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Die elektronische Versicherungsbestätigung ist notwendig, um ein Kraftfahrzeug zuzulassen. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wissenswerte dazu - und natürlich wie Sie die eVB-Nummer erhalten.
Lesedauer: 6 Minuten
Die Abkürzung eVB steht für elektronische Versicherungsbestätigung. Sie wurde 2008 im Rahmen der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) eingeführt. Seitdem übermitteln Kfz-Versicherer den Zulassungsbehörden die Versicherungsbestätigung ihrer Kunden auf elektronischem Weg.
Wollen Sie Ihre eVB-Nummer direkt bei uns beantragen? Dann nutzen Sie unser Formular: eVB-Nummer beantragen.
Das Wichtigste auf dieser Seite:
Wann und wofür ist die eVB notwendig?So beantragen Sie die eVBMehr über Zulassung, Versicherung & Co.Häufige FragenDer wichtigste Teil dieser elektronischen Versicherungsbestätigung ist die eVB-Nummer. Bei ihr handelt es sich um einen siebenstelligen, alphanumerischen Code.
Die eVB-Nummer bestätigt der Kfz-Zulassungsstelle, dass für Ihr Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Diese ist, im Gegensatz zur Teilkasko oder Vollkasko, gesetzlich verpflichtend und somit zwingend notwendig, um mit Ihrem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Gleichzeitig dient die eVB der Behörde, auf die zur Zulassung relevanten Versicherungsdaten elektronisch zuzugreifen.
Sie benötigen die eVB-Nummer für eine Vielzahl von Vorgängen bei der Kfz-Zulassung
Eine elektronische Bestätigung benötigen Sie bei der Zulassung und Anmeldung aller Kraftfahrzeuge, die zulassungspflichtig sind. Ausgenommen hiervon sind z. B. Fahrzeuge, die nur ein Versicherungskennzeichen führen müssen.
Dank der Kfz-Versicherung Ihrer Württembergischen erhalten Sie die eVB ganz unkompliziert, sei es online, offline oder telefonisch. Genauso unkompliziert geht das über unser Formular, mit dem Sie die wichtigsten Kfz-Unterlagen anfordern können.
Für die Ausstellung einer eVB benötigt die Versicherung nur ein paar wenige Informationen Ihrerseits.
Ihr persönlicher Berater steht Ihnen hier zur Seite: Ein Anruf genügt und Sie erhalten Ihre eVB-Nummer mitgeteilt. Ihr persönlicher Berater kann Ihnen die eVB im Nu ausstellen und die notwendige Nummer übermitteln.
Die eVB ist sechs Monate lang gültig. Die Gültigkeit verfällt, wenn die Zulassung nicht innerhalb dieser 6 Monate erfolgt.
Wenn Sie mit einem bereits versicherten Fahrzeug die Kfz-Versicherung wechseln müssen Sie keine neue elektronische Versicherungsbestätigung vorlegen. Die Übermittlung der neuen eVB-Nummer an das Kraftfahrt-Bundesamt und somit an die zuständige Zulassungsbehörde, erfolgt automatisch durch den neuen Versicherer.
Die eVB ist ein tolles Beispiel für gelungene Digitalisierung. Das gesamte Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung wird betrieben von der GDV DL, der GDV Dienstleistungs-GmbH, die zum Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gehört. Die GDV DL führt eine Datenbank, an die alle Zulassungsstellen, über 130 Kfz-Versicherungsunternehmen und das Kraftfahrt-Bundesamt angeschlossen sind. Über dieses System werden im Durchschnitt 50.000 elektronische Versicherungsbestätigungen pro Tag ausgestellt und abgerufen.
Um eine Teilkasko oder Vollkasko abzuschließen, ist keine elektronische Versicherungsbestätigung notwendig. Die Kaskoversicherung ist stets freiwillig, auch wenn sie in vielen Fällen absolut empfehlenswert ist. Aus diesem Grund besteht kein Bedarf, der Kfz-Zulassungsbehörde die Kaskoversicherung zu bestätigen. Diese interessiert sich lediglich für die gesetzlich verpflichtende Kfz-Haftpflicht.
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