Existenz

Verzicht auf abstrakte Verweisung: Warum ist das bei der BU wichtig?

Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung zeichnet sich durch den Verzicht auf die abstrakte Verweisung aus. Doch was genau versteht man darunter eigentlich und warum ist das wichtig? Das erfahren Sie hier.

Lesedauer: 5 Minuten

  • Kollegengespräch im Büro

Welche Verweisungs­möglich­keiten gibt es bei der BU?

Unterschied zwischen abstrakter und konkreter Verweisung

Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie genau darauf achten, welche Art der Verweisung enthalten ist. Als Verweisung wird bezeichnet, wenn die Versicherung bei Berufsunfähigkeit prüft, ob Sie in der Lage sind eine andere Tätigkeit als die zuletzt ausgeübte und erlernte auszuüben. Ist dies der Fall, kann die Versicherung die Zahlung einer BU-Rente ablehnen und Sie stattdessen auffordern, den anderen Beruf anzutreten. Bei der BU wird unterschieden zwischen einer konkreten Verweisung und einer abstrakten Verweisung – ein wichtiger Unterschied den Sie kennen sollten und den wir Ihnen hier erklären.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Konkrete VerweisungAbstrakte VerweisungSonderfall bei SelbstständigenAlternative ohne VerweisungHäufige Fragen

Was ist die konkrete Verweisung?

Wenn Sie berufsunfähig werden und mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesorgt haben, können Sie eine BU-Rente erhalten. Wenn Sie diesen Antrag stellen, prüft der Versicherer, ob Sie eine neue Tätigkeit aufgenommen haben, die Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Ist dies der Fall, spricht man von einer konkreten Verweisung und die Versicherung muss Ihnen keine Leistung zahlen.

Zusammengefasst müssen für eine konkrete Verweisung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die neue, konkret ausgeübte Tätigkeit entspricht der Ausbildung und Erfahrung sowie der bisherigen Lebensstellung der versicherten Person.
  • Die Tätigkeit nach Umorganisation entspricht der bisherigen Lebensstellung.
  • Das Einkommen darf nicht um mehr als 20 % sinken.

Beispiel: Durch einen Bandscheibenvorfall kann ein Kfz-Mechaniker nicht mehr in der Werkstatt tätig sein. Er nimmt eine neue Tätigkeit in der Verwaltung einer großen Kfz-Werkstatt an, da ihn hier seine Rückenprobleme nicht beeinflussen. Da die Tätigkeit seiner Ausbildung und Erfahrung sowie seiner bisherigen Lebensstellung entspricht, ist dies eine konkrete Verweisung und der Versicherer muss keine BU-Rente mehr leisten.

Was ist die abstrakte Verweisung?

Bei einer abstrakten Verweisung, kann Sie der Versicherer im Falle einer Berufsunfähigkeit auf einen anderen Beruf als Ihren ausgeübten Beruf verweisen, den Sie aufgrund Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten ausüben könnten. Der Beruf muss Ihrer Lebensstellung entsprechen, jedoch ist es bei der abstrakten Verweisung nicht relevant, ob Sie diesen Beruf auch tatsächlich ausüben. Das Risiko sich einen passenden neuen Beruf zu suchen, liegt somit beim Versicherten. Konkret heißt das: Wenn das Versicherungsunternehmen feststellt, dass es unter den genannten Voraussetzungen noch einen Beruf gibt, den die versicherte Person ausüben könnte, erfolgt keine Auszahlung der BU-Rente.

Warum ist der Verzicht auf die abstrakte Verweisung so wichtig?

Bei einer abstrakten Verweisung haben Versicherungen mehr Möglichkeiten, Sie auf andere Tätigkeiten zu verweisen. Das Risiko, tatsächlich einen neuen Job zu finden, liegt beim Versicherten selbst. Daher sollten Sie darauf achten, einen Vertrag ohne abstrakte Verweisung abzuschließen. In den Versicherungsbedingungen finden Sie das häufig unter "Verzicht auf abstrakte Verweisung".

Beispiel: Ein Kfz-Mechaniker kann aufgrund eines Bandscheibenvorfalls nicht mehr in der Werkstatt tätig sein. Durch seine Kenntnisse und Fähigkeiten wäre er jedoch in der Lage in der Verwaltung einer großen Kfz-Werkstatt zu arbeiten. Mit einer abstrakten Verweisung, kann ihm die Versicherung daher die Leistung verweigern – auch wenn er in diesem Beruf aktuell nicht tätig ist.

Doch keine Sorge: Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Württembergischen verzichtet auf eine abstrakte Verweisung!

Sonderfall Selbstständige: Umorga­nisation bei Berufs­unfähigkeit

Für Angestellte ist mit der konkreten und abstrakten Verweisung klar geregelt, wann eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird und wann nicht. Bei Selbstständigen ist das anders. Berufsunfähigkeit liegt bei Selbstständigen vor, wenn sie auch trotz zumutbarer Umorganisation keine berufliche Tätigkeit mehr ausüben können, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Das heißt: Kann der Selbstständige andere zumutbare Tätigkeiten übernehmen, erhält er keine BU-Rente.

Eine Umorganisation gilt als zumutbar, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Umorganisation ist aufgrund der Gesundheitsverhältnisse zumutbar.
  • Die Umorganisation ist wirtschaftlich zweckmäßig.
  • Die Umorganisation erfordert keinen erheblichen Kapitalaufwand.
  • Die Tätigkeit nach Umorganisation entspricht der bisherigen Lebensstellung.
  • Das Einkommen darf nicht um mehr als 20 % sinken.

Wir verzichten auf die Prüfung der Umorganisation, wenn der Selbständige bei Eintritt der Berufsunfähigkeit

  • weniger als fünf Mitarbeiter hat oder
  • Akademiker ist und in seiner täglichen Arbeitszeit mindestens zu 90 % kaufmännische oder organisatorische Tätigkeiten ausübt.1

Bei der Umorganisation können Selbständige finanzielle Unterstützung von ihrer Versicherung erhalten. Die Umorganisation betrifft auch Personen, die Selbständigen gleichgestellt sind. Dazu zählen zum Beispiel Vorstände oder beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer.

Alternative ohne Verweisung? Grundfähig­keits­versicherung

Eine Grundfähigkeitsversicherung ist grundsätzlich keine "Mini-BU" - die Versicherung hat andere Leistungsauslöser und einen anderen Deckungsumfang. Sie leistet finanzielle Hilfe, wenn eine versicherte Grundfähigkeit, wie zum Beispiel Gehen, Sprechen oder Gebrauch der Hände, verloren geht. Daher gibt es bei der Grundfähigkeitsversicherung auch keine abstrakte Verweisung – der Verlust der Fähigkeit reicht aus, um die Leistung zu erhalten. Es ist irrelevant, ob Sie trotz des Verlusts noch einem Beruf nachgehen könnten. Trotzdem wird die Grundfähigkeitsversicherung häufig als Alternative zur BU empfohlen, insbesondere für Personen, deren Tätigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht oder nur mit hohen Beiträgen versichert wird. Wenden Sie sich am besten an Ihre Beraterin oder Ihren Berater - gemeinsam finden Sie die für Sie passende Lösung.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten zur BU-Versicherung

Haben Sie noch Fragen zum Verzicht auf abstrakte Verweisung? Wenn Sie hier nicht alle Antworten finden, helfen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater gerne weiter.

  • Für Studentinnen und Studenten gibt es bei der Württembergischen Versicherung keine abstrakte Verweisung. Das heißt, sie werden nicht auf andere Fachrichtungen verwiesen. Erst wenn die versicherte Person ein anderes Studium oder eine andere Tätigkeit konkret ausübt, die ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie bisherigen Lebensstellung entspricht, liegt keine Berufsunfähigkeit mehr vor.

  • Bei der Württembergischen Versicherung verzichten wir bei allen Berufsunfähigkeitsversicherungen auf die abstrakte Verweisung. Bei anderen Versicherern, die eventuell noch Verträge mit abstrakter Verweisung anbieten, kann es sein, dass diese günstiger sind als ohne abstrakte Verweisung.

  • Grundsätzlich ist es möglich, die gezahlten BU-Beiträge von der Steuer abzusetzen. Allerdings gibt es für die sogenannten Vorsorgeaufwendungen Höchstbeträge, die manchmal schon durch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft sind. Nähere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung absetzen.

Gut zu wissen

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