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Die Verkehrshaftungsversicherung steht Ihnen zur Seite, wenn fremde Ware in Ihrer Obhut beschädigt wird, verloren geht oder Lieferzeiten nicht eingehalten werden. Oft kommt es dabei nicht darauf an, ob Sie als Frachtführer wirklich Schuld sind.
Wer gewerbsmäßig fremde Güter transportiert, der benötigt eine Verkehrshaftungsversicherung.
Speziell für Fahrzeuge im gewerblichen Güterkraftverkehr unter 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht lassen sich bei uns attraktive, individuelle Preise berechnen. Sprechen Sie Ihren Berater der Württembergischen an.
Wir haben den maßgeschneiderten Versicherungsschutz für die gesetzlichen und vertraglichen Haftungsvereinbarungen aus Frachtverträgen für Ihr Unternehmen.
Wir stehen Ihrem Transport schützend zur Seite. Hier sehen Sie einen Auszug der starken Leistungen dieses wichtigen Versicherungsschutzes.
Frachtführer haben nach den gesetzlichen Regelungen eine Haftung für Güter- und Vermögensschäden, die während ihrer Obhut eintreten. Unsere Beispiele zeigen, was passieren kann und vor welchen Risiken die Verkehrshaftungsversicherung schützt.
Paketlösung oder "Maßanzug"? Welcher Schutz für Ihren Betrieb und seine Transporte am besten geeignet ist, ermittelt Ihr persönlicher Berater gemeinsam mit Ihnen.
Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?
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