Private Kranken­versicherung

Meine Gesundheit - Meine Entscheidung

Verlässlich, unkompliziert, mit Leistungen so viel - oder wenig - Sie wollen. Denken wir private Krankenversicherung modern und ganzheitlich.

Private Krankenversicherung: Junges Paar sitz auf dem Boden vor der Couch
Frau begrüßt Ihren Arzt im Besprechungszimmer

Ihre Vorteile

Das macht die individuelle private Kranken­versicherung so sinnvoll

Sie kaufen gesunde Lebensmittel, nicht den ganzen Supermarkt. Sie treiben Sport, so oft es gut tut und die Zeit erlaubt. Weshalb denken wir in der privaten Krankenversicherung nicht so? So viel Schutz Sie brauchen, so viel Leistung wie Sie wollen.

  • Einfach, bequem und transparent

    Unsere flexibel kombinierbaren Bausteine und Tarife lassen sich zu Ihrem persönlichen Versicherungsschutz zusammenstellen. Das bedeutet garantierte Leistungen bei individuell wählbarem Umfang.

  • Schnelle Genesung dank bestmöglicher Versorgung

    Neueste Diagnose- und Behandlungsmethoden, umfangreiche Vorsorgebehandlungen, Leistungen für Sehhilfen, freie Arzt- und Krankenhauswahl und wichtige digitale Services stehen Ihnen zur Verfügung.

  • Krankenversicherung mit Mehrwert

    Ob digitale Sprechstunde, Gesundheits-App oder vergünstigter Zahnersatz-Service: Wir bieten eine Vielzahl an Service- und Zusatzleistungen Ihre Gesundheit ist uns einfach mehr wert – überzeugen Sie sich selbst.

  • Wir denken Gesundheit so individuell wie Sie

    Egal ob Unterstützung beim Allgemeinmediziner, Zahnarzt oder im Krankenhaus nötig ist: Sie entscheiden über die abgesicherten Bereiche. Wenn Sie die private Krankenversicherung nicht brauchen, wird die Leistungsfreiheit mit Rückerstattungen belohnt.

  • Lösungen für die Zukunft, egal was kommt

    Wir sorgen mit klugen Beitragsrückstellungen und Optionen zur Beitragsreduktion dafür, dass Ihre Krankenversicherung auch im Alter bezahlbar bleibt.

Krankenversicherungen im Vergleich

Wir sind ausgezeichnet

  • Siegel Assekurata zur Unternehmensqualität Württ-Krankenversicherung

    Württembergische Krankenversicherung AG: „Sehr gut“

    Assekurata: „Sehr gute“ Unternehmensqualität – Spitzenplatz in der Dauer der Leistungsbearbeitung und „exzellente“ Sicherheit und Kundenorientierung.

Unsere Leistungen

Unsere private Kranken­versicherung: Leistung, so viel Sie wollen

Mit unserer privaten Krankenversicherung (PKV) genießen Sie großartigen Schutz zu einem individuellen Preis. Mit drei Leistungsbereichen und den flexibel wählbaren Modulen schneidern wir jede Krankenversicherung nach Maß.

  • Beim Haus- und Facharzt sowie beim Psychotherapeuten

    Starke Leistungen bei Allgemein- und Fachmedizinern: Abgesichert sind Kosten für Heil- und Hilfsmittel, Psychotherapie, Reha und Kuren, Impfungen, Sehhilfen und Laser-OPs (LASIK), Osteopathie und Heilpraktiker. Darüber hinaus leisten wir für Fahrtkosten u.v.m.

    Modul für ambulante Behandlungen

  • Bei Krankenhausaufenthalten

    100 % der Arztkosten, je nach Modul über die Höchstsätze der GOÄ1 hinaus sowie 100 % der Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen, auch vor- und nachstationäre Heilbehandlungen. Sie genießen Krankenhauswahl, Komfortleistungen, Rooming-in bei Kindern bis 16 Jahren.

    Modul für stationäre Behandlungen

  • Zahnbehandlung, -ersatz und Prophylaxe: Das leisten wir für Zahngesundheit

    Kostenübernahme beim Zahnarzt, je nach Modul über die Höchstsätze der GOZ2 hinaus. 100 % Kostenübernahme für Zahnbehandlung und -prophylaxe; je nach Modul 60 - 90 % der Kosten bei Zahnersatz und bis 500 € für Prophylaxe. Zusätzlich leisten wir für Kieferorthopädie, Schmerzausschaltung und mehr.

    Modul für Zahngesundheit

  • Clever: Beiträge senken dank Selbstbehalt

    Der Selbstbehalt bezeichnet Kosten, die Versicherte bereit sind, pro Jahr im Leistungsfall selbst zu tragen. Dieser bezieht sich nur auf den ambulanten Bereich, nicht auf Behandlungen im Krankenhaus oder beim Zahnarzt. Sie entscheiden frei über Ihren Selbstbehalt: 0 €, 480 €, 960 € oder 1440 €.

    Nach Wahl im Modul ambulant

  • Sparen mit dem Hausarzt- und Generikaprinzip

    Hiermit wird immer zuerst die Meinung des Hausarztes eingeholt - so sinken Behandlungskosten und zeitlicher Aufwand. Für bestimmte Fachärzte, z.B. Kinder- oder Frauenärzte, ist keine Überweisung nötig. Bei Arzneimitteln werden Ihnen die Kosten für Generika vollumfänglich erstattet.

    Nach Wahl im Modul ambulant

  • Optimale Ergänzung: Schließt Lücken und schlau zu haben

    Passend zu Ihrer Krankenvollversicherung können Sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Diese schützt vor den finanziellen Risiken einer längeren Krankheit und sorgt dafür, dass aus gesundheitlichen Problemen keine finanziellen werden.

    Unser Krankentagegeld für Vollversicherte

  • Meine Gesundheit - meine Entscheidung

    Sie entscheiden zwischen unseren drei vordefinierten Paketen Kompakt, Komfort und Premium oder gestalten Ihren Versicherungsschutz ganz nach Ihren Wünschen, indem Sie die Module der einzelnen Leistungsbereiche frei kombinieren.

    Eine PKV, so individuell wie Sie

Starke Pakete, flexible Module: große Fragezeichen?

Mit unseren drei Paketen finden wir Ihre individuelle Gesundheits­absicherung.3

illustration Berater informiert

Wichtige Ergänzung bei längerer Krankheit: Kranken­tagegeld

Passend zu unserer Krankenversicherung können Sie den Baustein der Krankentagegeldversicherung abschließen. Dieser hilft, Einkommenseinbußen nach dem Ende der Lohnfortzahlung abzuwenden. So schaffen wir Sicherheit für Privatversicherte, die keinen keinen Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung erhalten.

Ihr Vorteil als Privatversicherter: Erhöht sich Ihr Einkommen, können Sie den Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung anpassen. Und damit Sie auch künftig bestens abgesichert sind, können Sie alle 3 Jahre Ihre Leistung um max. 6 % erhöhen.

Beginn der Leistung für bei uns Vollversicherte:

  • Für Angestellte wahlweise ab dem 43. oder 92. Tag
  • Für Selbstständige:
    • Sie können wählen, ob das Krankentagegeld ab dem 29., 43. oder 92. Tag geleistet werden soll.
    • Zusätzlich bieten wir einen Spezialtarif an, der bereits ab dem 6. Tag eines stationären Aufenthalts leistet - andernfalls ab dem 43. Tag.
    • Sie können Ihre gewünschte Leistung auch individuell auf die Beginne aufteilen.
Junge Frau mit Ihrem Smartphone auf dem Sofa

Davon profitieren Voll­versicherte außerdem

Von Arzneimittel bis Auslandsreise: Wir denken Krankenversicherung ganzheitlich.

  • Servicestelle für Auskünfte: Beispielsweise Beratung zu aktuellen Gesundheitsthemen, Beratung zu Arzneimittelanwendung und -therapie, Benennung von Ärzten, Zahnärzten & Laboren, Apotheken und vieles mehr.
  • Unterstützung und Betreuung von Versicherten: Hilfe bei Kontaktaufnahme zum Hausarzt, Beschaffung von Befunden, Informationsvermittlung zwischen Hausarzt und behandelten Arzt, Benennung von Fachpflegekräften, Pflegediensten, Haushaltshilfen und weitere Unterstützung.
  • Unterstützung und Betreuung bei Auslandsreisen: Benennung von Ärzten, Dolmetschern und Krankenhäusern im Ausland, Hilfe bei Kontaktaufnahme von Hausarzt und Benachrichtigung von Angehörigen, Organisation von Transporten, Krankenrücktransporten, Such-, Rettungs-, Bergungsmaßnahmen.
  • Mit unserer App reichen Sie Rechnungen bequem per Smartphone ein

Häufige Fragen

PKV und GKV: Das ist wichtig.

Häufige Fragen

 für:

Wann macht eine private Krankenvollversicherung Sinn? Wovon hängt die Höhe meiner Beiträge ab? Für wen lohnt sie sich besonders? Wir beantworten Ihre Fragen.

Selbstständige und Freiberufler sind nicht sozialversicherungspflichtig und dürfen eine private Krankenversicherung abschließen.

Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, 2022 liegt diese bei 64.350 €, sind von der Versicherungspflicht befreit und können in die private Krankenversicherung wechseln.

Ist mindestens ein Elternteil bereits privat versichert, kann eine private Krankenversicherung auch für Kinder abgeschlossen werden. Studenten sollten in den ersten drei Monaten des Studiums in Sachen PKV handeln.

Die Frage nach der Bezahlbarkeit der PKV im Alter ist Rentnern besonders wichtig. Ihre Württembergische wirkt dem entgegen.

  • Diese Absicherung ist absolut sinnvoll, wenn Sie eine auf Ihre Bedürfnisse angepasste Absicherung wünschen. Damit stellen Sie sicher, dass Sie in allen Lebenssituationen optimal versorgt sind. Wir geben einen Überblick, wer sich wann mit der Frage nach einer privaten Krankenvollversicherung auseinandersetzen könnte.

    • Sie sind weitgehend gesund.
    • Die Familienplanung steht.
    • Gutes Einkommen und Vermögen ist vorhanden.
    • Sie gehen keinem riskanten Beruf nach.
  • Die größte Stärke unserer privaten Krankenvollversicherung ist ihre Flexibilität. Sie allein entscheiden über den Umfang Ihres Versicherungsschutzes. Gemeinsam sorgen wir für Ihre optimale Krankenversicherung – zu einem individuellen Beitrag, der sich Ihrem Leben anpasst.

    Für die Berechnung sind außerdem ein paar grundlegende Informationen ausschlaggebend. Darunter:

    • Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn
    • Die vereinbarte Selbstbeteiligung
    • Der von Ihnen gewählte Versicherungsschutz
    • Zusätzlich ausgewählte Bausteine
    • Weitere Komponenten wie beispielsweise ein Krankentagegeld oder die Beitragsentlastung im Alter
  • Sie macht absolut Sinn. Als Selbstständiger und Freiberufler können Sie selbst entscheiden, ob Sie sich über die GKV oder die PKV absichern möchten. Bei der PKV kann Ihr Versicherungsschutz individuell an Sie und Ihre Bedürfnisse als Unternehmer angepasst werden. Diese sind unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens. Wichtig sind vielmehr das Alter und der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss, deshalb empfehlen wir, sich so früh wie möglich privat abzusichern.

  • Die Leistungen Ihrer PKV der Württembergischen gehen, je nach gewählter Ausgestaltung, weit über den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus.

  • Ist der Ehepartner berufstätig, gelten für ihn dieselben Bedingungen für eine Aufnahme in die PKV wie auf dieser Seite beschrieben. Hausfrauen/Hausmänner sind nur versicherbar, wenn die Ehefrau bzw. der Ehemann bereits eine Vollversicherung bei uns im Bestand hat. Eine kostenfreie Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Jede Person benötigt einen eigenen Vertrag.

    Im Rahmen der Kindernachversicherung können Neugeborene ganz einfach im Vertrag ihrer Eltern ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeiten aufgenommen werden. Voraussetzung für die Kindernachversicherung ist, dass ein Elternteil mindestens seit drei Monaten in dem Tarif versichert ist und die Versicherung für das Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt beantragt wird. Das Kind kann maximal den gleichen Leistungsumfang wie die Eltern erhalten.

  • Studenten können sich mit Beginn des Studiums von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und eine private Krankenversicherung abschließen. Dies muss allerdings innerhalb der ersten drei Monate des Studiums erfolgen.

  • Ist mindestens ein Elternteil bereits privat versichert, kann eine private Krankenversicherung auch für Kinder abgeschlossen werden. Trifft dies auf beide Elternteile zu, so müssen die Kinder auch privat versichert sein. Neugeborene können in der Regel problemlos bei den Eltern mitversichert werden.

  • Im Alter steigt das Krankheits- und Verletzungsrisiko. Wir nutzen einen Teil Ihrer Beiträge, um wichtige Alterungsrückstellungen für Sie zu bilden. Damit federn wir die im Alter steigenden Kosten für die Krankenversorgung ab. Im Alter entfallen der vorgeschriebene gesetzliche Zuschlag sowie der Beitrag für die Krankentagegeldversicherung. Das heißt: Ihr Beitrag reduziert sich automatisch. Noch besser: Mit unserer Beitragsentlastungskomponente lässt sich bewusst vorsorgen, damit die Beiträge im Alter bezahlbar bleiben.

  • Meistens ist die Entscheidung für die private Krankenversicherung tatsächlich dauerhaft. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch auch ein Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung möglich, beispielsweise wenn Ihr Gehalt als Arbeitnehmer unter die Versicherungspflichtgrenze fällt.

  • Grundsätzlich tritt dann wieder Versicherungspflicht ein. Heißt: Sie müssen sich wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Ihre private Krankenversicherung können Sie entweder pausieren (sog. Anwartschaft, z.B. wenn absehbar ist, dass die Versicherungspflicht nur vorübergehend ist) oder in den meisten Fällen in Zusatzversicherungen zur Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umwandeln.

    Allerdings gibt es zu dieser Regel auch einige Ausnahmen. Beispielsweise ist eine Rückkehr in die GKV für Personen, die älter als 55 Jahre sind, in der Regel nicht möglich. Umgekehrt können Sie sich unter Umständen auch von der Versicherungspflicht befreien lassen, z.B. wenn Ihr Einkommen unverändert geblieben ist, die Versicherungspflichtgrenze aber über dieses gestiegen ist. Eine solche Befreiung ist jedoch dauerhaft und unwiderruflich. Im Einzelfall ist es empfehlenswert, sich von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen.

  • Eine Vollversicherung kann man nicht parallel zur gesetzlichen Krankenversicherung abschließen. Als gesetzlich Versicherter können Sie für sich und Ihre Familie bei einem privaten Krankenversicherer zur Leistungsverbesserung Zusatz-/Ergänzungsversicherungen im ambulanten und stationären Bereich abschließen.

  • Generika (Nachahmerpräparate) sind Arzneimittel, die die gleichen Wirkstoffe, Zusammensetzungen und Sicherheit in der Nutzung aufweisen, wie bereits auf dem Markt etablierte Produkte. Diese sind in der Regel kostengünstiger als die Arzneimittel des Erstanbieters, müssen diesen aber in der Wirksamkeit entsprechen.

  • Die Gesundheitsfragen sind das Kernstück der Antragsprüfung. Aus diesem Grund müssen sie sowohl bei Neuaufnahme als auch bei Vertragsänderungen sorgfältig und vollständig beantwortet werden. Sie dienen dem Schutz der Versichertengemeinschaft, da die Leistungen nur dauerhaft erbracht werden können, wenn jeder einen Beitrag bezahlt, der seinem Gesundheitszustand entspricht.

  • Die Bundesregierung hat Anfang Januar 2021 angekündigt, dass Eltern länger Kinderkrankengeld beziehen können, wenn beispielsweise Schulen oder Kitas geschlossen sind.

    Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht nur, wenn sowohl das Elternteil, das aufgrund der Kinderbetreuung nicht arbeiten kann, als auch das Kind selbst gesetzlich versichert sind. Privatversicherte haben somit grundsätzlich keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld, auch nicht im Rahmen der Ausweitung der Bundesregierung.

    Allerdings gibt es noch eine andere gesetzliche Regelung, die eine Entschädigungszahlung möglich macht: § 56 des Infektionsschutzgesetzes. Nach diesem steht Eltern eine Entschädigung zu, wenn sie einen Verdienstausfall wegen der Kinderbetreuung hatten. Dies gilt z.B., wenn Schulen oder Kitas geschlossen wurden. Diese Regelung gilt unabhängig vom Versicherungsstatus, also auch für Privatversicherte. Weitere Informationen – unter anderem die genauen Bedingungen für den Erhalt der Entschädigung – finden Sie auf www.ifsg-online.de.

  • Nein, diese Leistung ist durch unsere Tarife nicht abgedeckt. Bei einem Antikörper-Test handelt es sich nicht um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung. Ebenso wenig handelt es sich um eine Vorsorgeuntersuchung, da der Antikörper-Test nicht auf die Entdeckung und anschließende Behandlung einer Krankheit abzielt. Ziel des Tests ist vielmehr, eine bereits überstandene Krankheit nachzuweisen. Ein Antikörper-Test ist somit nicht erstattungspflichtig, da er weder der Krankheitsdiagnostik noch der Krankheitsbehandlung dient.

  • Wenn sich der Verdacht auf eine Corona-Infektion bestätigt, sind alle stationären und ambulanten Behandlungsmaßnamen grundsätzlich vom Versicherungsschutz der Privaten Krankenversicherung umfasst. Sind privat Krankenversicherte erkrankt und deswegen arbeitsunfähig, haben sie grundsätzlich einen Anspruch auf Krankentagegeld, wenn die weiteren bedingungsgemäßen Voraussetzungen vorliegen. Werden privat Krankenversicherte im Rahmen einer stationär notwendigen Heilbehandlung (und nicht als bloße Quarantänemaßnahme) ins Krankenhaus aufgenommen, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Krankenhaustagegeld ihrer privaten Krankenversicherung.

  • Das kommt auf die Konstellation an. Der Corona-Test bei begründeten Verdachtsfällen ist grundsätzlich eine diagnostische Maßnahme, die unabhängig vom Testergebnis als medizinisch notwendige Heilbehandlung und nicht als Vorsorgeuntersuchung zu qualifizieren ist. Folglich fallen alle notwendigen Nachweis- und Behandlungskosten in die Leistungspflicht der Privaten Krankenversicherung und werden von der Württembergischen übernommen. Testungen, die ein Arzt als indiziert ansieht und die durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt werden, werden im tariflichen Rahmen erstattet.

    Erstattungsfähige Corona-Tests:

    • bei medizinisch begründetem Verdacht auf eine Infektion, wenn der Test ärztlich angeordnet und ärztlich durchgeführt wurde
    • zur Abgrenzung von Krankheitssymptomen, nach ärztlicher Einschätzung zur Notwendigkeit einer Abklärung.

    Nicht erstattungsfähige Corona-Tests, insbesondere bei Zuständigkeit anderer Kostenträger:

    • Tests die vom Arbeitgeber angeordnet wurden
    • Tests die im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung von Behörden im Rahmen der Seuchenbekämpfung und Gefahrenabwehr bei Quarantänemaßnahmen angeordnet werden
    • Antigentests (außer bei symptomatischen Personen UND begrenzter PCR-Kapazität)
    • Corona-Warn-App meldet „erhöhtes Risiko“ (hier erhält der Nutzer Verhaltenshinweise dahingehend, mit dem Hausarzt, dem ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 oder dem Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen und dort das weitere Vorgehen abzustimmen). Wird in der Folge ein Test angeordnet, dann erfolgt die Abrechnung des Tests bei symptomfreien Patienten auch bei Privatversicherten immer über den Gesundheitsfonds. Sollten Symptome vorliegen, übernimmt die WürttKranken die Kosten.
    • Personen die Kontakt zu einer infizierten Person hatten, ohne Symptome
    • Personen die Gruppen mit hohem Risiko betreuen, pflegen oder auch besuchen
    • Reiserückkehrer aus Risikogebieten, gilt auch für innerdeutsche Risikogebiete
    • Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten
    • Wunschleistung des Versicherten, z.B. vorsorgliche Tests vor einem Verwandtenbesuch.

Gut zu wissen

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Im Vergleich: PKV oder GKV?

Wo liegen die wirklichen Leistungsunterschiede zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und unserer privaten Krankenvollversicherung?

Private Krankenversicherung Ihrer Württembergischen

Gesetzliche Krankenversicherung

Leistungen

  • Individuell, je nach gewähltem Tarif und Modul
  • Sind vertraglich vereinbart und daher garantiert


  • Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen (z.B. Krankenhausauswahl und Arztwahl sind eingeschränkt)
  • Sind nicht garantiert! Der Gesetzgeber kann den Leistungskatalog ändern und anpassen

Budgetierungen

  • Keine Budgetierung
  • Behandlung hängt nicht von Kosten ab

  • Pro Patient ein begrenztes Budget, das zur Behandlung eingesetzt werden darf
  • Evtl. Terminverschiebung auf das nächste Quartal oder keine Verschreibung von bestimmten Medikamenten

Beitragsberechnung

  • Abhängig von Tarifwahl, Alter und Gesundheitszustand bei Abschluss
  • Durch Älterwerden und Verschlechterung des Gesundheitszustandes ergeben sich im laufenden Vertrag keine Beitragsnachteile

  • Abhängig vom Einkommen

Abrechnung

  • Einreichen von Rechnungen direkt beim Krankenversicherer

  • Direkte Kommunikation zwischen Arzt/Krankenhaus und Krankenkasse

Beitragsentlastung im Alter

  • Alterungsrückstellungen für einen stabilen Beitrag
  • Optionale Beitragsentlastungen möglich

  • Keine

Im Ausland

  • Europaweit und sechs Monate weltweit

  • Es gilt "Versicherungsschutz wie für Einwohner des Gastlandes" - innerhalb der EU oder mit Ländern, in denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Im Ernstfall können große Lücken drohen

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