Haftpflichtversicherung für Familien

Machen Sie Unbe­schwert­sein zur Familien­sache

Voller Schutz für die ganze Rasselbande. Unsere Haftpflichtversicherung für Familien steht Ihnen mit bis zu 50 Mio. € Versicherungssumme im Premiumschutz bei.

Haftpflichtversicherung für Familien: Mutter schiebt Kind auf dem Skateboard an

Ihre Vorteile

Warum ist die Familien­haftpflicht­versicherung sinnvoll?

  • Sicherheit, einfach weiter gedacht

    Volljährige Kinder sind bis zum Berufseinstieg mitversichert. Das gibt auch während des Studiums absolute Sicherheit.

  • Für wirklich alle "Familienmitglieder"

    Auch zahme Haustiere wie z. B. Katzen, Meerschweine oder Wellensittiche sind mitversichert. Für Hunde und Pferde benötigen Sie eine separate Absicherung.

  • Damit sorglos gespielt werden kann

    In unserem Premiumschutz sind Schäden durch Kinder bis zur vollen Versicherungssumme abgesichert.

Unsere Leistungen

Diese Risiken sind in der Familien­haft­pflicht abgedeckt

Wir schützen Sie mit umfangreichen Leistungen und zahlreichen abgedeckten Risiken. Die hier erwähnten Leistungen sind Auszüge, es gelten die für Ihren Vertrag zutreffenden Bedingungen.

  • Diese Schäden sind versichert

    Ihre Familie und Sie sind vor den finanziellen Folgen von Personenschäden, z. B. Arzt-, Krankenhauskosten und Schmerzensgeld, Sachschäden, z. B. Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten und Vermögensschäden, die zur Verschlechterung der finanziellen Situation des Geschädigten führen, versichert.

  • Deliktunfähige Kinder

    Wir regulieren den entstandenen Schaden, wenn Ihr Nachwuchs noch nicht haftbar gemacht werden kann und Sie als Eltern die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.

  • Mietsachschäden

    Mit unserer Privat-Haftpflichtversicherung schützen wir Mieter vor den finanziellen Folgen von Mietsachschäden an Wohnräumen und Gebäuden des Vermieters. Das schafft bei beiden ein gutes Gefühl: So entschädigen wir beispielsweise die Reparatur oder den Ersatz von Waschbecken und Parkettböden.

  • Schlüsselverlust

    Wir leisten bei Verlust fremder privater, auch ehrenamtlicher, Schlüssel, Keycards oder Transponder. Im Beruf kann ein Schlüsselverlust teuer werden: Wir leisten auch für den Verlust beruflich überlassener Schlüssel - im Komfortschutz bis 500.000 € und im Premiumschutz bis zur Versicherungssumme.

  • Hüten fremder Hunde und Reiten fremder Pferde

    Wenn Sie auf fremde Hunde aufpassen oder fremde Pferde hüten oder sie reiten, sind Sie versichert.

  • Forderungsausfalldeckung

    Wir springen ein, wenn Sie oder Ihre Familie von Dritten geschädigt werden und diese den Schaden nicht ersetzen können. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche gerichtlich geltend gemacht haben, der Schädiger diese nicht begleichen kann und es keine Versicherung gibt die einspringt.

  • Neuwertentschädigung

    Im Premiumschutz ersetzen wir einen Schaden auch zum Neuwert, maximal bis 10.000 €, wenn Sie es wünschen und die beschädigte Sache nicht älter als 24 Monate ist.

Test: Unsere private Haftpflicht­versicherung im Vergleich

  • Siegel Haftpflichtversicherung PremiumSchutz - Franke Bornberg

    Hervorragend bewertet

    Unsere private Haftpflichtversicherung für Familien wurde mit dem Prädikat "hervorragend" ausgezeichnet.

Häufige Fragen

Alles über den richtigen Schutz für Familien

Haften Eltern wirklich immer für Ihre Kinder? Was ist eigentlich nicht versichert? Ist eine hohe Deckungssumme das Allerwichtigste? Wir beantworten Ihre häufigen Fragen zur Familienhaftpflicht.

  • Die Versicherungssumme gibt an, bis zu welcher Schadenhöhe Ihre Versicherung maximal aufkommt. Wir raten zu einer möglichst hohen Versicherungssumme. Familien sind bei uns mit hohen Versicherungssummen von wahlweise 10, 20 oder sogar 50 Mio. € sehr gut abgesichert.

  • Wir organisieren unseren Alltag, das Berufsleben, holen die Kids vom Sport ab, spielen mit ihnen, gehen Einkaufen und feiern kleine und große Feste: Eine Haftpflichtversicherung macht einfach ein gutes Gefühl. Die Haftpflicht ist immer sinnvoll, egal ob große Rasselbande oder mit einem einzelnen Kind. Schäden passieren schnell und meist ist keine böse Absicht, sondern ein Versehen der Auslöser. Mit einer Haftpflichtversicherung stehen Familien den finanziellen Folgen kleiner und großer Missgeschicke entspannt gegenüber.

  • Schäden an Ihrem eigenen Besitz sind meistens Fälle für die Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung. Ihre Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den Folgen von Schäden, die Sie Dritten zufügen.

    • Trennung: Bei Paaren ohne Trauschein endet die Mitversicherung des Partners mit der Trennung, d. h. dem Ausscheiden aus der Haushaltsgemeinschaft.
    • Scheidung: Bei Ehepaaren endet die Mitversicherung erst mit der Scheidung und nicht mit der Trennung.

    In solchen Momenten denkt wohl niemand zuallererst an den Versicherungsschutz. Aus diesem Grund hat Ihre Württembergische vorgesorgt: Dank unseres Passt-sich-an-Prinzips ist der geschiedene Partner für die Dauer von 12 Monaten weiter versichert und hat Zeit, sich um seinen eigenen Versicherungsschutz zu kümmern.

  • Die Mitversicherung der Kinder in Ihrer Familienhaftpflichtversicherung wird beendet, wenn diese einen Beruf ergreifen oder heiraten.

    Tipp: Vorübergehend mit im Haushalt lebende Personen wie Au-Pairs oder Austauschschüler sind in unserem Premiumschutz ebenfalls abgesichert, wenn sie keine eigene Haftpflichtversicherung haben. Dies gilt, bis die betreffenden Personen nicht mehr Teil der häuslichen Gemeinschaft sind.

  • Der Nachwuchs - und hierzu zählen auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder - ist während der Berufsausbildung und des Studiums, wozu auch ein direkt an das Bachelorstudium angeschlossenes Masterstudium zählt, über die Eltern mitversichert. Voraussetzung ist, dass vor Antritt der Ausbildung oder des Studiums keine Berufstätigkeit ausgeübt wurde. Aushilfsjobs zur Überbrückung einer Wartezeit oder zur Finanzierung des Studiums zählen nicht dazu.

  • Wer heiratet, der braucht eine eigene Privat-Haftpflichtversicherung. Nach der Hochzeit sind die Kinder nicht mehr über die Familienhaftpflichtversicherung abgesichert.

  • Nein. In diesem denkbar schlimmsten Fall entfällt der Versicherungsschutz natürlich nicht einfach. Hier greift unser Passt-sich-an-Prinzip und schützt die Hinterbliebenen für ein ganzes Jahr weiter.

    Ihr individueller Berater steht Ihnen in jedem Fall zur Seite: Gemeinsam lässt sich die Versicherung auf den verbliebenen Partner übertragen. Wir finden garantiert eine Lösung.

  • Kinder, die das siebte Lebensjahr nicht vollendet haben, gelten generell als nicht schuldfähig. So sieht es der Gesetzgeber. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung, die Eltern hafteten in diesem Fall für alles, was der kleine Wirbelwind anstellt, besteht eine Haftung der Erziehungsberechtigten nur im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht. Wurde diese nicht verletzt, haften auch die Eltern nicht. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert sehr klare Altersgrenzen bezüglich der Schuldfähigkeit.

    • „Wer nicht das siebte Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.“
    • „Wer das siebte, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.“
    • „Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.“
  • Ja, diese Leistung sollte in jedem Fall eingeschlossen sein. Auch wenn das Gesetz die Eltern nicht zur Zahlung verpflichtet, so fühlt man sich als Eltern doch meist verantwortlich, für Schäden, die durch die eigenen Kinder entstanden sind, z. B. das kaputte Fenster des Nachbarn, aufzukommen.

    Wir schützen auch in diesem Fall vor den finanziellen Folgen der Schäden. Damit spielt der Junior wieder ganz sorglos im Garten und die Nachbarn können das beschädigte Fensterglas im Nu austauschen lassen.

  • Die eigene Familie im Schadenfall abzusichern ist immer klug. Gewiss sind nicht alle Schäden "weltbewegend", doch im bunten Familienalltag kann so manches passieren.

    Die Junior-Impressionistin

    Die kleine Mia (3) ist mit ihrer Mama zu Besuch bei deren Freundin. Sie entdeckt die wasserfesten Filzstifte in der Spielkiste und im Handumdrehen wird das teure weiße Ledersofa der Freundin bunt verziert. Es entsteht ein Schaden von mehreren tausend Euro. Mias Mama ist dank ihrer Haftpflichtversicherung vor den anfallenden Kosten geschützt.

    Die Unaufmerksamkeit

    Eine Sekunde der Unaufmerksamkeit genügt und Paul (14) prallt mit seinem Skateboard gegen eine ältere Dame. Die Frau trägt gerade ihre Einkaufstaschen nach Hause und verliert aufgrund des Zusammenstoßes das Gleichgewicht. Beim Sturz bricht sie sich ein Hüftgelenk und den Unterarm. Die Haftpflichtversicherung kommt für diesen Personenschaden auf.

    Aller Anfang ist schwer

    Trotz großer Vorsicht streift Julian (9) beim Vorbeifahren mit dem Fahrradlenker ein parkendes Auto. Ein langer, hässlicher Kratzer entsteht. Dank der Privat-Haftpflichtversicherung kann der Besitzer den Kratzer bald ausbessern lassen und Julians Vater bleibt nicht auf den Kosten sitzen.

  • Private Haftpflichtversicherungen leisten auch bei grober Fahrlässigkeit. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Verhalten, das zum Schaden geführt hat, leicht oder grob fahrlässig war. Vorsätzlich verursachte Schäden werden hingegen nicht übernommen.

Gut zu wissen

Versicherungsthemen einfach erklärt

  • Eine Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben. Doch kann die Versicherung bei der Steuer geltend gemacht werden? Wir zeigen Ihnen, welche Haftpflichtversicherungen Sie unter welchen Voraussetzungen ansetzen können und wie Sie dabei vorgehen.1

  • Mann gemütlich mit Laptop in einem großen Liegesessel

    In einigen Bereichen gibt der Gesetzgeber eine Versicherungspflicht vor. Doch wie schaut es bei der Privathaftpflichtversicherung aus? Ist sie Pflicht oder freiwillig? Das erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber.

  • Paar mit Laptop

    Die private Haftpflichtversicherung gehört zur Grundabsicherung und ist für alle wichtig. Hier verraten wir Ihnen, wie sich ihr Preis zusammensetzt und geben clevere Tipps, damit Sie an Geld, aber nicht an der Sicherheit sparen.

Was bedeutet eigentlich...

Wir erklären ein paar wichtige Begriffe aus der Welt der Haftpflichtversicherung.

BegriffErklärung

Aufsichtspflicht

Eltern stehen in der Pflicht, Ihre Kinder zu beaufsichtigen. Andersherum betrachtet, bedeutet dies auch eine Pflicht gegenüber der Umwelt: Eltern müssen darauf achten, dass ihre Kinder anderen Menschen, deren Eigentum oder Vermögen, keinen Schaden zufügen. Richtet der Nachwuchs einen Schaden an, kann eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegen.

Schmerzensgeld

Das Schmerzensgeld ist ein Anspruch auf Schadenersatz als Ausgleich für immaterielle Schäden, d.h. Schäden nicht vermögensrechtlicher Art, nach deutschem Recht zusätzlich mit einer Sühnefunktion. Neben Körperschäden sollen alle Unannehmlichkeiten, seelischen Belastungen und sonstigen Unwohlgefühle wiedergutgemacht werden, die mit einer erlittenen Verletzung am Körper einhergehen. In diesem Zusammenhang spricht man auch vom Ersatz des immateriellen "Unbills".

Markt-Garantie

Ihre Württembergische garantiert Ihnen im Premiumschutz über die so genannte Markt-Garantie, dass bei einem Schadenfall nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bedingungen eines anderen Versicherers reguliert wird, wenn uns nachgewiesen wird, dass diese einen besseren Schutz bieten.

Sicher sein beginnt mit einem Hallo

Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?

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Damit kleine Missgeschicke nicht zur großen Sache werden

Ob Single, Paar oder Familie: Eine private Haftpflichtversicherung ist für alle sinnvoll. Wir schützen Sie vor den finanziellen Folgen kleiner und großer Missgeschicke – für die Sie sonst mit Ihrem privaten Vermögen geradestehen müssen.

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