Gesundheit

Unfallversicherung kündigen: Gründe, Vorgehens­weise und Kündigungs­fristen

Fristen und Formalien: Wenn Sie Ihre private Unfallversicherung kündigen möchten oder Ihren Anbieter wechseln möchten, erfahren Sie hier alles Wissenswerte. Individuelle Informationen finden Sie in Ihren Vertragsbedingungen.

Lesedauer: 5 Minuten

  • Zwei Frauen mit einem Skateboard

Schutz in der Freizeit und im Haushalt

Die private Unfallversicherung

Die meisten Unfälle passieren während der Freizeit und im Haushalt, wenn die gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz bietet. Eine private Unfallversicherung ist daher eine sinnvolle Ergänzung zum gesetzlichen Unfallschutz.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

KündigungsgründeKündigungsfristenWorauf achten?Alternativen zur KündigungHäufige Fragen

Kündigungsgründe: Darum kann es Sinn machen die Versicherung zu wechseln

Sie möchten Ihre private Unfallversicherung kündigen? Egal, was Ihre Gründe sind, steht es Ihnen jederzeit frei Ihren Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beenden. Dies können mögliche Gründe sein:

  • Erhöhung des Versicherungsbeitrags ohne Erweiterung der Leistungen: Ihr bisheriger Versicherer kündigt eine Beitragserhöhung an, die Leistungen Ihrer Unfallversicherung bleiben jedoch unverändert? Dann könnte dies ein Grund sein, warum Sie Ihre aktuelle Absicherung kündigen möchten. In so einem Fall haben Sie sogar ein außerordentliches Kündigungsrecht. Allerdings muss im Gegenzug beachtet werden, dass bei einer Unfallversicherung mit dynamischer Anpassung der Versicherungssumme kein außerordentliches Kündigungsrecht besteht.
  • Nach einem Schadenfall: Sie können Ihre Unfallversicherung auch kündigen, wenn Sie nach einem Unfall eine Leistung erhalten haben.
  • Bessere Angebote: Sie haben ein alternatives Angebot auf dem Markt gefunden, das besser zu Ihnen und Ihren persönlichen Bedürfnissen passt? In so einem Fall können Sie Ihren Vertrag zu den üblichen Kündigungsfristen beenden.
  • Änderung der Lebensumstände: Ihre Lebensumstände haben sich geändert, z. B. weil Sie nun mit Ihrem Partner zusammengezogen sind und ein Kind erwarten? Häufig können Verträge auch zusammengelegt werden oder es gibt besondere Angebote für Familien. Anstatt zu kündigen, können Sie sich zunächst auch einmal beraten lassen, welcher Schutz der richtige für Sie ist.
  • Wegfall oder Hinzukommen von risikoreichen Hobbys: Risikoreiche Hobbys wie zum Beispiel Fallschirmspringen werden nicht von allen Versicherern abgesichert bzw. wenn, dann nur zu hohen Preisen. Sollte bei Ihnen ein solch risikoreiches Hobby hinzukommen oder wegfallen, müssen Sie Ihren Versicherungsschutz anpassen. Falls Ihre Versicherung dann nicht mehr zu Ihren Bedürfnissen passt, können Sie ordentlich kündigen.
  • Vertragsende ab einem bestimmten Pflegegrad: Bei vielen Versicherern endet der Vertrag, wenn die versicherte Person in einen bestimmten Pflegegrad eingestuft wurde und somit nicht mehr versicherbar ist.

Kündigungsfristen bei der privaten Unfallversicherung

Wenn Sie Ihre private Unfallversicherung nicht mehr benötigen oder zu einem anderen Anbieter wechseln möchten, müssen Sie bei Ihrem bisherigen Versicherer kündigen. Das können Sie entweder mit einer ordentlichen oder einer außerordentlichen Kündigung machen.

Ordentliche Kündigung

Private Unfallversicherungen verlängern sich meist automatisch, sofern Sie nicht rechtzeitig vor Ablauf gekündigt haben. Die Kündigung muss in der Regel drei Monate vor Ablauf der Vertragsdauer bei Ihrem Versicherer eingehen. Startet Ihr Versicherungsjahr immer zum 1. Januar, dann muss die Kündigung bei Ihrem Anbieter bis zum 30. September vorliegen.

Außerordentliche Kündigung

In folgenden beiden Fällen können Sie auch während des Versicherungsjahres kündigen:

  • Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung
  • Nach der Regulierung eines Schadens

In beiden Fällen haben Sie eine Kündigungsfrist von einem Monat. Das heißt: Sie müssen bis spätestens einen Monat nach der Beitragserhöhung oder nach dem Ende der Schadensregulierung kündigen.

Kündigung der privaten Unfallversicherung: worauf achten?

Bei der Kündigung Ihrer privaten Unfallversicherung sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Haben Sie die Kündigungsfrist im Blick. Meist beträgt diese drei Monate.
  • Wenn Sie den Vertrag online abgeschlossen haben, können Sie diesen auch online kündigen.
  • Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
  • Geben Sie Ihre persönlichen Daten, wie Name und Anschrift sowie Ihre Versicherungsnummer in jedem Fall in der Kündigung an. Im Betreff steht idealerweise bereits „Kündigung der privaten Unfallversicherung“.
  • Sie müssen kein Datum nennen, sondern schreiben Sie einfach "Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt".

Alternativen zur Kündigung

Es gibt verschiedene Gründe, eine private Unfallversicherung kündigen zu wollen. Doch vielleicht gibt es auch Alternativen, über die Sie bisher noch gar nicht nachgedacht hatten.

  • Tarifwechsel: Vielleicht sind Ihnen die Versicherungsbeiträge zu hoch oder Sie finden einige Leistungen unnötig? Anstatt zu kündigen, können Sie bei vielen Anbietern auch einfach die Tarife wechseln. Bei der Württembergischen gibt es drei Tariflinien: Kompakt, Komfort und Premium.
  • Beitragsfreistellung: Sie haben aktuell finanzielle Probleme und können Ihre Beiträge nicht mehr zahlen? Einige Versicherer bieten die Möglichkeit an, für einen gewissen Zeitraum die Beitragszahlungen auszusetzen.

Sprechen Sie in diesen Fällen am besten mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin. Gemeinsam finden sie die passende Lösung für Sie.

Sonderfälle bei der Kündigung

Es gibt besondere Situationen, auf die es sich lohnt einen Blick zu werfen:

Was passiert, wenn der Versicherte stirbt?

Wenn der Versicherte stirbt, endet dessen Versicherung. Die anderen versicherten Personen bleiben weiterhin beitragspflichtig versichert. Bei der Württembergischen bleiben Kinder bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei versichert, wenn ein versicherter Elternteil stirbt.

Kann der Versicherer die Unfallversicherung kündigen?

Ja, auch das Versicherungsunternehmen kann die Versicherung kündigen z. B. wenn Sie Ihre Beiträge nicht mehr zahlen oder nach der Regulierung eines Schadenfalls. Für den Versicherer gelten die gleichen Fristen wie für den Versicherten.

Ich habe auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Kann ich dann meine Unfallversicherung kündigen?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und die private Unfallversicherung sind zwei verschiedene Versicherungen. Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Eine Unfall­versicherung sichert Sie finanziell ab, wenn Ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit in Folge eines Unfalls dauerhaft beeinträchtigt ist. Die Unfallversicherung bietet jedoch auch weitergehende Leistungen wie z. B. Familien- und Reha- Management oder die Übernahme von Bergungs-, Such- und Rettungskosten.
  • Eine BU-Versicherung zahlt Ihnen eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente, wenn Sie Ihren Job nicht mehr voll ausüben können.
  • Unfälle können zu Berufsunfähigkeit führen. Sie machen jährlich allerdings nur einen kleinen Teil aller BU-Fälle aus.

BU-Versicherung und Unfallversicherung können sich demnach ergänzen, ersetzen sich aber nicht vollständig. Eine persönliche Beratung kann Ihnen bei der Entscheidung für die richtige Absicherung helfen.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten zur Unfall­versicherung

Ist es sinnvoll die Versicherung zu kündigen oder zu wechseln? Worauf ist dabei zu achten? Hier finden Sie die Antworten zu den häufigsten Fragen unserer Kundinnen und Kunden.

  • Möchten Sie im Alter die Beiträge sparen oder glauben Sie, dass Sie die Versicherung nicht mehr brauchen? Selbstverständlich können Sie Ihre private Unfallversicherung in jedem Alter kündigen. Eine Unfallversicherung für Senioren und Rentner kann jedoch sehr sinnvoll sein, da das Unfall- und Verletzungsrisiko steigt.

  • Nach der Kündigung Ihrer bisherigen Unfallversicherung steht es Ihnen frei, eine neue Unfallversicherung bei einem anderen Anbieter abzuschließen. Allerdings muss dabei beachtet werden, dass dann neue oder andere Annahmerichtlinien gelten.

  • Bei der Kündigung Ihrer privaten Unfallversicherung erhalten Sie - wie bei den meisten Versicherungen - keine Rückzahlung der gezahlten Beiträge.

  • Einen Rückkaufswert gibt es nur bei der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Dabei wird ein Teil des monatlichen Versicherungsbeitrags für Ihren Versicherungsschutz eingesetzt, der andere Teil wird am Kapitalmarkt angelegt. Wenn Sie Ihre private Unfallversicherung nun vorzeitig kündigen möchten, erhalten Sie einen Teil Ihrer bezahlten Beiträge – meist einen sehr geringen Teil – zurück. Die Württembergische Versicherung bietet keine privaten Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr an.

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