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Forderungs­ausfall­deckung in der Haftpflicht: Schutz bei Zahlungs­ausfall

Was ist eine Forderungsausfalldeckung (auch Ausfalldeckung genannt) und wann greift sie? Erfahren Sie hier alles Wissenswerte über die Zusatzleistung in der privaten Haftpflichtversicherung.

Lesedauer: 6 Minuten

  • Forderungsausfalldeckung in der Haftpflicht - Schutz bei Zahlungsausfall: Ein Frau auf einem Fahrrad und ein Mann mit Skateboard lächeln sich an

Definition: Was sind Forderungsausfälle?

Wenn der Verursacher nicht zahlen kann

Ganz generell gesprochen liegt ein Forderungsausfall vor, wenn eine Partei eine Forderung an eine andere Partei stellt, die aber den Forderungen nicht nachkommen kann. Im Zusammenhang mit einer Privathaftpflichtversicherung bedeutet das, dass ein Versicherungsnehmer einen finanziellen Schaden erleidet, weil jemand anderes ihm gegenüber seine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt.

Beispiel: Caro geht an einem sonnigen Tag spazieren. Plötzlich wird sie auf dem Fußgängerweg von einem Fahrrad erwischt und stürzt. Der Fahrradfahrer Jan war abgelenkt und hatte Caro nicht gesehen. Caro hat das Recht, von Jan Schadensersatz zu verlangen. Normalerweise würde Jans Privathaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Doch in diesem Fall hat Jan keine Privathaftpflicht und ist zudem finanziell nicht in der Lage, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen. In so einem Fall kann die Forderungsausfalldeckung weiterhelfen.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Was ist eine Ausfalldeckung?VoraussetzungenIst eine Ausfalldeckung sinnvoll?Leistungen der WürttembergischenHäufige Fragen

Definition: Was ist eine Forderungs­ausfall­deckung?

Die Forderungsausfalldeckung ist eine Zusatzleistung von Privathaftpflichtversicherungen, die greift, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden erlitten hat, der durch eine andere Person verursacht wurde, und diese Person weder zahlen kann noch eine eigene Haftpflichtversicherung hat.

In dem genannten Beispiel würde die Forderungsausfalldeckung wie folgt helfen: Caro erleidet einen komplizierten Armbruch und mehrere Prellungen, verursacht durch Jan. Sie muss operiert werden und kann ihrer Tätigkeit als selbständige Grafikerin nicht nachkommen. Jan hat keine Privathaftpflichtversicherung und kann den entstandenen Schaden finanziell nicht ausgleichen. Caros Privathaftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung würde nun für den entstandenen Schaden aufkommen. Das bedeutet, Caros Versicherung zahlt ihr den Schadensersatz, den sie eigentlich von Jan bekommen hätte. So wird sichergestellt, dass Caro nicht auf den Kosten sitzen bleibt, obwohl Jan nicht in der Lage ist, den Schaden zu begleichen.

Voraussetzungen: Wann greift die Forderungs­ausfall­deckung?

Eine Forderungsausfalldeckung greift unter bestimmten Voraussetzungen, die sich aber von Versicherer zu Versicherer unterscheiden können. Diese beinhalten in der Regel:

  1. Rechtskräftiges Urteil oder Anerkenntnis: Es muss ein rechtskräftiges Urteil oder ein Anerkenntnis vorliegen, das den Schadenverursacher zur Zahlung des Schadensersatzes verpflichtet. Das bedeutet, dass gerichtlich festgestellt sein muss, dass der Schadenersatzanspruch berechtigt ist.
  2. Zahlungsunfähigkeit des Schädigers: Der Schadenverursacher muss nachweislich zahlungsunfähig sein. Dies kann beispielsweise durch eine eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid), ein Insolvenzverfahren oder andere Belege über die Zahlungsunfähigkeit des Schädigers nachgewiesen werden.
  3. Fehlende Versicherung des Schädigers: Der Schadenverursacher hat keine eigene Haftpflichtversicherung, die den Schaden abdecken könnte.
  4. Kein anderer Ausgleich möglich: Es dürfen keine anderen Versicherungen oder Stellen vorhanden sein, die für den Schaden aufkommen könnten.
  5. Mindestschadenhöhe: Oft gibt es eine festgelegte Mindestschadenhöhe, ab der die Forderungsausfalldeckung greift. Diese Höhe kann je nach Versicherung unterschiedlich sein.

Im Beispiel mit Caro und Jan heißt das:

  • Caro müsste ein Gerichtsurteil haben, das Jan zur Schadensersatzzahlung verpflichtet.
  • Jan müsste nachweisen, dass er finanziell nicht in der Lage ist, den Schaden zu bezahlen, z. B. durch eine eidesstattliche Versicherung.
  • Es darf keine andere Versicherung geben, die den Schaden abdeckt.
  • Der Schaden muss die eventuell festgelegte Mindesthöhe überschreiten.

Wann greift die Ausfalldeckung nicht?

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel Schäden,

  • die vom Verursacher im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht wurden.
  • die vorsätzlich herbeigeführt wurden.
  • die durch den Gebrauch eines Kfz verursacht wurden.
  • die bei einer strafbaren Handlung des Versicherten oder Mitversicherten entstanden sind.

Ist eine Ausfall­deckung sinnvoll?

Ja, eine Forderungsausfalldeckung ist sinnvoll, insbesondere aus folgenden Gründen:

  1. Schutz vor finanziellen Verlusten: Wenn Sie durch das Verschulden einer anderen Person einen Schaden erleiden und diese Person nicht zahlen kann, bleiben Sie ohne Forderungsausfalldeckung möglicherweise auf den Kosten sitzen. Die Deckung schützt Sie vor solchen finanziellen Verlusten.
  2. Absicherung gegen unversicherte Schadensverursacher: In Deutschland ist eine Privathaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Auch wenn laut GDV rund 83 % der deutschen Haushalte über eine private Haftpflicht verfügen, gibt es immerhin noch 17 % die auf diesen essenziellen Schutz verzichten. Die Forderungsausfalldeckung hilft in diesen Fällen.
  3. Beruhigendes Sicherheitsnetz: Die Forderungsausfalldeckung bietet ein zusätzliches Sicherheitsnetz und sorgt für mehr Ruhe im Alltag. Sie können sicher sein, dass Sie auch in schwierigen Situationen finanziell abgesichert sind.

Häufig spielt dabei das Kosten-Nutzen-Verhältnis eine wichtige Rolle: Prüfen Sie, ob die zusätzlichen Kosten für die Forderungsausfalldeckung in einem positiven Verhältnis zum Risiko stehen. In vielen Fällen ist der Aufpreis gering im Vergleich zum möglichen Nutzen und daher ist eine Ausfalldeckung immer sinnvoll. Übrigens: Bei der Württembergischen Versicherung ist die Forderungsausfalldeckung in allen Tariflinien mitversichert – da müssen Sie sich also gar keine Gedanken darüber machen.

Offene Fragen? Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter.

Das leistet die Privathaft­pflicht der Württem­bergischen bei Forderungs­ausfall

Ob Kompakt, Komfort oder Premium: Bei der Württembergischen Versicherung ist die Ausfalldeckung in allen Tariflinien ab dem Tarif 2024 mitversichert. Falls Sie schon länger bei uns versichert sind, sprechen Sie Ihren Berater oder Ihre Beraterin an und holen Sie sich Ihr beitragsneutrales Update auf den neuesten Tarif.

Schaden melden: Was müssen Sie bei einem Forderungs­ausfall machen?

Befolgen Sie diese Schritt-für-Schritt-Anleitung, um bei einem Forderungsausfall zu Ihrer Entschädigung zu kommen:

  1. Schaden dokumentieren: Dokumentieren Sie den Schaden so ausführlich wie möglich (Fotos, schriftliche Beschreibungen, Zeugenaussagen).
  2. Rechtsanspruch feststellen: Fordern Sie den Schadensverursacher schriftlich zur Schadensregulierung auf. Wenn der Schadensverursacher nicht reagiert oder zahlungsunfähig ist, leiten Sie rechtliche Schritte ein, um Ihren Anspruch geltend zu machen.
  3. Gerichtliches Verfahren: Reichen Sie eine Klage ein, um einen rechtskräftigen Titel (Urteil oder Vollstreckungsbescheid) gegen den Schadensverursacher zu erhalten. Alternativ kann ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden, um einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken.
  4. Zahlungsunfähigkeit nachweisen: Wenn der Gerichtsbeschluss vorliegt und der Schadensverursacher immer noch nicht zahlen kann, müssen Sie die Zahlungsunfähigkeit des Schädigers nachweisen. Dies kann durch eine eidesstattliche Versicherung, ein Insolvenzverfahren oder durch andere offizielle Dokumente erfolgen, die seine Zahlungsunfähigkeit belegen.
  5. Unterlagen sammeln und einreichen: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen: Schadensdokumentation, Gerichtsurteil, Nachweise der Zahlungsunfähigkeit. Achten Sie darauf, alle Formulare vollständig und korrekt auszufüllen.
  6. Schaden melden: Melden Sie den Schaden bei Ihrer Versicherung, um die Forderungsausfalldeckung in Anspruch zu nehmen. Fügen Sie alle gesammelten Unterlagen bei und erklären Sie den Sachverhalt ausführlich. Wie das bei der Württembergischen funktioniert, erfahren Sie in unserem Bereich Haftpflichtversicherung Schaden melden.
  7. Bearbeitungszeit abwarten: Warten Sie auf die Bearbeitung der Schadenmeldung. Dies kann je nach Versicherung und Komplexität des Falls einige Zeit in Anspruch nehmen. Beantworten Sie eventuelle Rückfragen schnellstmöglich.
  8. Entschädigung erhalten: Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Schadenmeldung wird Ihnen die Versicherung die entsprechende Entschädigung auszahlen.

Beratung

Falls Sie noch offene Fragen zur Haftpflichtversicherung haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

  • Persönlich. Partnerschaftlich. Verlässlich.
  • Sie stehen an erster Stelle - nicht Ihre Vertragsnummer.
  • Seit fast 200 Jahren stehen wir an der Seite von Menschen und Unternehmen.

Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Die Ausfalldeckung noch näher betrachtet

Hier finden Sie noch tiefergehende Informationen zu Forderungsausfällen, auch in Bezug auf andere Versicherungen.

  • In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Ausfalldeckung nicht notwendig, da jedes Fahrzeug haftpflichtversichert sein muss. Bei einem Unfall übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten. Wenn diese Versicherung nicht festgestellt werden kann, hilft die Verkehrsopferhilfe den Unfallopfern.

  • Ja, eine Forderungsausfalldeckung gibt es auch bei anderen Versicherungen wie zum Beispiel in der Bootsversicherung oder im Kasko+-Baustein der Kfz-Versicherung und Elektro- und Hybridautoversicherung. Allerdings kann sich die Ausfalldeckung bei anderen Versicherungen im Detail unterscheiden.

  • Nein, eine Ausfalldeckung ist nicht automatisch in allen privaten Haftpflichtversicherungen enthalten. Das kommt auf den Versicherer und den Tarif an. Häufig ist diese Leistung nur in den Premium-Tarifen der Versicherer enthalten. Bei uns ist die Ausfalldeckung in allen Tariflinien ab dem Tarif 2024 mitversichert.

Gut zu wissen

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