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Papiere, Termine, Kennzeichen: Wer ein Fahrzeug abmeldet, sollte neben Geduld auf der Zulassungsstelle ein paar andere Dinge mitbringen. Und wie verhält es sich beim Verkauf?
Lesedauer: 7 Minuten
Fahrzeuge können bei jeder beliebigen Kfz-Zulassungsstelle abgemeldet werden. Das ist der größte Unterschied zur Anmeldung eines Autos oder der Kfz-Ummeldung die immer bei der für Ihre Region zuständigen Zulassungsstelle vorgenommen werden muss. Diese Unterlagen und Gegenstände sollten Sie für die Abmeldung mitbringen:
Die Zulassungsstelle informiert Ihre Kfz-Versicherung übrigens automatisch über die Abmeldung Ihres alten Pkw. Melden Sie am selben Tag schon ein neues Fahrzeug an, müssen Sie dessen bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen. Die dafür nötige eVB-Nummer erhalten Sie ganz unkompliziert von Ihrem persönlichen Berater der Württembergischen.
Das Wichtigste auf dieser Seite:
Welche Unterlagen sind nötig?Kosten der AbmeldungAlles zur Abmeldung bei VerkaufHäufige FragenSie können ein Auto auch online abmelden. Ihre zuständige Zulassungsbehörde informiert auf ihrer Website darüber, ob diese Option angeboten wird - sie ist mittlerweile die Regel, aber noch nicht überall etabliert. Die Kfz-Zulassung online vorzunehmen, die sogenannte iKfz-Zulassung, ist ein Vorstoß des Bundesamtes für Kraftfahrt.
Wenn Ihre Zulassungsbehörde die online Abmeldung anbietet, sind folgende Unterlagen erforderlich und technische Voraussetzungen nötig:
In unserer Tabelle erfahren Sie, welche Dokumente Sie für welche Art der Kfz-Zulassung mitbringen sollten.
Neufahrzeug | Gebrauchtfahrzeug | Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs | Kurzzeitkennzeichen | Abmeldung oder Stilllegung eines Fahrzeugs | |
---|---|---|---|---|---|
Personalausweis oder Reisepass | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
elektronische Versicherungsbestätigung, bzw. eVB-Nummer | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein |
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung Teil I | Nein | Ja | Ja | Ja | Ja |
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung Teil II | Ja | Ja | Ja | Nein | Ja |
Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung | Nein | Ja | Ja | Ja | Nein |
SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein |
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papiere) | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein |
Jeder mit den richtigen Dokumenten kann Ihr Fahrzeug abmelden. Eine Vollmacht ist nicht nötig - Sie können also auch die Fahrzeuge anderer abmelden, wenn diese Ihnen die nötigen Dokumente und die Kennzeichen mitgeben.
Wenn Sie ein Kfz abmelden, kostet das beispielsweise in Stuttgart 16,50 € (Stand 2024) - allerdings ist das nicht einheitlich geregelt und die Gebühren Ihrer Zulassungsstelle vor Ort können abweichen. Wollen Sie Ihr Auto in einem anderen Landkreis abmelden als Sie es angemeldet haben, ist die Gebühr etwas höher. Die genauen Kosten erfahren Sie bei Ihrer Zulassungsstelle.
Sie können die Abmeldung vor oder nach dem Verkauf durchführen - die Entscheidung hierüber liegt ganz allein bei Ihnen.
Abgemeldete Fahrzeuge dürfen nur auf privatem Grund und Boden stehen - nicht auf der Straße oder einem öffentlichen Parkplatz. Melden Sie Ihr Auto also vor dem Verkauf ab, muss jeder Interessent ein Kurzzeitkennzeichen mitbringen, wenn er den Wagen auf eine Probefahrt mitnehmen will. Das sollte wirklich seriöse interessierte Käufer jedoch nicht abschrecken, denn die Abmeldung dient Ihrem Schutz: So lange das Fahrzeug auf Sie gemeldet ist, haften Sie für Bußgelder, Strafzettel und Co. Selbst für solche, die eventuell direkt nach dem Verkauf durch den Käufer verursacht werden.
Wer das abgemeldete Auto auf Privatgrund abstellen kann, der sollte es vor dem Verkauf abmelden. Entscheiden Sie sich dagegen, können Sie den Interessenten zwar eine Probefahrt anbieten und das Fahrzeug am Straßenrand oder öffentlichen Parkplätzen abstellen, doch gehen dabei ein gewisses Risiko ein, wenn der am Steuer Ihres Pkw ungeübte Interessent einen Unfall verursacht.
Entscheiden Sie sich für eine Abmeldung nach dem Verkauf, sollten Sie dies unbedingt im Kaufvertrag festhalten - gemeinsam mit einer Abmachung, bis wann der Käufer die Abmeldung vorzunehmen hat. Das Auto vor der Übergabe selbst abzumelden ist allerdings in jeder Hinsicht die bessere Option.
Tipp: Eine Abmeldung "im" oder "durch den" Kaufvertrag ist nicht möglich. Der Kaufvertrag dient höchstens als Nachweis, dass Sie oder der Käufer alter bzw. neuer Eigentümer des Fahrzeugs sind. Eine clever verfasste Klausel im Vertrag ersetzt den Gang zur Behörde allerdings nicht.
Der Kaufvertrag gibt Ihnen und dem Käufer nicht nur im geschäftlichen Sinne rechtliche Sicherheit. Sobald beide unterzeichnet haben, sollten Sie Ihren Versicherer über den "Erwerbsübergang" benachrichtigen. Das garantiert, dass schnell gehandelt werden kann, wenn der Käufer das Fahrzeug nicht oder sehr spät abmeldet und in dieser Zeit einen Schaden verursacht.
Diese Frage regeln viele Versicherer unterschiedlich. Bei Ihrer Württembergischen gilt: Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette innerhalb Deutschlands, mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen sind bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs erlaubt. Sie sollten sich mit dem ungestempelten Kennzeichen also direkt nach Hause oder, falls Sie eine Verschrottung planen, direkt zum Schrottplatz begeben.
Sie können Ihre Kennzeichenschilder entweder entsorgen lassen oder als Erinnerung behalten. Nach der Abmeldung werden diese nämlich entwertet. Dabei wird die TÜV-Plakette entfernt.
Wollen Sie die Nummernschilder und damit das Kennzeichen für ein anderes Auto nutzen, sagen Sie es direkt bei der Abmeldung in der Zulassungsbehörde. Ihr Kennzeichen wird dann für drei Monate für Sie reserviert und Sie können es bei der Anmeldung Ihres neuen Wagens wieder benutzen. Tipp: Verbinden Sie, sollte es sich anbieten, die Autoanmeldung mit der Autoabmeldung in ein- und demselben Termin.
Nein, die Information über das abgemeldete Auto geht von der Zulassungsstelle an Ihre Versicherung. Abgesehen vom Gang auf die Zulassungsstelle müssen Sie nicht tätig werden.
Sie benötigen Ihre Nummernschilder für die Abmeldung - daher: Nein, Sie können Ihr Auto nicht ohne Kennzeichen abmelden.
Wurden die Kennzeichen gestohlen, erstatten Sie schnellstmöglich Anzeige bei der Polizei. Das gilt im Übrigen auch, wenn Sie gar nicht vor haben, das Fahrzeug abzumelden. Gestohlene Kennzeichen sollten zur Anzeige gebracht werden. Mit der Anzeige können Sie die Abmeldung dann vornehmen.
Haben Sie die Nummernschilder verloren, müssen Sie den Verlust in einer eidesstattlichen Erklärung angeben. Ihr Kennzeichen wird daraufhin für zehn Jahre gesperrt. Sind Ihre Fahrzeugpapiere aktualisiert, können Sie Ihr Kraftfahrzeug abmelden.
Sie können Ihr Fahrzeug auch vorübergehend abmelden, ja. Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen, wird der Versicherungsvertrag nicht automatisch beendet. Der Vertrag geht in eine beitragsfreie "Ruheversicherung" über. Der Zeitraum der vorübergehenden Abmeldung muss allerdings länger als zwei Wochen betragen.
Ein Fahrzeug kann von Behörden stillgelegt werden, wenn beispielsweise die Kfz-Steuer nicht gezahlt wurde, keine gültige Hauptuntersuchung vorliegt oder nicht mehr verkehrstauglich ist. Vor der Zwangsstilllegung erhalten Sie eine Frist, in der Sie die Mängel am Kfz reparieren lassen und die Steuer nachbezahlen können. Kommt es zur Zwangsstillegung darf das Auto nicht mehr gefahren werden oder auf der Straße stehen.
Solange Ihr Auto angemeldet ist, sind Sie zu einer Hauptuntersuchung durch eine Prüforganisation verpflichtet. Das gilt auch, wenn Ihr Auto nur noch in der Garage steht. Befindet es sich so lange dort, dass der TÜV "abläuft" und Sie versuchen danach die Abmeldung vorzunehmen, kann die Zulassungsstelle unter Umständen sogar eine Strafe verhängen. Dies ist jedoch nicht einheitlich geregelt. Wer sich solche Sorgen gar nicht erst machen möchte, der meldet sein Auto zügig ab, wenn er es nicht mehr benutzen will.
Die eigentliche Abmeldung ist kein großer Verwaltungsaufwand - am spektakulärsten ist noch die Entwertung der Kfz-Kennzeichens, wobei die TÜV-Plakette regelrecht "zerstört" wird.
Wenn Sie Ihr Kfz verschrotten lassen, dreht das den sinnbildlichen Spieß um: Bringen Sie Ihr Auto zum Schrotthändler, nehmen Sie die Kennzeichen ab und bringen Sie den Verwertungsnachweis mit zur Abmeldung. Sie melden in diesem Fall also ein Fahrzeug ab, das bereits auf dem Schrottplatz liegt. Mit dem Verwertungsnachweis beweisen Sie genau diesen Umstand und machen der Behörde klar, dass es sich nicht um eine zeitlich begrenzte Stilllegung handelt.
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