Unterstützungs­kasse

Fach- & Führungskräfte: Betriebliche Altersvorsorge im großen Stil

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) per Unterstützungskasse ist die erste Wahl für alle, die ihre Fach- & Führungskräfte und mehr VIP-Personal mit einer betrieblichen Altersvorsorge honorieren wollen.

Unterstützungskasse: Geschäftliche Besprechung
Testsiegel Institut für Vorsorge und Finanzplanung
bAV-Kompetenz Sondersiegel Württembergische Leben -10 Jahre-Auszeichnung
Testsiegel

Ihre Vorteile

Warum ist die Alters­vorsorge mit der Unterstützungs­kasse sinnvoll?

Hohe Altersvorsorge, hohe Steuervorteile, viel Sicherheit dank starker Partner und die Option, die Vorsorgelösung so individuell wie nur möglich zu gestalten: Das sind die Vorteile der Unterstützungskasse.

  • Unbegrenzt hohe Einzahlungen

    Ihre Mitarbeiter können laufende Beiträge in unbegrenzter Höhe in die Unterstützungskasse leisten und damit die gewünschten Sparziele zielgenau erreichen. Dies ist besonders für Führungskräfte und Gesellschafter-Geschäftsführer geeignet, welche die Fördergrenzen der Direktversicherung bereits ausschöpfen.

  • Steueroptimiert für die Firma, steuerfrei für Versorgte

    Die Beiträge sind Betriebsausgaben für die Firma und komplett steuerfrei für die Versorgten. Erst die Auszahlungen im Rentenalter unterliegen der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Der Steuersatz ist dann meist jedoch geringer.

  • Bilanzneutral für Betriebe

    Dank der Unterstützungskasse müssen keine Rückstellungen in den Bilanzen gebildet werden. Heißt: keine Auswirkungen auf die Bonität.

  • Insolvenz- und Bürgergeld-sichere betriebliche Altersvorsorge

    Die Rückdeckungsversicherung wird an die Begünstigten verpfändet. So ist die Versorgung Ihrer Führungskräfte bei Insolvenz des Unternehmens geschützt. Außerdem werden die Bezüge nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

  • Motivation, Fachkräftebindung, Imagebildung: Nur Vorteile für Arbeitgeber

    Die Unterstützungskasse ist Ihr Turbo im Rennen um qualifizierte Fach- und Führungskräfte und deren Bindung an das Unternehmen. Unser Tipp: Knüpfen Sie arbeitgeberfinanzierte Beiträge an besondere Leistungen oder Betriebstreue.

  • Kein Verwaltungsaufwand für Ihren Betrieb

    Sämtlicher Verwaltungsaufwand wird in der Anspar- und der Leistungsphase von der Unterstützungskasse übernommen. Auch der Einbehalt und die Abführung der Lohnsteuer und ggf. Sozialversicherungsbeiträgen auf die Versorgungsleistungen können, nach Vereinbarung, auf sie übertragen werden.

Sicherheit und Kompetenz: Wer ist die VeK Unterstützungskasse?

Die VeK, ausgeschrieben als Versorgungseinrichtung Karlsruhe e.V., ist eine etablierte, erfahrene und rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung in Form eines eingetragenen Vereins. Insgesamt vertrauen ihr mehr als 1.500 Unternehmen. Sie steht seit 1991 für gebündeltes Know-How in Sachen Altersvorsorge für Arbeitnehmer, besonders Spitzenverdiener, VIP-Mitarbeiter sowie für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer.

Wie funktioniert die VeK Unterstützungskasse?

Im Grunde ist die bAV per Unterstützungskasse ein cleveres System aus Zuwendungen und Leistungen, um eine möglichst hohe Altersversorgung für Leistungs- und Verantwortungsträger zu ermöglichen.

  1. Der Betrieb, der seine Führungskräfte und Geschäftsführer absichern will, tritt der Unterstützungskasse bei - bei der Württembergischen ist das die VeK.
  2. Danach leistet der Betrieb regelmäßige Zuwendungen zur späteren Altersvorsorge für die zu versichernde/n Person/en.
  3. Die VeK Unterstützungskasse schließt eine Rückdeckungsversicherung mit der Württembergischen ab und leitet Ihre Zuwendungen dorthin weiter - der Betrieb leistet also so etwas wie "Versicherungsbeiträge".
  4. Ein sogenannter "Leistungsplan" regelt die Details der Versorgung für die zu versichernde Person.
  5. Geht die Person später in den wohlverdienten Ruhestand, leitet die Unterstützungskasse die Leistungen entweder an den Betrieb zur Auszahlung oder an die versicherte Person weiter.

Geht die versicherte Person in Rente, erbringt die Unterstützungskasse also die vereinbarten Leistungen. Die Versorgungsleistungen werden dabei vollständig über die Württembergische Lebensversicherung finanziert. Die VeK Unterstützungskasse bildet demnach den für die steuerfreien Einzahlungen notwendigen Rahmen.

Unsere Leistungen

Die Leistungen der VeK Unter­stützungs­kasse

Dieser besondere Durchführungsweg der bAV basiert auf einem vertrauensvollen Dreiergespann: Betrieb, Unterstützungskasse, Versicherer.

  • TOP-Tarife: fondsgebunden, klassisch oder indexgebunden

    Unsere Genius-Tarife erzielen regelmäßig mit die höchsten Renditen aller deutschen Versicherer.

  • Wahlweise satte Kapitalauszahlung oder Rentenzusagen

    Einmalige Kapitalzahlung oder lebenslange Rente, Sie entscheiden. Zum Rentenbeginn können Sie sich flexibel umentscheiden, wenn Arbeitgeber und Versorgungsberechtigter dies gemeinsam vereinbaren.

  • Garantierte Rentensteigerungen von 1 % bis 3 % möglich

    Sie können Ihre Versorgung frei gestalten. Wir garantieren Arbeitnehmern mindestens eine jährliche Rentenerhöhungen von 1 %.

  • Wahlweise Hinterbliebenenabsicherung

    Sie können Todesfall-Leistungen in beliebiger Höhe einschließen. Die VeK bietet Ihnen hierbei individuelle Absicherungskonzepte.

  • Optionaler Schutz vor Berufsunfähigkeit

    Sie haben die Wahl: Sparzielabsicherung bis 604 € monatlich (8 % der BBG) ohne Gesundheitsfragen oder der Einschluss einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente.

  • Günstiges Pensionsmanagement ohne Aufwand für Betriebe

    Auf Wunsch übernimmt die VeK das Pensionsmanagement für Sie und überweist ab Rentenbeginn direkt an den Versorgungsberechtigten.

  • Erstklassige Betreuung für Firma und Versorgte

    Sie und Ihre Mitarbeiter kennen immer den genauen Stand der Versorgung. Darüber hinaus haben Sie stets einen Ansprechpartner: Die Mitarbeiter der VeK sowie die über 3.000 Berater der Württembergischen vor Ort stehen Ihnen zur Verfügung.

Für wen eignet sich die Unterstützungskasse?

Da laufende Einzahlungen in unbegrenzter Höhe möglich sind, eignet sich die Unterstützungsklasse besonders für Besserverdiener, die durch gleichmäßiges Sparen eine gute Altersvorsorge aufbauen wollen. Zu dieser Personengruppe gehören:

  • Fach- und Führungskräfte
  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Spitzenverdiener
  • VIP-Personal
  • Unternehmen, die keine Bilanzberührung wollen
  • Firmen (und deren Inhaber), die möglichst wenig Aufwand haben wollen
  • Versorgte, die kontinuierlich für ihren Ruhestand vorsorgen möchten

Bei der Württembergischen wird die betriebliche Altersversorgung über diese Durchführungswege angeboten:

  • Die hier beschriebene Unterstützungskasse
  • Die bilanzoptimierte Direktzusage - die Lösung für Gesellschafter-Geschäftsführer und Spitzenverdiener, die unkonventionell und flexibel vorsorgen wollen
  • Die Direktversicherung - ideal für den Großteil der Mitarbeiter, um mit kleinen bis mittleren Beiträgen die Rente aufzubessern

Häufige Fragen

Ihre Fragen rund um die Unterstützungskasse

Die gesetzliche Rente reicht, vor allem bei Menschen mit Spitzengehalt, nicht aus, den verdienten Lebensstandart im Alter aufrecht zu erhalten. Mit der bAV per Unterstützungskasse kann die Lücke bedeutend verkleinert werden.

  • Bei Arbeitgeberfinanzierung sind die Beiträge unbegrenzt steuerfrei und bei Entgeltumwandlung sind sie bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei. Die späteren Leistungen werden dann in der Regel zu einem günstigeren Steuersatz besteuert. Zusätzlich ist die Fünftelungsregelung zur Steuerersparnis anwendbar. Bei gesetzlich Krankenversicherten fallen ggf. noch Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung an.

  • Auf die Leistung Ihrer Unterstützungskasse – egal ob Einmalzahlung oder monatliche Rente – müssen Sie im Bezugszeitraum Steuern zahlen. Bei Auszahlung als Einmalzahlung kann Ihnen jedoch die sogenannte Fünftelregelung Vorteile bringen. Um die Steuer zu berechnen wird nur ein Fünftel des eigentlichen Kapitalbetrags zugrunde gelegt und zu Ihrem Jahreseinkommen addiert. Die Differenz zwischen der Steuerschuld ohne Auszahlung und Ihrer Steuerschuld mit gefünftelter Auszahlung wird dann mal fünf genommen und zu Ihrer regulären Steuerschuld addiert. Das Ergebnis: Der zu versteuernde Betrag, der niedriger ist als bei regulärer Besteuerung. Für nähere Informationen sprechen Sie am besten mit Ihrem Finanzberater!

  • Altersvorsorge mit dem Arbeitgeber: Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Gehalts des Arbeitnehmers nicht bar ausgezahlt, sondern in eine betriebliche Altersversorgung investiert. Die Beiträge kommen also aus unversteuertem Bruttoeinkommen. Dadurch wird ein Teil des Beitrags durch die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis finanziert. Für wenig Nettoaufwand erhalten Sie viel betriebliche Altersvorsorge.

Gut zu wissen

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