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Ob Fertigungsmaschine oder Gabelstapler: Die Maschinenversicherung schützt Ihren Betrieb vor den finanziellen Folgen von zahlreichen Maschinenschäden.
Ihre Maschinen sind den unterschiedlichsten Gefahren ausgesetzt. Einem Schaden folgen oft erhebliche Kosten für die Reparatur oder - im schlimmsten Fall - die Wiederbeschaffung.
Wir schützen Sie vor den finanziellen Folgen zahlreicher Schäden an Ihren Maschinen. Egal ob es sich um stationäre Maschinen in Ihren Fertigungshallen oder fahrbare Geräte handelt.
Auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten: Wir bieten Ihnen leistungsstarken Schutz mit Wahloptionen. So können Sie beispielsweise eine Ertragsausfallversicherung zum Versicherungsschutz Ihrer stationären Maschinen ergänzen.
Wir sind für Sie da: Im Schadenfall unterstützen wir Sie schnell und unbürokratisch. Wir stehen an Ihrer Seite - damit der Betrieb schnell wieder läuft.
Für Produktions- und Herstellungsbetriebe sind die stationären Maschinen das Herz der Fertigung. Fallen diese absolut kritischen Geräte aus, sind hohe Folgekosten so gut wie vorprogrammiert.
Fahrbare oder transportable Maschinen sind Geräte, die Ihr Unternehmen einsetzt, um Leistung zu bringen. Sei es auf dem Bau, in der Forstwirtschaft oder innerhalb des Betriebes.
Beispiele für stationäre Anlagen, die wir versichern: | Ein Auszug der versicherbaren fahrbaren Maschinen: |
---|---|
CNC- und Werkzeugmaschinen, wie Dreh-, Fräs- und Bohrmaschinen | Mobilbagger, Raupen- und Minibagger |
Druckmaschinen, wie Siebdruck-, Rotations- und Offsetmaschinen | Radlader |
Holzbearbeitungsmaschinen, wie Bearbeitungszentren, Säge- und Hobelmaschinen | Planierraupen und Straßenwalzen |
Laserbearbeitungsmaschinen | Gabelstapler |
Kunststoffspritzgießmaschinen | Bodenbearbeitungsmaschinen |
Pressen | Mähdrescher und Ballenpressen |
Industrieroboter | Teleskoplader |
Automatische Hochregallager | Containerstapler |
Melkanlagen | Asphaltfertiger |
Textilmaschinen | Kehrmaschinen |
Verpackungsmaschinen | Fahrzeugkräne, Dachdeckerkrane und Autokrane |
Lebensmittelverarbeitungsmaschinen | Mobile Betonmischanlagen |
Betonmischanlagen | Holzvollernter (Harvester) |
Förderbänder | Feldspritzen, Rückezüge, Holzhacker, Holzspalter und Feldhäcksler |
Mit unserer Maschinenversicherung können Sie sowohl Ihre fahrbaren als auch Ihre stationären Maschinen absichern. Zusätzliche Optionen wie den Ausschluss von inneren Betriebsschäden bei fahrbaren Maschinen runden den Versicherungsschutz ab.
Anstelle des Listenpreises gilt als Versicherungswert der Neuwert (Wiederbeschaffungspreis im Neuzustand zuzüglich Fracht- und Montagekosten). Damit tragen wir den Preisentwicklungen an den Märkten Rechnung.
Für fahrbare und stationäre Maschinen
Ist die Wiederherstellung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sache in derselben Art und Güte nicht möglich oder nicht sinnvoll, übernehmen wir auch die Mehrkosten durch Technologiefortschritt für eine Anlage, eine Maschine oder ein Gerät der aktuellen Nachfolgegeneration.
Für fahrbare und stationäre Maschinen
Die Vorsorge- und Investitionsklausel schafft Sicherheit, falls neu hinzukommende, gleichartige Maschinen und Anlagen versehentlich nicht oder nicht rechtzeitig angemeldet werden.
Für fahrbare und stationäre Maschinen
Bis jeweils 50.000 € sind auf Erstes Risiko zusätzlich die Kosten für die Bereitstellung eines Leih-/Mietgerätes, Luftfracht-, Bewegungs- und Schutzkosten mitversichert. Auch Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten sowie Eich- und Bergungskosten sind abgesichert.
Für fahrbare und stationäre Maschinen
Bei einem Schaden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion wird keine Selbstbeteiligung abgezogen. Bei Schäden durch Abhandenkommen (Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder Raub) verzichten wir bei Geräten ab einer Versicherungssumme von 50.000 € auf eine prozentuale Selbstbeteiligung.
Für fahrbare Maschinen
Mit einem schadenverlaufsabhängigen Vorausrabatt (SVR) und variablen Selbstbeteiligungen können Sie Ihren Versicherungsbeitrag stark beeinflussen.
Für fahrbare und stationäre Maschinen
Bei stationären Anlagen bezahlen wir im Teil- als auch im Totalschaden den Neuwert, maximal die erforderlichen Reparaturkosten. Voraussetzung ist, dass der Marktwert nicht unter 25 % des Versicherungswerts liegt und die Reparatur bzw. die Wiederbeschaffung innerhalb von 3 Jahren durchgeführt wird.
Für stationäre Maschinen
Werkzeuge und Werkstücke sind bis zu 25.000 € auf Erstes Risiko mitversichert, wenn diese im Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Schaden an der versicherten Sache beschädigt oder zerstört werden.
Für stationäre Maschinen
Mit der Württembergischen sichern Sie Ihre fahrbaren sowie stationären Maschinen gegen eine Vielzahl von Gefahren ab, denen sie ausgesetzt sein können.
Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?