Vermögens­schadenhaftpflicht

Damit ein kleiner Fehler Sie nicht ruiniert

Eine versäumte Frist, ein falscher Ratschlag: Dienstleister, Freiberufler und Kreative können schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung trägt das Risiko für fahrlässige und versehentliche Fehler.

Vermögensschadenhaftpflicht: Frau in grauem Blazer sitzt mit Smartphone vor Laptop
Mann mit Smartphone und Laptop

Ihre Vorteile

Warum ist eine Vermögens­schaden­haft­pflicht sinnvoll?

Sie nehmen nicht nur Aufträge an, sondern auch die Vermögensinteressen Ihrer Kunden wahr: Beratende, kreative, verwaltende oder begutachtende Berufe verdienen umfangreichen Schutz vor den finanziellen Folgen von Fehlern.

  • Ihre Arbeit - Ihr Schutz

    Maßgeschneiderter Schutz für rund 200 Berufsgruppen: Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird Ihrem Betrieb angepasst.

  • Meist ohne Selbstbehalt

    In vielen Fällen und für viele Berufsgruppen ist kein Selbstbehalt in der Vermögensschadenhaftpflicht nötig.

  • Nachvollziehbar, transparent und persönlich

    Eine verständliche Bedingungssprache schafft Transparenz und gegenseitiges Vertrauen. Ihr persönlicher Berater steht Ihnen darüber hinaus bei allen Fragen zur Seite.

Unsere Leistungen

Das deckt die Vermögens­schaden­haft­pflicht ab

Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Kunden Ihnen vorwerfen, einen Vermögensschaden durch einen beruflichen Fehler ausgelöst zu haben. Und das schon bevor es zu einem Rechtsstreit kommt.

  • Europaweiter Schutz

    Für deutsche Berufsträger gilt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung innerhalb der geographischen Grenzen in ganz Europa.

  • Wir wehren unbegründete Ansprüche gegen Sie ab

    Verlangt ein Kunde Schadenersatz, prüfen wir ob Sie überhaupt belangt werden können. Unbegründete Ansprüche wehren wir ab - wenn nötig auch vor Gericht.

  • Zahlung bei berechtigten Ansprüchen

    Sind die Ansprüche Ihres Kunden begründet, kommen wir für den entstandenen Schaden auf. Wir übernehmen alle Kosten der Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung.

  • An Ihrer Seite, auch wenn bereits Zeit vergangen ist

    Bei nicht verkammerten Berufen gelten 5 Jahre Nachhaftung und wir übernehmen auch die Nachhaftung Ihres vorherigen Versicherers.

Häufige Fragen

Vermögensschaden­haftpflicht: Das ist wichtig

Wie kommen solche Schäden überhaupt zustande? Wie hoch sollte ich versichert sein? Wir beantworten Ihre wichtigsten Fragen in Sachen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.


  • Im Gegensatz zu den Sachschäden oder den Personenschäden erklären sich Vermögensschäden, vor allem im gewerblichen Bereich, nicht ganz von selbst. Unter den sogenannten echten Vermögensschäden versteht man einen Schäden, die Vermögenswerte Anderer, meist also deren Geld, beeinträchtigen. Zum Beispiel:

    • Eine Übersetzerin übersetzt eine Betriebsanleitung sowie weitere Dokumente (z.B. zum Erhalt der Garantie, zur Wartung usw.) für eine in Serie produzierte Maschine vom Koreanischen ins Deutsche. Nach Druck der Dokumente stellt der Auftraggeber fest, dass zahlreiche technische Details ungenau übersetzt worden sind und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Bedienungsfehlern führen. Die Kosten zur Vernichtung der erstellten Dokumente sowie zum Druck fehlerfreier Dokumente stellt der Auftraggeber der Übersetzerin in Rechnung. Die Schadenhöhe beträgt 100.000 €.
    • Ein Anwalt versäumt es in einem Schadensersatzprozess innerhalb der Rechtsmittelfrist rechtzeitig Berufung einzulegen. Sein Mandant, der davon ausgeht, dass die Berufung zum Erfolg geführt hätte, fordert ihn daraufhin auf, für seinen Schaden aufzukommen.

    Unsere Vermögensschadenhaftpflicht steht Ihnen auch für einzelne Sachschäden, zum Beispiel an Akten von Mandanten, zur Seite. Ihr persönlicher Berater steht Ihnen hier gerne bei spezifischen Fragen zur Verfügung.

  • Diese Versicherung ist für viele Selbstständige, Freiberufler oder Unternehmen wichtig. Hierzu gehören:

    • Anwälte
    • Notare
    • Immobilienmakler
    • Hausverwalter
    • Verwaltungsbeiräte von WEGs
    • Übersetzer
    • Kunsthandwerker
    • Gestalter und Grafiker

    Auch Vereine können sich vor den finanziellen Folgen von Vermögensschäden absichern. Im Zusammenspiel mit unserer D&O-Versicherung entsteht der Rundum-Schutz für Vorstände, Kassenwart und Ehrenamtliche.

  • Gemeinsam mit Ihrem persönlichen Berater wird Ihr individueller Versicherungsschutz und dessen fairer Preis ermittelt. Ihre berufliche Tätigkeit, Ihre Branche, besondere Bedürfnisse Ihres Betriebs, die Höhe Ihrer Deckungssumme und weitere Kriterien fließen in Ihren maßgeschneiderten Schutz mit ein.

  • Wir empfehlen stets eine individuelle Versicherungssumme, bzw. Deckungssumme, die den höchstmöglich zu erwartenden Schaden, der durch einen beruflichen Fehler entstehen könnte, abdeckt. Eine pauschale Aussage über eine ideale Höhe ist demnach kaum zu treffen. Ihr persönlicher Berater hilft Ihnen hier in einem gemeinsamen Gespräch gerne weiter.

    Wichtig für Sie: Die vereinbarte Versicherungssumme der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Ihrer Württembergischen steht ihnen zweifach maximiert zur Verfügung. Das bedeutet, dass die sie bei zwei Schadenfällen im Jahr auch zwei Mal zur Verfügung steht, sollte dieser Fall eintreten.

  • Diese Versicherung kommt mit nur wenigen Standardausschlüssen aus. Dazu gehören:

    • Schäden und deren finanzielle Folgen, die wissentlich begangen wurden
    • Haftpflichtansprüche von Aktionären, Gesellschaftern und Mitinhabern des Versicherungsnehmers
    • Schadenersatzansprüche von juristischen Personen oder sonstigen Gesellschaften, wenn dem Versicherungsnehmer dort Anteile gehören
Sicher sein beginnt mit einem Hallo

Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?

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