Kautionsversicherung für Ihr Gewerbe

Sicherheit und Liquidität - alles in einem

Mit unserer Kautions­- oder Bürgschaftsversicherung bieten Sie Auftraggebern Sicherheit und bewahren sich gleichzeitig Ihre Liquidität - dank einem starken Bürgen: Der Württembergischen.

Kautionsversicherung für Ihr Gewerbe: Bauarbeiter mit Tablet
Zwei Männer und eine Frau stehen auf einer Baustelle und schauen sich einen Plan an

Ihre Vorteile

Warum ist eine Kautions­versicherung sinnvoll?

Wer den Auftrag will, muss Sicherheiten bieten. Mit der Kautionsversicherung der Württembergischen stellen Sie diese schnell und effizient zur Verfügung und zeigen Ihre Zuverlässigkeit und finanzielle Stabilität, ohne eigene Mittel binden zu müssen.

  • Geben Sie vielversprechenden Auftraggebern die nötige Sicherheit

    Auftraggeber verlangen häufig Sicherheitseinbehalte, Bankbürgschaften oder Versicherungsbürgschaften. Klar: Wer einen Auftrag vergibt, möchte sicherstellen, dass die Arbeiten wie vereinbart ausgeführt werden. Hier bietet die Kautionsversicherung der Württembergischen eine unkomplizierte Lösung.

  • Flexibel bleiben dank mehr Finanzierungs­spiel­raum für Ihren Betrieb

    Ihre Kreditlinie wird nicht belastet und bei sehr guter Bonität verlangen wir keine Sicherheiten. Besonders stark: Die Kautionsversicherung ersetzt eine Bankbürgschaft.

  • Schnell und kostenlos zu Ihren Urkunden

    Die Ausstellung der Standard-Bürgschaftsurkunden ist kostenfrei. Rufen Sie Bürgschaften und Urkunden ganz unkompliziert in unserem Kundenportal ab.

  • Einfach und für Ihren Betrieb gedacht

    Im Gegensatz zur Bankbürgschaft, bei der Sie für jede einzelne Bürgschaft eine separate Anfrage stellen müssen, bieten wir Ihnen einen flexiblen Bürgschaftsrahmen. So können Sie mehrere Bürgschaften ohne bürokratischen Aufwand auf einmal abdecken. Das spart Zeit, Geld und ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Absicherung Ihrer Verträge.

Wie funktioniert die Kautionsversicherung?

Das Prinzip ist einfach erklärt: Sie sind selbstständig, freiberuflich, Gewerbetreibender oder Unternehmer und möchten Ihren Auftraggebern Sicherheit bieten. Mit einer Kautionsversicherung der Württembergischen garantieren Sie, dass Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen können.

Sollte es zu einem Ausfall kommen, stellt die Württembergische Versicherung sicher, dass der Auftraggeber abgesichert ist. So schaffen Sie Vertrauen und gewährleisten die Vertragserfüllung ohne Kapitalbindung.

Ablauf: So bürgt die Württembergische für Sie

Die Kautionsversicherung folgt einem einfachen Muster:

  1. Bei einer persönlichen Beratung in einer Agentur vor Ort ermitteln Sie gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Berater die passende Kautionsversicherung für Ihren Betrieb.
  2. Ihr Antrag wird sofort durch die Württembergische Versicherung geprüft.
  3. Nach der Zustimmung können Sie Bürgschaftsurkunden kostenfrei in unserem Kundenportal herunterladen.
  4. Fertig! Sie benutzen die Urkunde, für den Zweck, den Sie beabsichtigen.

Unsere Leistungen

Das deckt die Kautions­versicherung für Ihr Gewerbe ab

Individuell, flexibel und so, wie Ihr Unternehmen sie braucht: Unsere Kautions- bzw. Bürgschaftsversicherung steht Ihnen bei, wenn es um das Angeln lukrativer Aufträge geht.

  • Bürgschaftslinien bis zu 3 Mio. €

    Wir übernehmen Bürgschaftslinien bis zu 3 Mio. €, bei Einzelbürgschaften bis max. 500.000 €. Das gibt Ihren Auftraggebern die nötige Sicherheit.

  • Flexibel gestaltbare Sicherheiten

    Bei sehr guter Bonität verlangen wir keine Sicherheiten - bei Bedarf höchstens 20 % des vereinbarten Rahmens.

  • Keine unterschiedlichen Höchstgrenzen

    Für die vertraglich vereinbarten Bürgschaftsarten verlangen wir keine unterschiedlichen Höchstgrenzen - egal für welche und wie viele Sie sich entscheiden.

  • Unkomplizierter und schneller Service

    Profitieren Sie von unserem schnellen und unkomplizierten Service damit Sie schnell die benötigte Kautionsversicherung erhalten.

Zwei Tariflinien für Ihre Absicherung

Sie entscheiden, wie Ihre Bürgschaftsversicherung gestaltet sein soll.

Für wen ist die Kautionsversicherung sinnvoll?

Eine Kautions- oder Bürgschaftsversicherung ist vor allem für Gewerbetreibende aus dem Bauhaupt- und Nebengewerbe wichtig. Zum Beispiel:

  • Bauunternehmen
  • Stahl- und Metallbau
  • Handwerksbetriebe
  • Garten- und Landschaftsbau
  • Maschinen- und Anlagenbau (z. B. Mess- und Steuertechnik, Energietechnik, Verfahrenstechnik, Produktionstechnik)

Wofür benötige ich als Unternehmer eine Kautionsversicherung?

Eine Kautionsversicherung schützt Unternehmer, indem sie die finanziellen Risiken im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Firma absichert. Wenn Ihr Auftraggeber also beispielsweise aufgrund von nicht ordnungsgemäß erbrachten Leistungen Ansprüche stellt, übernimmt die Württembergische Versicherung die Zahlung dieser Forderungen.

Geschäftstreffen auf der Baustelle

Beispiele verschiedener Bürgschaftsarten

Diese gewerblichen Bürgschafts­arten übernehmen wir

Egal für welchen Fall: Wir stehen Ihnen mit der richtigen Bürgschaftsversicherung zur Seite.

  • Die Mängelgewährleistungsbürgschaft dient dazu, die Mängelbeseitigung für den Auftraggeber auch nach Auftragsabnahme sicher zu stellen. Ohne Übergabe einer Mängelgewährleistungsbürgschaft hat der Auftragnehmer das Recht, 5% des Auftragsvolumens als Sicherheit einzubehalten. Die Rückgabe der Gewährleistungsbürgschaften erfolgt nach mängelfreiem Ablauf der Gewährleistungsfrist in der Gewährleistungsphase.

  • Die Vertragserfüllungsbürgschaft dient der Absicherung des Auftraggebers vor Insolvenz des Auftragnehmers. Sie sichert die Ausführungsphase ab. Im Regelfall wird die Vertrags­erfüllungs­bürgschaft im Baubereich in Höhe von 10% verlangt. Die Laufzeit beginnt mit Erteilung des Auftrages und endet mit Fertigstellung bzw. Abnahme des Gewerks.

  • Bei der Anzahlungsbürgschaft wird eine Voraus­zahlung eines Auftraggebers durch die Württembergische abgesichert. Besonders in der Maschinenbaubranche sind Anzahlungen üblich. Sie werden vom Auftragnehmer für die Beschaffung der benötigten Materialien genutzt. Um den Auftrag­geber vor dem Verlust der Anzahlung zu schützen, im Falle einer Insolvenz des Auftrag­nehmers, wird eine Bürgschaft vom Auftraggeber verlangt.

  • Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, wie etwa dem Bau eines Gebäudes, müssen die als Auftraggeber fungierenden Unternehmen oder Behörden eine öffentliche Ausschreibung durchführen. Interessierte Unternehmen bewerben sich unter Angabe von Ausführungskonditionen beim Auftraggeber um den Zuschlag. Dieser verlangt eine Bietungsbürgschaft von den Auftragnehmern, damit die Angebotskonditionen für die Dauer der Ausschreibung stabil bleiben.

  • Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft dient in der Regel dazu die Zahlung der Bauleistung an den Auftragnehmer sicherzustellen. Sie sichert die Vorauszahlungsverpflichtung und den Werklohnanspruch aus dem Werkvertrag ab. Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft ist üblich zwischen Baufirmen untereinander oder auch im Verhältnis Bauträger zu Subunternehmer. Zum Beispiel gibt eine Baufirma den Auftrag für die Außenanlagen an einen Subunternehmer weiter. Dieser verlangt eine Bauhandwerkersicherungsbürgschaft, um sich für den Fall abzusichern, dass der Auftraggeber des Bauträgers nach Abschluss der Leistungen zahlungsunfähig/-unwillig ist.

Die Unterschiede: ist Kaution immer gleich Kaution?

Kautionsversicherungen für Privatpersonen und Gewerbe

Die drei Versicherungen klingen beinahe gleich - aber nur zwei davon sind sich wirklich ähnlich.

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Häufige Fragen

Fragen und Antworten zur Bürgschafts­versicherung

Wer kann diese Versicherung abschließen? Wie beantrage ich meine Bürgschaft überhaupt? Wir geben Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen.

  • Wird die Kaution in Anspruch genommen, prüft die Württembergische zunächst, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere ob eine Zahlungsunfähigkeit unseres Kunden besteht. Wenn dies der Fall ist und die Ansprüche des Antragstellers gerechtfertigt sind, übernimmt die Württembergische die Zahlung.

  • Einige Rechtsformen und Betriebsarten können die Kautionsversicherung nicht abschließen. Zu den ausgeschlossenen Rechtsformen gehören:

    • eingetragene Vereine (e.V.)
    • Parteien
    • Stiftungen
    • gemeinnützige GmbH (gGmbH)
    • Genossenschaften und Limited (Ltd.)

    Zu den ausgeschlossenen Betriebsarten zählen:

    • Architekten
    • Planungsbüros
    • Ingenieure
    • Bauträger und Generalübernehmer
  • Gemeinsam mit Ihrem persönlichen Berater können Sie eine Bürgschaft über unsere Antragsstrecke ganz einfach beantragen. Der Antrag wird dabei sofort von uns geprüft, so dass Sie die Kautionsversicherung unmittelbar in Anspruch nehmen können.

  • Ja, die Bürgschaft wird auch für ausländische Auftraggeber übernommen. Voraussetzung ist jedoch, dass unser Kunde seinen Sitz in Deutschland hat und der Auftraggeber seinen Sitz in der EU, Großbritannien oder Schweiz. Zudem muss der Erfüllungsort des Vertrages ebenfalls in der EU, Großbritannien oder Schweiz liegen.

  • Ja, Sie können Ihre bestehende Bankbürgschaft durch eine Kautionsversicherung ablösen. Wir benötigen allerdings im Nachgang eine Bestätigung von der Bank über die Auflösung der Bankbürgschaft.

Gut zu wissen

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