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Berufs­haft­pflicht­versicherung

So unentbehrlich wie Ihre Fähigkeiten

Für berufliche Fehler, die so nicht hätten passieren dürfen: Die Berufshaftpflichtversicherung sichert Ärzte, Therapeuten, Architekten und Co. ab, die durch das Ausüben ihres Berufs anderen versehentlich einen Schaden zufügen könnten.

Ihre Vorteile

Warum ist die Berufs­haft­pflicht­versicherung sinnvoll?

Eine falsch angewiesene Übung, eine ungenau berechnete Deckenkonstruktion oder ein ärztlicher Behandlungsfehler: Freiberufler und Selbstständige brauchen diesen besonderen Schutz in jedem Fall.

  • Starker Schutz vor den finanziellen Folgen von Schäden

    Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden von anderen haftbar gemacht werden.

  • Individuelle Absicherung für Ihre Tätigkeit

    Die Berufshaftpflichtversicherung gibt es für zahlreiche Berufe in vielen Branchen. Einen einzelnen Tarif, der alle versicherbaren beruflichen Tätigkeiten "über einen Kamm schert", finden Sie bei uns nicht. Gemeinsam mit Ihrem persönlichen Berater wird Ihre Versicherung für Sie maßgeschneidert.

  • Einfach kombiniert mit der privaten Haftpflichtversicherung

    Auf Wunsch schließen wir eine private Haftpflichtversicherung in Ihre Berufshaftpflichtversicherung mit ein - damit Arbeit und Privatleben felsenfest abgesichert sind. Mit der privaten Haftpflichtversicherung schützen wir Sie vor den finanziellen Folgen kleiner und großer Missgeschicke – für die Sie sonst mit Ihrem privaten Vermögen geradestehen müssen.

  • Leistet nicht nur bei begründeten Haftpflichtansprüchen

    Die Schadenersatzforderung ist unbegründet? Bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen können Sie auf uns zählen - auch vor Gericht.

Für wen ist eine Berufshaftpflichtversicherung Pflicht und für wen ist sie sinnvoll?

Während die Berufshaftpflicht für einige Berufsgruppen gesetzlich oder durch die Berufskasse vorgeschrieben ist, stellt sie für viele weitere Freiberufler und Selbstständige eine sinnvolle, freiwillige Absicherung dar.

Heilberufe

Für Ärzte und Ärztinnen, Hebammen sowie Apotheker und Apothekerinnen ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend. Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen sind zum Abschluss verpflichtet, sofern sie Mitglied in einem Berufsverband sind. Sie schützt bei Behandlungsfehlern, falschen Diagnosen oder fehlerhaften Medikamentenabgaben. Auch in Heilberufen, in denen es keine Versicherungspflicht gibt, ist die Absicherung mit der Berufshaftpflicht empfehlenswert.

Architekten und Ingenieure

Architekten, Bauingenieure und beratende Ingenieure erbringen komplexe Leistungen bei Bauprojekten, die bei einer Unachtsamkeit oder durch ein Versehen zu erheblichen Schadensersatzansprüchen Dritter führen können. Als Mitglied in einer Architekten- oder Ingenieurkammer ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht daher verpflichtend. Abhängig vom Bundesland und der zuständigen Architekten- oder Ingenieurkammer und je nach Firmierung werden unterschiedliche Mindestversicherungssummen gefordert.

Anwälte und Steuerberater

Für Anwälte und Steuerberater ist eine Berufshaftpflichtversicherung ebenso vorgeschrieben. Für diese Berufsgruppen empfehlen wir den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Unsere Leistungen

Was deckt eine Berufs­haft­pflicht ab?

Unsere Haftpflichtversicherung für Ihren Beruf bietet viele starke Leistungen. Diese richten sich dabei ganz nach Ihren Anforderungen und schützen Sie bis zur vereinbarten Versicherungssumme für eintretende Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

  • Personenschäden

    z. B. Schmerzensgeld

  • Sachschäden

    z. B. Reparaturkosten

  • Vermögensschäden

    z. B. Verdienstausfall

  • Umweltschäden

Der Unterschied zwischen Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht

Die drei Versicherungen stehen sich hinsichtlich ihrer Leistungen nahe. Doch es gibt wichtige Unterschiede, die wir Ihnen gerne erläutern. Sollten Sie danach noch Fragen haben, helfen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater gerne weiter.

VersicherungAbgesicherte SchädenGeeignet fürZielgruppenGesetzlich vorgeschrieben?

Berufshaft­pflicht­versicherung

Fahrlässig verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Selbstständige und Freiberufler, die mit ihrer Arbeit solche Schäden versehentlich verursachen können

Heilberufe (z. B. Ärzte, Physiotherapeuten), Architekten

Ja, in vielen Berufsgruppen

Vermögens­schaden­haft­pflicht­versicherung

Fahrlässig verursachte Vermögensschäden

Selbstständige und Freiberufler, die mit ihrer Arbeit solche Schäden versehentlich verursachen können

Rechtsanwälte, Steuerberater, Grafiker, Designer, Berater, Coaches, IT-Dienstleister

Ja, in einigen Berufsgruppen z. B. Anwalt oder Steuerberater

Betriebshaft­pflicht­versicherung

Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden

Unternehmen

Unternehmen mit besonders bei zusätzlichem Risiko im Betriebsalltag (z. B. Kanzleien, Bewachungsgewerbe)

Für einige Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben (abhängig vom Bundesland), z. B. Bewachungsgewerbe, Betreiber von Schießstätten oder Schausteller

Leistungsbeispiele: Berufshaftpflichtversicherung

Das kann passieren: So schützen wir Ihre Selbstständigkeit

In all diesen Leistungsbeispielen steht Ihnen die Berufshaftpflichtversicherung der Württembergischen zur Seite. Wir prüfen, ob Sie schadenersatzpflichtig sind, wehren unberechtigte Forderungen ab und zahlen bei berechtigten.

  • Behandlungsfehler

    Arzt Helmut verschreibt Lisa ein Medikament, das schwere Nebenwirkungen auslöst. Danach stellt sich heraus: Helmut hätte das Medikament nicht verschreiben dürfen, da Lisa ein anderes Medikament einnimmt, das sich damit nicht verträgt. Lisa verklagt ihn aufgrund dieses Behandlungsfehlers.

  • Fehler bei statischen Berechnungen

    Leon, Architekt, entwirft ein Mehrfamilienhaus. Kurz nach der Einweihung stürzt ein Teil der Dachkonstruktion ein. Der Eigentümer wirft Leon fehlerhafte statische Berechnungen vor und verlangt Schadenersatz.

  • Beschädigung von Kundeneigentum

    Steuerberaterin Annika befindet sich bei einer Kundin zu einem Beratungsgespräch. Durch Unachtsamkeit stößt sie den Kaffee um. Dieser landet auf dem teuren Perserteppich. Für die Reinigung verlangt die Kundin einen Schadenersatz in Höhe von 1.000 €. Die Berufshaftpflicht zahlt.

  • Die misslungene Therapie

    Physiotherapeut Max behandelt Ina, die nach einer Operation an der Schulter eine Behandlung verschrieben bekommt. Durch gezielte Maßnahmen soll die Mobilität verbessert werden. Max gibt jedoch zu stark belastende Übungen vor und es treten Komplikationen auf. Ina verlangt Schadenersatz.

Häufige Fragen

Berufshaftpflicht: Alles über diese wichtige Versicherung

Der Schutz vor den finanziellen Folgen eines Schadens steht bei der Berufshaftpflichtversicherung an oberster Stelle. Was möchten Sie wissen?

  • "Nobody's perfect" gilt in jeder Hinsicht auch für Selbstständige und Menschen in beratenden und behandelnden Berufen. Selbst einem Meister kann ein Fehler unterlaufen - ein Schaden ist schnell entstanden. Für einen solchen Fehler haften Sie im Ernstfall mit Ihrem gesamten Vermögen. Eine Berufshaftpflichtversicherung kommt für die finanziellen Folgen eines Schadens auf und ist daher die wichtigste Versicherung Ihres Berufslebens.

  • Passiv bedeutet keineswegs "Untätigkeit". Mit dem passiven Rechtsschutz wird eine besonders wichtige Leistung Ihrer Versicherung für die Berufshaftpflicht beschrieben: Wir überprüfen, ob eventuelle Haftpflichtansprüche gegen Sie überhaupt gerechtfertigt sind. Ist dies nicht der Fall, wehren wir sie ab. Auch vor Gericht.

  • In einigen Berufen mit sehr hohem Haftungsrisiko ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt jedoch nicht für alle Berufsgruppen. Es sind vor allem solche, bei denen durch Beratungs- oder Behandlungsfehler großer Schaden entstehen kann. Dazu gehören zum Beispiel Ärzte, Apotheker oder Architekten. Auch für Anwälte ist eine solche Absicherung vorgeschrieben, für die eignet sich jedoch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, um dieser Pflicht nachzukommen.

  • Die Versicherungssumme, auch Deckungssumme genannt, sollte hoch genug sein, um Schadenrisiken, die durch Ihre berufliche Tätigkeit entstehen, abzudecken. In einem persönlichen Gespräch ermitteln wir gerne die für Sie passende Versicherungssumme.

  • Nicht im Versicherungsschutz enthalten sind:

  • Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland für alle Ihre Unternehmensaktivitäten. Damit genießen Sie sowohl innerhalb Ihrer eigenen Betriebsstätte als auch vor Ort bei Ihren Kunden oder auf öffentlichen Plätzen den optimalen Versicherungsschutz.

  • Ihr persönlicher Berater ermittelt Ihren individuellen Versicherungsschutz und den dazu gehörenden Beitrag gemeinsam mit Ihnen. Der Beitrag richtet sich dabei ganz nach Ihrer Berufsgruppe und Ihrer Tätigkeit - für eine bestmögliche Absicherung.

  • Im Normalfall sind Arbeitnehmer über die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers versichert.

  • Ein Vermögensfolgeschaden tritt infolge von Personen- oder Sachschäden auf. Bei einem direkten Vermögensschaden muss kein Personen- oder Sachschaden vorausgehen.

    Für ein besseres Verständnis hier zwei Beispiele:

    • Vermögensfolgeschaden: Nehmen wir an, ein Arzt stellt bei einem Patienten eine falsche Diagnose und behandelt diesen fälschlicherweise. Der Patient entwickelt durch die falsche Behandlung ernsthafte gesundheitliche Probleme, die eine längere Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben. Der Patient kann in dieser Zeit nicht arbeiten und verliert dadurch Einkommen von insgesamt 20.000 €. Dieser Einkommensverlust ist ein Vermögensfolgeschaden, weil er aus der ursprünglichen falschen Behandlung und deren Folgen resultiert.
    • Vermögensschaden: Angenommen, ein Anwalt versäumt es, fristgerecht eine Klage einzureichen. Aufgrund dieses Fehlers verliert sein Mandant einen Rechtsstreit und muss Schadensersatz in Höhe von 10.000 € zahlen. Der Verlust von 10.000 € ist ein Vermögensschaden, da er direkt durch das Versäumnis des Anwalts entstanden ist.

Gut zu wissen

Versicherungsthemen einfach erklärt

  • Die private Haftpflichtversicherung gehört zur Grundabsicherung und ist für alle wichtig. Hier verraten wir Ihnen, wie sich ihr Preis zusammensetzt und geben clevere Tipps, damit Sie an Geld, aber nicht an der Sicherheit sparen.

  • Eine Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben. Doch kann die Versicherung bei der Steuer geltend gemacht werden? Wir zeigen Ihnen, welche Haftpflichtversicherungen Sie unter welchen Voraussetzungen ansetzen können und wie Sie dabei vorgehen.

  • Welche Regeln und Empfehlungen gibt es für den Versicherungsschutz einer Drohne? Reicht die private Haftpflicht oder sollte es eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung sein? Wir stellen Ihnen die wichtigsten Informationen zur Verfügung.

  • In einigen Bereichen gibt der Gesetzgeber eine Versicherungspflicht vor. Doch wie schaut es bei der Privathaftpflichtversicherung aus? Ist sie Pflicht oder freiwillig? Das erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber.

  • Nicht nur Versicherer sind sich einig, auch unabhängige Experten: Eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder besitzen. Wir zeigen Ihnen von welchen Leistungen Sie profitieren und welche Risiken ohne Versicherung auf Sie zukommen könnten.

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