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Mit unserer Kautions- oder Bürgschaftsversicherung bieten Sie Auftraggebern Sicherheit und bewahren sich gleichzeitig Ihre Liquidität - dank einem starken Bürgen: Der Württembergischen.
Wer den Auftrag will, muss Sicherheiten bieten. Mit der Kautionsversicherung der Württembergischen stellen Sie diese schnell und effizient zur Verfügung und zeigen Ihre Zuverlässigkeit und finanzielle Stabilität, ohne eigene Mittel binden zu müssen.
Auftraggeber verlangen häufig Sicherheitseinbehalte, Bankbürgschaften oder Versicherungsbürgschaften. Klar: Wer einen Auftrag vergibt, möchte sicherstellen, dass die Arbeiten wie vereinbart ausgeführt werden. Hier bietet die Kautionsversicherung der Württembergischen eine unkomplizierte Lösung.
Ihre Kreditlinie wird nicht belastet und bei sehr guter Bonität verlangen wir keine Sicherheiten. Besonders stark: Die Kautionsversicherung ersetzt eine Bankbürgschaft.
Die Ausstellung der Standard-Bürgschaftsurkunden ist kostenfrei. Rufen Sie Bürgschaften und Urkunden ganz unkompliziert in unserem Kundenportal ab.
Im Gegensatz zur Bankbürgschaft, bei der Sie für jede einzelne Bürgschaft eine separate Anfrage stellen müssen, bieten wir Ihnen einen flexiblen Bürgschaftsrahmen. So können Sie mehrere Bürgschaften ohne bürokratischen Aufwand auf einmal abdecken. Das spart Zeit, Geld und ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Absicherung Ihrer Verträge.
Das Prinzip ist einfach erklärt: Sie sind selbstständig, freiberuflich, Gewerbetreibender oder Unternehmer und möchten Ihren Auftraggebern Sicherheit bieten. Mit einer Kautionsversicherung der Württembergischen garantieren Sie, dass Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen können.
Sollte es zu einem Ausfall kommen, stellt die Württembergische Versicherung sicher, dass der Auftraggeber abgesichert ist. So schaffen Sie Vertrauen und gewährleisten die Vertragserfüllung ohne Kapitalbindung.
Die Kautionsversicherung folgt einem einfachen Muster:
Individuell, flexibel und so, wie Ihr Unternehmen sie braucht: Unsere Kautions- bzw. Bürgschaftsversicherung steht Ihnen bei, wenn es um das Angeln lukrativer Aufträge geht.
Wir übernehmen Bürgschaftslinien bis zu 3 Mio. €, bei Einzelbürgschaften bis max. 500.000 €. Das gibt Ihren Auftraggebern die nötige Sicherheit.
Bei sehr guter Bonität verlangen wir keine Sicherheiten - bei Bedarf höchstens 20 % des vereinbarten Rahmens.
Für die vertraglich vereinbarten Bürgschaftsarten verlangen wir keine unterschiedlichen Höchstgrenzen - egal für welche und wie viele Sie sich entscheiden.
Profitieren Sie von unserem schnellen und unkomplizierten Service damit Sie schnell die benötigte Kautionsversicherung erhalten.
Zwei Tariflinien für Ihre Absicherung
Sie entscheiden, wie Ihre Bürgschaftsversicherung gestaltet sein soll.
Eine Kautions- oder Bürgschaftsversicherung ist vor allem für Gewerbetreibende aus dem Bauhaupt- und Nebengewerbe wichtig. Zum Beispiel:
Eine Kautionsversicherung schützt Unternehmer, indem sie die finanziellen Risiken im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Firma absichert. Wenn Ihr Auftraggeber also beispielsweise aufgrund von nicht ordnungsgemäß erbrachten Leistungen Ansprüche stellt, übernimmt die Württembergische Versicherung die Zahlung dieser Forderungen.
Egal für welchen Fall: Wir stehen Ihnen mit der richtigen Bürgschaftsversicherung zur Seite.
Die Mängelgewährleistungsbürgschaft dient dazu, die Mängelbeseitigung für den Auftraggeber auch nach Auftragsabnahme sicher zu stellen. Ohne Übergabe einer Mängelgewährleistungsbürgschaft hat der Auftragnehmer das Recht, 5% des Auftragsvolumens als Sicherheit einzubehalten. Die Rückgabe der Gewährleistungsbürgschaften erfolgt nach mängelfreiem Ablauf der Gewährleistungsfrist in der Gewährleistungsphase.
Die Vertragserfüllungsbürgschaft dient der Absicherung des Auftraggebers vor Insolvenz des Auftragnehmers. Sie sichert die Ausführungsphase ab. Im Regelfall wird die Vertragserfüllungsbürgschaft im Baubereich in Höhe von 10% verlangt. Die Laufzeit beginnt mit Erteilung des Auftrages und endet mit Fertigstellung bzw. Abnahme des Gewerks.
Bei der Anzahlungsbürgschaft wird eine Vorauszahlung eines Auftraggebers durch die Württembergische abgesichert. Besonders in der Maschinenbaubranche sind Anzahlungen üblich. Sie werden vom Auftragnehmer für die Beschaffung der benötigten Materialien genutzt. Um den Auftraggeber vor dem Verlust der Anzahlung zu schützen, im Falle einer Insolvenz des Auftragnehmers, wird eine Bürgschaft vom Auftraggeber verlangt.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, wie etwa dem Bau eines Gebäudes, müssen die als Auftraggeber fungierenden Unternehmen oder Behörden eine öffentliche Ausschreibung durchführen. Interessierte Unternehmen bewerben sich unter Angabe von Ausführungskonditionen beim Auftraggeber um den Zuschlag. Dieser verlangt eine Bietungsbürgschaft von den Auftragnehmern, damit die Angebotskonditionen für die Dauer der Ausschreibung stabil bleiben.
Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft dient in der Regel dazu die Zahlung der Bauleistung an den Auftragnehmer sicherzustellen. Sie sichert die Vorauszahlungsverpflichtung und den Werklohnanspruch aus dem Werkvertrag ab. Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft ist üblich zwischen Baufirmen untereinander oder auch im Verhältnis Bauträger zu Subunternehmer. Zum Beispiel gibt eine Baufirma den Auftrag für die Außenanlagen an einen Subunternehmer weiter. Dieser verlangt eine Bauhandwerkersicherungsbürgschaft, um sich für den Fall abzusichern, dass der Auftraggeber des Bauträgers nach Abschluss der Leistungen zahlungsunfähig/-unwillig ist.
Die drei Versicherungen klingen beinahe gleich - aber nur zwei davon sind sich wirklich ähnlich.
Wird die Kaution in Anspruch genommen, prüft die Württembergische zunächst, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere ob eine Zahlungsunfähigkeit unseres Kunden besteht. Wenn dies der Fall ist und die Ansprüche des Antragstellers gerechtfertigt sind, übernimmt die Württembergische die Zahlung.
Einige Rechtsformen und Betriebsarten können die Kautionsversicherung nicht abschließen. Zu den ausgeschlossenen Rechtsformen gehören:
Zu den ausgeschlossenen Betriebsarten zählen:
Gemeinsam mit Ihrem persönlichen Berater können Sie eine Bürgschaft über unsere Antragsstrecke ganz einfach beantragen. Der Antrag wird dabei sofort von uns geprüft, so dass Sie die Kautionsversicherung unmittelbar in Anspruch nehmen können.
Ja, die Bürgschaft wird auch für ausländische Auftraggeber übernommen. Voraussetzung ist jedoch, dass unser Kunde seinen Sitz in Deutschland hat und der Auftraggeber seinen Sitz in der EU, Großbritannien oder Schweiz. Zudem muss der Erfüllungsort des Vertrages ebenfalls in der EU, Großbritannien oder Schweiz liegen.
Ja, Sie können Ihre bestehende Bankbürgschaft durch eine Kautionsversicherung ablösen. Wir benötigen allerdings im Nachgang eine Bestätigung von der Bank über die Auflösung der Bankbürgschaft.
Was ist eine Barkaution und wie funktioniert sie? In unserem Ratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte rund um Höhe und Fälligkeit der Mietkaution sowie mögliche Alternativen.
Eine Mietkautionsbürgschaft ist die Alternative zur klassischen Mietkaution, bei der eine Bank oder Versicherung als Bürge für den Mieter eintritt.
Erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, eine Mietkaution zu hinterlegen, und welche Alternativen zur klassischen Barkaution bestehen. Ob Mietkautionskonto, Depot oder Mietkautionsversicherung – wir erklären die Vor- und Nachteile im Detail.
Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?
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Wer mieten will, braucht felsenfeste Sicherheiten