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Jagdhaftpflicht­versicherung

Erst versichern, dann entsichern

Diese Absicherung ist gesetzlich verpflichtend: Ohne Jagdhaftpflichtversicherung ist in Deutschland keine Jagd erlaubt. Mit unser Jagdhaftpflicht sind Sie umfassend geschützt und gehen sorglos auf die Pirsch.

Warum ist die Jagd­haftpflicht­versicherung sinnvoll?

Ihre Vorteile

Der Versicherungsschutz für Jäger ist nicht nur elementar wichtig, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Die Jagdhaftpflicht der Württembergischen Versicherung steht Ihnen mit folgenden Vorteilen zur Seite.

  • Hohe Versicherungssumme für die Absicherung Ihrer Jagd

    Im Fall der Fälle können Sie sich auf uns verlassen: Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden stehen wir Ihnen mit bis zu 50 Mio. € Versicherungssumme zur Seite.

  • Prüfung, Abwehr und Übernahme von Schadenersatzforderungen

    Wir prüfen bei Schadenersatzforderungen zunächst einmal, ob Sie überhaupt belangt werden können. Sind die Vorwürfe unberechtigt, wehren wir diese für Sie ab - wenn nötig auch vor Gericht. Bei berechtigten Forderungen stehen wir Ihnen mit starken Leistungen zur Seite.

  • Absicherung von vielen Gefahren und Risiken

    Unsere Jagdhaftpflichtversicherung bietet Ihnen eine umfangreiche Absicherung. So sind beispielsweise das Halten von Jagdhunden und der Gebrauch von Drohnen bis 5 kg oder auch die Weitergabe von Wildbret versichert.

  • Weltweiter Versicherungsschutz

    Bei vorübergehenden Aufenthalten – wie im Urlaub – sind Sie auch im Ausland abgesichert und das weltweit. Falls im Gastland Versicherungspflicht besteht, sollten Sie prüfen, ob Ihr Versicherungsschutz den Anforderungen entspricht.

  • Forderungsausfalldeckung mitversichert

    Erleiden Sie durch einen Jäger oder eine Jägerin einen Personen- oder Sachschaden und die Person kann den entstandenen Schaden nicht begleichen, bieten wir im Rahmen der Ausfalldeckung Ihrer Jagdhaftpflichtversicherung Versicherungsschutz.

Für wen ist eine Jagdhaft­pflicht­versicherung Pflicht und für wen ist sie sinnvoll?

In Deutschland ist eine Jagdhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie einen Jagdschein lösen möchten. Die Versicherung müssen Sie bei der Jagdbehörde vorweisen. Mit der Jagdhaftpflicht der Württembergischen Versicherung erhalten Sie Versicherungs­schutz als:

  • Jäger, Jagdherr und Jagdpächter
  • Hundehalter und Falkner auch außerhalb der Jagd
  • Veranstalter von Gesellschaftsjagen
  • gesetzlich erlaubter Waffenbesitzer
  • Besitzer von jagdlichen Einrichtungen wie z. B. Jagdhütten, Hochsitze, Futterstellen und dergleichen

Die Jagdhaftpflichtversicherung schützt aber nicht nur Sie, sondern alle in Ihrem Jagdbetrieb beschäftigten Personen. Dazu zählen beispielsweise Jagdaufseher, Treiber oder sonstige Betriebsangehörige, sofern für ihre Tätigkeit kein Jagdschein erforderlich ist.

Welche Schäden deckt die Jagdhaftpflicht ab?

Unsere Leistungen

Unsere Versicherung für die Jagd steht dem Waidmann und der Waidfrau mit starken Leistungen zur Seite.

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden

    Bis zu 50 Mio. €

  • Personenschäden nach Schusswaffengebrauch

  • Jagdhunde und andere tierische Helfer

    Auch außerhalb der Jagd versichert

  • Drohnen

    Bis 5 kg Gesamtgewicht, auch außerhalb der Jagd versichert

  • Besitz und Unterhaltung von jagdlichen Einrichtungen

  • Beschädigung und Abhandenkommen von geliehenen Waffen

  • Abgabe von Wildbret

  • Schäden an gemieteten Sachen und Gebäuden

  • Durchführung von Gesellschaftsjagden

In diesen Situationen können Sie sich auf Ihre Jagdhaftpflicht verlassen

Leistungsbeispiele: Jagdhaftpflichtversicherung

Ob bei einem Jagdunfall, Schäden durch Jagdeinrichtungen oder unvorhergesehenen Vorfällen mit Hund und Drohne – Ihre Jagdhaftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen. Hier sind vier Beispiele, in denen sie für Sie einspringt.

  • Querschläger auf der Jagd

    Jäger Thomas schießt auf einen Fuchs, doch das Projektil prallt ab und trifft seinen Jagdkollegen Markus am Bein. Markus ist glücklicherweise nur leicht verletzt, doch er fordert Schmerzensgeld. Obwohl Thomas kein Verschulden trifft, ist er haftbar und die Versicherung übernimmt die Kosten.

  • Hund verursacht Fahrradunfall

    Erik ist mit seinem Jagdhund Rex joggen, als dieser plötzlich einem Hasen nachjagt und dem Radfahrer Ben vors Fahrrad läuft. Ben stürzt bei dem Ausweichmanöver und verletzt sich. Er fordert Schmerzensgeld und Schadenersatz. Eriks Jagdhaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten.

  • Wildbret sorgt für Ärger

    Jägerin Irina verschenkt Wildbret an ihre Nachbarin Julia. Nach dem Verzehr erkrankt sie und kann drei Tage nicht als selbstständige Grafikerin arbeiten. Julia fordert Schadenersatz. Irinas Versicherung prüft den Anspruch und übernimmt die Kosten, sofern die Forderung berechtigt ist.

  • Versehentlicher Drohnenabsturz

    Jäger Florian nutzt eine Drohne zur Wildbeobachtung. Durch eine plötzliche starke Windböe verliert er die Kontrolle, und die Drohne stürzt auf das Auto von Spaziergängerin Lisa. Die Motorhaube wird beschädigt. Florians Versicherung übernimmt die Reparaturkosten in Höhe von 2.000 €.

Welche Versicherungen sind für Jäger noch sinnvoll?

Es ist wichtig zu wissen, dass die Jagdhaftpflichtversicherung nur für Schäden aufkommt, die Sie jemand anderem versehentlich zugefügt haben. Schäden am eigenen Eigentum oder an Ihnen selbst, sind nicht versichert. Daher ist es sinnvoll, über weitere Absicherungen nachzudenken.

  • Eine Unfallversicherung sichert Sie bei Unfällen in Ihrer Freizeit z. B. bei der Jagd ab. Zu den Leistungen der Unfallversicherung gehört z. B. die Übernahme von Bergungs-, Such- und Rettungskosten, eine Invaliditätsleistung bei Einmalzahlung oder eine monatliche Rente (wählbare Leistungen).
  • Sollte Ihnen auf der Jagd etwas passieren und Sie können daraufhin Ihren Beruf nicht mehr ausüben, dann schützt Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung vor den finanziellen Folgen. Sie erhalten eine monatliche Rente und sichern so den Wert Ihrer Arbeitskraft ab.

Übrigens: Für Ihre Tätigkeit als Jäger ist eine separate Hundehaftpflichtversicherung, Drohnenversicherung oder private Haftpflichtversicherung in der Regel nicht notwendig. Die Leistungen sind bereits in unserer Jagdhaftpflichtversicherung enthalten. Unsere Beraterinnern und Berater informieren Sie dazu aber gerne in einem persönlichen Gespräch.

Ihre Fragen zur Absicherung für die Jagdhaftpflicht

Häufige Fragen

Was ist alles mitversichert? Ist mein Hund im Versicherungsschutz abgedeckt? Haben Sie Fragen zur Jagdhaftpflichtversicherung? Wir beantworten sie.

Versicherungsthemen einfach erklärt

Gut zu wissen

  • Eine Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben. Doch kann die Versicherung bei der Steuer geltend gemacht werden? Wir zeigen Ihnen, welche Haftpflichtversicherungen Sie unter welchen Voraussetzungen ansetzen können und wie Sie dabei vorgehen.

  • Welche Regeln und Empfehlungen gibt es für den Versicherungsschutz einer Drohne? Reicht die private Haftpflicht oder sollte es eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung sein? Wir stellen Ihnen die wichtigsten Informationen zur Verfügung.

  • In einigen Bereichen gibt der Gesetzgeber eine Versicherungspflicht vor. Doch wie schaut es bei der Privathaftpflichtversicherung aus? Ist sie Pflicht oder freiwillig? Das erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber.

  • Die private Haftpflichtversicherung gehört zur Grundabsicherung und ist für alle wichtig. Hier verraten wir Ihnen, wie sich ihr Preis zusammensetzt und geben clevere Tipps, damit Sie an Geld, aber nicht an der Sicherheit sparen.

  • Was ist eine Forderungsausfalldeckung (auch Ausfalldeckung genannt) und wann greift sie? Erfahren Sie hier alles Wissenswerte über die Zusatzleistung in der privaten Haftpflichtversicherung.

Aktuelle Versicherungsbedingungen

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Die hier dargestellten Bedingungen sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.

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