Verkehrs­haft­ungs­versicherung

Unverzichtbar für alle, die fremde Ware transportieren

Die Verkehrshaftungsversicherung steht Ihnen zur Seite, wenn fremde Ware in Ihrer Obhut beschädigt wird, verloren geht oder Lieferzeiten nicht eingehalten werden. Oft kommt es dabei nicht darauf an, ob Sie als Frachtführer wirklich Schuld sind.

Verkehrshaftungsversicherung: Frau am Steuer eins LKWs
Lieferfahrer mit Klemmbrett vor Lenkrad

Ihre Vorteile

Warum ist eine Verkehrs­haftungs­versicherung sinnvoll?

Wer gewerbsmäßig fremde Güter transportiert, der benötigt eine Verkehrshaftungsversicherung.

  • Kurier-Express-Paketdienst? Diese Versicherung lohnt sich für Sie

    Speziell für Fahrzeuge im gewerblichen Güterkraftverkehr unter 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht lassen sich bei uns attraktive, individuelle Preise berechnen. Sprechen Sie Ihren Berater der Württembergischen an.

  • Finanzielle Sicherheit für Frachtführer

    Wir haben den maßgeschneiderten Versicherungsschutz für die gesetzlichen und vertraglichen Haftungsvereinbarungen aus Frachtverträgen für Ihr Unternehmen.

Unsere Leistungen

Diese Schäden & Leistungen deckt die Verkehrs­haftungs­versicherung ab

Wir stehen Ihrem Transport schützend zur Seite. Hier sehen Sie einen Auszug der starken Leistungen dieses wichtigen Versicherungsschutzes.

  • Standgeldversicherung bis 5.000 €

    Wir entschädigen Frachtführer bei unverschuldeten Kosten, die durch Standzeiten entstehen und die nicht der Empfänger oder Auftraggeber übernimmt.

  • Rechtsschutz bei Frachtenklagen & Abwehr unbegründeter Ansprüche

    Kommt es zu Frachtenklagen, stehen wir Ihnen mit Rechtsschutzleistungen zur Seite. Wir prüfen außerdem, ob Sie überhaupt haftbar gemacht werden können und wehren unbegründete Ansprüche gegen Ihr Unternehmen ab - auch vor Gericht.

  • Übernahme von Frachtkosten

    Wir übernehmen die Frachtkosten, die der Frachtführer trotz erbrachter Leistung nicht bekommt.

  • Alle Kraftfahrzeuge sind eingeschlossen

    Alle in Ihrem Betrieb eingesetzten Kraftfahrzeuge sind in Ihren Versicherungsschutz eingeschlossen.

  • Subunternehmer bis 50.000 € beitragsfrei

    Ansprüche aus Beförderungsleistungen durch Dritte, wie Subunternehmer, sind bis zu einem Frachtumsatz von 50.000 € beitragsfrei.

  • Auch die Kabotage ist mitversichert

    Die Kabotage ist von vorneherein mit eingeschlossen in Ihre Versicherung. Das sorgt für ganzheitlich gedachten Schutz, auch wenn Sie andere beauftragen.

Das kann passieren

Die richtige Versicherung in jeder Lage

Frachtführer haben nach den gesetzlichen Regelungen eine Haftung für Güter- und Vermögensschäden, die während ihrer Obhut eintreten. Unsere Beispiele zeigen, was passieren kann und vor welchen Risiken die Verkehrshaftungsversicherung schützt.

  • Ihr Fahrer transportiert Güter ganz auftragsgemäß an einen Empfänger - keine Verspätung, keine Unfälle, kein Schaden: Alles in bester Ordnung. Der Empfänger verweigert ihm jedoch den Frachtenlohn. Die Württembergische übernimmt die Prozesskosten der Frachtenklage gegen den Auftraggeber und erstattet einen Teil des Frachtentgelts.

  • Ein Frachtführer erhält zur Durchführung eines Beförderungsauftrages auch einen Sattelauflieger - und zwar vom Auftraggeber, unentgeltlich. Während der Beförderung gerät der LKW mit dem Sattelauflieger in einen Unfall. Über die Verkehrshaftungsversicherung mit der optionalen WACS-Klausel werden auch die Reparaturkosten von 20.000 € für den Sattelauflieger erstattet.

  • Ein Unternehmen ist auch als KEP-Dienst tätig. Bei einer Ablieferung reklamiert der Empfänger ein fehlendes Paket; es wurde ohne Unterschrift abgeliefert. Ihr Lieferfahrer kann jedoch per Fotodokumentation beweisen, dass er das Paket abgeliefert hat. Die Württembergische ersetzt den Schaden bis zu 1.000 €.

  • Der Empfänger lässt Sie unverhältnismäßig lange warten, bis Sie die Ware entladen können. Zeit ist Geld - auch die Wartezeit. Sie pochen verständlicherweise auf Ersatz des Standgelds. Der Empfänger verweigert dem Ihnen dieses Standgeld, obwohl dieser die Überschreitung beim Absender schon vorher angezeigt hat. Die Württembergische ersetzt das Standgeld.

Häufige Fragen

Über die Transport­versicherung hinaus

Welche Risiken sind eigentlich nicht versichert? Ist diese Versicherung gesetzlich verpflichtend? Wir beantworten Ihre Fragen zu dieser besonderen Art der Transportversicherung.

  • Ja, die Verkehrshaftungsversicherung ist für Fahrzeuge im gewerblichen Güterverkehr ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Auch für Frachtführer, Spediteure & Co., die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, ist diese Versicherung auf jeden Fall zu empfehlen.

  • Nicht versichert sind zum Beispiel Ansprüche aus Schäden verursacht durch:

    • Rechtswidrige Gütertransporte
    • Produktionsleistungen (z.?B. aus Werkverträgen)
    • Tätigkeiten in der Eigenschaft als Spediteur oder Lagerhalter
    • Vertragsstrafen bzw. durch Nichterfüllung des Frachtvertrags
    • Vorsatz
  • Die Verkehrshaftungsversicherung übernimmt die Abwehr unbegründeter Ansprüche und zahlt begründete Ansprüche, die gegen den Fuhrunternehmer erhoben werden während er fremde Güter in seiner Obhut gewerbsmäßig transportieren musste.

    Die Transportversicherung kommt für Schäden am eigenen Gut auf, wenn diese während des Transportes zu Schaden gekommen sind.

Welche Transport­versicherungen gibt es?

Paketlösung oder "Maßanzug"? Welcher Schutz für Ihren Betrieb und seine Transporte am besten geeignet ist, ermittelt Ihr persönlicher Berater gemeinsam mit Ihnen.

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