Existenz

Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit?

In den meisten Leistungsbereichen der Rechtsschutzversicherung gilt eine Wartezeit. Hier lesen Sie, wie lange diese dauert, weshalb das sehr sinnvoll ist und ob die Rechtsschutzversicherung auch rückwirkend leistet.

Lesedauer: 6 Minuten

  • Mann schiebt sein Fahrrad und schaut auf sein Smartphone

Wartezeiten bei Rechtsschutzversicherungen

Wer Rechtsschutz möchte, braucht zuerst ein wenig Geduld

Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließt, der muss eine gewisse Zeit warten, bis ihr Schutz vollkommen greift. Das ist bei den allermeisten Versicherern so - und hat auch einen sehr guten Grund, wie Sie in diesem Artikel lesen werden.

Wie lang sind die Wartezeiten?Warum gibt es Wartezeiten?Wofür leistet die Rechtsschutzversicherung nicht?Rechtssichere Antworten auf Ihre FragenHäufige Fragen

Wie lang sind die Wartezeiten?

Die Wartezeit ist in den meisten Fällen - so auch bei Ihrer Württembergischen, drei Monate lang. Es gibt allerdings Ausnahmen.

Für diese Rechts­schutz­versicherungen gelten Wartezeiten von drei Monaten

Die Wartezeit schützt alle Versicherten vor hohen Beiträgen. Dazu lesen Sie im Absatz "Warum gibt es Wartezeiten beim Rechtsschutz" mehr. Wichtig für das Verständnis ist an dieser Stelle: Die Wartezeit gilt nicht für Verträge, sondern für Leistungsarten. Heißt: Einige der Leistungen in einer Rechtsschutzversicherung haben eine dreimonatige Wartezeit - andere, wie beispielsweise die telefonische Rechtsberatung, stehen Ihnen sofort zur Verfügung.

Bei diesen Rechtsschutzversicherungen gilt eine Wartezeit von drei Monaten:

Der Verkehrsrechtsschutz ohne Wartezeit

Unser Verkehrsrechtsschutz steht Ihnen sofort nach Abschluss zur Seite. Hier gibt es überhaupt keine Wartezeit.

Weitere Rechtsschutzversicherungen und -leistungen ohne Wartezeit

Die Wartezeit gilt selbst bei den genannten Versicherungen nicht bei jeder einzelnen Leistung. Beispielsweise sind, obwohl das "Gesamtprodukt" eine Wartezeit aufweist, bestimmte Leistungen in der Rechtsschutzversicherung ausgenommen. Keine Wartezeit gilt also, wenn Sie Rechtsschutz brauchen bei:

Diese Leistungen Ihrer Rechtsschutzversicherung können Sie auch direkt nach Abschluss in Anspruch nehmen:

  • Telefonische Rechtsberatung
  • Vertragscheck
  • Vorsorgeleistungen

Wer wechselt, muss nicht warten

Wenn Sie bei Ihrer vorherigen Versicherung gegen dasselbe Risiko versichert waren und der Wechsel zu uns ohne zeitliche Unterbrechung erfolgt ist, besteht keine Wartezeit. Bei einer persönlichen Beratung erfahren Sie mehr darüber.

Warum gibt es Wartezeiten beim Rechtsschutz?

Die Antwort in kurz und knapp: Die Wartezeit existiert, damit niemand noch in aller Eile eine Rechtsschutzversicherung abschließt, wenn sich der Rechtsstreit schon abzeichnet. Mit den Wartezeiten schützen Versicherer also ihre Kunden, die Versicherungsnehmer, vor hohen Beiträgen.

Dafür leistet die Rechtsschutzversicherung nicht

Die Wartezeit existiert also, wie eben beschrieben, damit niemand noch eine Rechtsschutzversicherung abschließt, wenn der Rechtsstreit schon absehbar ist. Bleibt dennoch die Gefahr von Fällen und Streitigkeiten, die lange vor Abschluss der Versicherung eingetreten sind und erst nach Ablauf der drei Monate "hochkochen". Die Rechtsschutzversicherung leistet nicht rückwirkend, also sind solche Fälle ebenfalls ausgeschlossen.

Entscheidend für die Kostenübernahme ist also der Zeitpunkt, an dem die rechtliche Auseinandersetzung entstanden ist. Beginnt der Streit in der Wartezeit oder noch vor Versicherungsabschluss, besteht kein Versicherungsschutz.

Frühzeitig um Rechtsschutz kümmern

Versicherungsnehmer können in der Regel keinen Rechtsschutz-Vertrag für einen laufenden Rechtsstreit abschließen. Rückwirkende Leistungen würden, wie oben beschrieben, zulasten der bereits versicherten Kunden gehen. Auch wenn einzelne Anbieter mit sofort greifendem Rechtsschutz in vielen Bereichen werben, ist die vorausschauende Entscheidung für unsere Rechtsschutzversicherung die Klügere. Erst zu reagieren, wenn die sprichwörtliche Katze in den Brunnen gefallen ist, ist in den meisten Fällen die teurere Entscheidung.

Wählen Sie Ihren Versicherer also am allerbesten nach den enthaltenen Leistungen, einem guten Service und einem fairen Umgang mit den Versicherungsnehmern aus.

Rechtssichere Antworten auf Ihre Fragen

Wenn Sie sich im Fall der Fälle nicht sicher sind, welche rechtlichen Regelungen gelten, finden Kunden der Württembergischen in der telefonischen Rechtsberatung sichere Antworten von einem verlässlichen Ansprechpartner.

Unsere kostenlose Hotline:
0800 81 82 100
24 Stunden

Häufige Fragen

Mehr über Wartezeiten & Co.

Brennen Ihnen noch Fragen zu den Themen Rechtsschutz und Versicherung auf der Zunge? Hier sammeln und beantworten wir sie.

  • Ab wann Ihr Rechtsschutz beginnt, steht in den Vertragsunterlagen, die der Versicherer Ihnen nach dem Abschluss zuschickt. Einige Leistungen stehen Ihnen sofort ab dem dort vereinbarten Versicherungsbeginn zur Seite. Wie auf dieser Seite beschrieben haben die meisten Rechtsschutz-Leistungen eine Wartezeit.

  • Die einfache Antwort: Ja, dieser wichtige Versicherungsschutz lohnt sich wirklich. Gemeinsam mit der privaten Haftpflichtversicherung bildet die Rechtsschutzversicherung einen verlässlichen Grundschutz, den sich die meisten Menschen leisten sollten.

    Ein Rechtsstreit kann nämlich, aufgrund von Prozesskosten & Co., schnell teuer werden. Die private Rechtsschutzversicherung steht Ihnen von Anfang an bis zum Ende zur Seite, wenn Sie Ihr gutes Recht verteidigen möchten.

    Die Rechtsschutzversicherung erfüllt zudem eine soziale Funktion, weil sie jedem Bürger die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen auch ohne dem damit verbundenen Kostenrisiko ermöglicht.

  • Ja, Ihre Württembergische bietet Ihnen weltweiten Schutz bei Auslandsaufenthalten außerhalb Europas - und das bereits in der Tariflinie Komfort bis zu zwei Jahre lang. In Premium sind es sogar ganze 5 Jahre.

  • Ihr Beitrag wird individuell berechnet und hängt ganz von den Rechtsgebieten ab, in denen Sie sich absichern wollen. Damit Ihr Privatrechtsschutz perfekt zu Ihnen passt, haben Sie zahlreiche Wahlmöglichkeiten. Bei einer persönlichen Beratung in einer Agentur Ihrer Württembergischen vor Ort erfahren Sie mehr. Ein "Pauschalpreis" lässt sich hier also gar nicht festlegen.

    Tipp: Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung wird Ihr individueller Beitrag günstiger. In einigen Rechtsschutz-Bereichen fällt die Selbstbeteiligung übrigens nicht einmal an - selbst wenn sie vorher eingeschlossen wurde!

  • Bei einem persönlichen Gespräch mit Ihrer Beraterin oder Berater lässt sich ein Wechsel zu uns schnell und einfach regeln - ohne dass dabei eine "zeitliche Lücke" in Ihrem Versicherungsschutz entsteht. Die Beraterinnen oder Berater stehen Ihnen auch bei der Kündigung der Vorversicherung zur Seite.

Gut zu wissen

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