Existenz

Die Rechtsschutz­versicherung von der Steuer absetzen

Die Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den Kosten von Rechtsstreitigkeiten. Wussten Sie, dass Sie Ihre Rechtsschutzversicherung steuerlich geltend machen können? Hier erfahren Sie alles, was Sie dazu wissen müssen.

Lesedauer: 7 Minuten

  • Ein Paar öffnet einen Brief und freut sich

So machen Sie Ihren Rechtsschutz steuerlich geltend

Welche Kosten lassen sich steuerlich geltend machen?

Die Rechtsschutzversicherung gehört, gemeinsam mit der privaten Haftpflichtversicherung, zum wichtigen Grundschutz für Ihre Existenz. Ob als Arbeitnehmer, Selbstständiger, Mieter oder Vermieter: Bedarf für guten Rechtsschutz gibt es in so gut wie jeder Lebens- oder beruflichen Situation. Lassen sich die Kosten dafür allerdings steuerlich geltend machen?

Ein kleiner Hinweis zu Beginn: Die Informationen auf dieser Seite ersetzen weder einen Besuch bei einer Steuerberatung, noch den bei einer Agentur der Württembergischen.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Welche Rechtsschutz­versicherungen sind absetzbar?Für wen sind sie absetzbar?Wie viel können Sie geltend machen?Häufige Fragen

Welche Rechtsschutz­versicherungen sind steuerlich ansetzbar?

Nicht alle Arten von Rechtsschutzversicherungen sind steuerlich ansetzbar - die wichtigsten Varianten jedoch schon. Das freut Ihren Schutz und den Geldbeutel.

Diese Rechtsschutz­versicherungen können Sie steuerlich geltend machen

In der Regel können Sie diese Versicherungen steuerlich geltend machen.

Ein Hinweis: Die Rechtsschutzversicherungen können nicht im Rahmen der "Vorsorgeaufwendungen" geltend gemacht werden. Abhängig von Ihren individuellen Verhältnissen lassen sich Beiträge bzw. Beitragsanteile ggf. als Werbungskosten bei der Einkunftsart "nichtselbständige Arbeit" oder "Vermietung & Verpachtung" ansetzen. Das gleiche gilt für die Einkunftsarten "Gewerbebetrieb" und "selbständige Arbeit". Bei diesen Einkunftsarten erfolgt ein Abzug über die Betriebsausgaben.

Diese Rechtsschutz­versicherungen sind nicht steuerlich ansetzbar

Nicht jede Rechtsschutz-Variante können Sie beim Finanzamt geltend machen.

Wichtig zu wissen ist auch, dass Sie Ihren Rechtsschutz nur als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben geltend machen können, wenn diese beruflich oder betrieblich bedingt sind. Dazu weiter unten mehr.

Offene Fragen? Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter.

Für wen ist die Rechtsschutz­versicherung absetzbar?

Grundsätzlich kann sie sowohl von Arbeitnehmern als auch Selbstständigen steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden beiden Absätzen erfahren Sie Näheres.

Das gilt für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer können sie als Werbungskosten in der Anlage N der Steuererklärung angeben, sofern diese beruflich bedingt ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie berufsbedingte Rechtsstreitigkeiten führen, wie etwa bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.

Das gilt für Selbstständige

Selbstständige können bestimmte Beitragsanteile oder spezifische Beträge für ihre Rechtsschutzversicherung als Betriebsausgaben geltend machen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie als Selbstständiger Rechtsstreits austragen, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen.

Wie viel kann ich vom Rechtsschutz steuerlich geltend machen?

Die Höhe des ansetzbaren Betrags hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen spielt der Umfang Ihrer Versicherung eine Rolle. Hierbei sind vor allem die versicherten Risiken relevant. Einen Betrag in Euro oder Prozent zu nennen, ist hier also gar nicht möglich. Die gute Nachricht: Auf Ihrer Beitragsrechnung finden Sie den Anteil oft angedruckt.

Die Beiträge für die Rechtsschutzversicherung können Arbeitnehmer als Werbungskosten absetzen. Gewerbetreibende und sonstige Selbstständige können sie als Betriebsausgaben geltend machen.

Häufige Fragen

Rechtsschutz und Steuer: Was möchten Sie wissen?

Was sind denn eigentlich Werbungskosten - und wie sieht es aus, wenn mein Partner und ich gemeinsam veranlagt werden? Hier sammeln wir Ihre häufigsten Fragen zum Thema.

  • Die Definition lautet: Werbungskosten sind alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart. Es handelt sich also um Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit entstehen. Hierzu zählen zum Beispiel Fahrtkosten, Arbeitskleidung oder auch die Beitragsanteile für eine Rechtsschutzversicherung.

  • Dem Thema private Haftpflichtversicherung & Steuer haben wir einen eigenen Ratgeber gewidmet. Dort erfahren Sie alles darüber.

  • Ja, Sie können sie auch dann geltend machen, wenn Sie sie nicht genutzt haben. Es kommt lediglich darauf an, dass die Versicherung abgeschlossen wurde, um im Ernstfall gerüstet zu sein.

  • Sie können sie in der Steuererklärung nur für das jeweilige Jahr geltend machen, in dem Sie die Beiträge gezahlt haben.

  • Wenn Sie den Beitrag, bzw. den Beitragsanteil für die Rechtsschutzversicherung in der Steuererklärung nicht angeben, entfällt auch der Werbungskostenabzug.

Gut zu wissen

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