Kautionsversicherung für Ihr Gewerbe

Sicherheit und Liquidität - alles in einem

Wer den Auftrag will, muss Sicherheiten bieten. Mit unserer Kautions­- oder Bürgschaftsversicherung bieten Sie Auftraggebern die gewünschte Sicherheit und bewahren sich gleichzeitig Ihre Liquidität - dank einem starken Bürgen: Der Württembergischen.

Kautionsversicherung für Ihr Gewerbe: Bauarbeiter mit Tablet
Zwei Männer und eine Frau stehen auf einer Baustelle und schauen sich einen Plan an

Ihre Vorteile

Das macht die Kautions­versicherung so sinnvoll

Auftraggeber verlangen meist Sicherheitseinbehalte oder Bankbürgschaften. Verständlich: Wer einen Auftrag zu vergeben hat, der möchte, dass die Arbeit wie gewünscht ausgeführt wird. Hier steht Ihnen die Kautionsversicherung bei.

  • Größerer Finanzierungsspielraum für Ihren Betrieb

    Ihre Kreditlinie wird nicht belastet und bei sehr guter Bonität verlangen wir keine Sicherheiten.

  • Schnell und kostenlos zu Ihren Urkunden

    Die Ausstellung der Standard-Bürgschaftsurkunden ist kostenfrei. Rufen Sie Bürgschaften und Urkunden ganz unkompliziert in unserem Kundenportal ab.

  • Einfach und für Ihren Betrieb gedacht

    Bei uns erhalten Sie einen Bürgschaftsrahmen und müssen nicht, wie bei der Bank, jede Bürgschaft einzeln beantragen. Das spart Zeit und Geld.

  • Sicher, nachvollziehbar und transparent

    Profitieren Sie von einer eindeutigen Prämien­gestaltung: Das macht Ihre Aufwendungen für die wichtige Bürgschaft sicher und planbar.

Unsere Leistungen

Das deckt die Kautions­versicherung für Ihr Gewerbe ab

Individuell, flexibel und so, wie Ihr Unternehmen sie braucht: Unsere Kautions- bzw. Bürgschaftsversicherung steht Ihnen bei, wenn es um das Angeln lukrativer Aufträge geht.

  • Bürgschaftslinien bis zu 2 Mio. €

    Wir übernehmen Bürgschaftslinien bis zu 2 Mio. €, bei Einzelbürgschaften bis max. 400.000 €. Das gibt Ihren Auftraggebern die nötige Sicherheit.

  • Flexibel gestaltbare Sicherheiten

    Bei sehr guter Bonität verlangen wir keine Sicherheiten - bei Bedarf höchstens 20 % des vereinbarten Rahmens.

  • Keine unterschiedlichen Höchstgrenzen

    Für die vertraglich vereinbarten Bürgschaftsarten verlangen wir keine unterschiedlichen Höchstgrenzen - egal für welche und wie viele Sie sich entscheiden.

  • Keine Ausstellungsgebühr

    Machen wir Ihnen den Nachweis Ihrer Bonität so einfach wie möglich: Urkunden ohne Sondertexte erhalten Sie bei uns kostenlos.

Wir haben zwei Tariflinien zur Auswahl

Sie entscheiden, wie Ihre Bürgschaftsversicherung gestaltet sein soll.

Geschäftstreffen auf der Baustelle

Welche gewerb­lichen Bürg­schafts­arten gibt es?

Egal für welchen Fall: Wir stehen Ihnen mit der richtigen Bürgschaftsversicherung zur Seite.

  • Die Mängelgewährleistungsbürgschaft dient dazu, die Mängelbeseitigung für den Auftraggeber auch nach Auftragsabnahme sicher zu stellen. Ohne Übergabe einer Mängelgewährleistungsbürgschaft hat der Auftragnehmer das Recht, 5% des Auftragsvolumens als Sicherheit einzubehalten. Die Rückgabe der Gewährleistungsbürgschaften erfolgt nach mängelfreiem Ablauf der Gewährleistungsfrist in der Gewährleistungsphase.

  • Die Vertragserfüllungsbürgschaft dient der Absicherung des Auftraggebers vor Insolvenz des Auftragnehmers. Sie sichert die Ausführungsphase ab. Im Regelfall wird die Vertrags­erfüllungs­bürgschaft im Baubereich in Höhe von 10% verlangt. Die Laufzeit beginnt mit Erteilung des Auftrages und endet mit Fertigstellung bzw. Abnahme des Gewerks.

  • Bei der Anzahlungsbürgschaft wird eine Voraus­zahlung eines Auftraggebers durch die Württembergische abgesichert. Besonders in der Maschinenbaubranche sind Anzahlungen üblich. Sie werden vom Auftragnehmer für die Beschaffung der benötigten Materialien genutzt. Um den Auftrag­geber vor dem Verlust der Anzahlung zu schützen, im Falle einer Insolvenz des Auftrag­nehmers, wird eine Bürgschaft vom Auftraggeber verlangt.

  • Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, wie etwa dem Bau eines Gebäudes, müssen die als Auftraggeber fungierenden Unternehmen oder Behörden eine öffentliche Ausschreibung durchführen. Interessierte Unternehmen bewerben sich unter Angabe von Ausführungskonditionen beim Auftraggeber um den Zuschlag. Dieser verlangt eine Bietungsbürgschaft von den Auftragnehmern, damit die Angebotskonditionen für die Dauer der Ausschreibung stabil bleiben.

  • Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft dient in der Regel dazu die Zahlung der Bauleistung an den Auftragnehmer sicherzustellen. Sie sichert die Vorauszahlungsverpflichtung und den Werklohnanspruch aus dem Werkvertrag ab. Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft ist üblich zwischen Baufirmen untereinander oder auch im Verhältnis Bauträger zu Subunternehmer. Zum Beispiel gibt eine Baufirma den Auftrag für die Außenanlagen an einen Subunternehmer weiter. Dieser verlangt eine Bauhandwerkersicherungsbürgschaft, um sich für den Fall abzusichern, dass der Auftraggeber des Bauträgers nach Abschluss der Leistungen zahlungsunfähig/-unwillig ist.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten zur Bürgschafts­versicherung

Wer kann diese Versicherung abschließen? Wie beantrage ich meine Bürgschaft überhaupt? Wir geben Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen.

  • Eine Bürgschaftsversicherung ist vor allem für Gewerbetreibende aus dem Bauhaupt- und Nebengewerbe wichtig. Zum Beispiel

    • Bauunternehmen
    • Stahl- und Metallbau
    • Handwerksbetriebe
    • Garten- und Landschaftsbau
    • Maschinen- und Anlagenbau (z. B. Mess- und Steuertechnik, Energietechnik, Verfahrenstechnik, Produktionstechnik)
  • Einige Rechtsformen und Betriebsarten können die Kautionsversicherung nicht abschließen. Zu den ausgeschlossenen Rechtsformen gehören:

    • eingetragene Vereine (e.V.)
    • Parteien
    • Stiftungen
    • gemeinnützige GmbH (gGmbH)
    • Genossenschaften und Limited (Ltd.)

    Zu den ausgeschlossenen Betriebsarten zählen:

    • Architekten
    • Planungsbüros
    • Ingenieure
    • Bauträger und Generalübernehmer
  • Mit einer Kautionsversicherung sichern Sie sich gegen die Ansprüche Ihres Auftraggebers aufgrund von Nichterfüllung oder Schlechterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen ab.

  • Gemeinsam mit Ihrem persönlichen Berater können Sie eine Bürgschaft über unsere Antragsstrecke ganz einfach beantragen. Der Antrag wird dabei sofort von uns geprüft, so dass Sie die Kautionsversicherung unmittelbar in Anspruch nehmen können.

  • Ja, die Bürgschaft wird auch für ausländische Auftraggeber übernommen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Arbeiten in Deutschland ausgeführt werden.

  • Ja, Sie können Ihre bestehende Bankbürgschaft durch eine Kautionsversicherung ablösen. Wir benötigen allerdings eine Bestätigung, dass die Bank mit der Auflösung einverstanden ist.

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