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Maßgeschneidert für die Arbeitswelt: Schnell, mit direktem Draht zum Anwalt, unbürokratisch und immer mit der Lösung im Blick. Unser Baustein Berufsrechtsschutz steht Ihnen zur Seite.
Gründe für einen Rechtsstreit am Arbeitsplatz können vielfältig sein. Von einer ungerechtfertigten Kündigung, bis hin zu Mobbing: Gut, wenn die eigene Rechtsschutzversicherung auch das Arbeitsrecht mit einschließt.
Wir übernehmen die Kosten für Rechtsstreitigkeiten. Damit Sie Ihr gutes Recht durchsetzen oder verteidigen können, ohne zuerst an dessen Kosten denken zu müssen.
Kostenloses Rechtsschutz-Service-Telefon, direkter Draht zum Anwalt und starke Leistungen bei einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch einen Mediator: Moderner Berufsrechtsschutz für eine schnelllebige Arbeitswelt.
Dieser Baustein ergänzt die Rechtsschutzversicherung um wichtige Zusatzleistungen für die Arbeitswelt. In diesen Fällen können Sie zudem über die telefonische Rechtsberatung eine erste juristische Einschätzung erhalten und einen Anwalt kontaktieren.
Ihr Arbeitgeber spricht Ihnen gegenüber eine Kündigung aus und Sie sind der Ansicht, diese sei nicht gerechtfertigt.
Sie verlassen den Betrieb und erhalten ein Arbeitszeugnis, das Ihrer Meinung nach viel zu schlecht ist.
Sie beenden das wichtige Projekt unter zahlreichen Überstunden - Ihr Arbeitgeber weigert sich jedoch, Ihnen diese auszuzahlen.
Ihr Arbeitgeber verlangt, dass Sie unbezahlte Überstunden leisten. Sie wehren sich dagegen und pochen auf Bezahlung für die Mehrarbeit.
Kompakt oder Premium?
Rechtsschutz, so viel Sie brauchen - ganz individuell.
Ob Sie gegen eine Kündigung vorgehen möchten oder sich zunächst einmal telefonisch beraten lassen wollen: Ihre Rechtsschutzversicherung nehmen Sie ganz unkompliziert in Anspruch, indem Sie sich bei Ihrem persönlichen Berater melden oder unser kostenloses Rechtschutz-Service-Telefon nutzen.
Ja, wir unterstützen Sie bei einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch einen Mediator mit bis zu 3.000 € pro Versicherungsfall. Das hat viele Vorteile: Mediatoren können einen Rechtsstreit oft binnen weniger Tage beilegen und einen Kompromiss schaffen, mit dem beide Parteien zufrieden sind.
Diese Versicherung greift nicht rückwirkend. Die Wartezeit von drei Monaten verhindert, dass bereits entstandene oder laufende Versicherungsfälle abgedeckt werden können. Damit werden alle Versicherungsnehmer solidarisch geschützt.
Seinem Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag anzubieten ist noch kein Verstoß gegen die Rechtspflichten und somit auch noch kein Versicherungsfall. Auch eine Erklärung des Arbeitgebers, Ihr Arbeitsverhältnis bald beenden zu wollen stellt noch stellt noch keinen Versicherungsfall dar. Mit dem Berufsrechtsschutz Ihrer Württembergischen sind Sie jedoch auch hier schon abgesichert: Wir übernehmen die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen bis zu 1.000 € je Versicherungsfall.
Auch wenn Sie sich vorübergehend im Ausland befinden, genießen Sie unter bestimmten Voraussetzungen weltweit Versicherungsschutz. Ihr persönlicher Berater hilft Ihnen hier gerne weiter.
Seine Rechtsschutzversicherung schon längere Zeit vor dem "Fall der Fälle" abzuschließen lohnt sich definitiv. Eine Wartezeit von drei Monaten nach Abschluss der Versicherung ist üblich. Nach Ablauf dieser Wartezeit gilt Ihr Versicherungsschutz bei der Württembergischen. Für danach eintretende Fälle sind Sie somit voll versichert.
Ja, das geht. Sie können den beruflich bedingten Anteil im Rahmen Ihrer Steuererklärung angeben. Dafür nutzen Sie den Bereich "Werbungskosten" in der Anlage N Ihrer Steuererklärung. Die konkrete Höhe des Absetzungsbetrages können Sie Ihrer Beitragsrechnung entnehmen.
Der Berufsrechtsschutz wird immer zusammen mit einem Privatrechtsschutz versichert. Ihr individueller Beitrag hängt davon ab, wie Sie sich genau absichern wollen - er wird also nicht "pauschal" berechnet. Damit Ihr Rechtsschutz perfekt zu Ihnen passt, haben Sie zahlreiche Wahlmöglichkeiten:
Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren, wird der Beitrag günstiger.
Versicherungsschutz besteht für Sie als Versicherungsnehmer bei Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen als Arbeitnehmer sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, z.B. als Beamter. Im Tarif für Alleinstehende und Alleinerziehende besteht auch Versicherungsschutz für Ihre Kinder, wenn diese noch keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben (z.B. Schule, Berufsausbildung, Studium).
Im Tarif für Paare und Familien ist neben den Kindern auch der Ehe- oder Lebenspartner mitversichert.
Im Falle einer Kündigung - vor allem, wenn Sie der Meinung sind, diese sei nicht rechtmäßig - wenden Sie sich so schnell wie möglich vertrauensvoll an unser kostenloses Rechtsschutz-Service-Telefon.
Im Arbeitsrecht gilt eine besondere Regelung: Beide Parteien tragen ihre Anwaltskosten in erster Instanz, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, stets selbst. Hinzu kommt die Gefahr, den Prozess nach zweiter Instanz ganz oder teilweise zu verlieren und die Kosten der Gegenseite inklusive Gerichtsgebühren tragen zu müssen.
Grundlegend gilt: Sind andere Lebensbereiche und somit Bausteine Ihres Rechtsschutzes betroffen, sind diese Fälle über den Berufs-Rechtsschutz nicht abgesichert, z.B. müssen Sie für Streitigkeiten nach einem Verkehrsunfall den Verkehrs-Rechtsschutz versichert haben.
Unsere Rechtsschutzversicherung hat noch mehr sinnvolle Bausteine als die Berufs- und Arbeitsrechtsschutzversicherung. Ihr persönlicher Berater hilft Ihnen in jedem Fall gerne weiter und schnürt Ihr individuelles Paket in Sachen Rechtsschutz. Bei uns sind zusätzlich diese Bausteine und Ergänzungsbausteine erhältlich:
Besonders wichtig ist vielen Menschen eine hohe Versicherungssumme, ein direkter Draht zum Anwalt und darüber hinaus freie Anwaltswahl. Ein Auszug unserer umfangreichen Leistungen für Sie:
Die Gründe für einen Rechtsstreit am Arbeitsplatz können vielfältig sein. Von einer ungerechtfertigten Kündigung, über unbezahlte Überstunden bis hin zu Mobbing gibt es zahllose Szenarien, die eintreten können. Gut, wenn die eigene Rechtsschutzversicherung auch das Arbeitsrecht mit einschließt. Häufige Streitpunkte sind beispielsweise:
Ein Rechenbeispiel: Ein Mitarbeiter erhält von seinem Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung. Er setzt sich zur Wehr und behauptet, die Kündigung sei rechtswidrig: Der Arbeitgeber habe eine falsche Sozialauswahl getroffen. Das Brutto-Monatsgehalt des Mitarbeiters liegt bei 5.000 €.
Es kommt zur Gerichtsverhandlung. Der Streitwert: Drei Brutto-Monatsgehälter.
Streitwert: 15.000 €
Kosten der 1. Instanz: 3.100 €
Kosten der 2. Instanz: 9.000 €
Verliert der Mitarbeiter den Gerichtsstreit in der zweiten Instanz, kostet ihn dies insgesamt 12.100 €.
Eine Rechtsschutzversicherung ist für jeden geeignet, der sein gutes Recht vor Gericht verteidigen oder durchsetzen will. Unser Berufs-Rechtsschutz hilft darüber hinaus allen, die in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis stehen, dabei, die eigenen Interessen durchzusetzen. Das können sein:
Habe ich ein Recht auf Home Office? Auf welche Schutzmaßnahmen kann ich bestehen - und wie hilft meine Rechtsschutzversicherung dabei?
In Krisenzeiten ergeben sich für Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber viele rechtliche Fragen. Für unsere Kunden ist unsere kostenlose Rechtsschutz-Service-Hotline rund um die Uhr erreichbar. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
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Unser Berufs- und Arbeitsrechtsschutz ist ein Baustein der Rundum-Rechtsschutzversicherung Ihrer Württembergischen. Er fügt sich optimal in Ihren Schutz ein.
Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?
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