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Stellen Sie sich vor, die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) käme mit einer "Geld-zurück-Option" daher. Ganz so einfach ist das mit der Beitragsrückgewähr in Wirklichkeit natürlich nicht, aber das Grundprinzip lässt sich damit gut erklären.
Lesedauer: 7 Minuten
Die Wenigsten rechnen ernsthaft damit, berufsunfähig zu werden. Deshalb klingt das Angebot einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die die Beiträge am Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit ganz einfach wieder zurückzahlt, sehr verlockend.
In diesem Ratgeber erklären wir, was es mit der Beitragsrückgewähr in der BU-Versicherung auf sich hat. Und weshalb wir bei der Württembergischen viel lieber unsere Cash-Back Option anbieten.
Das Wichtigste auf dieser Seite:
Was versteht man unter Beitragsrückgewähr?Wie funktioniert die Beitragsrückgewähr?Steuern bei der BeitragsrückgewährIst die BU-Versicherung überhaupt sinnvoll?Häufige FragenDie BU-Versicherung ist sinnvoll und wichtig, denn sie schützt vor den finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit. Tritt der Ernstfall ein, zahlt sie den betroffenen Versicherten eine zuvor vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente aus. Damit wird die Lücke zwischen wegfallendem Einkommen und gewohntem Lebensstandard bestmöglich geschlossen.
Zur Wahrheit gehört allerdings, dass die BU keine günstige Versicherung ist. Hier kommen die für viele Menschen verlockenden Angebote mit der sogenannten "Beitragsrückgewähr" ins Spiel. Das Versprechen lautet: Sollte ein Kunde seine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht in Anspruch nehmen - also während der Vertragslaufzeit nie berufsunfähig werden - erhält er einen Teil seiner Beiträge, oder sogar einen Betrag, der seine gezahlten Beiträge übersteigt, zurück. Es gibt, darauf gehen wir weiter unten näher ein, mehrere Varianten hiervon, beispielsweise auch die der Beitragsverrechnung.
Im Grunde genommen handelt es sich hierbei um eine Kombination aus der Berufsunfähigkeitsversicherung und einem Sparvertrag. Ein Teil der eingezahlten Beiträge, der sogenannte Sparanteil, wird hierbei durch den Versicherer am Kapitalmarkt angelegt. Von den dort erwirtschafteten - keineswegs garantierten - Überschüssen profitiert wiederum der Kunde - je nach Vereinbarung auf unterschiedliche Art und Weise.
Die Leistungen der BU bleiben für alle Versicherten gleich - und gleich wichtig, egal ob mit oder ohne Beitragsrückgewähr. Der große Unterschied besteht in der Höhe der Beiträge - also der Frage, was die BU-Versicherung im Endeffekt kostet.
Allgemein gilt: Die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung berechnen sich auf Grundlage des individuellen Berufsunfähigkeitsrisikos. Folgende Faktoren spielen dabei - unter anderem - eine Rolle:
Im Falle einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rückgewähr sind die monatlichen Beiträge in der Regel höher als die für eine Versicherung ohne diese Rückzahlungsoption. Die genauen Konditionen hängen natürlich von den Details Ihrer individuellen Versicherung ab. Dennoch lassen sich viele Versicherer den Sparanteil, der am Kapitalmarkt angelegt wird, in Form von höheren Beiträgen extra zahlen - was bei der Württembergischen nicht der Fall ist.
Wir haben uns zuvor mit der Beitragsrückgewähr in der Unfallversicherung auseinandergesetzt und dabei beleuchtet, dass bei solchen Angeboten nicht die Beiträge der Kunden zurück gezahlt werden. Vielmehr legt der Versicherer einen Teil der Beiträge, den sogenannten Sparanteil, am Kapitalmarkt an.
Außerdem: Bei der BU wird der Versicherte - wie bei den meisten Versicherungen - Teil des Versicherungskollektivs. Aus den gemeinsamen Beiträgen des Kollektivs werden die Leistungen für die Einzelnen bezahlt, wenn der Ernstfall eintritt. Erhielte ein Kunde seine Beiträge am Ende der Laufzeit tatsächlich zurück, würde dieser solidarische Gedanke des Kollektivs ad absurdum geführt. Demnach ist die "Rückgewähr" der tatsächlich gezahlten Beiträge technisch gesehen nicht richtig ausgedrückt.
Die Beitragsrückgewähr ist nur eine Möglichkeit, die Versicherten an Überschüssen einer Geldanlage zu beteiligen. Wie ganz oben schon angedeutet, bietet die Württembergische keine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr an.
Bei der Variante der "Bonusrente" gibt der Versicherer die Gewinne in Form höherer Rentenzahlungen zurück. Wird der Kunde jedoch nicht berufsunfähig und beantragt die Rente nicht, kommt diese Beteiligung nur dem Geschäftsergebnis des Versicherers zugute.
Bei uns können Kunden sich für die Cash-Back Option oder die Verrechnung der Überschüsse in den monatlichen Beiträgen entscheiden. Wie das funktioniert, erklären wir in den folgenden Absätzen.
Die Württembergische legt einen Teil Ihrer monatlichen Beiträge für Sie an. Die damit erwirtschafteten, nicht garantierten Überschüsse können Sie sich sofort in Ihrem Beitrag verrechnen lassen, was diesen reduziert.
Wir können die erwirtschafteten Überschüsse auch in einem Fonds für Sie anlegen. Werden Sie berufsunfähig, erhalten Sie neben der Rente das bis dahin angesparte Fondsguthaben. Tritt der Ernstfall nicht ein, zahlen wir das Fondsguthaben zum Vertragsende aus. So profitieren Sie von der Cash-Back Option.
Je nach Wertverlauf des Fonds kann das Guthaben die Summe der im Laufe der Zeit gezahlten Beiträge reduzieren oder sogar übersteigen.
Auf den ersten Blick sind sich Cash-Back Option, Beitragsverrechnung und die Beitragsrückgewähr sehr ähnlich, oder?
Der große Unterschied besteht in der Herangehensweise an die Beitragsberechnung. Während bei der klassischen Beitragsrückgewähr bereits ein erhöhter Beitrag verlangt wird, dessen Sparanteil dann am Kapitalmarkt investiert wird, rechnen wir von vorneherein mit einem niedrigeren Zahlbeitrag. Dessen nicht garantierte Überschüsse können Sie entweder direkt mit dem Beitrag verrechnen lassen oder als Überschussbeteiligung ansparen. Sollten Sie berufsunfähig werden, wird Ihr Erspartes der BU-Rente angerechnet. Wenn Sie bis zum vereinbarten Renteneintritt keine Leistung Ihrer BU-Versicherung benötigen, erhalten Sie Ihr Angespartes als Auszahlung am Ende der Laufzeit.
Wie verhält es sich mit der Steuer bei der Berufsunfähigkeitsversicherung? Hier gibt es zwei Aspekte zu berücksichtigen:
Die Zahlungen der Berufsunfähigkeitsrente unterliegen der Steuerpflicht. Hierbei wird der jährliche Steuerfreibetrag (Grundfreibetrag) berücksichtigt. Sollte Ihre monatliche BU-Rente unter diesem Betrag liegen, müssen Sie diese nicht versteuern.
Da es sich bei der Rückzahlung am Ende der Vertragslaufzeit um Kapitalerträge handelt, fällt eine Kapitalertragssteuer von 25 % an. Diese Steuer wird allerdings nur auf die Gewinne erhoben, das heißt auf den Betrag, der nach Abzug der geleisteten Beiträge verbleibt.
Um sicherzugehen, empfiehlt es sich, die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Dieser Artikel kann und soll eine fachkundige Steuerberatung nicht ersetzen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen ist per se nicht empfehlenswert. Deshalb haben wir der ganzen Thematik einen eigenen Ratgeber gewidmet.
Nur, weil Sie in der Vergangenheit einen Vertrag mit der hier beschriebenen, eher kritisch bewerteten Form der Beitragsrückgewähr abgeschlossen haben, müssen Sie nicht gleich den ganzen Vertrag kündigen - denn nichts ist schlimmer, als im Fall der Fälle ohne gültigen BU-Schutz dazustehen. Egal, wofür Sie sich entscheiden: Eine intensive persönliche Beratung ist das A und O.
Nach einer Kündigung müssen Sie - bei einem neuen Anbieter - ganz von vorne mit dem Ansparen der Beiträge für den Leistungsfall beginnen. Bei einem Neuabschluss verlangt Ihr neuer Anbieter in der Regel auch eine erneute Gesundheitsprüfung. Das Risiko, für die neue Berufsunfähigkeit höhere Beiträge bezahlen zu müssen, ist also selbst dann gegeben, wenn die bestehende Abmachung über die teure Beitragsrückgewähr nicht im neuen Vertrag enthalten ist.
Die Antwort hierauf ist nicht mit einem einzigen Satz zu gegeben. Es kommt darauf an, ob Sie die Versicherung ganz neu abschließen möchten oder bereits einen Vertrag besitzen. Außerdem spielen Ihr Alter und die eventuelle bereits vergangene Zeit seit Vertragsabschluss eine Rolle.
Eine "herkömmliche" Beitragsrückgewähr, bei der Zahlbeitrag und Tarifbeitrag gleich hoch sind, macht wenig Sinn - in Anbetracht moderner Alternativen, wie wir sie anbieten.
Die Bonusrente, bei der das angesparte Kapital nur wieder beim Versicherten ankommt, wenn sie oder er die Leistung in Anspruch nimmt - sprich; berufsunfähig wird, ist ebenfalls nicht sinnvoll.
Die Absätze bis hierhin heben deutlich hervor, dass wir bei der Württembergischen bestimmte, für unsere Kunden gedachte, Arten der Überschussbeteiligung wie die Beitragsverrechnung oder die Cash-Back Option anbieten
Diese sind in jeder Hinsicht sinnvoll, um...
Überschüsse können nicht garantiert werden - das Auf und Ab des Kapitalmarktes macht ein solches Versprechen für jeden seriösen Anbieter von vorneherein unmöglich. Deshalb lautet der größte Nachteil aller Angebote über Rückgewähr, Verrechnung, Beteiligung & Co. stets: Es gibt keine Garantie auf die Überschüsse.
Wir selbst bieten die Beitragsverrechnung und die Cash-Back Option an - daher kann unser Fazit hier nicht 100 % unabhängig sein. Dennoch möchten wir allen, die über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken oder einen älteren Vertrag mit Beitragsrückgewähr besitzen, zumindest eine gewisse Handreiche und Entscheidungshilfe geben.
Sie sind jung, gesund, frisch ins Arbeitsleben gestartet und (noch) ist der Verdienst nicht allzu hoch? Dann empfiehlt sich eine BU mit Beitragsverrechnung. Das senkt Ihre monatlichen Kosten für die BU und gibt Ihnen den so wichtigen Schutz vor den Folgen der Berufsunfähigkeit.
Wenn Sie schon eine längere Zeit am Arbeitsleben teilnehmen, doch bis jetzt keine Versicherung für die Berufsunfähigkeit abgeschlossen haben, ist die Cash-Back Option genau die richtige Wahl. Sie werden aller Wahrscheinlichkeit nach höhere Beiträge zahlen müssen als jemand, der jung in die BU einsteigt. Die Überschüsse gut investiert zu wissen, gibt jederzeit ein gutes Gefühl - egal ob Sie den Ertrag im Ernstfall "on top" auf die BU-Rente erhalten oder am Ende der Laufzeit als Auszahlung.
Die Antwort ist einfach: Die einzige echte Alternative ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne diese Vereinbarung. Sie müssen sich nicht für eine Variante mit inkludierter Geldanlage oder Sparvertrag entscheiden. Es ist in jeder Hinsicht sinnvoll, die Absicherung für die Arbeitskraft von der privaten Altersvorsorge, bspw. mit einer privaten Rentenversicherung zu trennen.
Ja, vor dem Vertragsabschluss werden Ihnen ein paar Gesundheitsfragen gestellt. Keine Bange: Die Gesundheitsprüfung geht schnell und vor allem harmlos von statten. Hier muss lediglich eine kleine Menge von Fragen über den persönlichen Gesundheitszustand wahrheitsgemäß beantwortet werden. Hiermit wird die Gemeinschaft der Versicherten solidarisch vor hohen Beiträgen geschützt.
Es gibt ein paar Szenarien, in denen die BU ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden kann. Darüber lesen Sie im hier verlinkten Ratgeber mehr.
Junge Leute profitieren bei der Berufsunfähigkeitsversicherung von einem frühen Einstieg und sichern sich günstige Beiträge bis zum Ende der Laufzeit. Bei besonderen Lebensereignissen, wie beispielsweise dem Einstieg ins Berufsleben, lässt sich der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
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Die Behauptung: Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung ähneln einander so sehr, dass man getrost auf eine der beiden verzichten könne. Lesen Sie hier, ob das stimmt und - wenn ja - auf welche Versicherung verzichtet werden kann.
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Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?
Ob Krankheit oder Unfall: Wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, schützt Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) vor den finanziellen Folgen. Sie erhalten mit der BU eine monatliche Rente und sichern so den Wert Ihrer Arbeitskraft ab.
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