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Prozesskosten & Gerichtskosten: Unterschiede, Zusammensetzung & Höhe

"Und die Kosten des Verfahrens trägt..." Was kostet es eigentlich, vor Gericht zu ziehen? Welche Kosten kommen auf Kläger oder Beklagten zu? Wir geben einen Überblick.

Lesedauer: 10 Minuten

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Anwalt, Gerichte, Instanzen: Was kostet ein Rechtsstreit?

So setzen sich Prozess- & Gerichtskosten zusammen

Wie viel ein Rechtsstreit kostet, ist ohne ein handfestes Beispiel kaum zu erklären. Sicher ist lediglich: Vor Gericht zu ziehen kostet Geld - und einer der wichtigsten Indikatoren für die schlussendlichen Gesamtkosten eines Gerichtsverfahrens ist der sogenannte Streitwert. Der Streitwert ist der in Geld ausgedrückte Wert, um den es im Gerichtsverfahren geht.

Die Gesamtkosten eines Rechtstreites, oder auch Prozesskosten, setzen sich aus den Gerichtskosten und den Anwaltskosten zusammen. Abgesehen von weiteren Aufwendungen, die in individuellen Fällen auf Sie zukommen können.

Es macht darüber hinaus einen Unterschied, ob es sich um einen Zivilprozess oder einen Strafprozess handelt. Bei einem Strafprozess entscheidet das Gericht, ob eine Straftat vorliegt und wie diese geahndet wird. Dabei reicht stets der Staat die Klage ein. Verurteilte Straftäter müssen die Kosten für das Gericht, ihre eigenen Auslagen (z. B. Anwaltskosten für den Verteidiger) sowie die Kosten für die etwaigen Nebenkläger (z. B. Rechtsanwälte der Opfer oder Hinterbliebenen) selbst tragen.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Prozess-, Gerichts- & Anwaltskosten: UnterschiedeRechenbeispiele für Prozess- & GerichtskostenWer hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe?Mediation, Einigung & Co.Häufige Fragen

Prozesskosten, Anwaltskosten, Gerichtskosten: Wo liegen die Unterschiede?

Vereinfacht ausgedrückt: Unter den Prozesskosten werden die allumfassenden Gesamtkosten eines Gerichtsstreits verstanden. Darunter verstecken sich also die Gerichtskosten sowie die vorgerichtlichen, bzw. außergerichtlichen Kosten, wie beispielsweise die für einen Anwalt.

So setzen sich Prozesskosten zusammen

Die Prozesskosten umfassen in der Regel:

  • Gerichtskosten wie Gebühren und Auslagen für Zeugen und Sachverständige
  • Außergerichtliche Kosten wie Rechtsanwalts- und Gerichtsvollzieherkosten

Sämtliche Gebühren sind sogenannte Aktgebühren. Diese fallen in jeder Instanz nur einmal und ohne Rücksicht auf die Dauer des Prozesses oder die Zahl der Termine an. Mit ihnen werden bestimmte Tätigkeiten des Gerichts, des Rechtsanwalts etc. pauschal abgegolten. Der erwähnte Streitwert hat einen hohen Einfluss auf sie - und somit auf die Gesamtkosten des Verfahrens.

So setzen sich Gerichtskosten zusammen

Die Gerichtskosten setzen sich aus Gebühren und Auslagen zusammen, die für die Durchführung der eigentlichen Gerichtsverhandlung nötig sind. Die genaue Höhe der Gerichtsgebühren ist im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt.

Jede gerichtliche Tätigkeit kostet je "Instanz" einen bestimmten Betrag an Gebühren. Je höher die Instanz, also je höher die Stufe des gerichtlichen Verfahrens, desto teurer sind diese. Die einfache Gerichtsgebühr richtet sich im Zivilrechtsverfahren in der Regel nach dem Streitwert. In der ersten Instanz verlangen Gerichte die 3-fache Gebühr, in einem Berufungsverfahren die 4-fache Gebühr und in der Revision die 5-fache Gebühr für den jeweiligen Streitwert.

Unter den Auslagen werden mehrere Kostenblöcke zusammengefasst. Hierunter fallen sowohl kleine Kosten wie Versandgebühren für gerichtliche Schreiben als auch große Kostenblöcke für Zeugen und Sachverständige. Ein paar Beispiele für typische Auslagen sind:

  • Schreibauslagen
  • Postgebühren und Telefonkosten
  • Besichtigung von Örtlichkeiten, die mit dem Fall zu tun haben
  • Entschädigungen für Zeugen
  • Kosten für Sachverständige und Gutachten
  • Dolmetscherkosten

Gerichtsgebühren: Ein Auszug

Der Streitwert bestimmt die Gerichtsgebühr. Dieser Auszug gibt einen Eindruck davon, wie sich diese mit steigendem Streitwert entwickelt. Eine vollständige Aufstellung finden Sie in Anlage 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG).

Streitwert in €Gerichtsgebühren in €

500

38

1000

58

1500

78

2000

98

3000

119

4000

140

5000

161

Anwaltskosten: Damit müssen Sie rechnen

Ein Anwalt berechnet seine Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Diese fallen jeweils für bestimmte Tätigkeiten des Anwalts an und steigen mit der Höhe des Streitwertes, um den es geht. Im § 13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Anlage 2 finden Sie eine Tabelle, mit der Sie genau ausrechnen können, wie viel Sie im Fall der Fälle für den Anwalt bezahlen müssen.

Die Anwaltsgebühren richten sich zudem nach der Anzahl der zu vertretenden Mandantinnen und Mandanten. Je mehr Mandantinnen und Mandanten es gibt, umso höher fallen die Gebühren aus. Die außergerichtliche Gebühr für den eigenen Anwalt wird bei einem Zivilprozess nur zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens in erster Instanz angerechnet.

Anwaltskosten werden oft unterschätzt

Fast die Hälfte der Deutschen hat schon Geld für einen Anwalt ausgeben müssen, ein Fünftel sogar mehrmals. Die Kosten lagen dabei pro Fall durchschnittlich bei rund 2.500 €. Das besagt eine Studie1, bei der im Auftrag der Württembergischen 1.000 Personen befragt wurden.

Eines der Ergebnisse: 88 % der Befragten unterschätzen die Anwalts- und Gerichtskosten nach der ersten Instanz. Als Beispiel diente ein Unfall mit einem Sachschaden in Höhe von 10.000 €. Laut der Württembergischen belaufen sich die durchschnittlichen Anwalts- und Gerichtskosten hier auf etwa 5.000 €. 69 % der Befragten gehen von weniger als 3.000 € aus.

Gleichzeitig empfinden 42 % derjenigen ohne Rechtsschutz die Kosten für eine Versicherung als zu hoch. Dabei betragen die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung bei uns pro Monat ab 25 €. Eingeschlossen sind hierbei der Privat-, der Berufsrechtsschutz und der Verkehrsrechtsschutz.

Prozess- & Gerichtskosten: Rechenbeispiele

Wir unterstellen einen Zivilprozess als Beispiel und zeigen auf, welche Kosten bei einem Gerichtsprozess auf Sie zukommen können.

Kosten einer außergerichtlichen Einigung

In unserem rein fiktiven Beispiel gehen wir von folgender Ausgangslage aus: Sie haben etwas im Wert von 1.000 € verkauft, doch der Käufer hat den Betrag nie überwiesen. Der Streitwert liegt somit bei 1.000 €. Sie entscheiden sich für eine außergerichtliche Tätigkeit durch einen Anwalt.

Kosten & GebührenStreitwert: 1.000 €

Geschäftsgebühren Anwalt

114 €

Auslagen für Kopien, Post, Reisekosten. (pauschal)

43 €

Summe

157 €

Kosten bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung

Wir unterstellen dasselbe fiktive Beispiel mit 1.000 € Streitwert, doch dieses Mal ziehen Sie vor Gericht.

Kosten & Gebühren für die 1. InstanzStreitwert: 1.000 €

Verfahrensgebühren

114,40 €

Termingebühren
Auslagen
MWSt.

105,60 €
20 €
45,60 €

Gerichtskosten

174 €

Summe

459,60 €

Kläger oder Beklagter: Wer muss die Prozesskosten bzw. Gerichtsgebühr tragen?

Kommt es nicht zu einer Einigung in einem Gerichtsverfahren, trägt der Verlierer des Prozesses alle angefallenen Kosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) sowie die Auslagen. Bei einem Vergleich der Streitparteien fallen meist wesentlich geringere Gerichtskosten an oder entfallen sogar zur Gänze (etwa im Arbeitsrecht). Dafür entstehen aber höhere Anwaltskosten, da der Anwalt für die Mitwirkung an einem Vergleich eine zusätzliche Gebühr erhält, die sogenannte Einigungsgebühr.

  • Bei einer Klage, die Sie vor einem Sozialgericht einreichen, trägt der deutsche Sozialstaat die Gerichtskosten in der Regel. Das ermöglicht auch Menschen mit geringerem Einkommen den Zugang zum Rechtssystem. In bestimmten Fällen können auch Beihilfen in Anspruch genommen werden.
  • Im Rahmen von Scheidungsverfahren tragen meist beide Partner jeweils die Hälfte der angefallenen Gerichtskosten nach dem GKG. Wenn Sie eine Unterhaltsklage einreichen und den Prozess verlieren, müssen jedoch Sie allein die Kosten tragen.

Die Prozesskosten bei den Sonderfällen Arbeitsrecht und Ehesachen

Prozesskosten vor dem Arbeitsgericht und im Scheidungsstreit werden anders aufgeteilt als oben beschrieben.

  • So gilt beispielsweise bei Prozesskosten vor dem Arbeitsgericht, dass in der ersten Instanz beide Seiten ihre Anwaltskosten selbst tragen – unabhängig davon, wie der Prozess ausgeht. Damit sollen Arbeitnehmer geschützt werden.
  • Bei Prozesskosten im Rahmen einer Scheidung gelten ebenfalls andere Regelungen: Die Gerichtskosten werden immer gegeneinander aufgehoben.

Prozesskostenhilfe: Wer hat Anspruch?

Für Menschen mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Diese Beihilfe übernimmt die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten. Allerdings gilt dies nur für Zivilrechtsverfahren und nicht für Verfahren im Strafrecht. Die Beihilfe müssen Sie bereits vor der Einreichung einer Klage beim zuständigen Gericht beantragen.

Wann und wie erhält jemand Prozesskostenbeihilfe?

Sie können die Beihilfe beantragen, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:

  • Sie können die Kosten für den Prozess gar nicht oder nur teilweise aufbringen.
  • Die Rechtsverfolgung hat gute Chancen auf einen Erfolg.
  • Der Prozess wurde ihrerseits nicht mutwillig losgetreten.

Die Prozesskostenhilfe muss schriftlich bei Gericht eingereicht werden. Sie müssen hier vollständige Angaben über die Klage machen, damit das Gericht eine hinreichende Aussicht auf Erfolg prüfen kann. An diesen Antrag müssen Sie zudem die Beweismittel sowie Nachweise über Ihr Vermögen und Ihr Einkommen anschließen. Formulare dafür finden Sie vor Ort bei den Gerichten, meist auch auf deren Internetseiten.

Welche Kosten übernimmt die Beihilfe?

Die Prozesskostenhilfe übernimmt die Gerichtskosten - entweder ganz oder zu einem Teil. Auch die Kosten für Ihren Anwalt übernimmt die Beihilfe.

Die Entscheidung darüber hängt in erster Linie von Ihrem Einkommen und Ihren privaten finanziellen Mitteln ab. Wenn Sie selbst eine Klage einreichen und den Prozess verlieren, müssen Sie jedoch unabhängig von der Prozesskostenhilfe die Kosten der gegnerischen Partei übernehmen. Ausnahmeregelungen gibt es hier nur für Prozesse im Arbeitsrecht.

Günstiger als die Gerichtsverhandlung: Mediation, Einigung & Co.

Vor Gericht zu ziehen sollte nicht die Lösung der Wahl sein. Es gibt Alternativen, die ebenfalls eine Klärung herbeiführen können und sogar günstiger sind, als den Streit vor einen Richter zu tragen. Wenn sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lässt, hilft unsere Rechtsschutzversicherung oder die Prozesskostenhilfe

Unsere Rechtsschutzversicherung mit kostenloser telefonischer Rechtsberatung

Unsere Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten vom ersten Gespräch mit dem Anwalt bis zur letzten Gerichtsinstanz. Ein frühzeitiger rechtlicher Check bei der Rechtsschutzversicherung hilft oft, Zeit, Ärger und Kosten zu vermeiden. Die Württembergischen steht ihren Kunden mit einer telefonischen Rechtsberatung auch in nicht versicherten Bereichen zur Verfügung.

Unsere kostenlose Hotline:
0800 81 82 100
24 Stunden

Die Mediation

Den Gang vor ein Gericht empfindet wohl niemand als angenehm. Die Mediation ist ein vertrauliches Verfahren, bei dem mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts angestrebt wird. Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.

Entscheiden Sie sich für eine schnelle, außergerichtliche Konfliktlösung durch einen Mediator, steht die Rechtsschutzversicherung Ihrer Württembergischen übrigens auch dafür mit starken Leistungen an Ihrer Seite.

Die außergerichtliche Einigung

Es hilft, sich mit dem Streitgegner auseinanderzusetzen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Ohne Anwalt, ohne Gericht. Dies ist natürlich nicht immer möglich, doch sollte vor allem bei einem geringen Streitwert in Betracht gezogen werden.

Prozesskostenhilfe

Wie weiter oben beschrieben, gibt es die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dabei prüft das Gericht jedoch zunächst, ob Sie diese erhalten können.

Trügerische Sicherheit: Niemand rechnet mit Gerichtsverfahren

Knapp die Hälfte der Befragten in oben erwähnter Studie hat keine private Rechtsschutzversicherung. Jeder/jede Fünfte plant aber einen Abschluss. Anders ist das bei jungen Menschen:

  • 41 % der 18- bis 24-Jährigen planen auch künftig nicht, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen
  • 28 % gehen sogar davon aus, nie in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden
  • 40 % haben sich noch nicht damit beschäftigt

Diese Sicherheit ist trügerisch, denn gerade junge Menschen, die sich oft in den sozialen Medien bewegen, laufen Gefahr. Derselben Umfrage zufolge waren nämlich von den 18- bis 24-Jährigen 27 % bereits mindestens einmal virtuellen Beleidigungen, einer Vorstufe von Cybermobbing, ausgesetzt. 10 % hatten schon einmal Probleme mit Urheberrechtsverletzungen auf Social-Media.

Häufige Fragen

Prozess-, Gerichts- & Anwaltskosten: Was möchten Sie wissen?

Hier sammeln wir Ihre häufigsten Fragen zum Thema Prozess- & Gerichtskosten.

  • Kommt es zu einem gerichtlichen Vergleich, kann dabei auch festgelegt werden, welche Seite die Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen hat. Üblicherweise werden die Kosten gleichmäßig geteilt, das muss aber nicht explizit so geschehen. Oft erfolgt die Aufteilung der Prozesskosten im gleichen Verhältnis dazu, wie „gewonnen“ oder „verloren“ wurde. Bei einem Vergleich fallen die Gerichtskosten niedriger aus als bei einem Urteilsspruch, da hier für die Berechnung ein niedrigerer Gebührensatz herangezogen wird. Dafür entstehen aber höhere Anwaltskosten, da der Anwalt für die Mitwirkung an einem Vergleich eine zusätzliche Gebühr erhält, die sogenannte Einigungsgebühr.

  • Die Zahlung des Gerichtskostenvorschusses muss bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vorab erfolgen. Sie ist Voraussetzung für die Zustellung der Klage. Das Gericht wird somit erst tätig, wenn der Vorschuss bei ihm eingegangen ist. Dessen Höhe entspricht der Verfahrensgebühr, die sich wiederum nach dem Streitwert richtet.

  • Es besteht die Möglichkeit, bei Gericht eine Ratenzahlung für die Gerichtskosten zu beantragen. Dazu müssen Sie allerdings nachweisen, dass Sie nicht in der Lage sind, die gesamte Summe auf einmal zu begleichen. Als Beleg dafür können z. B. folgende Unterlagen dienen:

    • Gehaltsbescheinigungen
    • Kontoauszüge
    • Nachweise über laufende Zahlungsverpflichtungen

    Unter Umständen ist es zudem möglich, für die Gerichtskosten eine Stundung zu beantragen, zum Beispiel bei einem Insolvenzverfahren. Gewährt das Gericht die Stundung, müssen die Gerichtskosten erst nach Beendigung des Verfahrens gezahlt werden.

  • Wenn Sie Prozesskostenhilfe beantragen möchten, müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
    • Nachweise über Einkommen und Zahlungsverpflichtungen
    • Unterlagen zur Klageschrift
  • Nicht das eigentlich Gericht, doch die Staatskasse kann bis zu vier Jahre nach dem Prozess überprüfen, ob sich die wirtschaftlichen Verhältnisse einer Partei gravierend geändert haben und ob die Prozesskosten gegebenenfalls nicht doch noch nachträglich zurückgezahlt werden müssen. Man spricht hier oft von der "4-Jahre-Regel".

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