Jagdhaftpflicht­versicherung

Erst versichern, dann entsichern

Diese Absicherung ist gesetzlich verpflichtend: Ohne Jagdhaftpflichtversicherung keine Jagd. Mit uns gehen Sie sorglos auf die Pirsch.

Jagdhaftpflichtversicherung: Junge Frau und Mann laufen mit ihrem Hund im Wald
Zwei Männer und eine Frau auf der Jagd im Wald

Ihre Vorteile

Warum ist die Jagd­haftpflicht­versicherung sinnvoll?

Der Versicherungsschutz für Jäger ist nicht nur elementar wichtig, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben: Bei Lösen eines Jagdscheins müssen Jäger diese Absicherung vorweisen. Unsere Jagdhaftpflicht steht Ihnen zur Seite.

  • Prüfung, Abwehr und Übernahme von Schadenersatzforderungen

    Wir prüfen bei Schadenersatzforderungen zunächst einmal, ob Sie überhaupt belangt werden können. Sind die Vorwürfe unberechtigt, wehren wir diese für Sie ab - wenn nötig auch vor Gericht. Bei berechtigten Forderungen stehen wir Ihnen mit starken Leistungen zur Seite.

  • Hohe Versicherungssumme für die Absicherung Ihrer Jagd

    Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden stehen wir Ihnen mit bis zu 50 Mio. € Versicherungssumme zur Seite.

Unsere Leistungen

Die Jagdhaftpflicht­versicherung bietet Versicherungs­schutz für Sie als Jäger

  • Weltweit und individuell versichert

    Mögliche Versicherungssummen, mit denen wir Ihnen im Ernstfall beistehen, sind: 10, 20 und 50 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Schäden im Ausland bei vorübergehendem Aufenthalt sind ebenso abgesichert.

  • Der treue Jagdhund sowie weitere tierische und elektronische Helfer sind sicher

    Das Halten, Führen, Abrichten und Ausbilden von bis zu drei Jagdgebrauchshunden ist in Ihrer Versicherung eingeschlossen. Das Halten, Führen, Abrichten und Ausbilden von Beizvögeln und Frettchen – auch außerhalb der Jagd ist versichert. Für Flugdrohnen zu jagdlichen und privaten Zwecken bis 5 kg Gesamtgewicht gilt das ebenso.

  • Personenschäden nach Schusswaffengebrauch

    Kommt ein Mensch durch Ihren Schusswaffengebrauch zu Schaden, verzichten wir bis 1 Mio. € auf einen Einwand gegen die Haftung und stehen Ihnen mit unseren Leistungen zur Seite. Wichtig, damit ein Geschädigter nicht auf dem Schaden sitzen bleibt, z. B. bei nicht vorhersehbaren Querschlägern.

  • Der Besitz und Unterhaltung von jagdlichen Einrichtungen

    Kirrung, Salzlecke, Futterstelle, Hochsitz: Der Schutz für Ihre jagdlichen Einrichtungen ist eingeschlossen.

  • Beschädigung und Abhandenkommen von geliehenen Waffen

    Wenn Sie aus Versehen eine geliehene Jagdwaffe beschädigen oder verlieren, steht Ihnen unsere Versicherung zur Seite.

  • Die Abgabe von Wildbret ist eingeschlossen

    Wer Wild oder Wildbret an Metzger, Wirte & Co. weitergibt, ist ebenfalls abgesichert.

  • Schäden an gemieteten Sachen und Gebäuden

    Mieten Sie Gebäude für Ihre jagdlichen Zwecke, zum Beispiel eine Jagdhütte, sind eventuelle Mietsachschäden an solchen Gebäuden und Räumlichkeiten mitversichert. Fremde bewegliche Sachen, z. B. Hundetransportanhänger sind bis 10.000 € (Selbstbeteiligung 250 €) eingeschlossen.

  • Durchführung von Gesellschaftsjagden

    Auch für Schäden, die auf Treibjagd und Drückjagd entstehen, genießen Sie die Absicherung durch unsere Leistungen und hohen Versicherungssummen.

Häufige Fragen

Ihre Fragen zur Absicherung für die Jagdhaftpflicht

Was ist alles mitversichert? Ist mein Hund im Versicherungsschutz abgedeckt? Haben Sie Fragen zur Jagdhaftpflichtversicherung? Wir beantworten sie.

  • Dieser Versicherungsschutz ist nicht nur absolut sinnvoll, er ist in Deutschland für alle verpflichtend, die ihren Jagdschein lösen und auf die Pirsch gehen möchten.

    Ganz abgesehen von der gesetzlichen Verpflichtung ist sie in vielen Situationen wertvoll, denn unser Schutz geht weit über das hinaus, was der Gesetzgeber verlangt. Es muss nicht immer das berühmte Beispiel des unvorhersehbaren Querschlägers sein, der Jäger in Schwierigkeiten bringt:

    • Ein baufälliger Hochsitz stürzt ein und verletzt jemanden,
    • Ihr Jagdhund rennt auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall
    • oder Sie mieten eine Jagdhütte in fremdem Revier und richten aus Versehen einen Schaden an den Räumlichkeiten an

    Sich als Jägerin oder Jäger abzusichern ist einfach immer richtig.

  • Die eigentliche Leistung in wenigen Worten zusammengefasst: Die Jagd-Haftpflichtversicherung ersetzt den Schaden, den Sie anderen in Ihrer Tätigkeit als Jäger zufügen.

    Versichert sind unter anderem auch:

    • Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition – auch außerhalb der Jagd
    • Halten, Führen, Abrichten und Ausbilden von bis zu drei Jagdgebrauchshunden – auch außerhalb der Jagd
    • Halten, Führen, Abrichten und Ausbilden von Beizvögeln – auch außerhalb der Jagd
    • Durchführen von Gesellschaftsjagden
    • Besitz und Unterhaltung jeglicher Einrichtungen wie z. B. Jagdhütten, Hochsitze, Futterstellen und Fallen
    • Erlegen von Wild in Gehegen
    • Abgabe von Wild/Wildbret an Dritte
    • Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
    • Schadenereignisse im Ausland bei vorübergehendem Aufenthalt weltweit
    • Verzicht auf Haftungseinwand bis 1 Mio. €, wenn durch den Schusswaffengebrauch bei der Jagdausübung ein Personenschaden verursacht wurde. Damit ein Geschädigter nicht auf dem Schaden sitzen bleibt, z. B. bei nicht vorhersehbaren Querschlägern

  • Die Jagd-Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für Sie als:

    • Jäger, Jagdherr und Jagdpächter
    • Hundehalter und Falkner
    • Veranstalter von Gesellschaftsjagden
    • Waffenbesitzer
    • Besitzer von jagdlichen Einrichtungen wie z. B. Jagdhütten, Hochsitzen, Futterstellen und dergleichen

    Die Jagd-Haftpflichtversicherung schützt aber nicht nur Sie, sondern alle in Ihrem Jagdbetrieb beschäftigten Personen. Dazu zählen beispielsweise Jagdaufseher, Treiber oder sonstige Betriebsangehörige, sofern für ihre Tätigkeit kein Jagdschein erforderlich ist.

  • Der Beitrag für Ihre Jagdhaftpflichtversicherung ist abhängig von der gewählten Versicherungssumme und der Laufzeit des Jagdscheins. Ihr persönlicher Berater ermittelt den Beitrag für Ihren individuellen Schutz auf der Pirsch in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen.

Gut zu wissen

Versicherungsthemen einfach erklärt

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    In einigen Bereichen gibt der Gesetzgeber eine Versicherungspflicht vor. Doch wie schaut es bei der Privathaftpflichtversicherung aus? Ist sie Pflicht oder freiwillig? Das erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber.

  • Paar mit Laptop

    Die private Haftpflichtversicherung gehört zur Grundabsicherung und ist für alle wichtig. Hier verraten wir Ihnen, wie sich ihr Preis zusammensetzt und geben clevere Tipps, damit Sie an Geld, aber nicht an der Sicherheit sparen.

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Aktuelle Versicherungsbedingungen

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Die hier dargestellten Bedingungen sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.

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