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Die Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den Kosten von Rechtsstreitigkeiten. Wussten Sie, dass Sie Ihre Rechtsschutzversicherung steuerlich geltend machen können? Hier erfahren Sie alles, was Sie dazu wissen müssen.
Lesedauer: 7 Minuten
Die Rechtsschutzversicherung gehört, gemeinsam mit der privaten Haftpflichtversicherung, zum wichtigen Grundschutz für Ihre Existenz. Ob als Arbeitnehmer, Selbstständiger, Mieter oder Vermieter: Bedarf für guten Rechtsschutz gibt es in so gut wie jeder Lebens- oder beruflichen Situation. Lassen sich die Kosten dafür allerdings steuerlich geltend machen?
Ein kleiner Hinweis zu Beginn: Die Informationen auf dieser Seite ersetzen weder einen Besuch bei einer Steuerberatung, noch den bei einer Agentur der Württembergischen.
Das Wichtigste auf dieser Seite:
Welche Rechtsschutzversicherungen sind absetzbar?Für wen sind sie absetzbar?Wie viel können Sie geltend machen?Häufige FragenNicht alle Arten von Rechtsschutzversicherungen sind steuerlich ansetzbar - die wichtigsten Varianten jedoch schon. Das freut Ihren Schutz und den Geldbeutel.
In der Regel können Sie diese Versicherungen steuerlich geltend machen.
Ein Hinweis: Die Rechtsschutzversicherungen können nicht im Rahmen der "Vorsorgeaufwendungen" geltend gemacht werden. Abhängig von Ihren individuellen Verhältnissen lassen sich Beiträge bzw. Beitragsanteile ggf. als Werbungskosten bei der Einkunftsart "nichtselbständige Arbeit" oder "Vermietung & Verpachtung" ansetzen. Das gleiche gilt für die Einkunftsarten "Gewerbebetrieb" und "selbständige Arbeit". Bei diesen Einkunftsarten erfolgt ein Abzug über die Betriebsausgaben.
Nicht jede Rechtsschutz-Variante können Sie beim Finanzamt geltend machen.
Wichtig zu wissen ist auch, dass Sie Ihren Rechtsschutz nur als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben geltend machen können, wenn diese beruflich oder betrieblich bedingt sind. Dazu weiter unten mehr.
Grundsätzlich kann sie sowohl von Arbeitnehmern als auch Selbstständigen steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden beiden Absätzen erfahren Sie Näheres.
Arbeitnehmer können sie als Werbungskosten in der Anlage N der Steuererklärung angeben, sofern diese beruflich bedingt ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie berufsbedingte Rechtsstreitigkeiten führen, wie etwa bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Selbstständige können bestimmte Beitragsanteile oder spezifische Beträge für ihre Rechtsschutzversicherung als Betriebsausgaben geltend machen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie als Selbstständiger Rechtsstreits austragen, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen.
Die Höhe des ansetzbaren Betrags hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen spielt der Umfang Ihrer Versicherung eine Rolle. Hierbei sind vor allem die versicherten Risiken relevant. Einen Betrag in Euro oder Prozent zu nennen, ist hier also gar nicht möglich. Die gute Nachricht: Auf Ihrer Beitragsrechnung finden Sie den Anteil oft angedruckt.
Die Beiträge für die Rechtsschutzversicherung können Arbeitnehmer als Werbungskosten absetzen. Gewerbetreibende und sonstige Selbstständige können sie als Betriebsausgaben geltend machen.
Die Definition lautet: Werbungskosten sind alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart. Es handelt sich also um Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit entstehen. Hierzu zählen zum Beispiel Fahrtkosten, Arbeitskleidung oder auch die Beitragsanteile für eine Rechtsschutzversicherung.
Dem Thema private Haftpflichtversicherung & Steuer haben wir einen eigenen Ratgeber gewidmet. Dort erfahren Sie alles darüber.
Ja, Sie können sie auch dann geltend machen, wenn Sie sie nicht genutzt haben. Es kommt lediglich darauf an, dass die Versicherung abgeschlossen wurde, um im Ernstfall gerüstet zu sein.
Sie können sie in der Steuererklärung nur für das jeweilige Jahr geltend machen, in dem Sie die Beiträge gezahlt haben.
Wenn Sie den Beitrag, bzw. den Beitragsanteil für die Rechtsschutzversicherung in der Steuererklärung nicht angeben, entfällt auch der Werbungskostenabzug.
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