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Handy kaputt: Wann zahlt die Haftpflicht­versicherung?

Sie kennen es: Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit genügt und schon ist das geliebte Smartphone kaputt. Ein teures Gerät, das schnell ersetzt werden muss. Doch kommt die Privathaftpflicht für die Kosten auf? Das erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Lesedauer: 5 Minuten

  • Frau mit Handy

Wann zahlt die private Haftpflicht bei Handy- & Smartphone-Schäden?

Kein Versicherungs­schutz bei Eigenschäden

Grundsätzlich gilt: Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie anderen versehentlich zufügen. Wenn Sie also das Smartphone eines Freundes fallen lassen oder ihm aus Versehen auf das Display des Smartphones treten, haften Sie dafür. Die Haftpflichtversicherung übernimmt dann die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des Geräts. Das gleiche gilt, wenn ein Bekannter Ihr Smartphone beschädigt. Im Umkehrschluss bedeutet das auch: Schäden am eigenen Handy sind nicht über Ihre Privathaftpflicht versichert.

Im Umkehrschluss bedeutet das auch: Schäden am eigenen Handy sind nicht über Ihre Privathaftpflicht versichert. Dies kann manchmal über die Hausratversicherung mitversichert werden oder über eine separate Handyversicherung. Solche Handyversicherungen sind jedoch nicht sehr verbreitet, wie unsere Appinio-Umfrage aus dem November 20241 zeigt: Lediglich 15 % der Befragten besitzen eine solche Handyversicherung. Immerhin: 53 % davon haben sie schon einmal in Anspruch genommen. Trotzdem sind solche Handyversicherungen meist nicht empfehlenswert, da sie relativ teuer sind, jedoch nur ein einziges Gerät absichern.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Welche Schäden übernimmt die Haftpflicht?Versicherungsbetrug bei HandysElektronikPlus: Versicherungsschutz für Ihre eigenen GeräteWelche Versicherungen decken welche Schäden ab?Häufige Fragen

Welche Handy-Schäden übernimmt die Haftpflicht­versicherung?

In der Haftpflichtversicherung sind in der Regel Schäden versichert, die Sie durch Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit Dritten zufügen. Dazu können auch Handy-Schäden gehören:

  • Sie verschütten versehentlich Flüssigkeit auf das Handy Ihres Freundes.
  • Sie lassen aus Versehen das Smartphone Ihres Bekannten fallen.

Wenn Sie Ihr eigenes Handy fallen lassen, ist das kein Fall für Ihre Privathaftpflichtversicherung.

Haftpflicht und Handy: Versicherungs­betrug

Wenn Sie Ihr eigenes Handy beschädigen und das als Versicherungsfall über eine dritte Person deklarieren möchten, ist das Versicherungsbetrug. Dieser kann mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Um solchen Fällen auf die Schliche zu kommen, wird immer ausgefeiltere Technik eingesetzt. So setzen die Versicherer auf die Weiterentwicklung von Software zur Erkennung von Betrugsindizien oder den Einsatz speziell geschulter Mitarbeiter. Auch weiß die Versicherungsbranche ganz genau, wann die neuen Smartphones auf den Markt kommen und untersucht bei den dann gemehrt auftretenden Versicherungsfällen besonders gründlich. Versicherungsbetrug lohnt sich also nicht. Wenn Sie sich gegen Schäden an Ihren eigenen elektronischen Geräten absichern wollen, gibt es ganz legale Möglichkeiten, die wir Ihnen als nächstes vorstellen.

ElektronikPlus: Versicherungs­schutz für Ihre eigenen Geräte

Sie möchten, dass auch Schäden an Ihren eigenen elektronischen Geräten wie Handys oder Fernsehern versichert sind? Mit unserem Baustein ElektronikPlus erhalten Sie weltweiten Versicherungsschutz für alle Ihre elektronischen Geräte, einschließlich Haushaltsgeräte, Bild- und Tontechnik, Telefonanlagen und Unterhaltungs- sowie Spieleelektronik. Sie können den Baustein ganz einfach als Ergänzung zu unserer Hausratversicherung abschließen.

Sie sind gegen verschiedene Schäden abgesichert, wie z. B. Bedienungsfehler, Kurzschluss, Überstrom, Induktion oder Überspannung, Bodenstürze, Bruch- und Flüssigkeitsschäden sowie Diebstahl der Geräte. Wir erstatten Ihnen den Neuwert. Die Entschädigungsgrenze beträgt pro Gerät je Versicherungsfall 10.000 €, bei einer Selbstbeteiligung von 150 €.

Welche Versicherungen decken ebenfalls Handy-Schäden ab?

Wann springt welche Versicherung ein? Und wann greift die Gewährleistung und die Garantie? Wir zeigen es Ihnen im Überblick:

AbsicherungSchäden

Gewährleistung

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Händler eine zweijährige Gewährleistung auf Elektrogeräte geben müssen. Für gebrauchte Handys kann diese auf ein Jahr verkürzt werden. Funktioniert das Gerät in dieser Zeit nicht einwandfrei, muss es der Händler reparieren oder für Ersatz sorgen. Gebrauchsschäden durch Eigen- oder Fremdverschulden sind nicht eingeschlossen.

Garantie

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers. Daher kann auch der Umfang individuell festgelegt werden. Gebrauchsschäden durch Eigen- oder Fremdverschulden sind auch in der Garantie nicht eingeschlossen.

Haftpflichtversicherung

Übernimmt Schäden, wenn Sie Smartphones von anderen Personen versehentlich beschädigen.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung versichert Schäden am Hausrat (zum Beispiel auch am Handy oder Smartphone) die u. a. durch Brand, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl, Sturm oder Leitungswasser entstehen. Mit unserem Baustein ElektronikPlus sind z. B. auch Bruchschäden oder Bedienfehler versichert, auch wenn Sie diese selbst verursacht haben.

Handyversicherung

Spezielle Handyversicherungen decken auch Schäden ab, die Sie selbst an Ihrem Handy verursachen. Solche Versicherungen werden häufig direkt beim Kauf angeboten und sind nur für das gekaufte Gerät gültig.

AbsicherungSchäden

Häufige Fragen

Fragen und Antworten zum Versicherungs­schutz für Smartphones

Wenn das Handy kaputt geht, ist das ärgerlich. Doch was ist versichert? Wenn Sie noch offene Fragen zur Haftpflicht haben, finden Sie hier weitere Antworten.

Gut zu wissen

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