Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Was das BRSG für Ihren Betrieb bedeutet

Zum 01.01.2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft getreten. Das Gesetz bringt viele Änderungen aber auch Pflichten mit sich. Als Partner des Mittelstands erläutern wir Ihnen, was Sie tun müssen und wie Sie profitieren können.

Teammeeting

Zusammenfassung - BRSG 2018. Das hat sich geändert

Die Regelungen im Detail

Die wichtigste Neuregelung - Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss

Sofern der Mitarbeiter Teile seines Bruttogehalts in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung umwandelt (Entgeltumwandlung), spart der Arbeitgeber seinen Anteil an Sozialversicherung (ca. 20 % des Beitrags) ein.

Vor dem 01.01.2018Ab dem 01.01.2018Ab dem 01.01.2019Ab dem 01.01.2022

Bislang war es dem Arbeitgeber freigestellt, ob er seine Ersparnis voll oder teilweise weitergibt.

Inkrafttreten BRSG

Neu ab 2019 ist der Arbeitgeber verpflichtet, für alle ab 2019 neu abgeschlossenen Verträge seine Sozialversicherungsersparnis (maximal jedoch 15 % des Entgeltumwandlungsbetrages) mitzugeben.

Neu ab 2022 ist der Arbeitgeber verpflichtet, für alle bestehenden Verträge seine Sozialversicherungs­ersparnis (maximal jedoch 15 % des Entgeltumwandlungsbetrages) mitzugeben.

Unsere Empfehlungen - Das sollten Sie bereits jetzt tun

Weitere Neuregelungen seit dem 01.01.2018

Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

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Häufige Fragen

Fragen und Antworten zum Betriebs­renten­stärkungs­gesetz

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