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Eine versäumte Frist, ein falscher Ratschlag: Dienstleister, Freiberufler und Kreative können schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung trägt das Risiko für fahrlässige und versehentliche Fehler.
Sie nehmen nicht nur Aufträge an, sondern auch die Vermögensinteressen Ihrer Kunden wahr: Beratende, kreative, verwaltende oder begutachtende Berufe verdienen umfangreichen Schutz vor den finanziellen Folgen von Fehlern.
Maßgeschneiderter Schutz für rund 200 Berufsgruppen: Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird Ihrem Betrieb angepasst.
In vielen Fällen und für viele Berufsgruppen ist kein Selbstbehalt in der Vermögensschadenhaftpflicht nötig.
Eine verständliche Bedingungssprache schafft Transparenz und gegenseitiges Vertrauen. Ihr persönlicher Berater steht Ihnen darüber hinaus bei allen Fragen zur Seite.
Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Kunden Ihnen vorwerfen, einen Vermögensschaden durch einen beruflichen Fehler ausgelöst zu haben. Und das schon bevor es zu einem Rechtsstreit kommt.
Für deutsche Berufsträger gilt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung innerhalb der geographischen Grenzen in ganz Europa.
Verlangt ein Kunde Schadenersatz, prüfen wir ob Sie überhaupt belangt werden können. Unbegründete Ansprüche wehren wir ab - wenn nötig auch vor Gericht.
Sind die Ansprüche Ihres Kunden begründet, kommen wir für den entstandenen Schaden auf. Wir übernehmen alle Kosten der Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung.
Bei nicht verkammerten Berufen gelten 5 Jahre Nachhaftung und wir übernehmen auch die Nachhaftung Ihres vorherigen Versicherers.
Im Gegensatz zu den Sachschäden oder den Personenschäden erklären sich Vermögensschäden, vor allem im gewerblichen Bereich, nicht ganz von selbst. Unter den sogenannten echten Vermögensschäden versteht man einen Schäden, die Vermögenswerte Anderer, meist also deren Geld, beeinträchtigen. Zum Beispiel:
Unsere Vermögensschadenhaftpflicht steht Ihnen auch für einzelne Sachschäden, zum Beispiel an Akten von Mandanten, zur Seite. Ihr persönlicher Berater steht Ihnen hier gerne bei spezifischen Fragen zur Verfügung.
Diese Versicherung ist für viele Selbstständige, Freiberufler oder Unternehmen wichtig. Hierzu gehören:
Auch Vereine können sich vor den finanziellen Folgen von Vermögensschäden absichern. Im Zusammenspiel mit unserer D&O-Versicherung entsteht der Rundum-Schutz für Vorstände, Kassenwart und Ehrenamtliche.
Gemeinsam mit Ihrem persönlichen Berater wird Ihr individueller Versicherungsschutz und dessen fairer Preis ermittelt. Ihre berufliche Tätigkeit, Ihre Branche, besondere Bedürfnisse Ihres Betriebs, die Höhe Ihrer Deckungssumme und weitere Kriterien fließen in Ihren maßgeschneiderten Schutz mit ein.
Wir empfehlen stets eine individuelle Versicherungssumme, bzw. Deckungssumme, die den höchstmöglich zu erwartenden Schaden, der durch einen beruflichen Fehler entstehen könnte, abdeckt. Eine pauschale Aussage über eine ideale Höhe ist demnach kaum zu treffen. Ihr persönlicher Berater hilft Ihnen hier in einem gemeinsamen Gespräch gerne weiter.
Wichtig für Sie: Die vereinbarte Versicherungssumme der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Ihrer Württembergischen steht ihnen zweifach maximiert zur Verfügung. Das bedeutet, dass die sie bei zwei Schadenfällen im Jahr auch zwei Mal zur Verfügung steht, sollte dieser Fall eintreten.
Diese Versicherung kommt mit nur wenigen Standardausschlüssen aus. Dazu gehören:
Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?