{{toplineText}}
{{headlineText}}
{{ratingValue}}{{ratingValueMax}}
{{ratingLabel}}
{{kmText}}
Betriebliche Altersvorsorge: Mehr Rente statt mehr Gehalt?
14.06.2023 - 76 % aller Inhaber, Geschäftsführer, Personalfachleute und Gründer stimmen zu: Um Mitarbeiter zu halten, muss viel geboten werden.
Lesedauer: 6 Minuten
Die Maßnahmen, mit denen begehrten Fachkräften die Entscheidung zum Verbleib im Betrieb erleichtert werden soll, sind vielfältig. Ein Favorit: Die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Eine vermeintlich deutliche Sprache spricht die Gehaltserhöhung: Mehr Geld bedeutet mehr Motivation – oder?
Unsere mit dem Marktforschungsinstitut Appinio durchgeführte Umfrage lässt einen anderen Schluss zu: Beinahe 40 % der befragten Mittelständler geben an, dass Mitarbeiter vor allem nach flexiblen Arbeitszeiten und einer Home-Office Option fragen. Mit 20 % ist auch die bAV stark vertreten. Für Arbeitgeber ist das eine gute Nachricht, denn eine bAV ist günstiger als die „Gehaltserhöhung nach Gießkannenprinzip“.
Ein Beispiel: 30 Mitarbeitern mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis 2.575 € wird aus dem Budget für eine Gehaltserhöhung von 50 € im Monat eine bAV angeboten.
Auszahlung über das Gehalt | Investition in eine bAV nach § 100 EStG für 30 Mitarbeiter | |
---|---|---|
50 € x 12 Monate x 30 Mitarbeiter = 18.000 € p.a. | 50 € x 12 Monate x 30 Mitarbeiter = 18.000 € p.a. | |
Aufwand für die Sozialversicherung | 3.600 € (ca. 20 %) | Bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze SV-frei |
Förderbetrag nach § 100 EStG | 0 € | 5.400 € (30 % von 18.000 €) erstattet über die Lohnsteuer |
Betriebsausgaben | 21.600 € | 12.600 € |
Die Investition eines Teils des Budgets für Gehaltserhöhungen in eine bAV spart an Betriebsausgaben und verschafft den Mitarbeitern eine starke Altersvorsorge – sogar vom Bund unterstützt: Der Staat fördert explizit die bAV für Mitarbeiter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis 2.575 €. Unternehmen mit einem hohen Anteil an Teilzeitbeschäftigten, Saisonarbeitern und schwankenden Löhnen können so besonders profitieren.
Die Zahlen sprechen für sich – und das nicht nur aus Perspektive von Arbeitgebern. Wir haben noch eine Reihe weiterer Vorteile der bAV und spannender Einsichten aus unserer Umfrage für Sie gesammelt.
Insgesamt 400 Personen haben an unserer repräsentativen Umfrage zum Thema betriebliche Altersversorgung teilgenommen. Darunter Personaler, Geschäftsführer, Inhaber und Gründer mittelständischer Unternehmen. Mit knapp über 40 % arbeitet die Mehrheit in Unternehmen mit 50 – 199 Mitarbeitern.
Übergreifende unabhängige Erhebungen, beispielsweise die WTW-Studie 2023, untermauern die Erkenntnisse unserer Appinio-Umfrage. Demnach haben sich fast 40 % aller Befragten wegen der bAV für ihren Arbeitgeber entschieden und für 50 % ist sie ein wichtiger Grund, bei ihrem Arbeitgeber zu bleiben.
Johannes Traub arbeitet seit Juni 2019 bei der Württembergischen Versicherung und kümmert sich um alles, was sich Content nennen darf. Mit seiner Erfahrung in den Bereichen Gesundheitsmanagement, Marketing sowie im Journalismus sorgt er dafür, dass die Inhalte der Württembergischen so viel klare Kante zeigen wie ihr Slogan.
Das haben andere gelesen
Betriebe & Gründer
13.09.2024 - Online-Rezensionen können den Erfolg eines Unternehmens maßgeblich beeinflussen. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind Bewertungen mitunter (über-)lebenswichtig.
Betriebe & Gründer
01.07.2024 - „Willkommen in der Firma, ich bin Ihr persönlicher Stylist!“ – das ist weder ein Scherz noch die Spitze des Eisbergs aus betrieblichen Benefits, die Großunternehmen anbieten. Wie können kleine und mittelständische Betriebe da mithalten?
Betriebe & Gründer
10.01.2024 - Was bedeutet ein Datenverlust und was versteht man unter einem "Headcrash"? Unsere Elektronikversicherung kennt die Antwort und sichert Betriebe ab.
Betriebe & Gründer
07.12.2023 - Was ist NIS-2? Welche Unternehmen sind betroffen und bis wann muss die Richtlinie umgesetzt werden? Carolin Oberrieder, Leiterin Cyber-Versicherung bei der Württembergischen Versicherung, steht im Interview Rede und Antwort.
Betriebe & Gründer
12.12.2022 - Wie steht es um die Digitalisierung und die Gesetzeslage?