Schaden & Leistung melden

Im Ernstfall an Ihrer Seite: Wir sind für Sie da

Ihr Service der Württembergischen für eine erstklassige Versorgung im Krankheitsfall

Haben Sie Fragen zu Ihrem Leistungsfall? Gerne hilft Ihnen Ihr persönlicher Berater oder unser Kranken Leistung-Team weiter!
Sie können Ihren Leistungsfall auch ganz bequem und sicher online mit unserem Formular melden.

Wir stehen Ihnen zur Seite

Zahnersatz, Vorsorgeuntersuchung, Besuch beim Heilpraktiker oder Chefarztbehandlung im Krankenhaus – wer erkrankt, möchte die bestmögliche ärztliche Betreuung, ohne dabei in finanzielle Not zu geraten. Melden Sie uns einfach zeitnah Ihren Leistungsfall und reichen Sie uns Ihre Rechnungen und wichtigen Unterlagen für die Kostenerstattung ein.

So einfach geht's:

  1. Reichen Sie alle Rechnungen und weitere wichtige Dokumente wie etwa Arztberichte ein.
  2. Während Sie wieder zu Kräften kommen, bearbeiten wir schnellstmöglich Ihr Anliegen.
  3. Und erstatten Ihnen Ihre Ausgaben im tariflichen Umfang.

Tipps rund um den Leistungsfall

  • Helfen Sie uns, Ihre Unterlagen zügig zu bearbeiten, indem Sie:

    • Ihre Belege bevorzugt über unsere App "Kundenportal" einreichen.
    • mehrseitige Rechnungsbelege richtig sortieren, nicht markieren oder beschriften.
    • uns grundsätzlich die Originalbelege schicken. Wenn Sie uns Ihre Belege online oder per App einreichen, bewahren Sie bitte die Originale auf, bis Sie unsere Abrechnung erhalten.
  • Wenn Sie nur Krankenhaustagegeld beanspruchen, reichen Sie uns eine Bescheinigung des Krankenhauses über die stationäre Behandlung ein, die mindestens folgende Informationen enthält:

    • den Namen der behandelten Person
    • die Bezeichnung der Krankheit
    • das Aufnahme- und das Entlassungsdatum
Frau mit Smartphone und Espressotasse

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Erholung statt Papierkram

Ersetzt alles, was früher ein Gang zum Postamt, in die Praxis oder zum Versicherer war: Unser Kundenportal.

  • Übersicht über alle Verträge bei Wüstenrot & Württembergische
  • Alle wichtigen Dokumente schnell und einfach im digitalen Postfach
  • Reichen Sie Rezepte, Verordnungen, Heil- & Kostenpläne ganz einfach per Foto ein
  • Und noch viel mehr Features!
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Drei Jugendliche beim Selfie im Park

Zahnzusatz­versicherung

In dieser Paketlösung sind die Kosten für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlung und Zahnersatz optimal abgesichert, teilweise sogar bis zu 100 Prozent, etwa bei einer Parodontose oder bei Wurzelbehandlungen.

Zur Zahnzusatzversicherung

Leistungen der Krankenzusatz­versicherungen im Überblick

  • Steht Ihnen ein Aufenthalt im Krankenhaus bevor, genießen Sie mit diesem Baustein Vorteile wie ein Privatpatient:

    • Anspruch auf ein Zweibett- oder Einbettzimmer, damit Sie ungestört gesund werden können.
    • Chefarztbehandlung
    • 20-Euro-Ersatz-Krankenhaustagegeld für ein Einbettzimmer, falls Sie ein Zweibettzimmer oder eine Chefarztbehandlung nicht in Anspruch nehmen.
    • Sie entscheiden, in welchem Krankenhaus Sie behandelt werden möchten. Mehrkosten für Regelleistungen, die Ihre Krankenkasse nicht übernimmt, ersetzen wir.
    • Vor- oder nachstationäre Behandlungen und ambulante Operationen im Krankenhaus
    • Erstattung von Kosten, die bei einer Erkrankung im Ausland anfallen.
    • Für versicherte Kinder bis zehn Jahre übernehmen wir die Kosten für Unterbringung und Verpflegung eines Elternteils als Begleitperson.
  • Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick:

    • Chefarztbehandlung und Unterbringung im Zweibettzimmer bei stationären Krankenhausaufenthalten
    • Unterbringung im Einbettzimmer inklusive Rooming-in für einen Elternteil, wenn das Kind das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat
    • Behandlungen durch einen Heilpraktiker
    • Sehhilfen
    • Pflegetagegeld ab Pflegestufe I bei Kindern, die nach einer Krankheit oder einem Unfall pflegebedürftig sind
  • Kinder Plus – stationäre Zusatzversicherung für Kinder bis sieben Jahre

    Ihr Kind genießt im Krankenhaus alle Vorzüge eines Privatpatienten. Und sogar kieferorthopädische Leistungen sind mitversichert.

    Krankenhaustagegeld

    Für jeden Tag im Krankenhaus erhalten Sie das vereinbarte Tagegeld. Damit können Sie all die kleinen Extras in Anspruch nehmen, die einen Krankenhausaufenthalt angenehmer gestalten. Dazu gehören unter anderem:

    • Besuchsfahrten von Angehörigen
    • Kosten für Bücher und Zeitschriften
    • die gesetzliche Zuzahlung
    • eine Haushaltshilfe
  • Ambulante Ergänzungsversicherung

    Bei Behandlungen mit alternativen Heilmethoden wie beispielsweise der Osteopathie oder Behandlungen durch einen Heilpraktiker lassen wir Sie nicht im Stich und übernehmen die Kosten.

    Vorsorgeuntersuchungen

    Hierzu zählen alle Untersuchungen, die zu einer Früherkennung von Krankheiten beitragen.

  • Dieses Paket beinhaltet alle Leistungen im ambulanten Bereich:

    • Ärztliche Heilbehandlung (auch für Naturheilverfahren)*
    • Restkosten für ambulante psychotherapeutische Behandlung
    • Arznei- und Verbandmittel (auch homöopathische Präparate)
    • Heilmittel nach Preis- und Leistungsverzeichnis
    • Hilfsmittel (ohne Sehhilfen)
    • Transportkosten in Notfällen, etwa für Dialyse-, Chemo- und Strahlentherapien
    • Häusliche Krankenpflege, etwa Verband-, Katheterwechsel oder Injektionen
    • Schutzimpfungen
    • Vorsorgeuntersuchungen

    *Abrechnung nach GDÄ1 (Gebührenordnung für Ärzte).

  • Je nachdem, welches Produkt Sie gewählt haben und welcher Fall eingetreten ist, übernehmen wir die entstandenen Aufwendungen, oder Sie erhalten die vereinbarte Versicherungssumme.

Gut zu wissen & häufige Fragen

Fragen und Antworten zur Krankenzusatz­versicherung im Leistungsfall

  • Legen Sie bei Aufnahme in ein Krankenhaus bitte immer Ihre Card für Privatversicherte vor. Von wenigen Ausnahmen abgesehen sind die Krankenhäuser dem Card-Verfahren angeschlossen. Diese rechnen ihre Kosten für Unterbringung und Verpflegung dann direkt mit der Württembergischen ab. Vorauszahlungen durch Sie sind nicht notwendig.

    Die Rechnungen, die Sie unmittelbar von den behandelnden Ärzten erhalten, reichen Sie der Württembergischen zur Erstattung ein.

    Falls Sie eine Krankenhausbehandlung in einer Klinik durchführen möchten, in der nicht nur Krankenhausbehandlungen, sondern auch Kuren durchgeführt werden, benötigen Sie vor der Behandlung eine schriftliche Leistungszusage der Württembergischen. Damit wir Sie beraten können, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

  • Möchten Sie für sich oder eine andere versicherte Person Leistungen aus der privaten Pflegepflichtversicherung oder aus einer bestehenden Pflege-Ergänzungsversicherung beantragen, teilen Sie uns das bitte formlos mit. Sie erhalten dann umgehend Informationen, was gezielt zu veranlassen ist.

  • Wenn Sie eine Krankenvollversicherung bei der Württembergischen haben und diese in einem Kalenderjahr nicht in Anspruch nehmen, erhalten Sie ein Teil des Geldes zurück. Um die Höhe des Betrages zu erfahren, wenden Sie sich bitte an unseren Außendienst vor Ort.

  • Hier bieten sich Ihnen verschiedene Möglichkeiten:

    Am schnellsten bearbeitet werden Ihre Rechnungen, wenn sie über unsere App "Kundenportal" eingereicht werden.

    Wenn Sie den Postweg wählen: Bitte nutzen Sie das Formular "Leistungsantrag", das Sie zu jeder Abrechnung mitgesendet bekommen. Legen Sie auch die Belege mit Leistungsvermerk anderer Kostenträger, z. B. der gesetzlichen Krankenversicherung, bei. Dies ermöglicht eine schnelle Bearbeitung und Abrechnung. Unsere Anschrift steht bereits auf Ihrem Antrag:

    Württembergische Krankenversicherung AG
    Leistungsservice
    70163 Stuttgart

  • Die Wartezeit für die Zusatzversicherung betragen:

    • allgemeine Wartezeit für sonstige Leisungsfälle: 3 Monate
    • besondere Wartezeiten für: Zahnbehandlung / Zahnersatz / Entbindung / Psychotherapie / Kieferorthopädie: 8 Monate

    Sofern es der Tarif vorsieht, können die Wartezeiten aufgrund besonderer Vereinbarung entfallen.

  • Wenn nun der Zustand der Zähne bei Vertragsabschluss bereits besonders schlecht ist, haben Versicherer vier Möglichkeiten:

    • Ablehnung des Antrags
    • Ausschluss der sanierungsbedürftigen Zähne
    • Höhere Beiträge
    • Änderung der Zahnstaffel

    Die Änderung der Zahnstaffel ist die kundenfreundlichste Variante, denn alle Zähne (auch die sanierungsbedürftigen) sind mitversichert und Sie müssen auch über die gesamte Vertragslaufzeit keinen höheren Beitrag zahlen. Die Württembergische ändert die Zahnstaffel, indem sie je nach Zustand der Zähne die vier Stufen um 50% oder 100% verlängert.

    Nach dem zuvor genannten Beispiel sehen die Staffeln dann wie folgt aus:

    72er-Staffel

    • 1.000 EUR in den ersten 18 Monaten
    • 2.000 EUR in den ersten 36 Monaten
    • 3.000 EUR in den ersten 54 Monaten
    • 4.000 EUR in den ersten 72 Monaten

    96er-Staffel

    • 1.000 EUR in den ersten 24 Monaten
    • 2.000 EUR in den ersten 48 Monaten
    • 3.000 EUR in den ersten 72 Monaten
    • 4.000 EUR in den ersten 96 Monaten

    Welche Staffel für Sie gilt, ist abhängig von der Anzahl der fehlenden Zähne und dem bereits vorhandenen Zahnersatz. Für eine individuelle Beratung, wenden Sie sich bitte an unseren Außendienst vor Ort.

  • Zahnstaffel bedeutet, dass die Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie in den ersten Versicherungsjahren (48 Monate) auf einen Höchstbetrag begrenzt ist.

    Beispiel:

    • 1.000 EUR in den ersten 12 Monaten
    • 2.000 EUR in den ersten 24 Monaten
    • 3.000 EUR in den ersten 36 Monaten
    • 4.000 EUR in den ersten 48 Monaten

    Mit dieser Summenbegrenzung kann je nach Tarif der Rechnungsbetrag oder der Erstattungsbetrag gemeint sein.

    Der Unterschied wird am besten anhand eines Beispiels deutlich, in dem der Kunde im ersten Jahr eine Rechnung von 2.000 EUR für Zahnersatz einreicht, Anspruch auf 70 % Erstattung hat und eine Zahnstaffel im ersten Jahr von 1.000 EUR gilt:

    • Bei einem Rechnungshöchstbetrag von 1.000 EUR werden 700 EUR erstattet (maximal 70 % von 1.000 €).
    • Bei einem Erstattungshöchstbetrag von 1.000 EUR werden 1.000 EUR erstattet (70 % von 2.000 € = 1.400 €, aber maximal 1.000 € Erstattungsbetrag).

    Die Zahnstaffel und damit die Begrenzung gilt nicht bei Zahnbehandlungen, die aufgrund eines Unfalls durchgeführt werden. Wurden Leistungen bereits z. B. im ersten Jahr in Anspruch genommen, dann wird diese Leistung in den nachfolgenden Zahnstaffelstufen entsprechend berücksichtigt.

  • Die Höhe der Erstattung ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.

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