Jagdhaftpflicht­versicherung

Erst versichern, dann entsichern

Diese Absicherung ist gesetzlich verpflichtend: Ohne Jagdhaftpflichtversicherung ist in Deutschland keine Jagd erlaubt. Mit unser Jagdhaftpflicht sind Sie umfassend geschützt und gehen sorglos auf die Pirsch.

Jagdhaftpflichtversicherung: Junge Frau und Mann laufen mit ihrem Hund im Wald
Zwei Männer und eine Frau auf der Jagd im Wald

Ihre Vorteile

Warum ist die Jagd­haftpflicht­versicherung sinnvoll?

Der Versicherungsschutz für Jäger ist nicht nur elementar wichtig, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Die Jagdhaftpflicht der Württembergischen Versicherung steht Ihnen mit folgenden Vorteilen zur Seite.

  • Hohe Versicherungssumme für die Absicherung Ihrer Jagd

    Im Fall der Fälle können Sie sich auf uns verlassen: Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden stehen wir Ihnen mit bis zu 50 Mio. € Versicherungssumme zur Seite.

  • Prüfung, Abwehr und Übernahme von Schadenersatzforderungen

    Wir prüfen bei Schadenersatzforderungen zunächst einmal, ob Sie überhaupt belangt werden können. Sind die Vorwürfe unberechtigt, wehren wir diese für Sie ab - wenn nötig auch vor Gericht. Bei berechtigten Forderungen stehen wir Ihnen mit starken Leistungen zur Seite.

  • Absicherung von vielen Gefahren und Risiken

    Unsere Jagdhaftpflichtversicherung bietet Ihnen eine umfangreiche Absicherung. So sind beispielsweise das Halten von Jagdhunden und der Gebrauch von Drohnen bis 5 kg oder auch die Weitergabe von Wildbret versichert.

  • Weltweiter Versicherungsschutz

    Bei vorübergehenden Aufenthalten – wie im Urlaub – sind Sie auch im Ausland abgesichert und das weltweit. Falls im Gastland Versicherungspflicht besteht, sollten Sie prüfen, ob Ihr Versicherungsschutz den Anforderungen entspricht.

  • Forderungsausfalldeckung mitversichert

    Erleiden Sie durch einen Jäger oder eine Jägerin einen Personen- oder Sachschaden und die Person kann den entstandenen Schaden nicht begleichen, bieten wir im Rahmen der Ausfalldeckung Ihrer Jagdhaftpflichtversicherung Versicherungsschutz.

Für wen ist eine Jagdhaft­pflicht­versicherung Pflicht und für wen ist sie sinnvoll?

In Deutschland ist eine Jagdhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie einen Jagdschein lösen möchten. Die Versicherung müssen Sie bei der Jagdbehörde vorweisen. Mit der Jagdhaftpflicht der Württembergischen Versicherung erhalten Sie Versicherungs­schutz als:

  • Jäger, Jagdherr und Jagdpächter
  • Hundehalter und Falkner auch außerhalb der Jagd
  • Veranstalter von Gesellschaftsjagen
  • gesetzlich erlaubter Waffenbesitzer
  • Besitzer von jagdlichen Einrichtungen wie z. B. Jagdhütten, Hochsitze, Futterstellen und dergleichen

Die Jagdhaftpflichtversicherung schützt aber nicht nur Sie, sondern alle in Ihrem Jagdbetrieb beschäftigten Personen. Dazu zählen beispielsweise Jagdaufseher, Treiber oder sonstige Betriebsangehörige, sofern für ihre Tätigkeit kein Jagdschein erforderlich ist.

Unsere Leistungen

Welche Schäden deckt die Jagdhaftpflicht ab?

Unsere Versicherung für die Jagd steht dem Waidmann und der Waidfrau mit starken Leistungen zur Seite.

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden

    Mögliche Versicherungssummen, mit denen wir Ihnen im Ernstfall beistehen, sind: 10, 20 und 50 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Schäden im Ausland bei vorübergehendem Aufenthalt sind ebenso abgesichert.

    Bis zu 50 Mio. €

  • Personenschäden nach Schusswaffengebrauch

    Kommt ein Mensch durch Ihren Schusswaffengebrauch während der Jagd zu Schaden, verzichten wir bis 1 Mio. € auf einen Einwand aufgrund fehlenden Verschuldens und stehen Ihnen mit unseren Leistungen zur Seite. Somit bleibt ein Geschädigter nicht auf dem Schaden sitzen, z. B. bei Querschlägern.

  • Jagdhunde und andere tierische Helfer

    Das Halten, Führen, Abrichten und Ausbilden von bis zu drei Jagdgebrauchshunden ist in Ihrer Versicherung eingeschlossen. Das Halten, Führen, Abrichten und Ausbilden von Beizvögeln und Frettchen – auch außerhalb der Jagd ist versichert.

    Auch außerhalb der Jagd versichert

  • Drohnen

    Der Besitz und Gebrauch von Flugdrohnen zu jagdlichen und privaten Zwecken ist bis 5 kg Gesamtgewicht mitversichert. Dies umfasst sowohl die Verwendung zur Jagdüberwachung als auch für kreative Aufnahmen und Analysen. Mit dieser Zusatzleistung sind Sie in der modernen Jagdpraxis bestens aufgestellt.

    Bis 5 kg Gesamtgewicht, auch außerhalb der Jagd versichert

  • Besitz und Unterhaltung von jagdlichen Einrichtungen

    Kirrung, Salzlecke, Futterstelle, Hochsitz: Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Besitz, Betrieb, Unterhaltung und Bau von jagdlichen Einrichtungen ist versichert. Falls jemand z. B. durch den Umsturz eines Hochsitzes verletzt wird, stehen wir Ihnen zur Seite.

  • Beschädigung und Abhandenkommen von geliehenen Waffen

    Wenn Sie aus Versehen eine geliehene Jagdwaffe beschädigen oder verlieren, steht Ihnen unsere Versicherung zur Seite. Wir erstatten dem Eigentümer Schadenersatz.

  • Abgabe von Wildbret

    Wildfleisch wird immer gefragter. Wer Wild oder Wildbret an Metzger, Wirte, Familie oder Bekannte weitergibt, ist mit unserer Jagdhaftpflicht abgesichert.

  • Schäden an gemieteten Sachen und Gebäuden

    Mieten Sie Gebäude für Ihre jagdlichen Zwecke, zum Beispiel eine Jagdhütte, sind eventuelle Mietsachschäden an solchen Gebäuden und Räumlichkeiten mitversichert. Fremde bewegliche Sachen, z. B. Hundetransportanhänger sind bis 10.000 € (Selbstbeteiligung 250 €) eingeschlossen.

  • Durchführung von Gesellschaftsjagden

    Auch für Schäden, die auf Gesellschaftsjagden (z. B. Treibjagd, Drückjagd und Bewegungsjagd) entstehen, genießen Sie die Absicherung durch unsere Leistungen und hohen Versicherungssummen.

Leistungsbeispiele

In diesen Situationen können Sie sich auf Ihre Jagdhaftpflicht verlassen

Ob bei einem Jagdunfall, Schäden durch Jagdeinrichtungen oder unvorhergesehenen Vorfällen mit Hund und Drohne – Ihre Jagdhaftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen. Hier sind vier Beispiele, in denen sie für Sie einspringt.

  • Jäger mit geschultertem Gewehr, im Hintergrund ein Auto

    Querschläger auf der Jagd

    Jäger Thomas schießt auf einen Fuchs, doch das Projektil prallt ab und trifft seinen Jagdkollegen Markus am Bein. Markus ist glücklicherweise nur leicht verletzt, doch er fordert Schmerzensgeld. Obwohl Thomas kein Verschulden trifft, ist er haftbar und die Versicherung übernimmt die Kosten.

  • Mann joggt mit seinem Hund auf einem Damm

    Hund verursacht Fahrradunfall

    Erik ist mit seinem Jagdhund Rex joggen, als dieser plötzlich einem Hasen nachjagt und dem Radfahrer Ben vors Fahrrad läuft. Ben stürzt bei dem Ausweichmanöver und verletzt sich. Er fordert Schmerzensgeld und Schadenersatz. Eriks Jagdhaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten.

  • Ein Jäger und eine Jägerin mit einem Hund

    Wildbret sorgt für Ärger

    Jägerin Irina verschenkt Wildbret an ihre Nachbarin Julia. Nach dem Verzehr erkrankt sie und kann drei Tage nicht als selbstständige Grafikerin arbeiten. Julia fordert Schadenersatz. Irinas Versicherung prüft den Anspruch und übernimmt die Kosten, sofern die Forderung berechtigt ist.

  • Mann mit Drohne

    Versehentlicher Drohnenabsturz

    Jäger Florian nutzt eine Drohne zur Wildbeobachtung. Durch eine plötzliche starke Windböe verliert er die Kontrolle, und die Drohne stürzt auf das Auto von Spaziergängerin Lisa. Die Motorhaube wird beschädigt. Florians Versicherung übernimmt die Reparaturkosten in Höhe von 2.000 €.

Welche Versicherungen sind für Jäger noch sinnvoll?

Es ist wichtig zu wissen, dass die Jagdhaftpflichtversicherung nur für Schäden aufkommt, die Sie jemand anderem versehentlich zugefügt haben. Schäden am eigenen Eigentum oder an Ihnen selbst, sind nicht versichert. Daher ist es sinnvoll, über weitere Absicherungen nachzudenken.

  • Eine Unfallversicherung sichert Sie bei Unfällen in Ihrer Freizeit z. B. bei der Jagd ab. Zu den Leistungen der Unfallversicherung gehört z. B. die Übernahme von Bergungs-, Such- und Rettungskosten, eine Invaliditätsleistung bei Einmalzahlung oder eine monatliche Rente (wählbare Leistungen).
  • Sollte Ihnen auf der Jagd etwas passieren und Sie können daraufhin Ihren Beruf nicht mehr ausüben, dann schützt Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung vor den finanziellen Folgen. Sie erhalten eine monatliche Rente und sichern so den Wert Ihrer Arbeitskraft ab.

Übrigens: Für Ihre Tätigkeit als Jäger ist eine separate Hundehaftpflichtversicherung, Drohnenversicherung oder private Haftpflichtversicherung in der Regel nicht notwendig. Die Leistungen sind bereits in unserer Jagdhaftpflichtversicherung enthalten. Unsere Beraterinnern und Berater informieren Sie dazu aber gerne in einem persönlichen Gespräch.

Häufige Fragen

Ihre Fragen zur Absicherung für die Jagdhaftpflicht

Was ist alles mitversichert? Ist mein Hund im Versicherungsschutz abgedeckt? Haben Sie Fragen zur Jagdhaftpflichtversicherung? Wir beantworten sie.

  • Dieser Versicherungsschutz ist nicht nur absolut sinnvoll, er ist in Deutschland für alle verpflichtend, die ihren Jagdschein lösen und auf die Pirsch gehen möchten.

    Ganz abgesehen von der gesetzlichen Verpflichtung ist sie in vielen Situationen wertvoll, denn unser Schutz geht weit über das hinaus, was der Gesetzgeber verlangt. Es muss nicht immer das berühmte Beispiel des unvorhersehbaren Querschlägers sein, der Jäger in Schwierigkeiten bringt:

    • Ein baufälliger Hochsitz stürzt ein und verletzt jemanden.
    • Ihr Jagdhund rennt auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall.
    • Sie mieten eine Jagdhütte in fremdem Revier und richten aus Versehen einen Schaden an den Räumlichkeiten an.

    Sich als Jägerin oder Jäger abzusichern ist einfach immer richtig.

  • Nicht alle möglichen Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:

    • vorsätzliche Handlungen
    • Schäden zwischen Mitversicherten
    • Schäden durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs

    Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen.

  • Der Beitrag für Ihre Jagdhaftpflichtversicherung ist abhängig von der gewählten Versicherungssumme und der Laufzeit des Jagdscheins. Ihr persönlicher Berater ermittelt den Beitrag für Ihren individuellen Schutz auf der Pirsch in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen.

  • Sie haben weltweit Versicherungsschutz. Auch wenn Sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts einen Haftpflichtschaden verursachen, sind Sie geschützt. Soweit im Gastland Versicherungspflicht gegen Haftpflichtschäden besteht, sollte in jedem Fall geprüft werden, ob der deutsche Versicherungsschutz den Anforderungen des Gastlandes entspricht.

  • Ja, bei endgültiger Aufgabe der Jagd oder Rückgabe des Jagdscheins, können Sie Ihre Jagdhaftpflicht außerordentlich kündigen.

  • Ja, Sie können Ihre Jagdhaftpflichtversicherung wie viele weitere Haftpflichtversicherungen steuerlich absetzen. Details dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung absetzen.

Gut zu wissen

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Die hier dargestellten Bedingungen sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.

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