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Diese Absicherung ist gesetzlich verpflichtend: Ohne Jagdhaftpflichtversicherung ist in Deutschland keine Jagd erlaubt. Mit unser Jagdhaftpflicht sind Sie umfassend geschützt und gehen sorglos auf die Pirsch.
Der Versicherungsschutz für Jäger ist nicht nur elementar wichtig, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Die Jagdhaftpflicht der Württembergischen Versicherung steht Ihnen mit folgenden Vorteilen zur Seite.
Im Fall der Fälle können Sie sich auf uns verlassen: Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden stehen wir Ihnen mit bis zu 50 Mio. € Versicherungssumme zur Seite.
Wir prüfen bei Schadenersatzforderungen zunächst einmal, ob Sie überhaupt belangt werden können. Sind die Vorwürfe unberechtigt, wehren wir diese für Sie ab - wenn nötig auch vor Gericht. Bei berechtigten Forderungen stehen wir Ihnen mit starken Leistungen zur Seite.
Unsere Jagdhaftpflichtversicherung bietet Ihnen eine umfangreiche Absicherung. So sind beispielsweise das Halten von Jagdhunden und der Gebrauch von Drohnen bis 5 kg oder auch die Weitergabe von Wildbret versichert.
Bei vorübergehenden Aufenthalten – wie im Urlaub – sind Sie auch im Ausland abgesichert und das weltweit. Falls im Gastland Versicherungspflicht besteht, sollten Sie prüfen, ob Ihr Versicherungsschutz den Anforderungen entspricht.
Erleiden Sie durch einen Jäger oder eine Jägerin einen Personen- oder Sachschaden und die Person kann den entstandenen Schaden nicht begleichen, bieten wir im Rahmen der Ausfalldeckung Ihrer Jagdhaftpflichtversicherung Versicherungsschutz.
In Deutschland ist eine Jagdhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie einen Jagdschein lösen möchten. Die Versicherung müssen Sie bei der Jagdbehörde vorweisen. Mit der Jagdhaftpflicht der Württembergischen Versicherung erhalten Sie Versicherungsschutz als:
Die Jagdhaftpflichtversicherung schützt aber nicht nur Sie, sondern alle in Ihrem Jagdbetrieb beschäftigten Personen. Dazu zählen beispielsweise Jagdaufseher, Treiber oder sonstige Betriebsangehörige, sofern für ihre Tätigkeit kein Jagdschein erforderlich ist.
Unsere Versicherung für die Jagd steht dem Waidmann und der Waidfrau mit starken Leistungen zur Seite.
Mögliche Versicherungssummen, mit denen wir Ihnen im Ernstfall beistehen, sind: 10, 20 und 50 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Schäden im Ausland bei vorübergehendem Aufenthalt sind ebenso abgesichert.
Bis zu 50 Mio. €
Kommt ein Mensch durch Ihren Schusswaffengebrauch während der Jagd zu Schaden, verzichten wir bis 1 Mio. € auf einen Einwand aufgrund fehlenden Verschuldens und stehen Ihnen mit unseren Leistungen zur Seite. Somit bleibt ein Geschädigter nicht auf dem Schaden sitzen, z. B. bei Querschlägern.
Das Halten, Führen, Abrichten und Ausbilden von bis zu drei Jagdgebrauchshunden ist in Ihrer Versicherung eingeschlossen. Das Halten, Führen, Abrichten und Ausbilden von Beizvögeln und Frettchen – auch außerhalb der Jagd ist versichert.
Auch außerhalb der Jagd versichert
Der Besitz und Gebrauch von Flugdrohnen zu jagdlichen und privaten Zwecken ist bis 5 kg Gesamtgewicht mitversichert. Dies umfasst sowohl die Verwendung zur Jagdüberwachung als auch für kreative Aufnahmen und Analysen. Mit dieser Zusatzleistung sind Sie in der modernen Jagdpraxis bestens aufgestellt.
Bis 5 kg Gesamtgewicht, auch außerhalb der Jagd versichert
Kirrung, Salzlecke, Futterstelle, Hochsitz: Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Besitz, Betrieb, Unterhaltung und Bau von jagdlichen Einrichtungen ist versichert. Falls jemand z. B. durch den Umsturz eines Hochsitzes verletzt wird, stehen wir Ihnen zur Seite.
Wenn Sie aus Versehen eine geliehene Jagdwaffe beschädigen oder verlieren, steht Ihnen unsere Versicherung zur Seite. Wir erstatten dem Eigentümer Schadenersatz.
Wildfleisch wird immer gefragter. Wer Wild oder Wildbret an Metzger, Wirte, Familie oder Bekannte weitergibt, ist mit unserer Jagdhaftpflicht abgesichert.
Mieten Sie Gebäude für Ihre jagdlichen Zwecke, zum Beispiel eine Jagdhütte, sind eventuelle Mietsachschäden an solchen Gebäuden und Räumlichkeiten mitversichert. Fremde bewegliche Sachen, z. B. Hundetransportanhänger sind bis 10.000 € (Selbstbeteiligung 250 €) eingeschlossen.
Auch für Schäden, die auf Gesellschaftsjagden (z. B. Treibjagd, Drückjagd und Bewegungsjagd) entstehen, genießen Sie die Absicherung durch unsere Leistungen und hohen Versicherungssummen.
Ob bei einem Jagdunfall, Schäden durch Jagdeinrichtungen oder unvorhergesehenen Vorfällen mit Hund und Drohne – Ihre Jagdhaftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen. Hier sind vier Beispiele, in denen sie für Sie einspringt.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Jagdhaftpflichtversicherung nur für Schäden aufkommt, die Sie jemand anderem versehentlich zugefügt haben. Schäden am eigenen Eigentum oder an Ihnen selbst, sind nicht versichert. Daher ist es sinnvoll, über weitere Absicherungen nachzudenken.
Übrigens: Für Ihre Tätigkeit als Jäger ist eine separate Hundehaftpflichtversicherung, Drohnenversicherung oder private Haftpflichtversicherung in der Regel nicht notwendig. Die Leistungen sind bereits in unserer Jagdhaftpflichtversicherung enthalten. Unsere Beraterinnern und Berater informieren Sie dazu aber gerne in einem persönlichen Gespräch.
Dieser Versicherungsschutz ist nicht nur absolut sinnvoll, er ist in Deutschland für alle verpflichtend, die ihren Jagdschein lösen und auf die Pirsch gehen möchten.
Ganz abgesehen von der gesetzlichen Verpflichtung ist sie in vielen Situationen wertvoll, denn unser Schutz geht weit über das hinaus, was der Gesetzgeber verlangt. Es muss nicht immer das berühmte Beispiel des unvorhersehbaren Querschlägers sein, der Jäger in Schwierigkeiten bringt:
Sich als Jägerin oder Jäger abzusichern ist einfach immer richtig.
Nicht alle möglichen Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:
Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen.
Der Beitrag für Ihre Jagdhaftpflichtversicherung ist abhängig von der gewählten Versicherungssumme und der Laufzeit des Jagdscheins. Ihr persönlicher Berater ermittelt den Beitrag für Ihren individuellen Schutz auf der Pirsch in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen.
Sie haben weltweit Versicherungsschutz. Auch wenn Sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts einen Haftpflichtschaden verursachen, sind Sie geschützt. Soweit im Gastland Versicherungspflicht gegen Haftpflichtschäden besteht, sollte in jedem Fall geprüft werden, ob der deutsche Versicherungsschutz den Anforderungen des Gastlandes entspricht.
Ja, bei endgültiger Aufgabe der Jagd oder Rückgabe des Jagdscheins, können Sie Ihre Jagdhaftpflicht außerordentlich kündigen.
Ja, Sie können Ihre Jagdhaftpflichtversicherung wie viele weitere Haftpflichtversicherungen steuerlich absetzen. Details dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung absetzen.
Eine Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben. Doch kann die Versicherung bei der Steuer geltend gemacht werden? Wir zeigen Ihnen, welche Haftpflichtversicherungen Sie unter welchen Voraussetzungen ansetzen können und wie Sie dabei vorgehen.
Welche Regeln und Empfehlungen gibt es für den Versicherungsschutz einer Drohne? Reicht die private Haftpflicht oder sollte es eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung sein? Wir stellen Ihnen die wichtigsten Informationen zur Verfügung.
In einigen Bereichen gibt der Gesetzgeber eine Versicherungspflicht vor. Doch wie schaut es bei der Privathaftpflichtversicherung aus? Ist sie Pflicht oder freiwillig? Das erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber.
Die private Haftpflichtversicherung gehört zur Grundabsicherung und ist für alle wichtig. Hier verraten wir Ihnen, wie sich ihr Preis zusammensetzt und geben clevere Tipps, damit Sie an Geld, aber nicht an der Sicherheit sparen.
Was ist eine Forderungsausfalldeckung (auch Ausfalldeckung genannt) und wann greift sie? Erfahren Sie hier alles Wissenswerte über die Zusatzleistung in der privaten Haftpflichtversicherung.
Die hier dargestellten Bedingungen sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.
Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?
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