrag notwendig?

Das Nachlassgericht verlangt in der Regel folgende Nachweise, Urkunden und Dokumente für die Ausstellung eines Erbscheins:

  • Ausweis oder Reisepass
  • die Sterbeurkunde des verstorbenen Erblassers
  • Eine "Personenstandsurkunde" zur Dokumentation der Verwandtschaft, bspw. das Familienstammbuch, Heirats- & Geburtsurkunden
  • Name und Anschrift aller Erben
  • Nachweise für den Wegfall weiterer Erben – Sterbeurkunden, Erbausschlagungs- & Erbverzichtserklärungen oder Scheidungsurkunden
  • Testamente, Ehegattentestamente oder Erbverträge
  • den Güterstand bei Eheleuten oder den Vermögensstand bei eingetragenen Lebenspartnerschaften

Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

Grundlegend gilt: Die Höhe des Nachlasses entscheidet über die Höhe der Kosten für die Erteilung des Erbscheins. Schulden des Erblassers sind vom Wert abzuziehen. Enthält der Nachlass auch Grundstücke und Immobilien, steigen die Kosten. Wer solche erbt, muss laut § 46 GNotKG den Verkehrswert angeben.

Diese Gebühren verlangt das Nachlassgericht

Die Gebühr, die das Nachlassgericht verlangt, wenn Sie einen Erbschein beantragen, wird in der Realität höher ausfallen als in unserem Auszug aus der Gebührentabelle B des Gesetzes über die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare. Je nach Ihrer Situation kommen noch unterschiedlich hohe Kosten für die eidesstattliche Versicherung hinzu.

Wert der ErbschaftGebühr für die Erteilung des Erbscheins

5.000 €

45 €

10.000 €

75 €

16.000 €

91 €

110.000 €

273 €

155.000 €

354 €

200.000 €

435 €

(Quelle: Bundesgesetzblatt BGBl. I 2020, 3238)

Häufige Fragen

Erbscheinsantrag: Haben Sie noch Fragen?

Kann ein Erbschein "falsch" sein? Wie gehe ich vor, wenn sich ein Teil (oder das ganze) Erbe im Ausland befindet? Wir finden Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Ihren Erbschein.

  • Sie haben einen Erbschein beantragt, doch dann fällt nach der Erteilung auf, dass er falsch ausgestellt wurde. Das kann geschehen, wenn z. B. ein neueres Testament des Verstorbenen auftaucht. Das Nachlassgericht muss den Erbschein wieder einziehen - wie in § 2361 BGB festgelegt.

    Ist in der Zwischenzeit aber schon im Vertrauen auf die Richtigkeit des Dokuments gehandelt worden, schützt das Gesetz die sogenannten "gutgläubigen Dritten". Ein Beispiel: Wenn Ihnen der vermeintliche Erbe eines Verstorbenen ein geerbtes Fahrrad verkauft und sich später herausstellt, dass der Verkäufer gar nicht der Erbe war, kann der "richtige Erbe" das Fahrrad nicht von Ihnen zurück verlangen.

  • Liegt ein Teil Ihres Erbes außerhalb Deutschlands (das kann beispielsweise das geliebte Ferienhaus des Verstorbenen sein), hilft oftmals das europäische Nachlasszeugnis, bzw. der europäische Erbschein. Die EU-Erbrechtsverordnung erlaubt das Ausstellen eines europäischen Erbscheins, mit dem Sie Ihren Anspruch auch im Ausland (mit Ausnahme einzelner Staaten) untermauern können.

    Auf der Seite der Europäischen Kommission finden Sie die dafür erforderlichen Unterlagen und können sich weiter informieren. Der Antrag kann ebenfalls über das Nachlassgericht oder beim Notar erfolgen. Wichtig: Der europäische Erbschein ist nur 6 Monate gültig.

  • Dem Thema Erbschaftssteuer & Freibeträge haben wir einen eigenen Ratgeber gewidmet. Hier können Sie sich ausführlich über die anfallenden Steuern und das Thema Erbrecht informieren.

  • Ganz grundlegend gibt es für den Antrag auf einen Erbschein - auch Jahre nach dem Tod des Erblassers - keine Fristen. Lehnt das Nachlassgericht die Erteilung eines Erbscheins ab, können Sie innerhalb von einem Monat Beschwerde einlegen. Ganz grundlegend gibt es für den Antrag auf einen Erbschein - auch Jahre nach dem Tod des Erblassers - keine Fristen. Einige Erbschaftsansprüche können mit der Zeit verfallen. So verjährt ein Pflichtteilsanspruch nach drei Jahren.

  • Das hängt davon ab, wie schwierig es für das Gericht ist, die Erbfolge festzustellen. Eine Nachfrage beim Nachlassgericht schafft in den meisten Fällen Klarheit.

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