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Wer den Auftrag will, muss Sicherheiten bieten. Mit unserer Kautions- oder Bürgschaftsversicherung bieten Sie Auftraggebern die gewünschte Sicherheit und bewahren sich gleichzeitig Ihre Liquidität - dank einem starken Bürgen: Der Württembergischen.
Auftraggeber verlangen meist Sicherheitseinbehalte oder Bankbürgschaften. Verständlich: Wer einen Auftrag zu vergeben hat, der möchte, dass die Arbeit wie gewünscht ausgeführt wird. Hier steht Ihnen die Kautionsversicherung bei.
Ihre Kreditlinie wird nicht belastet und bei sehr guter Bonität verlangen wir keine Sicherheiten.
Die Ausstellung der Standard-Bürgschaftsurkunden ist kostenfrei. Rufen Sie Bürgschaften und Urkunden ganz unkompliziert in unserem Kundenportal ab.
Bei uns erhalten Sie einen Bürgschaftsrahmen und müssen nicht, wie bei der Bank, jede Bürgschaft einzeln beantragen. Das spart Zeit und Geld.
Profitieren Sie von einer eindeutigen Prämiengestaltung: Das macht Ihre Aufwendungen für die wichtige Bürgschaft sicher und planbar.
Individuell, flexibel und so, wie Ihr Unternehmen sie braucht: Unsere Kautions- bzw. Bürgschaftsversicherung steht Ihnen bei, wenn es um das Angeln lukrativer Aufträge geht.
Wir übernehmen Bürgschaftslinien bis zu 2 Mio. €, bei Einzelbürgschaften bis max. 400.000 €. Das gibt Ihren Auftraggebern die nötige Sicherheit.
Bei sehr guter Bonität verlangen wir keine Sicherheiten - bei Bedarf höchstens 20 % des vereinbarten Rahmens.
Für die vertraglich vereinbarten Bürgschaftsarten verlangen wir keine unterschiedlichen Höchstgrenzen - egal für welche und wie viele Sie sich entscheiden.
Machen wir Ihnen den Nachweis Ihrer Bonität so einfach wie möglich: Urkunden ohne Sondertexte erhalten Sie bei uns kostenlos.
Wir haben zwei Tariflinien zur Auswahl
Sie entscheiden, wie Ihre Bürgschaftsversicherung gestaltet sein soll.
Egal für welchen Fall: Wir stehen Ihnen mit der richtigen Bürgschaftsversicherung zur Seite.
Die Mängelgewährleistungsbürgschaft dient dazu, die Mängelbeseitigung für den Auftraggeber auch nach Auftragsabnahme sicher zu stellen. Ohne Übergabe einer Mängelgewährleistungsbürgschaft hat der Auftragnehmer das Recht, 5% des Auftragsvolumens als Sicherheit einzubehalten. Die Rückgabe der Gewährleistungsbürgschaften erfolgt nach mängelfreiem Ablauf der Gewährleistungsfrist in der Gewährleistungsphase.
Die Vertragserfüllungsbürgschaft dient der Absicherung des Auftraggebers vor Insolvenz des Auftragnehmers. Sie sichert die Ausführungsphase ab. Im Regelfall wird die Vertragserfüllungsbürgschaft im Baubereich in Höhe von 10% verlangt. Die Laufzeit beginnt mit Erteilung des Auftrages und endet mit Fertigstellung bzw. Abnahme des Gewerks.
Bei der Anzahlungsbürgschaft wird eine Vorauszahlung eines Auftraggebers durch die Württembergische abgesichert. Besonders in der Maschinenbaubranche sind Anzahlungen üblich. Sie werden vom Auftragnehmer für die Beschaffung der benötigten Materialien genutzt. Um den Auftraggeber vor dem Verlust der Anzahlung zu schützen, im Falle einer Insolvenz des Auftragnehmers, wird eine Bürgschaft vom Auftraggeber verlangt.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, wie etwa dem Bau eines Gebäudes, müssen die als Auftraggeber fungierenden Unternehmen oder Behörden eine öffentliche Ausschreibung durchführen. Interessierte Unternehmen bewerben sich unter Angabe von Ausführungskonditionen beim Auftraggeber um den Zuschlag. Dieser verlangt eine Bietungsbürgschaft von den Auftragnehmern, damit die Angebotskonditionen für die Dauer der Ausschreibung stabil bleiben.
Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft dient in der Regel dazu die Zahlung der Bauleistung an den Auftragnehmer sicherzustellen. Sie sichert die Vorauszahlungsverpflichtung und den Werklohnanspruch aus dem Werkvertrag ab. Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft ist üblich zwischen Baufirmen untereinander oder auch im Verhältnis Bauträger zu Subunternehmer. Zum Beispiel gibt eine Baufirma den Auftrag für die Außenanlagen an einen Subunternehmer weiter. Dieser verlangt eine Bauhandwerkersicherungsbürgschaft, um sich für den Fall abzusichern, dass der Auftraggeber des Bauträgers nach Abschluss der Leistungen zahlungsunfähig/-unwillig ist.
Eine Bürgschaftsversicherung ist vor allem für Gewerbetreibende aus dem Bauhaupt- und Nebengewerbe wichtig. Zum Beispiel
Einige Rechtsformen und Betriebsarten können die Kautionsversicherung nicht abschließen. Zu den ausgeschlossenen Rechtsformen gehören:
Zu den ausgeschlossenen Betriebsarten zählen:
Mit einer Kautionsversicherung sichern Sie sich gegen die Ansprüche Ihres Auftraggebers aufgrund von Nichterfüllung oder Schlechterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen ab.
Gemeinsam mit Ihrem persönlichen Berater können Sie eine Bürgschaft über unsere Antragsstrecke ganz einfach beantragen. Der Antrag wird dabei sofort von uns geprüft, so dass Sie die Kautionsversicherung unmittelbar in Anspruch nehmen können.
Ja, die Bürgschaft wird auch für ausländische Auftraggeber übernommen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Arbeiten in Deutschland ausgeführt werden.
Ja, Sie können Ihre bestehende Bankbürgschaft durch eine Kautionsversicherung ablösen. Wir benötigen allerdings eine Bestätigung, dass die Bank mit der Auflösung einverstanden ist.
Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?