Grundfähigkeits­versicherung

ab 26 € mtl.

Berechnungsgrundlage: Altenpflegerin, Eintrittsalter 30, Endalter 65, 1.000 € Grundfähigkeitsrente. Die Überschussbeteiligung ist bereits in Form von Beitragsverrechnung abgezogen.

Unentbehrlich wie Ihre Fähigkeiten

Ihre Fähigkeiten sind Ihre Existenzgrundlage. Die Grundfähigkeitsversicherung schützt Sie vor den schwerwiegenden finanziellen Folgen des Verlustes grundlegender körperlicher Fähigkeiten wie z.B. des Gebrauchs der Hände oder des Stehens.

Grundfähigkeitsversicherung: Pfleger hantiert mit einem Tropf
Koch bei der Salatzubereitung

Ihre Vorteile

Darum ist eine Grund­fähigkeits­versicherung sinnvoll

Ob Pflegekraft oder Koch: Mit der Versicherung für Grundfähigkeiten bieten wir all jenen einen optimalen Versicherungsschutz, die auf ihre grundlegenden Fähigkeiten angewiesen sind.

  • Klare Leistungsauslöser

    Es ist klar geregelt, wann Sie eine Leistung erhalten. So definieren wir den Gebrauch der Hände beispielsweise über die Fähigkeit, eine geöffnete Flasche mit Schraubverschluss mit einer Hand verschließen und wieder öffnen zu können.

  • Für alle zugänglich

    Diese Absicherung ist ideal für alle, die ihre essenziellen körperlichen Fähigkeiten finanziell absichern möchten. Wir bieten fast allen Berufen Schutz, nach individueller Prüfung auch bei leichtgradigen Vorerkrankungen.

  • Unabhängig von Berufs- oder Erwerbsfähigkeit

    Auch wenn Sie trotz Beeinträchtigung in der Lage sind weiterzuarbeiten, erhalten Sie die monatliche Grundfähigkeitsrente. Die Leistung ist nicht an eine Berufs- oder Erwerbsfähigkeit gebunden.

  • Schneller Service

    Wir sind für Sie da, wenn es drauf ankommt: Wir prüfen Ihren Leistungsanspruch in der Regel innerhalb von maximal zehn Tagen.

Für wen ist eine Grund­fähigkeits­versicherung sinnvoll?

Eine Grundf­fähigkeits­versicherung kann für alle Personen sinnvoll sein, da sie einen finanziellen Schutz bietet, wenn wichtige Alltagsfähigkeiten durch Krankheit oder Unfall eingeschränkt sind. Für manche Gruppen ist sie besonders interessant.

  • Menschen in Berufen mit starker körperlicher Belastung sind einem höheren Risiko ausgesetzt, Verletzungen oder körperliche Einschränkungen zu erleiden. Eine Grundfähigkeitsversicherung kann einen finanziellen Schutz bieten, wenn sie aufgrund von Unfällen oder gesundheitlichen Problemen nicht mehr in der Lage sind, ihre Fähigkeiten zu nutzen.

  • In bestimmten Berufen sind bestimmte Fähigkeiten besonders entscheidend für die Ausübung der Tätigkeit. Ein Verlust dieser Fähigkeiten kann nicht nur den Beruf, sondern auch das gesamte Einkommen gefährden. Eine Grundfähigkeitsversicherung kann hier einen wichtigen finanziellen Rückhalt bieten.

  • Einige Menschen haben aufgrund von Vorerkrankungen oder anderen Risikofaktoren Schwierigkeiten, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Eine Grundfähigkeitsversicherung kann für diese Personen eine wertvolle Möglichkeit darstellen, um sich gegen die finanziellen Folgen bei Verlust einer Grundfähigkeit abzusichern.

  • Personen, die riskante Hobbys ausüben, z. B. Bergsteigen, Motorradfahren oder Extremsportarten, haben ein höheres Risiko für Verletzungen. Eine Grundfähigkeitsversicherung kann hier zusätzlichen Schutz bieten, falls durch einen Unfall wichtige alltägliche Fähigkeiten beeinträchtigt werden.

  • Ob in der Schule oder Freizeit, jedes Kind ist auf seine körperlichen Grundfähigkeiten angewiesen. Auch in jungen Jahren besteht die Gefahr, dass diese elementaren Fähigkeiten krankheitsbedingt oder infolge eines Unfalles verloren gehen können. Meist tritt dadurch ein Elternteil beruflich kürzer. Um das finanzielle Risiko einzudämmen, sichert unsere Grundfähigkeitsversicherung den Verlust der wichtigsten körperlichen Grundfähigkeiten Ihres Kindes und auch den damit zusammenhängenden Verdienstausfall von Ihnen ab.

Unsere Leistungen

Welche Leistungen deckt die Grundfähigkeits­versicherung ab?

Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Stehen, Treppensteigen und der Gebrauch der Hände: Wir bieten Schutz vor finanziellen Folgen bei Verlust der Fähigkeiten, die besonders wichtig sind.

  • Monatliche Grund­fähigkeits­rente

    Die monatliche Rente wird Ihnen ausgezahlt, solange die Beeinträchtigung anhält. Bei dauerhaftem Verlust erhalten Sie die Grundfähigkeitsrente bis zu dem von Ihnen vereinbarten Versicherungsende.

  • Ab Verlust einer Fähigkeit

    Der Verlust einer einzigen Grundfähigkeit ist schlimm genug. Ihre volle vereinbarte monatliche Rente wird ausbezahlt, wenn bereits eine der sieben Fähigkeiten für mindestens sechs Monate verloren geht.

    Sechs Monate Prognosezeitraum

  • BU-Wechseloption

    Bei Abschluss vor dem 18. Lebensjahres besteht die Möglichkeit, bei Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums sowie bei Aufnahme einer Beschäftigung nach Ausbildung oder Studium ohne oder mit vereinfachten Gesundheitsfragen in die Berufsunfähigkeitsversicherung zu wechseln.

    Bis zum 30. Geburtstag

  • Nach­versicherungs­option

    Zu bestimmten Anlässen können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz einfach und ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen lassen. Dazu gehört beispielsweise die Hochzeit, die Geburt der eigenen Kinder oder eine Steigerung Ihres Einkommens.

  • Verlängerungs­option

    Wenn die Regelaltersgrenze in der Deutschen Rentenversicherung erhöht wird, können Sie eine Verlängerung Ihrer Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung beantragen.

  • Früher Einstieg für Kinder

    Wir versichern Kinder bereits ab dem 7. Lebensjahr vor den finanziellen Folgen bei Verlust einer der sieben Grundfähigkeiten. Auch berufstätige Eltern werden finanziell entlastet, wenn sie sich im Ernstfall um ihr Kind kümmern.

  • Dynamik möglich

    Vereinbaren Sie eine Beitragsdynamik zwischen 1 % und 5 %. Dadurch erhöht sich jährlich Ihre Grundfähigkeitsrente um diesen Prozentwert und dies ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das schützt Ihre Rente vor der Inflation. Sie können sich jedes Jahr flexibel für oder gegen die Dynamik entscheiden.

Übersicht der versicherten Grundfähigkeiten bei der Württembergischen

Was ist in der Grund­fähigkeits­versicherung genau versichert?

Ohne, oder mit eingeschränkten, Grundfähigkeiten ist der Alltag schwer zu bestreiten. Im schlimmsten Fall sind Betroffene sogar auf Pflege angewiesen. Wir haben den sinnvollen Schutz für das, was Ihren Alltag und Ihre tägliche Arbeit möglich macht. Die sieben Grundfähigkeiten, die wir mit unserem günstigen Tarif abdecken, lassen sich in drei Bereiche unterteilen:

  • Sinne: Sehen, Hören, Sprechen
  • Mobilität: Gehen, Treppensteigen, Stehen
  • Motorik: Gebrauch der Hände

Wo liegt der Unterschied zur Berufs­unfähigkeits- und Erwerbs­unfähigkeits­versicherung?

Die Grundfähigkeits­versicherung unterscheidet sich grundlegend von der Berufsunfähigkeits- und Erwerbs­unfähigkeits­versicherung. Erfahren Sie hier die Details der Unterschiede.

  • Die Absicherung der Grundfähigkeiten leistet finanzielle Hilfe, wenn eine der versicherten Grundfähigkeiten verloren geht. Dabei ist irrelevant, ob Betroffene noch einem Beruf nachgehen können. Beispielsweise könnte jemand, der aufgrund einer Knieverletzung nicht mehr Treppensteigen kann, weiterhin an einem Schreibtisch arbeiten. Trotzdem erhält er seine versicherte Rente in vollem Umfang.

  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert immer die aktuelle berufliche Tätigkeit ab. Sobald die versicherte Person ihren aktuellen Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann, erhält sie die volle, vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.

  • Diese Versicherung leistet, wenn die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben. Der Anbieter kann den Versicherten einfach auf eine andere Tätigkeit verweisen, die dieser noch ausüben könnte, ganz egal, ob diese Tätigkeit seiner Ausbildung und Erfahrung sowie bisherigen Lebensstellung entspricht. Wir bieten keine Erwerbsunfähigkeitsversicherung an und verzichten bei unseren Versicherungen generell auf die Option der "abstrakten Verweisung".

Leistungsbeispiele

In diesen Fällen leistet die Grund­fähigkeits­versicherung

Hier finden Sie einige Beispiele, bei denen eine Grund­fähigkeits­versicherung leistet.

  • Pflegekraft bei einer Seniorin

    Anna, die Altenpflegerin

    Rheumaerkrankung - Versteifung der Fingergelenke

    Anna arbeitet in der Pflege. Leider erkrankt sie an einer chronisch entzündlichen rheumatischen Erkrankung mit fortschreitender Zerstörung der Gelenkstrukturen. Dies führt zu einer Versteifung der Fingergelenke, so dass sie ihre Hände nicht mehr gut bewegen und ihren Job nicht mehr ausführen kann.

  • Personaltrainer trainiert eine Frau

    Daniel, der Personal Trainer

    Chronische Entzündung der Atemwege

    Als Personal Trainer bringt Daniel jeden Tag vollen Körpereinsatz für seine Kunden. Mehrere schwere Infekte hatten leider eine chronische Entzündung der Atemwege zur Folge, weshalb er heute keine zwölf Treppenstufen mehr bewältigen kann, ohne in Atemnot zu geraten und Pausen zu machen.

  • Koch richtet an der Theke ein Essen an

    Max, der Koch

    Muskelschwäche durch Multiple Sklerose

    Beim Anrichten von Speisen ist Max besonders stolz auf sein Augenmaß und seine Fingerfertigkeit. Im Verlauf einer MS-Erkrankung kommt es zu Muskelschwächen und Spastiken der Beine, so dass er nun nicht mehr in der Lage ist, zehn Minuten am Stück frei zu stehen.

Häufige Fragen

Wir springen ein, wenn Ihr Körper Sie im Stich lässt

Sie haben Fragen, die Ihnen auf der Zunge brennen? Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kunden. Sollte Ihre Frage nicht beantwortet werden, wenden Sie sich an Ihren Berater vor Ort.

  • Ein Versicherungsschutz für die Grundfähigkeiten Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Treppensteigen, Stehen und den Gebrauch der Hände. Bei Verlust oder Einschränkung einer einzigen dieser Fähigkeiten besteht Ihre Leistung in der monatlichen Zahlung einer vorher vereinbarten Rente.

  • Die Höhe Ihres monatlichen Beitrags hängt von ein paar verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören beispielsweise Ihr Alter, der Gesundheitszustand und der aktuell ausgeübte Beruf. Bei einem gemeinsamen Gespräch ermittelt Ihr Berater einen individuellen monatlichen Beitrag zur Absicherung Ihrer wichtigsten Fähigkeiten.

  • Der Prognosezeitraum ist der Zeitraum, in dem die Beeinträchtigung oder der Verlust einer der versicherten Grundfähigkeiten voraussichtlich mindestens ununterbrochen besteht bzw. bereits ununterbrochen bestanden hat. Wir haben einen Prognosezeitraum von sechs Monaten.

  • Sie erhalten Ihre vereinbarte Grundfähigkeitsrente, wenn schon eine einzige Ihrer Grundfähigkeiten durch einen Unfall, eine Krankheit oder eine Körperverletzung eingeschränkt wird. Ihre Württembergische kümmert sich binnen zehn Tagen um die Prüfung und Leistung Ihrer Ansprüche.

  • Die Grundfähigkeitsversicherung leistet nicht bei Verlust oder Einschränkungen, die über die sieben definierten Fähigkeiten hinausgehen:

    1. Sehen
    2. Hören
    3. Sprechen
    4. Gehen
    5. Treppensteigen
    6. Stehen
    7. Gebrauch der Hände
  • Diese Absicherung ist ideal für alle, deren Tätigkeit in der BU-Versicherung nicht oder nur mit hohen Beiträgen versichert wird. Daher gibt es nur sehr wenige Berufe, die wir nicht versichern. Dazu gehören zum Beispiel Sprengmeister, Profisportler und Berufe wie Wachleute, die das Tragen von Waffen einschließen.

  • Ja. Auch wenn Sie trotz weiter bestehender Beeinträchtigung an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren oder eine neue Arbeit aufnehmen, unterstützen wir weiter.

  • Ihnen steht frei, im Gespräch mit Ihrem persönlichen Berater einen Zeitpunkt auszuwählen, der das Ende einer eventuellen Rentenzahlung bedeutet. Wir empfehlen jedoch, mindestens das derzeitige Renteneintrittsalter in der gesetzlichen Rentenversicherung auszuwählen. Damit schließen Sie die entstehende Lücke zwischen eventuell entfallendem Einkommen und Ihren Lebenshaltungs- bzw. sogar Pflegekosten.

  • Dank unserer einfachen, nachvollziehbaren und transparent formulierten Versicherungsbedingungen ist der Verlust einer Grundfähigkeit eindeutig definiert. So ist beispielsweise der Gebrauch der Hände wie folgt definiert:

    Die versicherte Person ist mit einer der beiden Hände nicht in der Lage,    

    •  fünf Wörter zu schreiben oder auf einer Tastatur oder Touchscreen zu tippen oder
    • eine in ein gedübeltes Loch angesetzte 6 x 50 Millimeter Schraube vollständig hinein- und wieder herauszudrehen oder
    • eine geöffnete Flasche mit Schraubverschluss zu schließen und wieder aufzudrehen.
  • Ja, das Ausfüllen eines Fragebogens mit gesundheitsbezogenen Fragen ist notwendig.

  • Sie können die Höhe der Grundfähigkeitsrente im Beratungsgespräch selbst festlegen. Sie muss jährlich mindestens 600 € betragen.

Gut zu wissen

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