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Es gibt Versicherungen, die auch die Kosten für eine bereits laufende, angeratene oder geplante Behandlung übernehmen. Ob sich das für Kunden und Patienten wirklich lohnt, erfahren Sie auf dieser Seite.
Lesedauer: 8 Minuten
Klären wir, bevor wir tiefer in das Thema einsteigen, zuerst einmal die drei Begriffe angeraten, laufend und geplant. Die Kostenübernahme solcher Behandlungen durch die Zahnzusatzversicherung (ZZV) ist bei so gut wie allen Versicherern ausgeschlossen - das hält der Versicherungsvertrag fest.
Das Wichtigste auf dieser Seite:
Abschluss einer ZZV bei laufender BehandlungLeistung für laufende BehandlungenPrüfung des BehandlungsstatusTipps für den AbschlussHäufige FragenVon allen drei Begriffen ist die "geplante" Behandlung am schlechtesten definiert. Bei manchen Anbietern wird er sogar synonym zur angeratenen Behandlung verwendet. Bei der Württembergischen sprechen wir in der Praxis stets von der angeratenen und der laufenden Behandlung.
Geplante, bzw. beabsichtigte Behandlung | Angeratene Behandlung | Laufende Behandlung |
---|---|---|
Beispiel | ||
Jutta war für eine Routinekontrolle bei ihrer Zahnärztin. Am Ende des Besuches gibt ihr die Zahnärztin einen knappen Hinweis darauf, dass eine Behandlung nötig werden könnte. Jutta nimmt sich die Behandlung vor, macht aber noch keinen Termin aus. | Svens behandelnder Zahnarzt hat eine Zahnerkrankung diagnostiziert. Er notiert diese in Svens Patientenakte und hält dort auch die passende Therapie fest. | In der Vergangenheit wurde Pia eine Diagnose gestellt und sie befindet sich aufgrund dieser aktuell in zahnärztlicher Behandlung. |
Erklärung | ||
Eine klare Definition ist hier schwierig, weshalb der Versicherer von Fall zu Fall entscheidet, ob eine geplante oder beabsichtigte Behandlung bereits als angeraten zählt oder nicht. | Eine Behandlung ist dann angeraten, wenn der Rat in der Patientenakte festgehalten wird. In der Regel wird hierzu auch ein Heil- und Kostenplan erstellt. | Sobald beim Zahnarzt die angeratene Behandlung startet spricht man von einer laufenden Behandlung. |
Szenario: Jemand geht mit Zahnschmerzen zum Zahnarzt und erfährt dort, dass teurer Zahnersatz notwendig ist. Da die Person keine private Zahnzusatzversicherung besitzt und die gesetzliche Krankenkasse (GKV) nur bedingt für Zahnersatz leistet, möchte sie noch schnell eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Doch ist das zu diesem Zeitpunkt überhaupt möglich? Die Antwort in aller Kürze: Bei den meisten Versicherern nicht.
Wie bereits einleitend erwähnt sind laufende Behandlungen nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen. Sich in einer laufenden Behandlung zu befinden ist allerdings kein Grund, den privaten Versicherungsschutz für die Zähne zu vernachlässigen - im Gegenteil:
Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit, manchmal als Sofortschutz oder Sofortleistung bezeichnet, zahlt direkt nach Abschluss auftretende Kosten wie Implantate, Zahnkronen oder Füllungen – so lange diese nicht bereits angeraten waren oder die Zahnbehandlung schon lief. Andere Versicherungen zahlen häufig erst nach einer Wartezeit von drei bis acht Monaten.
Auch hier sind rückwirkende Leistungen zwar ausgeschlossen, allerdings sorgen Premiumversicherer wie die Württembergische hiermit für schnellstmögliche Leistung, auch kurz nach Vertragsschluss.
Bei einer Zahnversicherung ohne Gesundheitsfragen entfallen die beim Antrag notwendigen Gesundheitsfragen. Der Versicherer nimmt den Antrag des Kunden zum Beispiel trotz Vorerkrankungen oder fehlender Zähne an. Ihre Württembergische bietet eine solche Versicherung nicht an.
Eine Zahnzusatzversicherung rückwirkend abzuschließen ist prinzipiell nicht möglich. Heißt: Sobald die Beratung angeraten ist, können Sie keine Zahnversicherung mehr abschließen, um deren Kosten zu decken. Die ZZV leistet nicht für bereits laufende Behandlungen.
Sie werden bereits nach kurzer Recherche Tarife verschiedener Anbieter finden, die auch Leistungen für bereits laufende Behandlungen einschließen. Diese sind, so viel sei gesagt, in der Regel teurer als herkömmliche Zahnversicherungen. Oder sie sind nur mit großen Leistungsausschlüssen in wichtigen Bereichen oder Maßnahmen zu haben.
Sie beantworten vor Abschluss der Versicherung ein paar kurze Gesundheitsfragen. Der Versicherer kann nach Ihrer Einwilligung Einblick in Ihre Patientenakte nehmen. Im Grunde ist die Versichertengemeinschaft selbst also die größte und wichtigste Hilfe bei der Prüfung auf laufende oder geplante Behandlungen.
Wenn eine Zahnarztrechnung beim Versicherer eingeht, prüfen dessen Mitarbeiter, ob die Behandlung eventuell vor Abschluss der Versicherung bereits angeraten war oder schon begonnen hatte. Bei einer "vorvertragliche Anzeigepflichtsprüfung" dürfen Versicherer nach Ihrer Zustimmung die Patientenakte einsehen. Diese erlaubt dem Versicherer (natürlich nur bei Zweifeln und fallweise) Auskünfte beim behandelnden Zahnarzt einzuholen.
Wir bewerten jeden neuen Kunden nach seinen persönlichen Angaben. Eine wahrheitsgemäße Beantwortung ist absolute Pflicht - alles andere riskiert den wichtigen Versicherungsschutz. Die Gesundheitsfragen tragen also einen wichtigen Teil zum Versicherungsschutz sowie zur "Wahrheitsfindung" im Fall der Fälle bei.
Bei uns ist der wichtige Schutz für Ihre Zähne im Nu online abgeschlossen. Bei uns können Sie sogar mit wenigen Klicks Kinder in die Zahnzusatzversicherung aufnehmen. Hier erfahren Sie, worauf es beim Abschluss ankommt. Der allerwichtigste Tipp lautet übrigens: Nichts geht über eine persönliche Beratung in einer Agentur vor Ort.
Falls Sie noch offene Fragen zur Zahnzusatzversicherung haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.
Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.
Doch, das können Sie in den meisten Fällen trotzdem. Bereits in Behandlung zu sein, sollte nicht daran hindern, sich um leistungsstarken Schutz für die Zähne zu kümmern. Zum Schutz der Versichertengemeinschaft werden die Kosten für die laufende Behandlung allerdings nicht übernommen.
Die wichtigsten abgedeckten Leistungen, Maßnahmen und Behandlungen - am Beispiel unserer eigenen Zahnpakete - sind beispielsweise:
Mehr Informationen finden Sie auf der Produktseite der Zahnzusatzversicherung.
Das ist für viele Versicherte ein denkbar ungünstiges Szenario. Viele Anbieter legen nämlich eine lange Wartezeit fest, während der keine Kosten übernommen werden. Bei der Württembergischen entfällt diese Wartezeit und Sie genießen sofort den Schutz unserer privaten Zahnzusatzversicherung.
In Deutschland herrscht die Krankenversicherungspflicht. Heißt: Jeder Arbeitnehmer, dessen Einkommen über einer gewissen Geringfügigkeitsgrenze liegt (in 2024 bspw. 538 € im Monat), ist automatisch durch die gesetzliche Krankenkasse (GKV) abgesichert. Auch Kinder sind bereits abgesichert. Demnach muss die gesetzliche Kasse so gut wie nie rückwirkend leisten. Ausnahmen aufgrund besonderer Szenarien mit Aus- und Wiedereintritten von Versicherten in die GKV bestätigen hier die Regel.
Das hängt von verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise der gewünschten Tariflinie und Ihrem Alter ab. Sie können Ihren Beitrag bei uns ganz schnell und einfach online berechnen lassen.
Zahnzusatzversicherungen sind sinnvoll für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und selbst Seniorinnen und Senioren. Wer eine Zahnbehandlung oder sogar Zahnersatz benötigt, der schützt sich mit einer Zahnzusatzversicherung vor den mitunter hohen Kosten.
Auf dieser Seite erfahren Sie, ob und - wenn ja - ab wann sich eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind lohnt. Abschließen lässt sie sich früh, aber ist sie wirklich sinnvoll für den Nachwuchs?
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Eine professionelle Zahnreinigung ist ein wichtiger Bestandteil der Zahnprophylaxe. Erfahren Sie in diesem Ratgeber alles Wichtige zum Ablauf und der Kostenerstattung durch eine private Zahnzusatzversicherung.
Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, der muss (zumindest bei den meisten Anbietern) Gesundheitsfragen beantworten. Es gibt allerdings Tarife, die darauf verzichten. Hier erfahren Sie alles über dieses Thema.
Ihre Ausgaben für die private Zahnzusatzversicherung zählen zu den "sonstigen Vorsorgeaufwendungen" und können steuerlich geltend gemacht werden - es gibt jedoch ein großes Aber.
Auf der Suche nach dem richtigen Zahn-Tarif stellen sich viele Eltern die Frage, ob es Zahnzusatzversicherungen mit Familien-Tarifen gibt. Also eine "Zahn-Allzweck-Versicherung", die für Eltern und Kids passt.
Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?
Zeigen Sie Ihr schönstes Lächeln – auch wenn Ihre Zähne nicht wie in der Werbung glänzen. Viel wichtiger als die perfekt aussehenden Zähne ist doch deren Gesundheit. Dafür können Sie mit unserer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit sorgen.
Zahnzusatzversicherung: Testsieger